Dieselskandal Archiv

In einem von der Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte betreuten Klageverfahren hat das LG Stuttgart (Az.: 51 O 684/21 – nicht rechtskräftig) dem Käufer eines Audi SQ5 3.0 TDI der Abgasnorm Euro 5 mit Urteil vom 16.03.2022 rund 33.000,00 € Schadensersatz zugesprochen.
Opel steckt offenbar tiefer im Abgasskandal, als bisher angenommen. Am 17.02.2022 hat das Kraftfahrt-Bundesamt erneut Fahrzeuge des Herstellers Opel verpflichtend zurückgerufen. Betroffen sind weltweit mehr als 400.000 Fahrzeuge der Modelle Insignia, Corsa und Astra aus den Baujahren 2013 – 2018. Deutschlandweit handelt es sich um ca. 74.554 Fahrzeuge.
In zwei aktuellen Urteilen vom 21.02.2022 (Aktenzeichen VIa ZR 8/21 und VIa ZR 57/21) bejaht der Bundesgerichtshof einen Anspruch auf Restschadensersatz, obwohl die Klagen erst nach Eintritt der Verjährung von Ansprüchen wegen sittenwidriger Schädigung erhoben worden waren.
Nach verschiedenen Medienberichten ermittelt das Landeskriminalamt Baden-Württemberg gegen Mitarbeiter der Hymer Group. Wegen falscher Gewichtsangaben bei Wohnmobilen bestehe der Verdacht des Betruges und der strafbaren Werbung.
Am 24.01.2022 hat der Bundesgerichtshof (Az. VIa ZR 100/21) nochmals bestätigt, dass der Käufer eines vom „Dieselskandal“ betroffenen Fahrzeugs ein Wahlrecht hat. Er kann den vollständigen Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeugs und Anrechnung von Nutzungsvorteilen zurückverlangen („großer“ Schadensersatz).
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat die Musterfeststellungsklage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen die Daimler AG zugelassen (Aktenzeichen 16 a MK 1/21). An der Musterfeststellungsklage teilnehmen können nur Verbraucher, die einen Mercedes GLC oder GLK mit dem Motortyp OM 651 erworben haben und die vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bereits ein verpflichtendes Rückrufschreiben erhalten haben.
2018 hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hunderttausende von Mercedesfahrer mit der Nachricht geschockt, dass ihr Dieselfahrzeug durch den Einbau unzulässiger Abschalteinrichtungen manipuliert wurde. Betroffene können aufgrund dieser Manipulation Schadensersatz von der Daimler AG verlangen. Allerdings nicht zeitlich unbegrenzt!
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat die Musterfeststellungsklage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen die Daimler AG zugelassen (Aktenzeichen 16 a MK 1/21). An der Musterfeststellungsklage teilnehmen können Verbraucher, die einen Mercedes GLC oder GLK mit dem Motortyp OM 651 erworben haben und die vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bereits ein verpflichtendes Rückrufschreiben erhalten haben.
€ 31.520,02 – Das ist die Summe, die VW und Audi einem Mandanten der Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte aus Stuttgart nach einem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Hagen zahlen müssen. Der Kläger hatte den VW Touareg V6 3,0 TDI Euro 6 im November 2015 für 43.900 Euro als Neufahrzeug erworben.
Nächster Paukenschlag beim EuGH! Generalanwalt Rantos hat am 23.09.2021 deutlich gemacht, was er von der Ausrede, das Thermofenster sei zum Schutz des Motors erforderlich, hält: nämlich gar nichts. Diese Auffassung teilte er in seinen Schlussanträgen zu den Rechtssachen mit den Aktenzeichen C-145/20, C-128/20 und C-134/20 mit. In diesen Fällen geht es um VW-Fahrzeuge, die mit dem Motor EA189 ausgestattet sind und der Abgasnorm Euro 5 unterliegen.
In der aktuellen Liste des Kraftfahrt-Bundesamtes (Stand: 19.07.2021), in der die vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugvarianten veröffentlicht werden, ist auch der FIAT DUCATO 250 (Euro 5) mit 3.0 Liter Motor aufgeführt. Der Befund der Behörde lautet: „Reduzierung der Wirksamkeit des Systems zur Abgasrückführung“.
2018 informierte das KBA darüber, dass neben den Fahrzeugen von VW auch Fahrzeuge von Porsche durch die Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen manipuliert wurden. Das KBA ordnete daher unter anderem für das Modell Porsche Macan S Diesel 3,0 Euro 6 den Rückruf AJ07 an.
Die Chancen auf Schadensersatz für getäuschte Daimlerkäufer werden immer besser. Drei Mitarbeiter der Daimler AG wurden jüngst im Dieselskandal vom Amtsgericht Böblingen wegen Betruges zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt.
