Dieselskandal Audi Q5 – Jetzt Schadensersatz sichern!

Ein Weißer Geländewagen von Audi auf grünem Grund

Inhaltsverzeichnis

  • Gute Aussichten auf Schadensersatz haben Käufer der Audi-Modelle Q5 und SQ5 mit 3.0 Liter Dieselmotor, wenn die Fahrzeuge zur Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückgerufen (Code 23X6) wurden.
  • Wirtschaftlich kann eine Klage je nach Laufleistung und Kaufpreis einen Mehrwert von bis zu 25.000 € im Vergleich zu einem Privatverkauf bringen.
  • Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Ansprüche ohne Kostenrisiko durchsetzen können.
  • Schadensersatzansprüche entfallen nicht, wenn das Auto verkauft wurde

//   Welche Varianten des Audi Q5 und SQ5 3.0 TDI wurden mit Code 23X6 zurückgerufen?   //

Der Motorkennbuchstabe ist im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) abgedruckt.

 

Rückruf 23X6

Die Rückrufaktion des Kraftfahrzeugbundesamtes (KBA) mit dem Code 23X6 betrifft bei den Modellen Q5 und SQ5 Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 6. Darin wird Diesel-Fahrzeugen der Einsatz gleich mehrerer unterschiedlicher „Strategien“ im Emissionskontrollsystem attestiert, von denen das KBA mindestens eine als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft hat. Mittels dieser sogenannten „Aufwärmstrategie“, wird der Stickoxidausstoß gegenüber dem normalen Fahrbetrieb erheblich verringert, sobald das Auto auf dem Prüfstand getestet wird. Die gesetzlich vorgeschriebenen Abgasgrenzwerte werden dann auch lediglich auf dem Prüfstand dauerhaft eingehalten. Im Einsatz auf der Straße sind die Abgase dieses „Schummeldiesels“ deutlich dreckiger.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt der Hersteller eines Fahrzeugs sittenwidrig, wenn die Abschalteinrichtung nur im Testbetrieb für die Einhaltung der Grenzwerte sorgt, um das Kraftfahrtbundesamt durch Täuschung zu einer Typengenehmigung zu bewegen (BGH, Beschluss vom 19.01.2021, Az. VI ZR 433/19). Aus dieser sittenwidrigen Täuschung kann der Käufer des manipulierten Fahrzeugs Schadenersatzansprüche herleiten.

Wie hoch ist die Entschädigung?

Schadensersatz heißt in diesen Fällen, dass der Kaufpreis an den Käufer zurückerstattet wird und die Audi AG im Gegenzug das Fahrzeug erhält. Der Käufer muss sich jedoch eine Nutzungsentschädigung für die gefahrene Gesamtstrecke anrechnen lassen.

Die Formel für die Berechnung der Nutzungsentschädigung lautet bei Neufahrzeugen:

Bruttokaufpreis x gefahrene Strecke
—————————————————————— = Nutzungsentschädigung
erwartete Gesamtfahrleistung

Rechenbei­spiel für einen Neuwagen: Das Auto hat 50.000 Euro gekostet. Bei Fahrzeugen mit einem 3.0 Diesel­motor von Audi gehen die meisten Gerichte von 300.000 Kilo­metern Gesamtfahrleistung aus. Der aktuelle Kilometerstand beträgt 75.000. In diesem Fall beträgt der Nutzungsvorteil 12.500 Euro.

Folglich hätte der Geschädigte einen Anspruch auf Zahlung von 37.500 Euro (= Kaufpreis 50.000 Euro – 12.500 Euro Nutzungsentschädigung) Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs.

Geht es um einen Gebraucht­wagen, wird so gerechnet:

Die Formel für die Berechnung der Nutzungsentschädigung lautet bei Gebrauchten:

Bruttokaufpreis x gefahrene Strecke (seit Erwerb)
—————————————————————— = Nutzungsentschädigung
erwartete Restlaufleistung im Erwerbszeitpunkt

Der Wagen mit einer Laufleistung von 12.000 Kilometer hat 40.000 Euro gekostet. Die Restlaufleistung bei Erwerb beträgt 288.000 Kilometer. Der aktuelle Kilometerstand liegt bei 52.000, der Fahrzeugbesitzer ist also 40.000 km gefahren. In diesem Fall kann der Geschädigte mit einer Zahlung von 34.444,44 Euro (= Kaufpreis 40.000 Euro – 5.555,56 Euro Nutzungsentschädigung) rechnen. Im Gegenzug muss das Fahrzeug an Audi übergeben.

