Die Verbündeten – Staat und Autohersteller im Gleichschritt gegen Autobesitzer

justitia vor mehrern Büchern und einem grünen Hintergrund

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Früher war alles besser – zumindest aus Sicht etlicher Autohersteller wie etwa Volkswagen, Audi oder Daimler. In den „guten alten Zeiten“ mussten ihre Diesel-Fahrzeuge, um eine Straßenzulassung vom Kraftfahrzeugbundesamt (KBA) zu erhalten, die Emissionsgrenzwerte für Stickoxide lediglich auf einem Prüfstand unter Laborbedingungen einhalten. Was die Wagen im normalen Straßenverkehr aus dem Auspuff pusteten, interessierte niemanden, vor allem nicht das KBA, eine Bundesbehörde des Verkehrsministeriums.

Diesel-Motoren: Für den Prüfstand optimiert – nicht für die Straße

Die Folge: Die Autokonzerne gingen den Weg der Gewinnoptimierung. Statt teure technische Lösungen zu entwickeln und einzubauen, mit denen ihre Dieselmotoren die Euro 5 oder Euro 6 Grenzwerte auch im normalen Straßenverkehr einhalten, griffen sie zu deutlich preiswerteren sogenannten Abschalteinrichtungen. Das Ergebnis war immer dasselbe: Während die betreffenden Fahrzeuge auf dem Prüfstand die vorgeschriebenen Emissionswerte ohne Probleme einhielten, stieg der Schadstoffausstoß auf der Straße massiv.

Gute Erfolgsaussichten für Klagen von Besitzern manipulierter Dieselfahrzeuge

Nach neueren Untersuchungen kann der Ausstoß von Stickoxiden bei entsprechend manipulierten Dieselfahrzeugen den zulässigen Grenzwert dabei schon mal um das 18fache übersteigen. Etliche Besitzer solcher Fahrzeuge, egal ob sie nun von Volkswagen, Audi, Seat oder Skoda gebaut wurden, haben erfolgreich geklagt. Und gerade bei den aktuellen Audi- und Daimler-Fällen bestehen weiter gute Erfolgsaussichten, das zeigen nicht zuletzt auch die von der Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte bereits erstrittenen Urteile. Hierzu gehören in letzten Monaten beispielsweise:

  • Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 16.10.2020, Az. 11 U 2/20
  • Landgericht Ingolstadt, Urteil vom 24.08.2020, Az. 43 O 2289/19
  • Landgericht Wiesbaden, Urteil vom 01.10.2020, Az. 3 O 146/20
  • Landgericht Stuttgart, Urteil vom 25.11.2020, Az. 14 O 607/20
  • Landgericht Stuttgart, Urteil vom 16.12.2020, Az. 46 O 157/20
  • Landgericht Erfurt, Urteil vom 18.01.2021, Az. 10 O 581/20
  • Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.02.2021, Az. 11 O 118/19
  • Landgericht Osnabrück, Urteil vom 11.02.2021, Az. 7 O 1674/20
  • Landgericht Stuttgart, Urteil vom 12.02.2021, Az. 29 O 588/20
  • Landgericht Würzburg, Urteil vom 23.03.2021, Az. 23 O 28/20

EuGH hat entschieden: Abschalteinrichtungen sind illegal

Der eigentliche Skandal ist aber, dass überhaupt ein Gerichtsverfahren notwendig ist, um manipulierte Diesel-PKW oder auch Wohnmobile, die noch massenhaft auf deutschen Straßen unterwegs sind, gegen Schadenersatzzahlung an den Hersteller zurückgeben zu können. Spätestens seit Dezember 2020 ist die Sache schließlich auch rechtlich eindeutig: Da hatte der EuGH (Europäische Gerichtshof) geurteilt, dass der Einsatz sogenannter Abschalteinrichtungen nicht erlaubt ist. Auch nicht zum Schutz des Motors vor Verschleiß etwa bei niedrigen Temperaturen. Was übrigens laut Aussagen von Abgasexperten durchaus ohne die Abschaltung der Abgasreinigung möglich ist, aber eben nicht zu dem niedrigen Preis, zu dem beispielsweise ein sogenanntes Thermofenster programmiert werden kann. Diese spezielle Form der Abschalteinrichtung sorgt für eine Abschaltung der Abgasreinigung, wenn eine bestimmte Temperatur – meist 20 Grad Celsius – unterschritten wird.

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