BGH zum VW Abgasskandal: Schadensersatz trotz Verjährung

Inhaltsverzeichnis

BGH zum VW Abgasskandal: Schadensersatz trotz Verjährung

  • Neue Chancen für Käufer von VW-Neuwagen
  • Gute Erfolgsaussichten auch für Geschädigte, die direkt bei VW gekauft haben
  • Schadensersatz für Käufe zwischen März 2012 und September 2015
  • von Buttlar Rechtsanwälte bietet kostenlose Erstberatung an

BGH-Urteile beziehen sich auf VW-Skandal-Motor EA189

In zwei aktuellen Urteilen vom 21.02.2022 (Aktenzeichen VIa ZR 8/21 und VIa ZR 57/21) bejaht der Bundesgerichtshof einen Anspruch auf Restschadensersatz, obwohl die Klagen erst nach Eintritt der Verjährung von Ansprüchen wegen sittenwidriger Schädigung erhoben worden waren. Die Entscheidungen werden gestützt auf die Vorschrift des § 852 Satz 1 BGB, wonach ein Schädiger den wirtschaftlichen Vorteil aus der unerlaubten Handlung auch nach Eintritt der Regelverjährung nach drei Jahren herausgeben muss.

Freuen darf sich jetzt der Besitzer eines VW Golf Cabrio, der sein Auto 2013 als Neuwagen direkt von Volkswagen erworben hatte. Recht hat auch die Erwerberin eines VW EOS bekommen, die ihren Neuwagen 2012 von einem Händler gekauft hatte. In beiden Fahrzeugen ist der Dieselmotor EA189 verbaut, der mit einer Software ausgestattet ist, die erkennt, wenn sich der Wagen auf dem Prüfstand befindet. Mithilfe dieser Technik hat VW das Kraftfahrt-Bundesamt getäuscht, um die notwendige Typengenehmigung zu bekommen. Den Einsatz dieser Software hatte der Bundegerichtshof in der Grundsatzentscheidung vom 25.05.2020 (Aktenzeichen VI ZR 252/19) als sittenwidrige Schädigung des Fahrzeugkäufers bewertet.

Neue Chancen für alle, die bisher noch keine rechtlichen Schritte eingeleitet haben

Schadensersatzansprüche wegen sittenwidriger Schädigung verjähren drei Jahre, nachdem der Geschädigte erfahren hat, dass sein Fahrzeug vom VW Abgasskandal betroffen ist. Nachdem der Dieselskandal im September 2015 öffentlich bekannt wurde und ab 2016 alle Fahrzeugbesitzer wegen der vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten Rückrufe angeschrieben wurden, sind diese deliktischen Ansprüche heute verjährt.

Deshalb sind tausende von Geschädigten, die zunächst die Grundsatzentscheidung des BGH zum VW-Dieselskandal abgewartet haben und erst ab 2020 ihre Schadensersatzansprüche eingeklagt haben, bisher leer ausgegangen. Für diese Betroffenen und all diejenigen, die bis heute noch gar keine rechtlichen Schritte eingeleitet haben, bedeuten die beiden aktuellen BGH-Urteile eine neue Chance, doch noch wegen des VW-Dieselskandals entschädigt zu werden.

Gute Erfolgsaussichten für Erwerber von VW-Neuwagen und für Direktkäufer

Grund für diese Entwicklung ist die Vorschrift des § 852 Satz 1 BGB, welche in der gerichtlichen Praxis bisher nur ein Schattendasein geführt hat. Danach darf ein Schädiger den finanziellen Vorteil aus seiner deliktischen Handlung auch nach Eintritt der Regelverjährung nicht behalten. Erst kürzlich hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass diese Bestimmung keine Anwendung findet für Geschädigte, die einen gebrauchten Volkswagen erst Jahre, nachdem das Fahrzeug in den Verkehr gebracht wurde, von einer Privatperson oder einem Händler gekauft haben (z.B. Urteil vom 10.02.2022, Aktenzeichen VII ZR 365/21). Argument: Der Automobilhersteller habe von dem gezahlten Kaufpreis nicht – auch nicht mittelbar – profitiert.

Dies ist in den Fällen, in denen die Betroffenen einen Neuwagen gekauft haben, anders. Dort fließt der Kaufpreis über den Händler an VW. Gleiches gilt für Kaufverträge, die unmittelbar mit der Volkswagen AG abgeschlossen wurden. Deshalb können Erwerber von VW-Neuwagen und Direktkäufer auch heute noch mit Aussicht auf Erfolg Schadensersatzansprüche geltend machen.

Schadensersatz für Käufe zwischen März 2012 und September 2015

Dies gilt jedenfalls für Käufe in dem Zeitraum von März 2012 bis zum 22.09.2015. Denn der Anspruch auf den so genannten Restschadensersatz verjährt nach maximal 10 Jahren, so dass Geschädigte, die ihr Fahrzeug im Februar 2012 oder früher gekauft haben, nicht mehr von den beiden neuen BGH-Urteilen profitieren. Außerdem hat der Bundesgerichtshof in einem früheren Verfahren (Urteil vom 30.07.2020, Aktenzeichen VI ZR 5/20) entschieden, dass Volkswagen für Käufe nach Einräumung der Manipulationen in einer Pressemitteilung am 22.09.2015 nicht mehr haftet.

Für diejenigen, die ihr vom Abgasskandal betroffenes Auto erst nach diesem Tag gekauft haben, bestehen deshalb keine Erfolgsaussichten. Aber all diejenigen, die ihr Fahrzeug früher gekauft haben, bekommen nun eine zweite Chance. Sie haben Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises oder des Händlereinkaufspreises, wenn sie bei einem Händler gekauft haben. Von diesem Preis wird eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer abgezogen. Im Gegenzug muss der Geschädigte sein Fahrzeug herausgeben.

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