Das Positive an den Schadensersatzansprüchen ist, dass die von Audi zu zahlende Entschädigung in fast allen Fällen deutlich über dem liegt, was bei einem Privatverkauf des Autos zu erzielen wäre. Nach den Erfahrungen der Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte je nach Laufleistung und Kaufpreis bis zu 25.000 Euro mehr als bei einem Privatverkauf.

Schadensersatz, auch wenn Auto verkauft wurde?

Im Ausgangspunkt ergibt sich die Anspruchshöhe auch in diesem Fall aus der Differenz zwischen dem Kaufpreis und einem Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer. Ist das Auto zwischenzeitlich verkauft worden, muss sich der Kläger statt der Rückgabe des Fahrzeugs den Verkaufserlös anrechnen lassen.

Wenn in dem soeben geschilderten Beispiel für einen Gebrauchtwagen das Fahrzeug für 23.000 Euro verkauft wurde, könnte der Geschädigte noch einen Schadensersatz in Höhe von 11.444.44 Euro (= Kaufpreis 40.000 Euro – 5.555,56 Euro Nutzungsentschädigung – 11.000 Euro Verkaufserlös) verlangen.

Urteile zu den Audi Modellen Q5 und des SQ5 3.0 TDI mit Rückruf 23X6

Viele Gerichte haben die Audi AG wegen des Kaufs eines Q5 oder SQ5 3.0 TDI zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, wie z.B.:

  • Oberlandesgericht Frankfurt (Main), Urteil vom 24.02.2021, Az. 4 U 257/19
  • Landgericht Rottweil, Urteil vom 20.05.2021, Az. 1 O 261/20
  • Landgericht Konstanz, Urteil vom 15.04.2021, Az. C 3 O 17/21
  • Landgericht Augsburg, Urteil vom 12.01.2021, Az. 041 O 2358/20
  • Landgericht Stuttgart, Urteil vom 25.11.2020, Az. 14 O 607/20
  • Landgericht Ingolstadt, Urteil vom 20.08.2020, Az. 8 O 347/19
  • Landgericht Köln, Urteil vom 28.07.2020, Az. 64 O 331/19
  • Landgericht Ingolstadt, Urteil vom 23.07.2020, Az. 83 O 1910/19
  • Landgericht Ingolstadt, Urteil vom 28.02.2020, Az. 51 O 926/19

Einige der genannten Urteile sind inzwischen rechtskräftig. Die Mandanten der Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte haben ihr Geld inzwischen erhalten und ihr Fahrzeug zurückgegeben.

Gibt es eine Sammelklage gegen Audi?

In Deutschland gibt es keine Sammelklagen nach amerikanischem Vorbild. Für Massenschadensfälle außerhalb des Kapitalmarkts wurde im Zuge des VW Dieselskandals Ende 2018 die Musterfeststellungsklage eingeführt. Gegen die Audi AG gibt es, anders als im Fall des Motors EA189 gegen die Volkswagen AG oder wegen des Motors OM 651 gegen Daimler, bisher jedoch keine Musterfeststellungsklage.

Das heißt, dass jeder Geschädigte seine Schadensersatzansprüche individuell verfolgen muss. Da die Audi AG auch nicht bereit ist, ihren enttäuschten Kunden außergerichtlich eine Ausgleichszahlung anzubieten, muss jeder einzelne Betroffene vor Gericht ziehen.

In einigen Gerichtsverfahren kommt es zu Vergleichsverhandlungen über einen finanziellen Ausgleich. Ob ein Vergleichsangebot gut ist, hängt sehr stark von den Erfolgsaussichten der Klage, den persönlichen Bedürfnissen des Klägers und seinen Klagezielen ab. Wir beraten Sie gerne zu allen relevanten Aspekten, um eine Lösung zu finden, die Ihren Zielen gerecht wird.