Das Kraftfahrt-Bundesamt hat die Öffentlichkeit am 18.05.2018 darüber informiert, dass etwa 50.000 SUVs des Stuttgarter Autobauers Porsche zurückgerufen werden müssen. Von dieser Rückruf-Aktion sind über 15.000 Halter in Deutschland betroffen. Es handelte sich hierbei um einen verpflichtenden Rückruf wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen beim Porsche Cayenne 3.0 V6 TDI. Porsche wurde dazu verpflichtet, ein Software-Update zu entwickeln und zur Verfügung zu stellen.
Das aktuelle BGH-Urteil vom 16.09.2021 (Aktenzeichen: VII ZR 192/20) betrifft den Motor, mit dem im Jahr 2015 der Abgasskandal begann: ein 2.0 Liter Dieselaggregat aus dem Hause Volkswagen mit der Bezeichnung EA189. Dieser Motor wurde nicht nur in Autos der Marke VW verbaut, sondern ist ebenso in PKWs der anderen Konzernmarken wie etwa Audi zu finden.
Erneut wurde die Audi AG zur Rücknahme eines VW Touareg V6 3,0 TDI Baujahr 2014 im Dieselskandal verurteilt. Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte hat die Klägerin erfolgreich in ihrem Verfahren gegen den deutschen Automobilhersteller vertreten und Recht bekommen: Audi muss den alten Diesel für rund € 30.000,00 zurücknehmen (LG Ravensburg, Az. 5 O 147/20), weit mehr als auf dem Markt noch für das Fahrzeug erzielbar wäre. Das Urteil ist rechtskräftig.
Mit Urteil vom 09.09.2021 (Az. C-33/20, C-155/20, C-187/20) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass fast alle deutschen Autokredite noch viele Jahre nach Vertragsabschluss widerrufen werden können. Wenn Banken Darlehensverträge mit Verbrauchern abschließen, müssen sie ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht aufklären.
Erneut musste Audi vor Gericht eine empfindliche Schlappe in Sachen Dieselskandal einstecken. Rund 42.000 Euro Schadensersatz zahlte der Autobauer an einen Mandanten unserer Kanzlei. Im Gegenzug hat der Kläger seinen Audi A7 Sportback 3.0 TDI Quattro zurückgegeben, den er im Juni 2016 für gut 64.000 Euro gebraucht erworben hatte. Dass der Wagen, mit dem der Kläger etwa 100.000 Kilometer gefahren ist, im freien Verkauf deutlich weniger eingebracht hätte, war auch für das Landgericht Stuttgart klar, das in einer mittlerweile rechtskräftigen Entscheidung (Aktenzeichen: 12 O 232/20) Audi zur Zahlung verurteilt hat.
Seit dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs vom 25. Mai 2020 (Az. V ZR 252/19) steht fest, dass der Käufer eines mit unerlaubter Abschalteinrichtung ausgestatteten Fahrzeugs vom Hersteller die Erstattung des Kaufpreises abzüglich der Nutzungsvorteile für die gefahrenen Kilometer verlangen kann. Im Gegenzug muss er das Fahrzeug herausgeben.
Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat bei den aufgelisteten Fahrzeugmodellen des Audi A6 und Audi S6 3.0 l TDI unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt. Unter dem Code 23X6 ordnete das KBA einen verpflichtenden Rückruf für ca. 140.000 Fahrzeuge der Marke Audi in Deutschland an.
13.07.2021 – Musterfeststellungsklage gegen Daimler gibt allen Einzelklagen wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen Auftrieb. Bei vorhandener Rechtsschutzversicherung rät Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte, Schadensersatzansprüche individuell geltend zu machen. Der Druck auf den Autokonzern Daimler in Sachen Dieselskandal wird immer stärker.
13.07.2021 – Wieder einmal ging heute unser Blick nach Karlsruhe. Aber auch viele unserer Mandanten haben das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs mit Spannung erwartet. Zum zweiten Mal hat der Bundesgerichtshof nun eine Entscheidung gegen die Daimler AG verkündet. Hintergrund ist das sog. Thermofenster, welches Daimler in seinen Mercedesmodellen verbaut hat.
Die Rückrufaktion des Kraftfahrzeugbundesamtes (KBA) mit dem Code 23X6 betrifft bei den Modellen Q5 und SQ5 Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 6. Darin wird Diesel-Fahrzeugen der Einsatz gleich mehrerer unterschiedlicher „Strategien“ im Emissionskontrollsystem attestiert, von denen das KBA mindestens eine als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft hat.
01.07.2021 – Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) fordert derzeit Halter von Dieselfahrzeugen der Marke Audi mit 3,0-Liter Motor ultimativ zur Durchführung der Rückrufmaßnahme mit dem Code 23X6 auf. Das KBA droht hierin mit der Übermittlung der Halterdaten, wenn die verpflichtende Rückrufaktion nicht durchgeführt wird. Von Buttlar Rechtsanwälte vertreten über 4.000 Geschädigte im Abgasskandal und wissen, wie man auf eine solche Aufforderung am besten reagiert.
