EuGH Generalanwalt Thermofenster in Dieselmotoren illegal

Man sieht die Natur im Seitenspiegel

Inhaltsverzeichnis

Chancen auf Rückgabe für Betroffene werden immer besser

  • Namhafte Hersteller wie VW, Daimler, Audi, BMW und Opel verwenden Thermofenster
  • Thermofenster ist unzulässige Abschalteinrichtung
  • Käufer können Rückabwicklung verlangen

Thermofenster in VW Motoren sind rechtswidrig

Nächster Paukenschlag beim EuGH! Generalanwalt Rantos hat am 23.09.2021 deutlich gemacht, was er von der Ausrede, das Thermofenster sei zum Schutz des Motors erforderlich, hält: nämlich gar nichts. Diese Auffassung teilte er in seinen Schlussanträgen zu den Rechtssachen mit den Aktenzeichen C-145/20, C-128/20 und C-134/20 mit. In diesen Fällen geht es um VW-Fahrzeuge, die mit dem Motor EA189 ausgestattet sind und der Abgasnorm Euro 5 unterliegen.

Mehrere Gerichte aus Österreich hatten den EuGH um Klarstellung gebeten, ob der Einsatz eines sog. Thermofensters, das etwa die Abgasreinigung bei Temperaturen unterhalb von 15° C und oberhalb von 33° C sowie bei einer Höhe von mehr als 1000 Metern abschaltet, zulässig ist. Der Generalanwalt stellte klar, dass Temperaturen unter 15° C oder Höhen von über 1000 Metern in Deutschland und Österreich eher die Regel, als die Ausnahme darstellen. So hätten etwa die Durchschnittstemperaturen in Deutschland und Österreich in den Jahren 2017 – 2019 deutlich unter 15 Grad gelegen. Auch würden Fahrzeuge aufgrund der Topografie beider Länder häufig in Höhen über 1000 Metern bewegt.

Generalanwalt wertet Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung

Nach Ansicht des Generalanwalts sind daher Funktionen wie das Thermofenster, die dafür sorgen, dass die Abgasreinigung oder -nachbehandlung von Fahrzeugen bei Vorliegen solcher normalen Bedingungen reduziert wird, ganz klar als Abschalteinrichtungen zu klassifizieren. Der Einsatz solcher grundsätzlich unzulässiger Abschalteinrichtungen könnte allenfalls dann ausnahmsweise gerechtfertigt sein, wenn die Funktionen zum Schutz des Motors und des sicheren Betriebs von Fahrzeugen erforderlich wären.

Viele namhafte deutsche Autohersteller, darunter VW, Daimler, Audi, BMW und Opel setzen solche Funktionen zur Verhinderung von Versottung unter Verweis auf einen angeblich erforderlichen Motorschutz ein. Der Generalanwalt schob in seinen Schlussanträgen solch einer Argumentation nun einen Riegel vor. Er betonte, dass der Unionsgesetzgeber bei Erlass der maßgeblichen Vorschriften klar zwischen dem Motor und dem Emissionsminderungssystem, zu dem auch das Abgasrückführsystem gehört, unterschieden habe. Er unterstrich, dass der Schutz von Bauteilen, die zum Emissionsminderungssystem zählen, namentlich etwa das AGR-Ventil, der AGR-Kühler oder der Dieselpartikelfilter, von vornherein nicht unter die Verbotsausnahme fallen könnten, da es sich hierbei nicht um Teile des Motors handele.

Betroffene Käufer können Vertragsauflösung verlangen

Mit solchen Funktionen in Verkehr gebrachte Fahrzeuge verfügen über keine ordnungsgemäße EG-Typgenehmigung, sprich, sie sind nicht zulassungsfähig. Daher ist der Verkauf solcher Fahrzeuge verboten. Auch ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung dürfe ein normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher erwarten, dass das von ihm erworbene Fahrzeug alle regulatorischen Vorgaben vollständig erfülle. Dies sei gerade nicht der Fall, wenn ein Fahrzeug zwar formal über eine gültige EG-Typzulassung verfüge, in der Praxis aber Abschalteinrichtungen verwende, die der geltenden EU-Gesetzgebung zuwiderliefen.

Für Käufer solcher Fahrzeuge ergibt sich daraus nach dem Generalanwalt, dass sie Rückabwicklung der Kaufverträge verlangen können. Und dies selbst dann, wenn sie das Fahrzeug in Kenntnis des Vorhandenseins solcher Funktionen erworben haben! Denn solche Fahrzeuge stimmen nicht mit der vom Verkäufer angegebenen Beschreibung überein und eignen sich weder für die vom Verbraucher vorausgesetzten Zwecke noch für Zwecke, für die Fahrzeuge gleicher Art gewöhnlich gebraucht werden.

Nicht nur VW, sondern auch Daimler, Audi, BMW und Opel verwenden Thermofenster

Sollte der EuGH der Rechtsauffassung des Generalanwalts folgen, was regelmäßig der Fall ist, wären die Auswirkungen dieser Entscheidung immens. Denn die in Rede stehenden Thermofenster werden nach wie vor von vielen Herstellern eingesetzt, auch in Neufahrzeugen. Neben der Volkswagen AG kommen Thermofenster etwa bei Mercedes, Audi, BMW und Opel zum Einsatz. Käufer solcher Fahrzeuge können sich innerhalb der Gewährleistungsfrist vom Vertrag lösen, ohne dass es darauf ankäme, ob den Herstellern die Unzulässigkeit der verwendeten Funktionen bewusst war.

Jetzt Klage gegen Hersteller prüfen und kostenlose Erstberatung nutzen

Kontakt-Icon schwarz

Ihre Anfrage ist unverbindlich & kostenlos. Sie erhalten eine schnelle Rückmeldung von uns. Es sind nur wenige Angaben von Ihnen erforderlich.

Step 1 of 2