Schadensersatz jetzt prüfen – am 31.12.2021 droht Verjährung!

Mercedes Schadenseratz jettz prüfen am 31.12.2021 droht Verjährung

Inhaltsverzeichnis

Daimler Abgasskandal

  • Fahrzeughalter mit Rückrufschreiben aus dem Jahr 2018 müssen jetzt handeln
  • Erfolgschancen von Klagen steigen stetig
  • Entschädigung bei Fahrzeugrückgabe meist deutlich über Marktpreis – aber auch Einmalzahlung ist möglich
  • Von Buttlar Rechtsanwälte prüft Erfolgsaussichten von Schadensersatzansprüchen kostenfrei

GLC, V-Klasse, Vito, Vito Tourer und Marco Polo mit den Dieselmotoren OM 651 und OM 622 betroffen

2018 hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hunderttausende von Mercedesfahrer mit der Nachricht geschockt, dass ihr Dieselfahrzeug durch den Einbau unzulässiger Abschalteinrichtungen manipuliert wurde. Betroffene können aufgrund dieser Manipulation Schadensersatz von der Daimler AG verlangen. Allerdings nicht zeitlich unbegrenzt!

Nach einer vom Kraftfahrt-Bundesamt veröffentlichten Liste wurden die Halter der Modelle GLC 220 d 4MATIC, GLC 250 d 4MATIC, V-Klasse, Vito, Vito Tourer und Marco Polo mit den Motoren OM 651 und OM 622 im Laufe des Jahres 2018 aufgefordert, ein Softwareupdate aufspielen zu lassen. Diese Geschädigten müssen noch in diesem Jahr handeln, um die Verjährung ihrer Ansprüche zu verhindern. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) beginnt mit Erhalt des Rückrufschreibens die dreijährige Verjährungsfrist zu laufen; sie endet zum 31.12.2021.

Werden Schadensersatzansprüche gegen die Daimler AG erst später gerichtlich geltend gemacht, sind diese rechtlich nicht mehr durchsetzbar. Ein außergerichtliches Aufforderungsschreiben reicht nicht aus, um den Eintritt der Verjährung zu verhindern.

Abgasmanipulation durch unzulässige Abschalteinrichtungen – Rechtsprechung bei Daimler immer verbraucherfreundlicher

Neben dem sog. Thermofenster, das dazu führt, dass in einem großen Temperaturbereich die Abgasreinigung der Fahrzeuge reduziert oder sogar ganz abschaltet wird, hat Daimler in seinen OM 651 Motoren auch eine sog. Kühlmittelsollwert-Temperaturregelung verbaut. Dabei wird über den Einsatz von Kühlmittel die Temperatur in den Zylindern reduziert, was zu einer Verringerung des Ausstoßes von Stickstoffoxid führt. Die für diesen Kühlmitteleinsatz gewählten Parameter entsprechen interessanterweise genau den Umständen, die auf dem Prüfstand vorliegen. Hier an Zufall zu glauben, fällt schwer.

Auch die Gerichte urteilen immer häufiger zugunsten der geschädigten Daimlerkunden. So haben neben dem Europäischen Gerichtshof (Az. C-145/20, C-128/20 und C-134/20) auch die Oberlandesgerichte Frankfurt (Az. 3 U 7/20), Köln (Az. 7 U 35/20), Nürnberg (Az. 5 U 3555/20) und Naumburg (Az. 8 U 8/20) bereits klägerfreundlich entschieden. Die Erfolgschancen steigen damit stetig.

Bei GLC und GLK: Auch Anmeldung zur Musterfeststellungsklage verhindert Verjährung

Für Verbraucher, die einen Mercedes GLK oder Mercedes GLC gekauft haben, besteht alternativ die Möglichkeit, sich bei der Musterfeststellungsklage anzumelden. Diese, oft als „Sammelklage“ bezeichnete Klage hat die Verbraucherzentrale am 07. Juli 2021 beim Oberlandesgericht Stuttgart eingereicht. Wie schon beim VW-Dieselskandal soll diese Klage auch geschädigten Daimlerkunden vereinfacht zu Schadensersatz verhelfen.

Für Betroffene, die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, eine gute Möglichkeit, ohne Kostenrisiko zunächst die Verjährung der Ansprüche zu verhindern und im weiteren Verlauf von einer erfolgreichen Klage zu profitieren. Für eine rechtssichere Eintragung in das Klageregister stellt von Buttlar Rechtsanwälte gerne einen Mustertext kostenfrei zur Verfügung. Bei Geschädigten mit Rechtsschutzversicherung führt eine individuelle Klage aber meist schneller zum Ziel.

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Nicht länger zögern: Jetzt Schadensersatzansprüche anwaltlich prüfen lassen und Verjährung verhindern!

Wer ein manipuliertes Dieselfahrzeug der Daimler AG besitzt und schon 2018 ein verpflichtendes Rückrufschreiben erhalten hat, sollte jetzt unverzüglich handeln und seine Erfolgschancen überprüfen lassen. Wie der BGH (Az. VI ZR 40/20) kürzlich entschieden hat, können Geschädigte entweder die Rückabwicklung des Kaufvertrages oder aber eine Einmalzahlung als Schadensersatz verlangen. Erfahrungsgemäß liegt die Entschädigung bei der Fahrzeugrückgabe deutlich über dem Marktwert des betroffenen Fahrzeugs. Aber auch eine Einmalzahlung kann finanziell attraktiv sein.

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