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DAIMLER-ABGASSKANDAL: VOM RÜCKRUF ZUR RÜCKABWICKLUNG

»     21.02.2020 – In den vergangenen Wochen haben Tausende von Mercedes-Besitzern Rückrufschreiben bekommen. Zuvor hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) entsprechende Rückrufanordnungen auf seiner Homepage veröffentlicht, zuletzt am 07.02.2020 für Fahrzeuge des Typs GLK.  

Grund für die Rückrufe: Mercedes-Benz soll unzulässige Abschalteinrichtungen bzw. die unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernen.

//  UPDATE SOLL UNZULÄSSIGE ABSCHALTEINRICHTUNGEN ENTFERNEN  //

Betroffene Autobesitzer sollten sich vor dem Aufspielen des Updates von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten lassen

ABHILFE SOLL EIN SOFTWAREUPDATE SCHAFFEN.

Ein solches Update kann sich auf eine Vielzahl von Parametern, wie Kraftstoffverbrauch, CO2-Ausstoß oder Stickoxid-Emissionen auswirken. Auch wenn der Hersteller beteuert, das Update werde keinen relevanten Einfluss auf die zertifizierten Werte zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2 Emissionen haben, sind Zweifel angebracht.

So räumt Mercedes-Benz ein, dass sich der Ad-Blue Verbrauch erhöhen kann. Außerdem berichten zahlreiche Autobesitzer, die ein vergleichbares Update bereits hinter sich haben, von einem höheren Kraftstoffverbrauch, einer geringeren Motorleistung oder einem niedrigeren Drehmoment. Auch an der Wirksamkeit des Updates bestehen Zweifel. Am 21.01.2020 hat das ZDF Magazin Frontal21 über Abgasmessungen bei einem Mercedes C220 CDI (Euro 5) berichtet, die zu dem Ergebnis kommen, dass die die NOx Emissionen nach dem Update höher sind als vorher.

Demzufolge gibt es gute Gründe, dem angebotenen Software-Update skeptisch gegenüber zu stehen. Es gilt aber auch: Wer als Fahrzeughalter nicht an einer vom KBA angeordneten Rückrufmaßnahme teilnimmt, riskiert die behördliche Stilllegung des Fahrzeugs.

//  Ihren Fall betreuen wir – prüfen Sie Ihre Voraussetzungen  //

Fall A: Ihre Vorausetzungen

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat einen verpflichtenden Rückruf für Ihr Fahrzeug angeordnet.

&

Der Hersteller Ihres Fahrzeugs ist Audi, Daimler, Porsche, VW oder Fiat.

&

Sie haben eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtsschutz.

FALL B: Ihre Voraussetzungen

Für Ihr Fahrzeug gibt es noch keinen oder einen freiwilligen Rückruf.

&

Der Hersteller Ihres Fahrzeugs ist Audi, Daimler, Porsche, VW (Motor EA288), oder Fiat.

&

Sie haben eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtsschutz.

FALL C: Ihre Voraussetzungen

Sie haben Ihr Dieselfahrzeug vor über 10 Jahren gekauft.

ODER

Ihr Fahrzeug hat mehr als 200.000 Kilometer auf dem Tachometer

ODER

Ihnen war beim Kauf bekannt, dass das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist

//  GRENZWERTE FÜR STICKOXID SIND AUCH IM STRASSENVERKEHR EINZUHALTEN  //

BETROFFEN SIND LAUT KBA IN DEUTSCHLAND 23.194 FAHRZEUGE DER BAUJAHRE 2012 BIS 2016

Die meisten älteren Dieselautos der Abgasnorm Euro 5, Euro 6b und 6c überschreiten die Stickoxid-Grenzwerte im Straßenbetrieb um ein Mehrfaches. Dabei gelten diese Grenzwerte nicht nur auf dem Prüfstand, sondern auch im normalen Straßenbetrieb.

Darauf hat der Bundesgerichtshof in einem Beschluss vom 08.01.2019 (Az. VIII ZR 225/17, Rn. 10) hingewiesen. Und das Gericht der Europäischen Union hat in erster Instanz geurteilt, dass die Grenzwerte für Stickstoffoxidemissionen im tatsächlichen Fahrbetrieb einzuhalten sind (EuG, Urteil vom 13.12.2018, T-339/16, Rn 122). Die Autoindustrie sieht das anders. Sie meint, die Grenzwerte seien nur im offiziellen Labortest einzuhalten.

//  WIE KÖNNEN SICH BETROFFENE WEHREN?  //

Richterhammer aus Holz mit weißem Hintergrund

Der Bundesgerichtshof hat in dem Beschluss vom 08.01.2019 klargestellt, dass die Verwendung einer Software, die einen speziellen Modus für den Prüfstandlauf sowie einen hiervon abweichenden Modus für den Alltagsbetrieb vorsieht und hierdurch im Prüfzyklus verbesserte Stickoxidwerte generiert, einen Sachmangel darstellt. Sollte sich herausstellen, dass auch bei den zurückgerufenen Fahrzeugen von Mercedes eine solche Software verwendet wurde, kommen für betroffene Kunden folgende Ansprüche in Betracht:

  • Rücktritt: Der Käufer kann bei erfolgreichem Rücktritt das Fahrzeug an den Verkäufer zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen. Hierbei wird ein Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer angerechnet.
  • Minderung: Der Käufer erklärt die Minderung und erhält einen Teil des Kaufpreises vom Händler zurück.
  • Schadensersatz: Der Käufer macht gegenüber dem Hersteller Schadensersatz geltend und verlangt den Kaufpreis abzüglich Nutzungsersatz gegen Rückgabe des Fahrzeugs an den Hersteller zurück.

//  Was wir als Kanzlei kostenfrei für Sie tun können  //

Weisses Sparschwein
»  BERATUNG – TEILNAHME AM RÜCKRUF SINNVOLL?

Sie werden beraten, ob durch die Teilnahme an einem Rückruf Ihres Herstellers Sie rechtliche Nachteile erhalten.

»  ERSTEINSCHÄTZUNG

Ob mit Aussicht auf Erfolg Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können

»  RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG – DECKUNGSANFRAGE

Sofern Sie eine Versicherung haben, die Verkehrsrechtsschutz abdeckt, übernehmen wir kostenfrei die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung.

//  DIE KANZLEI VON BUTTLAR RECHTSANWÄLTE  //

» RECHTSDURCHSETZUNG
Effiziente, kostentransparente und risikobewusste Rechtsdurchsetzung für Sie.
»  Standort-Vorteil
Aufgrund des Kanzleisitzes in Stuttgart sind wir mit der Diesel-Problematik bestens vertraut.
»  VERBRAUCHERRECHT
Seit vielen Jahren erfolgreich im Verbraucherrecht für unsere Mandanten tätig.
»  RECHTSSCHUTZ
Speziell im Dieselskandal von Rechtsschutzversicherungen empfohlen.
»  4,9 VON 5 STERNEN
Mandanten auf anwalt.de bewerteten uns durchschnittlich mit 4,9 von 5 Sternen.