Versicherungsrecht

Versicherungsrecht

Die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen im Versicherungsrecht gehört zu den Tätigkeitsschwerpunkten der Kanzlei VON BUTTLAR RECHTSANWÄLTE. Im Fokus stehen Versicherungen, die zur Altersvorsorge oder als Kapitalanlage abgeschlossen wurden. Die Anwälte der Kanzlei verfügen darüber hinaus über langjährige Erfahrungen im Umgang mit Rechtsschutzversicherungen. Zu den Mandanten gehören Versicherungsnehmer, Kapitalanleger und Verbraucher.

Die Kanzlei vertritt aktuell eine Vielzahl von Mandanten, die von der wirtschaftlichen Entwicklung ihrer Lebens- oder Rentenversicherung enttäuscht sind. Häufig kann in diesen Fällen mit Hilfe eines Widerrufs oder eines Widerspruchs ein deutlich höherer Betrag als der von der Versicherung genannte Rückkaufswert erzielt werden. Dies gilt vielfach auch bei bereits gekündigten Lebens- oder Rentenversicherungen – sogar wenn der Rückkaufswert schon ausbezahlt wurde.

Die Kanzlei VON BUTTLAR RECHTSANWÄLTE steht für eine effiziente, kostentransparente und risikobewusste Rechtsdurchsetzung. Mandanten heben immer wieder die hohe fachliche Kompetenz der Anwälte und die außergewöhnliche Dienstleistungsqualität des gesamten Kanzleiteams hervor. Dies spiegelt sich in den vielen sehr guten Bewertungen in Portalen wie Anwalt.de, Google oder Proven Expert wieder.

//   Aktuelle Nachrichten Versicherungsrecht  //

Privatversicherten sind sie regelmäßig ein Dorn im Auge: die ständigen Beitragserhöhungen der Privaten Krankenversicherungen. Das müssen sich die Betroffenen aber in vielen Fällen nicht gefallen lassen. Millionen Beitragserhöhungen der vergangenen Jahre waren illegal. Das hat der Bundesgerichtshof am 16.12.2020 in zwei verbraucherfreundlichen Urteilen bestätigt. Versicherte können überhöhte Beträge zurückerstattet bekommen. Können auch Sie ihr Geld zurückfordern? Wir klären auf.
01.07.2020 – Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat in einem brandaktuellen Urteil vom 30.06.2021 (Az.: 12 U 4/21) einem Hotelbetreiber aus Heidelberg eine Entschädigung in Höhe von 59.670,90 € zugesprochen. Nach Ansicht der Richter sind Corona-bedingte Einnahmeausfälle von der Betriebsschließungsversicherung abgedeckt.