BGH: Im Dieselskandal kann Käufer statt Rückabwicklung auch Wertminderung verlangen

Inhaltsverzeichnis

  • Betroffene bekommen Schadensersatz und können ihr Auto behalten
  • Urteil ist wichtig für Besitzer von Dieselfahrzeugen der Marken Audi und Mercedes-Benz sowie für Wohnmobile auf Fiat Ducato Basis
  • Entschädigung kann bis zu 25 % des Kaufpreises betragen

Schadensersatz bekommen und Auto behalten

Seit dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs vom 25. Mai 2020 (Az. V ZR 252/19) steht fest, dass der Käufer eines mit unerlaubter Abschalteinrichtung ausgestatteten Fahrzeugs vom Hersteller die Erstattung des Kaufpreises abzüglich der Nutzungsvorteile für die gefahrenen Kilometer verlangen kann. Im Gegenzug muss er das Fahrzeug herausgeben.

Dieses Ergebnis entspricht in vielen Fällen aber nicht den Bedürfnissen der getäuschten Autokäufer. Einige wollen ihr Fahrzeug nach dem Aufspielen des Updates behalten und eine Entschädigung für den durch die unzulässige Abschalteinrichtung verursachten Wertminderung haben. Einen solchen Anspruch haben einige Gerichte in der Vergangenheit aber aus rechtlichen Gründen abgelehnt. Betroffene, die den sichersten Wege gehen wollten, mussten sich also entscheiden, ob sie entgegen ihren Bedürfnissen die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen oder ob sie auf eine Anspruchsgeltendmachung verzichten.

Dieses Dilemma hat der Bundesgerichtshof mit seinem aktuellen Urteil vom 6. Juli 2021 (Az. VI ZR 40/20) beseitigt. Danach steht dem Käufer eines Pkw mit Dieselmotor, der mit einer Prüfstanderkennungssoftware ausgestattet ist, nicht nur ein Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages zu. Er kann stattdessen vom Fahrzeughersteller auch den Ersatz der Wertminderung verlangen. Und er kann sein Fahrzeug behalten. Konkret ging es in dem entschiedenen Fall um einen gebrauchten VW Passat Variant mit einem 2,0 l Dieselmotor des Typs EA 189.

Entschädigung kann bis zu 25 % des Kaufpreises betragen

Nach der aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs besteht die Wertminderung in der Differenz zwischen dem objektiven Wert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Kaufs und dem gezahlten Kaufpreis. Eine etwaige Aufwertung durch das Software-Update soll ebenso berücksichtigt werden wie Nachteile, die durch die Rückrufaktion erst verursacht wurden.

Wie hoch die Wertminderung des VW Passat genau ist, haben die Karlsruher Richter jedoch nicht entschieden. Das muss nun im weiteren Verfahren geklärt werden. In vergleichbaren Fällen haben die Instanzgerichte die Wertminderung von Fahrzeugen aus dem VW Konzern mit dem Motor EA189 auf bis zu 25 % des Kaufpreises geschätzt (so z.B. OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.12.2019 – I-13 U 84/19).

Urteil hilft auch im Audi- und Daimler-Dieselskandal sowie bei Wohnmobilen auf Fiat Ducato Basis

Das aktuelle Urteil hat aber nicht nur Auswirkungen auf den VW Dieselskandal und auf Fahrzeuge mit dem Motor EA189. Es ist genau so wichtig für Besitzer von Fahrzeugen mit 3.0 Liter Dieselmotoren von Audi und Dieselaggregaten mit der Bezeichnung OM 651 und OM 642 der Marke Mercedes-Benz. Gleiches gilt für Käufer von Wohnmobilen auf Fiat Ducato Basis mit Erstzulassung von 2014 bis 2019. Sie alle können nunmehr ohne erhöhtes Rechtsrisiko die Wertminderung verlangen und ihr Auto weiter wie bisher nutzen.

In vielen Beratungsgesprächen hat die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte festgestellt, dass gerade die Besitzer von hochpreisigen Autos zwar an einer Entschädigung für die unzulässigen Abschalteinrichtungen interessiert sind, ihr Fahrzeug aber behalten wollen. Auf dieses Ziel gerichtete Schadensersatzansprüche waren nach der bisherigen Rechtsprechung mit schwer kalkulierbaren Risiken verbunden, so dass viele Betroffene von einer Anspruchsgeltendmachung abgesehen haben. Dafür gibt jetzt keinen Grund mehr.

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