Die Daimler-Abwehr bekommt Risse

weißes Auto auf blauem Hintergrund mit schwarzer Abgaswolke in dem Diesel steht

Inhaltsverzeichnis

Gericht verurteilt Autokonzern erneut zu Schadenersatz

Die Daimler AG gehört sicher zu den härtesten Nüssen, wenn es darum geht, Schadenersatz für Käuferinnen oder Käufer manipulierter Diesel-Fahrzeuge durchzusetzen. So wehrt sich der Autobauer im Abgasskandal mit Händen und Füßen gegen jeden Rückrufbescheid durch das Kraftfahrzeugbundesamt (KBA). Trotzdem zeichnet sich mittlerweile ein positiver Trend bei den Gerichten ab. Die Zahl der Enscheidungen zugunsten der Geschädigten nimmt stetig zu.

Aus den verschiedenen Urteilsbegründungen ergibt sich wie bei einem Puzzle langsam aber sicher ein für Daimler wenig schmeichelhaftes Gesamtbild. Mit einem für einen Mandanten unserer Kanzlei erstrittenen Urteil des Landgerichts Stuttgart kommt ein weiteres Puzzleteil hinzu: Die Stuttgarter Richter haben entschieden (Aktenzeichen: 29 O 588/20), dass der Autokonzern den Wagen unseres Mandaten gegen Zahlung von knapp 11.000 Euro plus Zinsen zurücknehmen muss.

Daimler muss T-Modell C200 CDI zurücknehmen und 11.000 Euro zahlen

Als unser Mandant sich 2016 für den Kauf eines gebrauchten Mercedes-Benz T-Modells C 200 CDI, Baujahr 2011, entschied, ging er davon aus, dass das Fahrzeug die angegebenen Emissionsgrenzwerte tatsächlich einhält. Und das nicht nur auf einem Prüfstand, sondern auch im normalen Fahrbetrieb. Der Wagen sollte laut Herstelller die Abgasnorm Euro 5 erfüllen. Was der Käufer nicht wusste: Daimler hatte damit lediglich den Testbetrieb gemeint, nicht den normalen Straßenverkehr. So lautete zumindest das Hauptargument des Autokonzerns vor Gericht.

Laut Daimler seien die geltenden Abgasgrenzwerte untrennbar mit den Prüfbedingungen verknüpft gewesen. Deswegen sei es nicht relevant, welches Emissionsverhalten das Fahrzeug außerhalb der gesetzlichen Prüfbedingungen habe. Man habe also auf keinen Fall absichtlich oder systematisch gegen die Regeln verstoßen, sondern sie lediglich ausgelegt. Es liege somit kein sittenwidriges Handeln vor. Das Stuttgarter Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, belegt aber ein weiteres Mal, dass die Gerichte immer weniger mit dieser Argumentation anfangen können.

Deutliche Worte des Gerichts an die Adresse des Autokonzerns

Entsprechend deutlich fiel die Urteilsbegründung aus: Die Daimler AG habe gleich mehrfach gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen, schrieb das Gericht dem Autokonzern ins Stammbuch. Er habe das Fahrzeug nicht so konstruiert, dass es in der Lage war, die gesetzlichen Abgasgrenzwerte auch außerhalb des Prüfstandes im normalen Fahrbetrieb einzuhalten. Zudem habe die Daimler AG das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet.

Tatsache ist: Der Motor hält die auf Grundlage der VO (EG) Nr. 715/2007 für die Schadstoffnorm Euro 5 angeordneten Emissionsgrenzwerte bezüglich der Masse der Stickoxide von 180 mg/km wirklich nur unter Laborbedingungen auf dem Prüfstand ein. Im realen Straßenbetrieb wird der Grenzwert bei Temperaturen unter 20 Grad Celsius dagegen häufig deutlich überschritten. Der Grund: Das Emissionskontrollsystem wird temperaturabhänig kontrolliert. So wird die Rate der Abgasrückführung u.a. temperaturabhängig gesteuert, was bei niedrigen Temperaturen zu einem erhöhten Stickoxidausstoß führt.

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