VW & Audi wegen Manipulation am Touareg 3.0 TDI verurteilt

VW und Audi wegen Manipulation am Touareg 3.0 TDI verurteilt

Inhaltsverzeichnis

Dieselskandal – Landgericht verurteilt VW und Audi wegen Manipulation eines VW Touareg 3.0 TDI gemeinsam zu Schadensersatz

  • Im Brennpunkt stehen VW Touareg 3.0 TDI Euro 6, Baujahre 2014 bis 2017.
  • Achtung: Verjährung von Schadensersatzansprüchen droht zum 31.12.2021!
  • Entschädigung für betroffene Fahrzeuge mit verpflichtendem Rückruf „Code 23Y3“

Entschädigung nach verpflichtendem Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes

€ 31.520,02 – Das ist die Summe, die VW und Audi einem Mandanten der Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte aus Stuttgart nach einem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Hagen zahlen müssen. Der Kläger hatte den VW Touareg V6 3,0 TDI Euro 6 im November 2015 für 43.900 Euro als Neufahrzeug erworben. Anfang 2018 gab es einen verpflichtenden Rückruf, nachdem das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen, also eine „Schummel-Software“, in dem Fahrzeug entdeckt hatte.

Der Motor des Fahrzeugs VW Touareg 3.0 TDI wurde von der Audi AG entwickelt und hergestellt und anschließend an VW geliefert. Das Landgericht Hagen geht in dem vorliegenden Fall von einer sittenwidrigen Gesinnung beider Hersteller aus, sodass beide für den Schaden des Klägers aufkommen müssen. Und dieser Schaden ist beachtlich, denn für die Besitzer von Fahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen hat der Rückruf der Fahrzeuge dramatische Folgen: Der Markt reagiert empfindlich auf manipulierte Fahrzeuge und straft die Halter mit sinkenden Preisen ab. Diese können sich daher in vielen Fällen bei den Herstellern schadlos halten.

Betroffene sollten unverzüglich handeln: Verjährung droht zum 31.12.2021

Besitzer von Fahrzeugen des Modells VW Touareg 3.0 TDI Euro 6 aus den Baujahren 2014 bis 2017, die einen Rückruf mit dem Code 23Y3 erhalten haben, sollten aufgrund der guten Erfolgsaussichten ihre Ansprüche prüfen lassen. Hierbei ist Eile geboten: Denn die Schadensersatzansprüche verjähren in vielen Fällen schon zum 31.12.2021. Die Berechnung der dreijährigen Verjährungsfrist richtet sich nach dem Kaufzeitpunkt und dem Informationsschreiben über die Betroffenheit des Fahrzeugs. Wurde das Fahrzeug vor über drei Jahren gekauft, so droht die Verjährung damit schon zum 31.12.2021, da viele Halter Anfang 2018 über den verpflichtenden Rückruf informiert wurden.

Urteil stellt rechtskräftig fest: Verhalten der Hersteller ist sittenwidrig!

Das Landgericht Hagen beurteilt in dem zwischenzeitlich rechtskräftigen Urteil vom 21.07.2021 (Az. 8 O 175/20) das Verhalten der Beklagten wie folgt:

Die Beklagten haben – die Beklagte zu 2) durch gezieltes Herstellen eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Motors und dessen Überlassung an die Beklagte zu 1) und die Beklagte zu 1) infolge bewussten Inverkehrbringens eines Fahrzeugs mit einer manipulierten Motorsteuerungssoftware – ein Verhalten an den Tag gelegt, das einer bewussten arglistigen Täuschung zumindest gelichsteht (vgl. OLG Hamm, Urt. V. 14.08.2020 – Az. 45 U 22/19, zit. n. juris.).“

Das Landgericht ging bei der Schadensberechnung davon aus, dass für das Fahrzeug eine Gesamtlaufleistung von 300.000 anzusetzen sei. Anhand dieser Gesamtlaufleistung errechnete es einen Schadensersatz, der von den Beklagten an den Kläger Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs zu zahlen ist. Der Kläger hat damit nicht mehr das Problem, das Fahrzeug auf dem Markt zu einem niedrigen Preis verkaufen zu müssen.

Das Urteil reiht sich damit ein in zwischenzeitlich lange Liste weiterer positiver Urteile, die die Gerichte in den letzten Monaten gegen VW und Audi wegen der Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen speziell bei den 3.0 Liter Dieselmotoren gesprochen haben. Fahrzeughalter, die ebenfalls vom Abgasskandal betroffen sind, sollten daher umgehend ihre Ansprüche prüfen lassen.

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