27.04.2021 Früher war alles besser – zumindest aus Sicht etlicher Autohersteller wie etwa Volkswagen, Audi oder Daimler. In den „guten alten Zeiten“ mussten ihre Diesel-Fahrzeuge, um eine Straßenzulassung vom Kraftfahrzeugbundesamt (KBA) zu erhalten, die Emissionsgrenzwerte für Stickoxide lediglich auf einem Prüfstand unter Laborbedingungen einhalten.
22.04.2021 – Die Daimler AG gehört sicher zu den härtesten Nüssen, wenn es darum geht, Schadenersatz für Käuferinnen oder Käufer manipulierter Diesel-Fahrzeuge durchzusetzen. So wehrt sich der Autobauer im Abgasskandal mit Händen und Füßen gegen jeden Rückrufbescheid.
01.04.2021 – Rund 38.400 Euro plus Zinsen muss die Audi AG einem Mandanten unserer Kanzlei zahlen. Im Gegenzug erhält der Autokonzern einen Audi A6 zurück, der ein 3.0 Liter Dieselmotor unter der Haube hat. Das hat das Landgericht (LG) Düsseldorf in einem aktuellen und mittlerweile auch rechtskräftigen Urteil (Aktenzeichen 11 O 118/20) verkündet.
12.03.2021 – Der Dieselskandal und seine Folgen beschäftigt auch das höchste deutsche Zivilgericht, den Bundesgerichtshof (BGH), mit schöner Regelmäßigkeit. Aktuell sorgt ein Urteil des BGH (Aktenzeichen: VI ZR 505/19) für Unruhe bei vielen Besitzern von PKWs der Marke Audi. Zu Unrecht, wie ein genauer Blick auf die Entscheidung belegt.
12.03.2021 Auf den ersten Blick scheint ein Beschluss, den der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich in Sachen „Thermofenster bei Mercedes-Benz-Dieselmotoren“ erlassen hat (Aktenzeichen: VI ZR 433/19), ein herber Rückschlag für betroffene Autobesitzer zu sein. Bei genauerer Analyse wird allerdings klar: Eher das Gegenteil ist der Fall.
19.02.2021 Der Verkauf eines PKWs mit mutmaßlich manipuliertem Dieselmotor auf dem Gebrauchtwagenmarkt ist alles andere als einfach. Selbst wenn man das Auto los wird, müssen oft deutliche Preisabschläge hingenommen werden.
09.02.2021 Im Juni 2017 hatte der Mandant unserer Kanzlei einen gebrauchten Audi Q5 gekauft und den Kauf mit einem Darlehen finanziert. Ganze sechs Monate später, im Dezember 2017, ordnete das Kraftfahrzeugbundesamt (KBA) den Rückruf des Fahrzeugs mit dem Hinweis an, dass in dem Motor unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut worden seien.
05.02.2021 – Dass bei einem Neuwagen der Wertverlust schon mit dem Überqueren der Hofeinfahrt des Autohändlers beginnt, ist eine Binsenweisheit. Doch wenn irgendwann ans Licht kommt, dass ein einst neu erworbenes Fahrzeug der oberen Preisklasse mit einem Dieselmotor ausgerüstet ist, der die angegebene Schadstoffklasse nur auf dem Prüfstand dauerhaft schafft, drückt das den Wiederverkaufswert noch mal deutlich weiter nach unten.
02.02.2021 – Knapp 48.000 Euro muss die Audi AG dem Käufer eines Audi A6 mit 3.0 Liter Dieselmotor erstatten. Im Gegenzug nimmt der Autokonzern das Fahrzeug zurück. Das hat das Landgericht Wiesbaden rechtskräftig entschieden (Urteil vom 01. Oktober 2020, Aktenzeichen 3 O 146/20).
28.10.2020 – Das OLG Oldenburg hat dem Besitzer eines VW Touareg mit Urteil vom 16.10.2020 (Az. 11 U 2/20 – nicht rechtskräftig) Schadensersatz in Höhe von € 44.214,56 zuzüglich Zinsen zugesprochen. Im Gegenzug muss der Kläger das Fahrzeug an Volkswagen herausgeben. Das Urteil ist ein weiterer Meilenstein im Abgasskandal.
12.03.2020 – Bis zum 20. April 2020 können vom Abgasskandal Geschädigte, die sich zur Musterfeststellungsklage angemeldet haben, das Vergleichsangebot von Volkswagen annehmen. Eine pauschale Bewertung des Angebots ist nicht möglich. Für die richtige Entscheidung ist ein Blick auf die Besonderheiten des Einzelfalls und die Alternativen notwendig.
