Hymer-Wohnmobile: Ermittlungen wegen Betrugs und strafbarer Werbung

Hymer-Transporter übersteigt 3,5 Tonnen

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Nach verschiedenen Medienberichten ermittelt das Landeskriminalamt Baden-Württemberg gegen Mitarbeiter der Hymer Group. Wegen falscher Gewichtsangaben bei Wohnmobilen bestehe der Verdacht des Betruges und der strafbaren Werbung.
Das zulässige Gesamtgewicht von Wohnmobilen ist eine kritische Größe. Denn Wohnmobile, die schwerer als 3,5 Tonnen sind, dürfen mittlerweile nicht mehr mit dem normalen Führerschein gefahren werden. Dieser galt früher für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen. Ob sich hieraus individuelle Ansprüche betroffener Fahrzeugbesitzer ergeben, kann man heute noch nicht zuverlässig beurteilen. Dazu müssen zunächst die Ermittlungsergebnisse abgewartet werden.

Hymer Wohnmobile auf FIAT Ducato Basis

Dagegen gibt es inzwischen viele Anzeichen für die erfolgversprechende Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen bei Wohnmobilen auf Fiat Ducato Basis. Zur Hymer Gruppe gehören die Reisemobil- und Caravanmarken Bürstner, Dethleffs und Hymer. Der Fiat Ducato dient für zahlreiche Wohnmobile dieser Marken als Basismodell. Hierzu gehören beispielsweise die Hymer-Wohnmobile mit der Bezeichnung „B-Klasse PremiumLine 704“ oder „Exsis i474“ oder der Dethleffs Esprit T7150B.
Gegen Mitarbeiter des FIAT Konzerns ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt. In den Dieselmotoren des FIAT Konzerns mit den EURO Normen 5 und 6 sollen zwischen 2014 und 2019 unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut worden sein. Es besteht der Verdacht, dass die Abgasreinigung nach etwas mehr als 22 Minuten gänzlich abgeschaltet wird. Diese zeitliche Komponente wurde wohl bewusst gewählt, da der Prüfzyklus für die Typengenehmigung der Fahrzeuge nach 20 Minuten endet.
Das Kraftfahrt-Bundesamt hat mehrere Wohnmobile untersucht. Hierbei handelt es sich um Fahrzeuge auf Basis des Fiat Ducato 2,3l 96kW Diesel EU5 und des Fiat Ducato 2,3l 110kW Diesel EU6. Bei diesen Fahrzeugen ergab sich aufgrund der emissionsbezogenen Untersuchungsergebnisse der Verdacht auf das Vorhandensein von unzulässigen Abschalteinrichtungen. Ein Fiat Ducato Multijet 130 2,3l EU6 mit SCR-System wurde aufgrund der auffälligen Ergebnisse des Vorgängerfahrzeugs mit EU5/EU6 Abgasnorm ebenfalls untersucht, dieses Fahrzeug zeigte jedoch ein unauffälliges Emissionsverhalten.

Empfehlung: Schadensersatzansprüche prüfen

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 25.05.2020, Az.: VI ZR 252/19) stellt die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung, die zwischen Prüfzyklus und Realbetrieb unterscheidet, eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung des Fahrzeugkäufers dar. Daraus resultiert ein Schadensersatzanspruch, der entweder auf Rückabwicklung des Kaufvertrags oder auf Ausgleich des mangelbedingten Minderwerts durch eine Einmalzahlung gerichtet ist.
Wenn Sie Halter eines Wohnmobils mit FIAT DUCATO Unterbau sind, sollten Sie unbedingt aktiv werden und anwaltlichen Rat einholen. Zum einen beginnen ab Übergabe des Fahrzeugs die Gewährleistungsfristen gegenüber dem Verkäufer zu laufen. Zum anderen droht durch die weitere Nutzung des Fahrzeugs ein Wertverlust, der Ihre Ansprüche verringern könnte.

Was wir als Kanzlei kostenfrei anbieten

  • Prüfung und Geltendmachung von Informationsansprüchen gegenüber Behörden
  • Ersteinschätzung, ob mit Aussicht auf Erfolg Schadensersatzansprüche oder Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können.
  • Bei vorhandener Rechtsschutzversicherung kümmern wir uns um Deckungsschutz.

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