- Das Kraftfahrt-Bundesamt ruft fast 75.000 Fahrzeuge des Herstellers Opel wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen zurück.
- Betroffene Fahrzeugkäufer können Schadensersatz geltend machen.
- Der Rückruf betrifft die Modelle Insignia, Astra und Corsa der Baujahre 2013 – 2018.
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Weltweit mehr als 400.000 Opel-Fahrzeuge mit Diesel-Motoren betroffen
Opel steckt offenbar tiefer im Abgasskandal, als bisher angenommen. Am 17.02.2022 hat das Kraftfahrt-Bundesamt erneut Fahrzeuge des Herstellers Opel verpflichtend zurückgerufen. Betroffen sind weltweit mehr als 400.000 Fahrzeuge der Modelle Insignia, Corsa und Astra aus den Baujahren 2013 – 2018. Deutschlandweit handelt es sich um ca. 74.554 Fahrzeuge. Der Hersteller-Code der Rückrufaktion lautet: E222115640 (22-C-013) O7A.
Das KBA wirft dem Automobilhersteller vor, unzulässige Abschalteinrichtungen in seinen Fahrzeugen verwendet zu haben. Konkret handelt es sich um Modelle mit 1,3 l und 1,6 l Dieselmotor der Abgasnorm Euro 6, die über einen NOx-Speicherkatalysator verfügen. Opel hat angekündigt, rechtlich gegen den Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes vorzugehen.
Betroffene Fahrzeugkäufer können Schadensersatz verlangen
Betroffene Opelfahrer, die ein Rückrufschreiben des Herstellers erhalten haben, können Schadensersatz geltend machen. Damit sollten sie aber nicht zu lange warten, denn die Verjährung der Ansprüche läuft bereits. Wenn Sie sich unsicher sind, ob auch Sie betroffen sind und tätig werden sollten, melden Sie sich bei der Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte. Wir haben bereits über 5.000 Mandanten erfolgreich im Abgasskandal zur Seite gestanden und verhelfen gerne auch Ihnen zu Ihrem Recht!
Fahrzeughaltern droht die Stilllegung
Der Rückruf hat es für Autokäufer in sich. Betroffene Besitzer der Modelle Insignia, Corsa und Astra werden jetzt aufgefordert, ein Software-Update aufspielen lassen. Mit diesem Update soll die unzulässige Abschalteinrichtung beseitigt werden. Unklar ist jedoch, ob sich diese Maßnahme nicht nachteilig auf den Kraftstoffverbrauch und die Lebensdauer wichtiger Bauteile des Fahrzeugs auswirkt. Wer den Rückruf nicht beachtet, riskiert die zwangsweise Stilllegung seines Fahrzeugs. Mit dem neuerlichen Rückruf müssen betroffene Autokäufer wieder einmal die Folgen von Gesetzesverstößen der Fahrzeughersteller tragen.
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