Cayenne 3,0 V6 TDI Rückruf AH09 Abgasskandal

Prosche Cayenna 3.0 V6 TDI Rückruf AH09 Abgasskandal

Inhaltsverzeichnis

Schadensersatz wegen Abgasmanipulation erfolgreich durchsetzen

• Gute Aussichten auf Schadensersatz haben Käufer eines Porsche Cayenne mit 3.0 Liter Dieselmotor aus den Modelljahren 2014 bis 2017 und dem Rückruf-Code AH09.
• Betroffene können zwischen Rückabwicklung und Entschädigung wählen.
• Schadensersatzansprüche sind auch nach dem Verkauf des Fahrzeugs noch möglich.

Betroffen sind Porsche Cayenne mit dem Rückruf-Code AH09

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat die Öffentlichkeit am 18.05.2018 darüber informiert, dass etwa 50.000 SUVs des Stuttgarter Autobauers Porsche zurückgerufen werden müssen. Von dieser Rückruf-Aktion sind über 15.000 Halter in Deutschland betroffen. Es handelte sich hierbei um einen verpflichtenden Rückruf wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen beim Porsche Cayenne 3.0 V6 TDI. Porsche wurde dazu verpflichtet, ein Software-Update zu entwickeln und zur Verfügung zu stellen. Nach und nach wurden die Betroffenen angeschrieben und aufgefordert an dem Rückruf mit dem Code AH09 teilzunehmen. Von dieser Rückruf-Aktion betroffen sind die Modelle Porsche Cayenne Typ 92A und 92AN in folgenden Ausführungen:

Leistung (kW)

Emissionsstufe Motorkennbuchstabe

Modelljahr

Rückruf-Code

155

6 CVV 2014-2017 AH09
184 6 CVV 2014-2017 AH09
193 6 CVV 2014-2017 AH09

Im Zusammenhang mit dem Aufkommen des Dieselskandals bei der Konzernmutter VW überprüfte das Kraftfahrt-Bundesamt weitere Fahrzeuge im Konzern. Unter anderem auch solche der Marke Audi. Bei der Überprüfung vieler Audi-Modelle flog auf, dass der Ingolstädter Automobilhersteller bei seinen Euro 6 Fahrzeugen mit 3,0-Liter Motor (Link zu Audi) mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat, um das KBA über den tatsächlichen Schadstoffausstoß zu täuschen. Da die Dieselmotoren von Audi auch bei Porsche zum Einsatz kamen, hat das KBA auch die entsprechenden Porsche-Modelle überprüft und festgestellt, dass die Fahrzeuge in einem nicht zulassungsfähigen Zustand sind.

Betroffene können Rückabwicklung oder Entschädigung verlangen

Seit dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs vom 25. Mai 2020 (Az. V ZR 252/19) steht fest, dass der Käufer eines mit unerlaubter Abschalteinrichtung ausgestatteten Fahrzeugs vom Hersteller die Erstattung des Kaufpreises abzüglich der Nutzungsvorteile für die gefahrenen Kilometer verlangen kann. Im Gegenzug muss er das Fahrzeug herausgeben. Wurde zur Finanzierung des Fahrzeugkaufs ein Darlehen aufgenommen, können sogar die gezahlten Zinsen zurückverlangt werden. Dies hat der BGH mit Urteil vom 13.04.2021 (Az. VI ZR 274/20) bestätigt.

Dieses Ergebnis entspricht aber nicht in allen Fällen den Bedürfnissen der getäuschten Autokäufer. Einige wollen ihr Fahrzeug nach dem Aufspielen des Updates behalten und eine Entschädigung für den durch die unzulässige Abschalteinrichtung verursachten Minderwert haben. Einen solchen Anspruch haben einige Gerichte in der Vergangenheit aber aus rechtlichen Gründen abgelehnt. Betroffene, die den sichersten Weg gehen wollten, mussten sich also entscheiden, ob sie entgegen ihren Bedürfnissen die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen oder ob sie auf eine Anspruchsgeltendmachung verzichten.