06.03.2020 – Ein aktueller Rückruf wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen betrifft Audi-Fahrzeuge der Modelle A6 und A7. Darin verbaut sind 3,0 Liter Motoren der Euro-Norm 5. Autobesitzer sollten das Update nicht ohne vorherige rechtliche Beratung aufspielen lassen.
21.02.2020 – Am 07.02.2020 hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auf seiner Homepage den Rückruf für Fahrzeuge mit der Verkaufsbezeichnung GLK veröffentlicht. Mercedes-Benz soll unzulässige Abschalteinrichtungen entfernen.
21.02.2020 – In den vergangenen Wochen haben Tausende von Mercedes-Besitzern Rückrufschreiben bekommen. Zuvor hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) entsprechende Rückrufanordnungen auf seiner Homepage veröffentlicht, zuletzt am 07.02.2020 für Fahrzeuge des Typs GLK. Grund für die Rückrufe: Mercedes-Benz soll unzulässige Abschalteinrichtungen bzw. die unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernen.
18.02.2020 – Am 07.01.2020 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auf seiner Homepage einen Rückruf für Fahrzeuge der Mercedes M-Klasse. Der Hersteller soll unzulässige Abschalteinrichtungen bzw. die unzulässige Reduzierung entfernen.
09.01.2020 – Das Kraftfahrtbundesamt hat in seiner Rückrufdatenbank ganz aktuell 12 weitere Rückrufe für Mercedesfahrzeuge veröffentlicht. Als Grund für die Rückrufe nennt das KBA die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen…
12.11.2019 – Medienberichten zufolge soll Volkswagen auch bei Euro-6-Dieseln des Motortyps EA288 Emissions-Grenzwerte manipuliert haben. Damit wird ein ganz neues Kapitel im VW Abgasskandal aufgeschlagen. Bisher hat VW nur Manipulationen bei dem Motortyp EA189 zugegeben.
08.11.2019 – Nach der Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) vom 06.11.2019 (Az. 5 MB 3/19) muss Opel Dieselfahrzeuge der Modelle Zafira, Cascada und Insignia umgehend zurückrufen.
19.09.2019 – Seit gut zwei Jahren ist bekannt, dass auch 3,0- und 4,2-Liter-Dieselfahrzeuge der Marken Porsche, Audi und VW vom Abgasskandal betroffen sind. Tausende von Fahrzeughaltern wurden deshalb aufgefordert, ein Software-Update durchzuführen…
14.08.2019 – Aufgrund des „Dieselskandals“ und von Fahrverboten müssen viele Verbraucher beim Verkauf ihres Fahrzeugs schmerzliche Wertverluste hinnehmen. Einen Ausweg aus dieser unerfreulichen Lage bietet häufig der sogenannte „Widerrufsjoker“.
22.07.2019 – Im Sommer 2018 kündigte Daimler eine freiwillige Servicemaßnahme für mehr als drei Millionen Fahrzeuge in Europa an, um die Software des Motorsteuerungsgerätes von Dieselfahrzeugen zu aktualisieren. Dabei stehen Daimler-Fahrzeuge nahezu aller Serien mit Dieselmotor der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 im Fokus. Für einen Teil der Fahrzeuge ist kurz darauf ein verpflichtender Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes ergangen. Von Buttlar Rechtsanwälte erklärt, was betroffene Mercedes-Besitzer beachten sollten.
10.07.2019 – In der Dieselaffäre kommen immer weitere brisante Fakten ans Licht. Laut Medienberichten von Handelsblatt, BR und Spiegel belegen neue Unterlagen, dass Audi manipulierte Motoren bis 2018 ausgeliefert hat, also auch lange nach Bekanntwerden des Dieselskandals. Außerdem soll Audi die Behörden durch mindestens vier unzulässige Abschalteinrichtungen getäuscht haben.
08.07.2019 – Die Daimler AG musste auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamtes im Juni 2018 erstmals europaweit rund 700.000 Fahrzeuge zurückrufen. Davon befinden sich rund 280.000 Fahrzeuge in Deutschland. Wie im Fall des VW-Abgasskandals wird auch der Daimler AG vorgeworfen, bei Mercedes-Fahrzeugen die Abgas-Software manipuliert zu haben.
26.06.2019 – Am vergangenen Freitag hat das Kraftfahrtbundesamt (KBA) angeordnet, dass 60.000 Mercedes-Diesel sofort zurück in die Werkstatt müssen. In den Fahrzeugen soll eine illegale Abschalteinrichtung verbaut worden sein, durch die sie auf dem Prüfstand weniger Schadstoffe ausstoßen als im realen Straßenverkehr. Betroffen sind Geländewagen des Modells GLK 220 CDI, die zwischen 2012 und 2015 gebaut wurden.
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat die Musterfeststellungsklage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen die Daimler AG zugelassen (Aktenzeichen 16 a MK 1/21). An der Musterfeststellungsklage teilnehmen können nur Verbraucher, die einen Mercedes GLC oder GLK mit dem Motortyp OM 651 erworben haben und die vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bereits ein verpflichtendes Rückrufschreiben erhalten haben.
