// Erbe ausschlagen //

» verbindlichkeit erbmasse
Neben dem Verlust eines nahen Angehörigen oder Bekannten, kann der Tod und die damit einhergehende Erbschaft für den potentiellen Erben auch wirtschaftlich sehr belastend sein.
Dies ist dann der Fall, wenn zum Beispiel der Nachlass überschuldet ist. Der Erbe tritt nämlich mit Eintritt des Todes in die wirtschaftliche Position des Erblassers. Ihm geht zwar auf der einen Seite das Vermögen zu, er erbt jedoch auf der anderen Seite auch die Schulden und muss diese erfüllen. Besteht Vermögen und ist der Erblasser auch Verbindlichkeiten eingegangen, die bis zu seinem Tode nicht gedeckt wurden, so besteht die Gefahr, dass diese Verbindlichkeiten mit der Erbmasse nicht ausgeglichen werden können. Ohne entsprechende Vorkehrungen haftet der Erbe dann nicht nur mit dem ererbten Nachlass, sondern auch mit seinem eigenen Vermögen. Wenig erfreulich ist es z.B. auch wenn zum Nachlass eine sanierungsbedürftige Immobilie gehört und der Erbe selbst verschuldet ist. In diesen Fällen ist durchaus die Überlegung angebracht, das Erbe abzulehnen, d.h. es auszuschlagen.
Eine Erbausschlagung kann auch für den nicht als Alleinerben bedachten Ehegatten sinnvoll sein, wenn er statt dem Erbe lieber den höheren Zugewinnausgleich geltend machen möchte.
Die Annahme beziehungsweise Ausschlagung der Erbschaft will daher gut durchdacht sein. Wir klären Sie in diesem Artikel gerne darüber auf, ob, wann und wie das Erbe ausgeschlagen werden kann. Gerne stehen wir Ihnen auch persönlich beratend zur Verfügung.
// FRAGEN SIND BEI UNS IMMER WILLKOMMEN? //

Das Erbe können Sie immer ausschlagen, jedoch sind Sie hierbei an Fristen gebunden. Die Frist beträgt sechs Wochen nach Kenntnis von der Erbschaft. Hierbei ist zu bedenken, dass der gesetzliche Erbe ab Kenntnis vom Tod des Erblassers davon weiß. Sie müssen also schnell handeln. Die Beiziehung rechtlichen Rates ist hierbei zu empfehlen, denn im Einzelfall ist eine Ausschlagung dann nicht der richtige Weg, wenn bestimmte Gegenstände nicht verloren gehen sollen. Es besteht dann gegebenenfalls die Möglichkeit die Erbenhaftung alternativ zur Ausschlagung der kompletten Erbschaft, auf den Nachlass zu begrenzen. Außerdem muss vor der Entscheidung, ob die Erbschaft ausgeschlagen wird oder nicht, aufgeklärt werden, was überhaupt in den Nachlass fällt. Dem Erben stehen hierbei Auskunftsansprüche zu. Gerne beraten wir Sie diesbezüglich.
Die Ausschlagungserklärung muss gegenüber dem Nachlassgericht entweder persönlich oder in öffentlich beglaubigter Form erklärt werden. Ein einfacher Brief ist in jedem Fall nicht ausreichend. Zuständig ist das Nachlassgericht, also das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte.
Liegt das Amtsgericht weit von Ihrem Wohnsitz entfernt, so kann die Ausschlagung auch gegenüber dem für Sie zuständigen Nachlassgericht erklärt werden. Hatte der Erblasser seinen Wohnsitz gar nicht in Deutschland, so trifft das Gesetz abweichende Regelungen.
Da die Erklärung beim zuständigen Gericht erfolgen muss, wird in jedem Fall die Einholung einer rechtlichen Auskunft durch einen spezialisierten Anwalt empfohlen. Wir müssen Sie dringend davor warnen, die Erklärung gegenüber einem unzuständigen Gericht abzugeben. Sie können hierdurch die Ausschlagungsfrist verpassen. Im Zweifelsfall gehen die Schulden dann auf Sie über.
Wichtig ist auch, dass die sechswöchige Frist eingehalten wird. Stichtag ist hierbei der Tag an dem Sie von der Erbschaft erfahren haben. Vorsichtshalber sollten Sie davon ausgehen, dass die Frist mit dem Todestag des Erblassers begonnen hat.
// TESTAMENT - WEITERE INTERESSANTE THEMEN //



// Welche Kosten fallen an? //

» Ausschlagung bei Überschuldung
Für die Ausschlagung der Erbschaft fallen bei Überschuldung pauschal € 30,00 an. Ist der Nachlass nicht überschuldet, so richtet sich die Ausschlagung nach dem Gegenstandswert. Je höher der Wert des Nachlasses, desto höher sind die Kosten der Ausschlagung.
Für die anwaltliche Beratung zur Ausschlagung stellen wir Ihnen gerne individuell ein Angebot zusammen. Die Kosten sind für Sie jederzeit kalkulierbar und angemessen.
// Was passiert, wenn ich es mir anders überlege? //

JETZT EINZEL- ODER GEMEINSCHAFTSTESTAMENT ANFORDERN

Wählen Sie die gewünschte Testamentform und hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten. Mit dem Absenden Ihrer Daten erhalten Sie schnellstmöglich Ihren Fragebogen, den Sie ganz bequem in Ihrem Tempo ausfüllen und an uns zurücksenden können.
// DÜRFEN WIR VORSTELLEN: UNSERE ANWÄLTE FÜR IHREN ERFOLG //
// TESTAMENT - WICHTIGE THEMEN //
Schenkungen können im Rahmen der Erbschaft eine große Rolle spielen. Oft besteht der Wunsch, die Angehörigen insbesondere die eigenen Kinder „mit warmen Händen“ zu bedenken, so dass sie schon vor dem eigenen Ableben von dem angesammelten Vermögen…
Wurden Sie im Testament nicht bedacht oder sogar als gesetzlicher Erbe ausdrücklich enterbt? Dann steht Ihnen möglicherweise ein Pflichtteil zu. Der Gesetzgeber sorgt für einen Ausgleich zwischen der Testierfreiheit des Erblassers auf der einen Seite und dem berechtigten Anspruch…
Das Nachlassgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Örtlich zuständig ist grundsätzlich immer das Gericht, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Es ist für die Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen und für die Feststellung der Erbfolge zuständig.
Neben dem Verlust eines nahen Angehörigen oder Bekannten, kann der Tod und die damit einhergehende Erbschaft für den potentiellen Erben auch wirtschaftlich sehr belastend sein. Dies ist dann der Fall, wenn zum Beispiel der Nachlass überschuldet ist.
Die Erstellung eines Testaments bietet jedem Menschen die Möglichkeit für den eigenen Tod vorzusorgen und Regelungen zu treffen, die nach dem eigenen Ableben gelten sollen. Denn klar ist: Wird kein Testament erstellt oder ist dieses unwirksam und wurde auch…