Privatversicherten sind sie regelmäßig ein Dorn im Auge: die ständigen Beitragserhöhungen der Privaten Krankenversicherungen. Das müssen sich die Betroffenen aber in vielen Fällen nicht gefallen lassen. Millionen Beitragserhöhungen der vergangenen Jahre waren illegal. Das hat der Bundesgerichtshof am 16.12.2020 in zwei verbraucherfreundlichen Urteilen bestätigt. Versicherte können überhöhte Beträge zurückerstattet bekommen. Können auch Sie ihr Geld zurückfordern? Wir klären auf.
Private Krankenversicherung:
=> Unwirksame Beitragserhöhungen zurückfordern
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- Unberechtigte Beiträge zurückverlangen
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// Millionen Privatversicherte können Erstattungen verlangen? //
Regelmäßige Beitragserhöhungen sind bei den meisten privaten Krankenversicherungen an der Tagesordnung. Bei vielen Versicherten sorgt das regelmäßig für Unmut. Vor allem drastische Erhöhungen sind den Betroffenen ein Dorn im Auge.
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betroffene Privatversicherte
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potenzielle Beitragsrückzahlung
Seit den Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Dezember 2020 (IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19) steht aber fest: Oberflächlich begründete Beitragserhöhungen in der Privaten Krankenversicherung sind unwirksam. Millionen Privatversicherte können deshalb zu viel gezahlte Beiträge zurückverlangen.
Dabei geht es regelmäßig um Beträge in einer Größenordnung von mehreren tausend Euro.
Zudem haben die Versicherten das Recht, dass die drastischen Erhöhungen rückgängig gemacht werden. Dies führt zu deutlich spürbaren Entlastungen für die Zukunft. Deshalb summiert sich der wirtschaftliche Vorteil eines rechtlichen Vorgehens teilweise auf mehr als 10.000 €.
// BGH: Beitragserhöhungen nicht ausreichend begründet //

Der BGH urteilte im Dezember 2020, dass Privatversicherte Erstattungsansprüche zustehen, wenn die Versicherung nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Gründe für vergangene Beitragserhöhungen mitgeteilt hat.
Die Versicherungsunternehmen müssen in ihren Erhöhungsschreiben ausdrücklich angeben, welche der im Gesetz genannten Rechnungsgrundlagen der Beiträge sich verändert hat. Viele Versicherungsunternehmen haben das versäumt. Die Folge: Die Privatversicherten können die überhöht gezahlten Beiträge zurückfordern!
» Privatversicherte sollten deshalb jetzt handeln und ihre Ansprüche kostenlos prüfen lassen.
// Welche Krankenversicherungen sind betroffen? //
» Wir untersuchen die Beitragserhöhungen der folgenden Versicherungen:
- Allianz Private Krankenversicherung
- AXA Krankenversicherung
- Barmenia Krankenversicherung
- Continentale Krankenversicherung
- DKV Deutsche Krankenversicherung
- Generali Krankenversicherung (ehemals Central Krankenversicherung)
- Gothaer Versicherung
- Hallesche Krankenversicherung
- Hanse Merkur Krankenversicherung
- HUK-Coburg Krankenversicheurng
- LKH Landeskrankenhilfe
- Nürnberger Krankenversicherung
- Signal Iduna Krankenversicherung
// Aktuelle Nachrichten Privaten Krankenversicherungen  //
// Kündigt die PKV, wenn sie verklagt wird? //
Nein, denn ein derartiges Kündigungsrecht besteht nicht. Die Kündigung der privaten Krankenversicherung durch die Versicherungsunternehmen ist generell ausgeschlossen und wird nur in eng begrenzten Ausnahmefällen erlaubt. Die Geltendmachung von Erstattungsansprüchen gehört nicht zu diesen Ausnahmen. Den Versicherungsunternehmen ist die Kündigung wegen der Rückforderung der unrechtmäßig erhöhten PKV-Beiträge daher gesetzlich verboten. Uns sind auch keine Fälle bekannt, in denen die Versicherer ihr Kulanzverhalten gegenüber unseren Mandanten verschlechterten.
// Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte bietet folgende Leistungen kostenfrei an  //

- Erstberatung, ob die Beitragserhöhungen Ihrer PKV der letzten zehn Jahre unwirksam waren
- Berechnung der möglichen Rückzahlung
- Bei vorhandener Rechtsschutzversicherung: Durchführung einer Deckungsanfrage
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- verfügt mehr als 20 Jahre Erfahrung im Versicherungsrecht
- vertritt Mandanten bundesweit
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- wird von Mandanten bei anwalt.de durchschnittlich mit 4,9 von 5 Sternen bewertet