2018 hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hunderttausende von Mercedesfahrer mit der Nachricht geschockt, dass ihr Dieselfahrzeug durch den Einbau unzulässiger Abschalteinrichtungen manipuliert wurde. Betroffene können aufgrund dieser Manipulation Schadensersatz von der Daimler AG verlangen. Allerdings nicht zeitlich unbegrenzt!
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat die Musterfeststellungsklage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen die Daimler AG zugelassen (Aktenzeichen 16 a MK 1/21). An der Musterfeststellungsklage teilnehmen können Verbraucher, die einen Mercedes GLC oder GLK mit dem Motortyp OM 651 erworben haben und die vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bereits ein verpflichtendes Rückrufschreiben erhalten haben.
Die Chancen auf Schadensersatz für getäuschte Daimlerkäufer werden immer besser. Drei Mitarbeiter der Daimler AG wurden jüngst im Dieselskandal vom Amtsgericht Böblingen wegen Betruges zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt.
13.07.2021 – Musterfeststellungsklage gegen Daimler gibt allen Einzelklagen wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen Auftrieb. Bei vorhandener Rechtsschutzversicherung rät Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte, Schadensersatzansprüche individuell geltend zu machen. Der Druck auf den Autokonzern Daimler in Sachen Dieselskandal wird immer stärker.
13.07.2021 – Wieder einmal ging heute unser Blick nach Karlsruhe. Aber auch viele unserer Mandanten haben das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs mit Spannung erwartet. Zum zweiten Mal hat der Bundesgerichtshof nun eine Entscheidung gegen die Daimler AG verkündet. Hintergrund ist das sog. Thermofenster, welches Daimler in seinen Mercedesmodellen verbaut hat.
27.04.2021 Früher war alles besser – zumindest aus Sicht etlicher Autohersteller wie etwa Volkswagen, Audi oder Daimler. In den „guten alten Zeiten“ mussten ihre Diesel-Fahrzeuge, um eine Straßenzulassung vom Kraftfahrzeugbundesamt (KBA) zu erhalten, die Emissionsgrenzwerte für Stickoxide lediglich auf einem Prüfstand unter Laborbedingungen einhalten.
22.04.2021 – Die Daimler AG gehört sicher zu den härtesten Nüssen, wenn es darum geht, Schadenersatz für Käuferinnen oder Käufer manipulierter Diesel-Fahrzeuge durchzusetzen. So wehrt sich der Autobauer im Abgasskandal mit Händen und Füßen gegen jeden Rückrufbescheid.
12.03.2021 Auf den ersten Blick scheint ein Beschluss, den der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich in Sachen „Thermofenster bei Mercedes-Benz-Dieselmotoren“ erlassen hat (Aktenzeichen: VI ZR 433/19), ein herber Rückschlag für betroffene Autobesitzer zu sein. Bei genauerer Analyse wird allerdings klar: Eher das Gegenteil ist der Fall.
19.02.2021 Der Verkauf eines PKWs mit mutmaßlich manipuliertem Dieselmotor auf dem Gebrauchtwagenmarkt ist alles andere als einfach. Selbst wenn man das Auto los wird, müssen oft deutliche Preisabschläge hingenommen werden.
21.02.2020 – Am 07.02.2020 hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auf seiner Homepage den Rückruf für Fahrzeuge mit der Verkaufsbezeichnung GLK veröffentlicht. Mercedes-Benz soll unzulässige Abschalteinrichtungen entfernen.
21.02.2020 – In den vergangenen Wochen haben Tausende von Mercedes-Besitzern Rückrufschreiben bekommen. Zuvor hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) entsprechende Rückrufanordnungen auf seiner Homepage veröffentlicht, zuletzt am 07.02.2020 für Fahrzeuge des Typs GLK. Grund für die Rückrufe: Mercedes-Benz soll unzulässige Abschalteinrichtungen bzw. die unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernen.
18.02.2020 – Am 07.01.2020 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auf seiner Homepage einen Rückruf für Fahrzeuge der Mercedes M-Klasse. Der Hersteller soll unzulässige Abschalteinrichtungen bzw. die unzulässige Reduzierung entfernen.
09.01.2020 – Das Kraftfahrtbundesamt hat in seiner Rückrufdatenbank ganz aktuell 12 weitere Rückrufe für Mercedesfahrzeuge veröffentlicht. Als Grund für die Rückrufe nennt das KBA die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen…
22.07.2019 – Im Sommer 2018 kündigte Daimler eine freiwillige Servicemaßnahme für mehr als drei Millionen Fahrzeuge in Europa an, um die Software des Motorsteuerungsgerätes von Dieselfahrzeugen zu aktualisieren. Dabei stehen Daimler-Fahrzeuge nahezu aller Serien mit Dieselmotor der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 im Fokus. Für einen Teil der Fahrzeuge ist kurz darauf ein verpflichtender Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes ergangen. Von Buttlar Rechtsanwälte erklärt, was betroffene Mercedes-Besitzer beachten sollten.