Dieses Dilemma hat der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil vom 6. Juli 2021 (Az. VI ZR 40/20) (Link setzen) beseitigt. Danach steht dem Käufer eines Pkw mit Dieselmotor, der mit einer Prüfstanderkennungssoftware ausgestattet ist, nicht nur ein Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages zu. Er kann stattdessen vom Fahrzeughersteller auch den Ersatz des Minderwerts verlangen. Und er kann sein Fahrzeug behalten.

Schadensersatz auch nach Fahrzeugverkauf möglich

Der Fahrzeugverkauf führt nicht dazu, dass die Schadensersatzansprüche verloren gehen. Im Ausgangspunkt errechnet sich die Anspruchshöhe auch in diesem Fall aus der Differenz zwischen dem Kaufpreis und einem Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer. Ist das Auto zwischenzeitlich verkauft worden, muss sich der Kläger statt der Rückgabe des Fahrzeugs den Verkaufserlös anrechnen lassen. Aufgrund des Wertverlustes kann dabei noch ein großer Restschaden verbleiben, sodass sich eine Klage auch in solchen Fällen in der Regel lohnt.

Muss immer geklagt werden oder ist auch eine außergerichtliche Lösung möglich?

Nicht immer ist eine Klage zwingend notwendig. In manchen Fällen lassen sich bestimmte Hersteller bereits im außergerichtlichen Stadium auf die Forderung des Kunden ein. Die Entscheidung, ob es ins Klageverfahren geht oder ob schon außergerichtlich eine Einigung gefunden werden kann, hängt letztendlich vom Einzelfall ab. Unserer Erfahrung nach ist jedoch die Gegenseite erst dann dazu bereit, Ansprüche zu erfüllen, wenn ein hohes Risiko besteht, dass eine angedrohte Klage zu Gunsten des Verbrauchers ausgehen könnte. Von Buttlar Rechtsanwälte raten daher dazu, die außergerichtlichen Verhandlungen mit dem Hersteller erfahrenen Rechtsanwälten zu überlassen.

Wie sind die Erfolgsaussichten?

Da der BGH seit dem Mai 2020 bereits einige Grundsatzurteile zu Gunsten der betroffenen Dieselbesitzer gefällt hat, stehen die Chancen gut. Entscheidend ist, ob im Prozess nachgewiesen werden kann, dass Porsche oder Audi sich vorsätzlich sittenwidrig verhalten haben. Zwar gibt es noch keine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Thema Porsche, jedoch geben die veröffentlichten Bescheide des Kraftfahrt-Bundesamtes viel Aufschluss darüber, wie skrupellos Porsche bzw. Audi bei der Manipulation vorgegangen sind. Das veranlasst viele Gerichte dazu, die Sittenwidrigkeit zu bejahen.

Unter anderem folgende Gerichte haben bereits Entscheidungen zu Gunsten der Betroffenen gefällt:

OLG Düsseldorf, Urteil v. 30.01.2020, Az. I-13 U 81/19
LG Essen, Urteil v. 01.03.2019, Az. 16 O 264/18
LG Flensburg, Urteil v. 22.03.2019, Az. 3 O 115/18
LG Ulm, Urteil v. 26.08.2019, Az. 3 O 358/18
LG Wuppertal, Urteil v. 07.08.2019, Az. 3 O 426/18

Was wir als Kanzlei kostenfrei für Sie tun können:

• Prüfung, ob Ihr Fahrzeug vom Porsche-Abgasskandal betroffen ist.
• Einschätzung, ob Schadensersatzansprüche erfolgreich durchgesetzt werden können.
• Berechnung eines etwaigen Schadensersatzanspruchs.
• Abklärung der Kosten mit der Rechtsschutzversicherung.

Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte

• steht für hoch spezialisierte Rechtsanwälte
• wird im Dieselskandal von Rechtsschutzversicherungen empfohlen
• hatten ihren Sitz in Stuttgart und damit im Gerichtsbezirk des für Porsche zuständigen Gerichts
• wird mit 4,9 von 5,0 Sternen auf anwalt.de bewertet

Jetzt Klage gegen Hersteller prüfen und kostenlose Erstberatung nutzen

Kontakt-Icon schwarz

Ihre Anfrage ist unverbindlich & kostenlos. Sie erhalten eine schnelle Rückmeldung von uns. Es sind nur wenige Angaben von Ihnen erforderlich.

Step 1 of 2