SO REGELN SIE IHREN NACHLASS – INDIVIDUELL, WIRKSAM & KOSTENGÜNSTIG

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SO REGELN SIE IHREN NACHLASS – INDIVIDUELL, WIRKSAM & KOSTENGÜNSTIG

// NACHLASSGERICHT //

Grüner Füller auf grauem Grund
Rund ums Erbe ist ein Gericht besonders wichtig: Das Nachlassgericht. In diesem Abschnitt möchten wir Sie umfassend über die Funktion der Nachlassgerichte informieren.

» WELCHE AUFGABE HAT DAS NACHLASSGERICHT?

Das Nachlassgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Örtlich zuständig ist grundsätzlich immer das Gericht, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Für bestimmte Fälle sieht das Gesetz jedoch Sonderregelungen vor.

Es ist für die Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen und für die Feststellung der Erbfolge zuständig. Der Erbschein ist beim Nachlassgericht zu beantragen.

Sind z.B. Erben unbekannt, sichert das Nachlassgericht auf Antrag den Nachlass und bestimmt ggf. einen Nachlasspfleger. Der Testamentsvollstrecker erhält vom Nachlassgericht ein Zeugnis über seine Funktion.

// TESTAMENTSERÖFFNUNG //

Eine Illustration eines Stammbaums
Nach dem Tod einer Person besteht für jeden, der ein Testament auffindet, die Pflicht, dieses bei dem örtlich zuständigen Nachlassgericht unverzüglich abzugeben. Diese Pflicht besteht auch dann, wenn man davon ausgeht, dass das Testament ohnehin unwirksam ist. Ist es amtlich verwahrt, nimmt es das Nachlassgericht aus der amtlichen Verwahrung und eröffnet es ebenso wie die abgelieferten Schriftstücke und erstellt über die Eröffnung ein Protokoll. Die Unterschlagung eines Testaments ist strafbar.

Danach werden alle testamentarischen und gesetzlichen Erben, Pflichtteilsberechtigten und die sonst Bedachten über den Inhalt der eröffneten Schriftstücke durch Übersendung des Protokolls und Kopien der letztwilligen Verfügungen informiert.
Ein Eröffnungstermin, zu dem alle Beteiligten geladen werden, gibt es nur ganz selten – sie kommen fast nur noch in Spielfilmen vor. Die Regel ist die sogenannte „stille Eröffnung“.

Die Klärung, ob ein Dokument eine rechtsgültige letztwillige Verfügung darstellt, trifft das Nachlassgericht im sogenannte Erbscheinantragsverfahren.

//  TESTAMENT - WEITERE INTERESSANTE THEMEN  //

Eine Blonde ältere Dame auf einem Sofa. Im Hintergrund ein Bücherregal
GESETZLICHE ERBFOLGE
Die gesetzliche Erbfolge bestimmt, wer erbt, wenn keine sog. letztwillige Verfügung – also Testament oder Erbvertrag – getroffen wurde. Im Gesetz finden sich genaue Vorgaben, wer Erbe wird, wenn keine anderen Bestimmungen getroffen wurden.
Älteres Ehepaar sitzt lachend auf dem Sofa und umarmt sich
BERLINER TESTAMENT
Vielfach entscheiden sich Ehegatten dazu, ein gemeinsames Testament zu errichten. In diesem Zusammenhang fällt häufig der Begriff „Berliner Testament“.
attracktiver Mann sitzt mit Händen hinter dem Kopf auf der Couch
TESTAMENTSVOLLSTRECKUNG
Insbesondere wenn sich mehrere Erben den Nachlass teilen müssen empfiehlt es sich eine Person zu bestimmen, die diese Verteilung vornimmt: den Testamentsvollstrecker.

// HILFT MIR DAS NACHLASSGERICHT BEI DER VERTEILUNG DES NACHLASSES? //

Richterhammer aus Holz mit weißem Hintergrund

» EINE ABSICHERUNG DES ANSPRUCHS

Das Nachlassgericht ist zuständig für viele Themen im Zusammenhang mit dem Nachlass, jedoch ist das Nachlassgericht keine Institution, die Hilfestellung bei Nachlassauseinandersetzungen leisten kann. Die Verteilung des Nachlasses ist ausschließlich Sache der Erben. Können sie sich über die Verteilung nicht einigen, und kommt es zu Erbstreitigkeiten, so ist dafür das Zivilgericht zuständig.

Wichtig: Alle Erben bilden zusammen eine Erbengemeinschaft. In der Erbengemeinschaft gibt es kein Mehrheitsprinzip. Alle müssen dasselbe wollen. Können sich die Erben zum Beispiel nicht über das Behalten oder Verkaufen einer Immobilie einigen, so kann es zur Teilungsversteigerung vor dem Vollstreckungsgericht kommen. Wir empfehlen deshalb immer dann, wenn der Umfang oder die Art des Nachlasses Potential für Streitigkeiten in sich trägt, in der letztwilligen Verfügung Testamentsvollstreckung anzuordnen. Wenden Sie sich daher auch bei Erbstreitigkeiten als Ratsuchender immer an einen spezialisierten Rechtsanwalt.

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//  TESTAMENT - WICHTIGE THEMEN  //

Neben dem Verlust eines nahen Angehörigen oder Bekannten, kann der Tod und die damit einhergehende Erbschaft für den potentiellen Erben auch wirtschaftlich sehr belastend sein. Dies ist dann der Fall, wenn zum Beispiel der Nachlass überschuldet ist
Das Nachlassgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Örtlich zuständig ist grundsätzlich immer das Gericht, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Es ist für die Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen und für die Feststellung der Erbfolge zuständig
Wurden Sie im Testament nicht bedacht oder sogar als gesetzlicher Erbe ausdrücklich enterbt? Dann steht Ihnen möglicherweise ein Pflichtteil zu. Der Gesetzgeber sorgt für einen Ausgleich zwischen der Testierfreiheit des Erblassers auf der einen Seite und dem berechtigten Anspruch
Schenkungen können im Rahmen der Erbschaft eine große Rolle spielen. Oft besteht der Wunsch, die Angehörigen insbesondere die eigenen Kinder „mit warmen Händen“ zu bedenken, so dass sie schon vor dem eigenen Ableben von dem angesammelten Vermögen
Jeder Erbfall löst grundsätzlich Erbschaftsteuer aus, soweit es durch die Übertragung von Vermögen zu einem Vermögenszuwachs beim Erben; oder sonst Bedachten (Pflichtteilsberechtigten, Vermächtnisnehmer,…) kommt.
Die Vermögensnachfolge zu planen bedeutet, Vorsorge zu treffen für die Zeit nach dem Tod. Dies beinhaltet jedoch nicht immer nur, per Testament oder Erbvertrag eine Entscheidung zu treffen, was mit dem eigenen Vermögen nach dem Tod geschehen soll.
Während es sich beim Testament um einseitige Verfügungen derjenigen handelt, die ihren Nachlass regeln wollen, sind am Erbvertrag die Erben bereits als Vertragspartner dabei. Bei einem Erbvertrag handelt es sich um einen Vertrag zwischen zwei oder mehr Personen.
Die Erstellung eines Testaments bietet jedem Menschen die Möglichkeit für den eigenen Tod vorzusorgen und Regelungen zu treffen, die nach dem eigenen Ableben gelten sollen. Denn klar ist: Wird kein Testament erstellt oder ist dieses unwirksam und wurde auch…

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