08.07.2019 – Die Daimler AG musste auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamtes im Juni 2018 erstmals europaweit rund 700.000 Fahrzeuge zurückrufen. Davon befinden sich rund 280.000 Fahrzeuge in Deutschland. Wie im Fall des VW-Abgasskandals wird auch der Daimler AG vorgeworfen, bei Mercedes-Fahrzeugen die Abgas-Software manipuliert zu haben.
26.06.2019 – Am vergangenen Freitag hat das Kraftfahrtbundesamt (KBA) angeordnet, dass 60.000 Mercedes-Diesel sofort zurück in die Werkstatt müssen. In den Fahrzeugen soll eine illegale Abschalteinrichtung verbaut worden sein, durch die sie auf dem Prüfstand weniger Schadstoffe ausstoßen als im realen Straßenverkehr. Betroffen sind Geländewagen des Modells GLK 220 CDI, die zwischen 2012 und 2015 gebaut wurden.
In einem von der Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte betreuten Klageverfahren hat das LG Stuttgart (Az.: 51 O 684/21 – nicht rechtskräftig) dem Käufer eines Audi SQ5 3.0 TDI der Abgasnorm Euro 5 mit Urteil vom 16.03.2022 rund 33.000,00 € Schadensersatz zugesprochen.
€ 31.520,02 – Das ist die Summe, die VW und Audi einem Mandanten der Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte aus Stuttgart nach einem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Hagen zahlen müssen. Der Kläger hatte den VW Touareg V6 3,0 TDI Euro 6 im November 2015 für 43.900 Euro als Neufahrzeug erworben.
Das aktuelle BGH-Urteil vom 16.09.2021 (Aktenzeichen: VII ZR 192/20) betrifft den Motor, mit dem im Jahr 2015 der Abgasskandal begann: ein 2.0 Liter Dieselaggregat aus dem Hause Volkswagen mit der Bezeichnung EA189. Dieser Motor wurde nicht nur in Autos der Marke VW verbaut, sondern ist ebenso in PKWs der anderen Konzernmarken wie etwa Audi zu finden.
Erneut wurde die Audi AG zur Rücknahme eines VW Touareg V6 3,0 TDI Baujahr 2014 im Dieselskandal verurteilt. Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte hat die Klägerin erfolgreich in ihrem Verfahren gegen den deutschen Automobilhersteller vertreten und Recht bekommen: Audi muss den alten Diesel für rund € 30.000,00 zurücknehmen (LG Ravensburg, Az. 5 O 147/20), weit mehr als auf dem Markt noch für das Fahrzeug erzielbar wäre. Das Urteil ist rechtskräftig.
Erneut musste Audi vor Gericht eine empfindliche Schlappe in Sachen Dieselskandal einstecken. Rund 42.000 Euro Schadensersatz zahlte der Autobauer an einen Mandanten unserer Kanzlei. Im Gegenzug hat der Kläger seinen Audi A7 Sportback 3.0 TDI Quattro zurückgegeben, den er im Juni 2016 für gut 64.000 Euro gebraucht erworben hatte. Dass der Wagen, mit dem der Kläger etwa 100.000 Kilometer gefahren ist, im freien Verkauf deutlich weniger eingebracht hätte, war auch für das Landgericht Stuttgart klar, das in einer mittlerweile rechtskräftigen Entscheidung (Aktenzeichen: 12 O 232/20) Audi zur Zahlung verurteilt hat.
Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat bei den aufgelisteten Fahrzeugmodellen des Audi A6 und Audi S6 3.0 l TDI unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt. Unter dem Code 23X6 ordnete das KBA einen verpflichtenden Rückruf für ca. 140.000 Fahrzeuge der Marke Audi in Deutschland an.
Die Rückrufaktion des Kraftfahrzeugbundesamtes (KBA) mit dem Code 23X6 betrifft bei den Modellen Q5 und SQ5 Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 6. Darin wird Diesel-Fahrzeugen der Einsatz gleich mehrerer unterschiedlicher „Strategien“ im Emissionskontrollsystem attestiert, von denen das KBA mindestens eine als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft hat.
01.07.2021 – Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) fordert derzeit Halter von Dieselfahrzeugen der Marke Audi mit 3,0-Liter Motor ultimativ zur Durchführung der Rückrufmaßnahme mit dem Code 23X6 auf. Das KBA droht hierin mit der Übermittlung der Halterdaten, wenn die verpflichtende Rückrufaktion nicht durchgeführt wird. Von Buttlar Rechtsanwälte vertreten über 4.000 Geschädigte im Abgasskandal und wissen, wie man auf eine solche Aufforderung am besten reagiert.