Wann verjähren Ihre Ansprüche?

Schadensersatzansprüche gegen Audi verjähren drei Jahre nachdem der Fahrzeugkäufer erfahren hat, dass in seinem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteirichtung verbaut wurde. Das ist meistens dann der Fall, wenn der Fahrzeugbesitzer das Rückrufschreiben bekommt. Die Verjährungsfrist beginnt am Jahresende zu laufen. Hat der Fahrzeughalter beispielsweise im Februar 2019 von Audi erstmals ein Rückrufschreiben mit dem Code 23X6 erhalten, drohen Schadensersatzansprüche am 31.12.2022 zu verjähren.

Wir raten jedoch davon ab, mit der Geltendmachung von Ansprüchen bis kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist zu warten. Denn bis dahin wird das Fahrzeug weiter gefahren, was zur Folge hat, dass die Abzüge für die Nutzungsentschädigung stetig steigen. Das bedeutet, dass der zu erzielende Schadensersatz permanent kleiner wird.

Sind die Chancen schlechter, wenn das Software-Update bereits aufgespielt wurde?

Liegen die übrigen Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche vor, dann stehen dem Fahrzeugkäufer die Ansprüche unabhängig davon zu, ob das Software-Update aufgespielt wurde oder nicht.

Werden Finanzierungskosten erstattet?

Viele Erwerber von hochpreisigen Audi-Fahrzeugen haben den Kauf – zumindest teilweise – mit Hilfe eines Darlehens finanziert. Deshalb stellt sich die Frage, ob zu dem Schaden auch die gezahlten Darlehenszinsen gehören.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der zu ersetzende Schaden neben dem gezahlten Kaufpreis auch die mit dem Kauf verbundenen Finanzierungskosten umfasst (BGH, Urteil vom 13.4.2021 – VI ZR 274/20). Das bedeutet, dass die für einen Autokredit bezahlten Zinsen ebenfalls verlangt werden können.

Ohne Kostenrisiko klagen

Rechts­streitig­keiten rund um den Auto­kauf fallen unter den Verkehrs­rechts­schutz. Bei vorhandenem Verkehrsrechtsschutz müssen die Versicherer Deckungsschutz gewähren, wenn die Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg bietet. Diese Voraussetzung liegt bei der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in Kombination mit dem verpflichtenden Rückruf 23X6 zweifellos vor. Wichtig ist jedoch, dass die Versicherung zum Zeitpunkt des Kaufs bereits bestanden hat.

Außer Rechtsschutzversicherungen übernehmen auch Prozessfinanzierungsgesellschaften das Kostenrisiko. Das bedeutet, dass für Sie keine Kosten entstehen. Im Gegenzug bekommen diese Gesellschaften eine Erfolgsbeteiligung, wenn der Prozess gewonnen wird. Diese Variante kommt für Geschädigte infrage, die keine Rechtsschutzversicherung besitzen. Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte kann bei Bedarf einen entsprechenden Kontakt vermitteln.

Was wir als Kanzlei kostenfrei für Sie tun können:

  • Prüfung, ob Ihr Fahrzeug vom Audi Abgasskandal betroffen ist.
  • Ersteinschätzung, ob mit Aussicht auf Erfolg Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
  • Bei vorhandener Rechtsschutzversicherung: Durchführung einer Deckungsanfrage.

Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte

  • steht für effiziente, kostentransparente und risikobewusste Rechtsdurchsetzung
  • hat mit zehn Anwälten mehr als 10.000 Besitzer von Dieselfahrzeugen beraten
  • wird speziell im Dieselskandal von Rechtsschutzversicherungen empfohlen
  • wurde von 380+ Mandanten bei anwalt.de durchschnittlich mit 4,9 von 5 Sternen bewertet
  • hilft ihren Mandanten seit vielen Jahren, ihre Ansprüche erfolgreich gegen Banken, Versicherungen und Automobilunternehmen durchzusetzen

Möchten auch Sie von unserer umfangreichen Erfahrung bei Ihrem Audi Q5 oder SQ5 profitieren? Dann kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches und kostenfreies Beratungsgespräch.

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