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AUDI-RÜCKRUF? => MODELLE A6 UND A7 MIT 3,0 LITER EURO 5 MOTOREN

AUDI-RÜCKRUF: RECHTE VON BESITZERN DER MODELLE A6 UND A7 MIT 3,0 LITER EURO 5 MOTOREN

06.03.2020 – Ein aktueller Rückruf wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen betrifft Audi-Fahrzeuge der Modelle A6 und A7. Darin verbaut sind 3,0 Liter Motoren der Euro-Norm 5. Autobesitzer sollten das Update nicht ohne vorherige rechtliche Beratung aufspielen lassen.

//  SOLLTE DAS SOFTWARE-UPDATE AUFGESPIELT WERDEN?  //

Betroffene Autobesitzer sollten sich vor dem Aufspielen des Updates von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten lassen

RISIKEN SORGFÄLTIG ABWÄGEN

Betroffene Autobesitzer sollten sich vor dem Aufspielen des Updates von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten lassen. Viele Gerichte im VW Abgasskandal haben Klagen abgewiesen nachdem das Update aufgespielt worden war. Begründung: Das Fahrzeug sei nicht mehr mangelhaft. Demzufolge sollten die Vor- und Nachteile vor einer solchen Entscheidung sorgfältig abgewogen werden.

Nicht nur in rechtlicher, sondern auch in technischer Hinsicht drohen Nachteile, wie beispielsweise höherer Kraftstoff- und AdBlue-Verbrauch, verrußter AGR-Filter, geringere Leistung und veränderte Motorengeräusche. Außerdem sind die Langzeitfolgen der Nachrüstung völlig unbekannt.



Und schließlich können vom Abgasskandal betroffene Fahrzeuge auf dem Gebrauchtwagenmarkt nur mit erheblichen finanziellen Verlusten verkauft werden. Zu bedenken ist aber auch: Den Haltern droht die Stilllegung des Fahrzeugs, wenn sie der Aufforderung nicht folgen.

//  Ihren Fall betreuen wir – prüfen Sie Ihre Voraussetzungen  //

Fall A: Ihre Vorausetzungen

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat einen verpflichtenden Rückruf für Ihr Fahrzeug angeordnet.

&

Der Hersteller Ihres Fahrzeugs ist Audi, Daimler, Porsche, VW oder Fiat.

&

Sie haben eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtsschutz.

FALL B: Ihre Voraussetzungen

Für Ihr Fahrzeug gibt es noch keinen oder einen freiwilligen Rückruf.

&

Der Hersteller Ihres Fahrzeugs ist Audi, Daimler, Porsche, VW (Motor EA288), oder Fiat.

&

Sie haben eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtsschutz.

FALL C: Ihre Voraussetzungen

Sie haben Ihr Dieselfahrzeug vor über 10 Jahren gekauft.

ODER

Ihr Fahrzeug hat mehr als 200.000 Kilometer auf dem Tachometer

ODER

Ihnen war beim Kauf bekannt, dass das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist

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Step 1 of 2

//  KBA SCHREIBT BETROFFENE FAHRZEUGHALTER AN  //

Unter der Code-Nummer „23X6 (Welle 10)“ unterrichtet das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) aktuell Halter von Audi A6 und A7 Fahrzeugen über einen angeordneten Rückruf. Die Halter werden in dem Schreiben, welches der Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte vorliegt, aufgefordert, eine Audi-Werkstatt aufzusuchen, um ein Update durchzuführen. Zweck des Rückrufs ist die „Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems“.

//  Rechte der betroffenen Fahrzeugbesitzer  //

Richterhammer aus Holz mit weißem Hintergrund

WELCHE MÖGLICHKEITEN HABEN BETROFFENE FAHRZEUGBESITZER

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Beschluss vom 28.01.2020 (Az. VIII ZR 57/19) erneut klargestellt, dass der Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung einen Sachmangel darstellt.