27.04.2021 Früher war alles besser – zumindest aus Sicht etlicher Autohersteller wie etwa Volkswagen, Audi oder Daimler. In den „guten alten Zeiten“ mussten ihre Diesel-Fahrzeuge, um eine Straßenzulassung vom Kraftfahrzeugbundesamt (KBA) zu erhalten, die Emissionsgrenzwerte für Stickoxide lediglich auf einem Prüfstand unter Laborbedingungen einhalten.
01.04.2021 – Rund 38.400 Euro plus Zinsen muss die Audi AG einem Mandanten unserer Kanzlei zahlen. Im Gegenzug erhält der Autokonzern einen Audi A6 zurück, der ein 3.0 Liter Dieselmotor unter der Haube hat. Das hat das Landgericht (LG) Düsseldorf in einem aktuellen und mittlerweile auch rechtskräftigen Urteil (Aktenzeichen 11 O 118/20) verkündet.
12.03.2021 – Der Dieselskandal und seine Folgen beschäftigt auch das höchste deutsche Zivilgericht, den Bundesgerichtshof (BGH), mit schöner Regelmäßigkeit. Aktuell sorgt ein Urteil des BGH (Aktenzeichen: VI ZR 505/19) für Unruhe bei vielen Besitzern von PKWs der Marke Audi. Zu Unrecht, wie ein genauer Blick auf die Entscheidung belegt.
09.02.2021 Im Juni 2017 hatte der Mandant unserer Kanzlei einen gebrauchten Audi Q5 gekauft und den Kauf mit einem Darlehen finanziert. Ganze sechs Monate später, im Dezember 2017, ordnete das Kraftfahrzeugbundesamt (KBA) den Rückruf des Fahrzeugs mit dem Hinweis an, dass in dem Motor unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut worden seien.
05.02.2021 – Dass bei einem Neuwagen der Wertverlust schon mit dem Überqueren der Hofeinfahrt des Autohändlers beginnt, ist eine Binsenweisheit. Doch wenn irgendwann ans Licht kommt, dass ein einst neu erworbenes Fahrzeug der oberen Preisklasse mit einem Dieselmotor ausgerüstet ist, der die angegebene Schadstoffklasse nur auf dem Prüfstand dauerhaft schafft, drückt das den Wiederverkaufswert noch mal deutlich weiter nach unten.
02.02.2021 – Knapp 48.000 Euro muss die Audi AG dem Käufer eines Audi A6 mit 3.0 Liter Dieselmotor erstatten. Im Gegenzug nimmt der Autokonzern das Fahrzeug zurück. Das hat das Landgericht Wiesbaden rechtskräftig entschieden (Urteil vom 01. Oktober 2020, Aktenzeichen 3 O 146/20).
06.03.2020 – Ein aktueller Rückruf wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen betrifft Audi-Fahrzeuge der Modelle A6 und A7. Darin verbaut sind 3,0 Liter Motoren der Euro-Norm 5. Autobesitzer sollten das Update nicht ohne vorherige rechtliche Beratung aufspielen lassen.
19.09.2019 – Seit gut zwei Jahren ist bekannt, dass auch 3,0- und 4,2-Liter-Dieselfahrzeuge der Marken Porsche, Audi und VW vom Abgasskandal betroffen sind. Tausende von Fahrzeughaltern wurden deshalb aufgefordert, ein Software-Update durchzuführen…
10.07.2019 – In der Dieselaffäre kommen immer weitere brisante Fakten ans Licht. Laut Medienberichten von Handelsblatt, BR und Spiegel belegen neue Unterlagen, dass Audi manipulierte Motoren bis 2018 ausgeliefert hat, also auch lange nach Bekanntwerden des Dieselskandals. Außerdem soll Audi die Behörden durch mindestens vier unzulässige Abschalteinrichtungen getäuscht haben.
In zwei aktuellen Urteilen vom 21.02.2022 (Aktenzeichen VIa ZR 8/21 und VIa ZR 57/21) bejaht der Bundesgerichtshof einen Anspruch auf Restschadensersatz, obwohl die Klagen erst nach Eintritt der Verjährung von Ansprüchen wegen sittenwidriger Schädigung erhoben worden waren.
Am 24.01.2022 hat der Bundesgerichtshof (Az. VIa ZR 100/21) nochmals bestätigt, dass der Käufer eines vom „Dieselskandal“ betroffenen Fahrzeugs ein Wahlrecht hat. Er kann den vollständigen Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeugs und Anrechnung von Nutzungsvorteilen zurückverlangen („großer“ Schadensersatz).
€ 31.520,02 – Das ist die Summe, die VW und Audi einem Mandanten der Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte aus Stuttgart nach einem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Hagen zahlen müssen. Der Kläger hatte den VW Touareg V6 3,0 TDI Euro 6 im November 2015 für 43.900 Euro als Neufahrzeug erworben.
