Audi muss A6 3.0 TDI zurücknehmen und 38.400 Euro zahlen – trotz Softwareupdate

Ein Finger schiebt das Wort Diesel mit Bauklötzen zusammen

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Rund 38.400 Euro plus Zinsen muss die Audi AG einem Mandanten unserer Kanzlei zahlen. Im Gegenzug erhält der Autokonzern einen Audi A6 zurück, der ein 3.0 Liter Dieselmotor unter der Haube hat. Das hat das Landgericht (LG) Düsseldorf in einem aktuellen und mittlerweile auch rechtskräftigen Urteil (Aktenzeichen 11 O 118/20) verkündet.

Die Entscheidung des LG fiel zugunsten des Klägers aus, obwohl er den Wagen am 4. Februar 2016 erworben hatte, also nach Bekanntwerden des VW-Abgasskandals. Außerdem war bei dem Audi A6 im Zuge eines Rückrufs bereits ein Softwareupdate aufgespielt, bevor die Klage eingericht wurde.

Urteilsbegründung belegt: Erfolgsaussichten auf Schadenersatz bleiben hoch

Die Entscheidung der Düsseldorfer Richter zeigt einmal mehr, wie groß die Erfolgsaussichten gerade für Besitzer von Fahrzeugen der Marke Audi mit 3.0 Liter Dieselmotoren sind, wenn das Kraftfahrzeugbundesamt (KBA) einen Rückruf zur Deaktivierung einer unzulässigen Abschalteinrichtung für den betroffenen PKW angeordnet hat. Das macht nicht zuletzt die Urteilsbegründung des Düsseldorfer Landgerichts (LG) noch einmal mehr als deutlich: Darin halten die Richter fest, dass das Dieselaggregat des A6, in dem eine Motorsteuerungssoftware mit sogenannter „Aufwärmstrategie“ verbaut war, „unstreitig mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen“ war.

LG-Richter: Audi hat vorsätzlich gehandelt

Damit nicht genug, das Gericht ist zudem überzeugt, dass Audi vorsätzlich gehandelt hat. Das zeige, so die Richter, die „enge Bedatung der Parameter, unter denen die Aufwärmstrategie lediglich Anwendung findet“ – sprich: Im Gegensatz zu einigen der sogenannten Thermofenster, die unabhängig davon aktiv werden, ob der Wagen nun im normalen Straßenverkehr oder auf dem Prüfstand im Einsatz ist, geht es hier um eine Abschalteinrichtung, die in erster Linie darauf abzielt, die Abgasgrenzwerte auf dem Prüfstand einzuhalten. In der normalen Nutzung auf der Straße greift sie dagegen so gut wie nie ins Motormanagement ein.

Infomieren geht über selber verkaufen

Besitzer von Dieselfahrzeugen der Marke Audi, für die ein Rückruf durch das Kraftfahrzeugbundesamt vorliegt, sollten daher prüfen lassen, wie ihre Chancen auf Schadenersatz gegen Rückgabe des Fahrzeugs stehen. Denn klar ist, allen, die diese Möglichkeit nicht nutzen, droht spätestens beim Versuch, ihr Auto wieder zu verkaufen, eine herbe Enttäuschung.

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