Daimler muss zahlen – Kläger verdoppelt Erlös für seinen PKW auf über 26.000 Euro

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Der Verkauf eines PKWs mit mutmaßlich manipuliertem Dieselmotor auf dem Gebrauchtwagenmarkt ist alles andere als einfach. Selbst wenn man das Auto los wird, müssen oft deutliche Preisabschläge hingenommen werden. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts (LG) Stuttgart (Aktenzeichen: 46 O 157/20) hat jetzt erneut gezeigt, dass auch nach dem Verkauf des betroffenen PKWs noch die Möglichkeit besteht, Schadenersatz in erheblicher Höhe zu erhalten.

Gebrauchtwagenpreis 13.000 Euro – zusätzlicher Schadenersatz 13.400 Euro

In dem Fall hatte ein durch unsere Kanzlei vertretener Mandant seinen Mercedes-Benz GLK 220 für 13.000 Euro verkauft. Im Vorfeld war der Versuch gescheitert, das Fahrzeug, das mit einem Dieselmotor der Baureihe OM 651 / Euro 5 ausgestattet ist, und für das ein verpflichtender Rückruf des Kraftfahrzeugbundesamtes (KBA) wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorlag, an den Hersteller zurückzugeben. Das Gericht sprach dem Kläger nun einen Schadenersatz von rund 13.400 Euro zuzüglich Zinsen zu. Mit dem (noch nicht rechtskräftigen) Urteil konnte der Kläger somit den Verkaufserlös für sein Fahrzeug, das er im April 2015 für 31.400 Euro gebraucht erworben hatte, mehr als verdoppeln. Das Auto hatte zum Kaufzeitpunkt im Jahr 2015 eine Laufleistung von 58.600 Kilometern. Verkauft wurde der Mercedes mit knapp 97.000 Kilometern.

Gerichte sehen Fahrzeugwerte deutlich über erzielbaren Marktpreisen

Das Urteil macht deutlich, wie massiv die per Verkauf auf dem Gebrauchtwagenmarkt erzielbaren Preise von den Werten abweichen, die die Gerichte in solchen Fällen ansetzen. Ein Grund dafür ist der spürbare Wertverlust, den Dieselfahrzeuge erleiden, sobald klar ist, dass das KBA einen verpflichtenden Rückruf angeordnet hat, weil in dem jeweiligen Motor eine Manipulationssoftware zur Abgasreinigung verbaut wurde. Im Fall des Mercedes Benz GLK 220 unseres Mandanten handelt es sich um die sogenannte Kühlmittelsollwert-Temperaturregelung. Dabei regelt eine Software die Abgasreinigung abhängig von äußeren Parametern. Während des Warmlaufens des Motors nach einem Kaltstart wird dabei über den Einsatz von Kühlmittel die Temperatur in den Zylindern reduziert, was zu einer Verringerung des Ausstoßes von Stickstoffoxid führt. Die für diesen Kühlmitteleinsatz gewählten Parameter trafen interessanterweise speziell auf die Umstände zu, die der Typenprüfung nach dem Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) entsprechen.

Klage oft der bessere Weg

Für Besitzer von Mercedesfahrzeugen mit manipulierten Dieselmotoren lohnt sich somit auf jeden Fall eine juristische Prüfung. Dabei ist es unerheblich, ob das Auto gebraucht oder neu gekauft wurde. Ebenfalls unwichtig ist, ob es bereits wieder verkauft wurde, oder nicht. Denn klar ist: Der Einsatz einer Manipulationssoftware hat einen deutlichen Wertverlust zur Folge. Die Frage ist lediglich, ob man bereit ist, diesen Verlust selbst zu tragen.

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