27.04.2021 Früher war alles besser – zumindest aus Sicht etlicher Autohersteller wie etwa Volkswagen, Audi oder Daimler. In den „guten alten Zeiten“ mussten ihre Diesel-Fahrzeuge, um eine Straßenzulassung vom Kraftfahrzeugbundesamt (KBA) zu erhalten, die Emissionsgrenzwerte für Stickoxide lediglich auf einem Prüfstand unter Laborbedingungen einhalten.
28.10.2020 – Das OLG Oldenburg hat dem Besitzer eines VW Touareg mit Urteil vom 16.10.2020 (Az. 11 U 2/20 – nicht rechtskräftig) Schadensersatz in Höhe von € 44.214,56 zuzüglich Zinsen zugesprochen. Im Gegenzug muss der Kläger das Fahrzeug an Volkswagen herausgeben. Das Urteil ist ein weiterer Meilenstein im Abgasskandal.
12.03.2020 – Bis zum 20. April 2020 können vom Abgasskandal Geschädigte, die sich zur Musterfeststellungsklage angemeldet haben, das Vergleichsangebot von Volkswagen annehmen. Eine pauschale Bewertung des Angebots ist nicht möglich. Für die richtige Entscheidung ist ein Blick auf die Besonderheiten des Einzelfalls und die Alternativen notwendig.
12.11.2019 – Medienberichten zufolge soll Volkswagen auch bei Euro-6-Dieseln des Motortyps EA288 Emissions-Grenzwerte manipuliert haben. Damit wird ein ganz neues Kapitel im VW Abgasskandal aufgeschlagen. Bisher hat VW nur Manipulationen bei dem Motortyp EA189 zugegeben.
Opel steckt offenbar tiefer im Abgasskandal, als bisher angenommen. Am 17.02.2022 hat das Kraftfahrt-Bundesamt erneut Fahrzeuge des Herstellers Opel verpflichtend zurückgerufen. Betroffen sind weltweit mehr als 400.000 Fahrzeuge der Modelle Insignia, Corsa und Astra aus den Baujahren 2013 – 2018. Deutschlandweit handelt es sich um ca. 74.554 Fahrzeuge.
27.04.2021 Früher war alles besser – zumindest aus Sicht etlicher Autohersteller wie etwa Volkswagen, Audi oder Daimler. In den „guten alten Zeiten“ mussten ihre Diesel-Fahrzeuge, um eine Straßenzulassung vom Kraftfahrzeugbundesamt (KBA) zu erhalten, die Emissionsgrenzwerte für Stickoxide lediglich auf einem Prüfstand unter Laborbedingungen einhalten.
08.11.2019 – Nach der Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) vom 06.11.2019 (Az. 5 MB 3/19) muss Opel Dieselfahrzeuge der Modelle Zafira, Cascada und Insignia umgehend zurückrufen.
2018 informierte das KBA darüber, dass neben den Fahrzeugen von VW auch Fahrzeuge von Porsche durch die Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen manipuliert wurden. Das KBA ordnete daher unter anderem für das Modell Porsche Macan S Diesel 3,0 Euro 6 den Rückruf AJ07 an.
Das Kraftfahrt-Bundesamt hat die Öffentlichkeit am 18.05.2018 darüber informiert, dass etwa 50.000 SUVs des Stuttgarter Autobauers Porsche zurückgerufen werden müssen. Von dieser Rückruf-Aktion sind über 15.000 Halter in Deutschland betroffen. Es handelte sich hierbei um einen verpflichtenden Rückruf wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen beim Porsche Cayenne 3.0 V6 TDI. Porsche wurde dazu verpflichtet, ein Software-Update zu entwickeln und zur Verfügung zu stellen.
27.04.2021 Früher war alles besser – zumindest aus Sicht etlicher Autohersteller wie etwa Volkswagen, Audi oder Daimler. In den „guten alten Zeiten“ mussten ihre Diesel-Fahrzeuge, um eine Straßenzulassung vom Kraftfahrzeugbundesamt (KBA) zu erhalten, die Emissionsgrenzwerte für Stickoxide lediglich auf einem Prüfstand unter Laborbedingungen einhalten.
Nach verschiedenen Medienberichten ermittelt das Landeskriminalamt Baden-Württemberg gegen Mitarbeiter der Hymer Group. Wegen falscher Gewichtsangaben bei Wohnmobilen bestehe der Verdacht des Betruges und der strafbaren Werbung.
In der aktuellen Liste des Kraftfahrt-Bundesamtes (Stand: 19.07.2021), in der die vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugvarianten veröffentlicht werden, ist auch der FIAT DUCATO 250 (Euro 5) mit 3.0 Liter Motor aufgeführt. Der Befund der Behörde lautet: „Reduzierung der Wirksamkeit des Systems zur Abgasrückführung“.