Ein solcher Sachmangel berechtigt den Autokäufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Zahlreiche Gerichte haben im VW-Abgasskandal entschieden, dass das Fahrzeug in diesem Fall ohne eine Fristsetzung zur Nachbesserung zurückgegeben werden kann. Der Kaufvertrag wird dann rückabgewickelt. Demzufolge erhält der Käufer den Kaufpreis zurück; im Gegenzug gibt er das mangelhafte Fahrzeug an den Verkäufer zurück.

Dabei ziehen die meisten Gerichte von dem gezahlten Kaufpreis eine Nutzungsentschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilometer ab. Die Nutzungsentschädigung errechnen die Gerichte so: Zunächst schätzen die Richter die zu erwartende Gesamtfahrleistung des Autos. Bei Fahrzeugen mit einem Dieselmotor gehen die Richter meist von 250.000 Kilometern aus, bei Autos mit größerem Hubraum setzen sie zuweilen 300.000 oder sogar noch mehr Kilometer an.


Alternativ zum Rücktritt kann der Käufer das Fahrzeug auch behalten und Minderung geltend machen. Wie viel dieser Minderwert ausmacht, ist in jedem Einzelfall zu klären. Gelegentlich wird ein teures Sachverständigengutachten nötig sein. Die Kosten dafür werden in der Regel zunächst der Kläger oder dessen Rechtsschutzversicherung aufbringen müssen. Die meisten Gerichte gehen in diesen Fällen von einer Wertminderung zwischen 10 % und 15 % aus. In Ausnahmefällen gab es auch schon Entschädigungen von bis zu 25 %.


Neben den Gewährleistungsrechten gegenüber dem Verkäufer kommen auch Schadensersatzansprüche gegen die Audi AG in Betracht. Der Anspruch ist auf Rückabwicklung des Kaufvertrages gerichtet. Dabei ziehen die meisten Gerichte wie beim Rücktritt von dem gezahlten Kaufpreis eine Nutzungsentschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilometer ab. Hinzu gerechnet werden nach Auffassung einiger Gerichte Zinsen für den Kaufpreis. Bei unerlaubten Handlungen wie der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung seien nach § 849 BGB vier Prozent Zinsen pro Jahr auf den vollen Kaufpreis von dessen Zahlung an zu zahlen.


Viele Gerichte haben bei Verbraucherklagen gegen die Audi AG positive Urteile gefällt und Ansprüche auf Schadensersatz anerkannt. Eine kleine Auswahl finden Sie hier:



Landgericht Offenburg: Audi A 5 Sportback 3,0 TDI, Schadensersatz wegen Verstoßes gegen EU-Regeln.



Landgericht Stuttgart: Audi A 4 3,0 TDI, Euro 6, Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.



Landgericht Essen: Audi A6 3,0 TDI, Klägerin kann die Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeuges verlangen. Nach Ansicht des Gerichts bleibt die Makelbehaftung des Fahrzeugs in jedem Fall auch nach Durchführung des Updates bestehen.

//  Was wir als Kanzlei kostenfrei für Sie tun können  //

Weisses Sparschwein
»  BERATUNG – TEILNAHME AM RÜCKRUF SINNVOLL?

Sie werden beraten, ob durch die Teilnahme an einem Rückruf Ihres Herstellers Sie rechtliche Nachteile erhalten.

»  Ersteinschätzung

Ob mit Aussicht auf Erfolg Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können

»  RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG – DECKUNGSANFRAGE

Sofern Sie eine Versicherung haben, die Verkehrsrechtsschutz abdeckt, übernehmen wir kostenfrei die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung.

//  DIE KANZLEI VON BUTTLAR RECHTSANWÄLTE  //

» RECHTSDURCHSETZUNG
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Aufgrund des Kanzleisitzes in Stuttgart sind wir mit der Diesel-Problematik bestens vertraut.
»  VERBRAUCHERRECHT
Seit vielen Jahren erfolgreich im Verbraucherrecht für unsere Mandanten tätig.
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Speziell im Dieselskandal von Rechtsschutzversicherungen empfohlen.
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