SCHENKUNGEN - LEBEND ODER IM TODESFALL? FALLSTRICKE?! - WIR UNTERSTÜTZEN SIE - RECHTSSICHER!

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// SCHENKUNGEN //

Grüner Füller auf grauem Grund

» ERBSCHAFT & SCHENKUNG

Schenkungen können im Rahmen der Erbschaft eine große Rolle spielen. Oft besteht der Wunsch, die Angehörigen insbesondere die eigenen Kinder „mit warmen Händen“ zu bedenken, so dass sie schon vor dem eigenen Ableben von dem angesammelten Vermögen der Eltern etwas haben. Die Schenkung spielt aber auch eine Rolle für Erben, wenn diese sich ungerecht behandelt fühlen, weil beispielsweise das Vermögen zum Zeitpunkt des Erbfalls aufgrund von hohen Schenkungen vor dem Tod geschmälert ist.

Darüber hinaus sind Schenkungen ebenso wie eine Erbschaft in der Regel steuerpflichtig, sodass auch bei einer Schenkung die steuerrechtlichen Aspekte bedacht werden müssen. Durch eine vorweggenommene Schenkung kann im Einzelfall darüber hinaus auch im Rahmen einer klugen Vermögensnachfolge anfallende Steuer optimiert werden.

//  TESTAMENT - WEITERE INTERESSANTE THEMEN  //

Eine Blonde ältere Dame auf einem Sofa. Im Hintergrund ein Bücherregal
GESETZLICHE ERBFOLGE
Die gesetzliche Erbfolge bestimmt, wer erbt, wenn keine sog. letztwillige Verfügung – also Testament oder Erbvertrag – getroffen wurde. Im Gesetz finden sich genaue Vorgaben, wer Erbe wird, wenn keine anderen Bestimmungen getroffen wurden.
Älteres Ehepaar sitzt lachend auf dem Sofa und umarmt sich
BERLINER TESTAMENT
Vielfach entscheiden sich Ehegatten dazu, ein gemeinsames Testament zu errichten. In diesem Zusammenhang fällt häufig der Begriff „Berliner Testament“.
attracktiver Mann sitzt mit Händen hinter dem Kopf auf der Couch
TESTAMENTSVOLLSTRECKUNG
Insbesondere wenn sich mehrere Erben den Nachlass teilen müssen empfiehlt es sich eine Person zu bestimmen, die diese Verteilung vornimmt: den Testamentsvollstrecker.

// WELCHE ARTEN VON SCHENKUNGEN GIBT ES? //

Weißes dreidimensionales Fragezeichen ine einem grauen Raum

» ZWEI SCHENKUNGSARTEN

Zu unterscheiden ist zwischen zwei Arten von Schenkungen: Der Schenkung unter Lebenden und der Schenkung auf den Todesfall:

Zu Lebzeiten ist der Erblasser in der Regel uneingeschränkt berechtigt Teile seines Vermögens zu verschenken – an wen auch immer. Schenkungen an spätere Erben oder Vermächtnisnehmer sind auf das Erbe anzurechnen aber nur, wenn der Erblasser dies in seiner letztwilligen Verfügung ausdrücklich bestimmt. Bei Zuwendungen an eines von mehreren Kindern ist zu empfehlen bereits im Schenkungsvertrag klarzustellen, ob die betreffende Schenkung gegenüber den anderen Geschwistern auszugleichen ist.
Soll das Schenkungsversprechen jedoch nur unter der Bedingung erfüllt werden, dass der Beschenkte den Schenker überlebt, so liegt eine Schenkung auf den Todesfall vor. Der Beschenkte bekommt hier das Geschenk erst nach dem Tod des Schenkers. Hier kann es zu Unklarheiten kommen, ob Erbrecht oder Schenkungsrecht gilt. Besser ist es solche Zuwendungen im Rahmen des Testaments als Vermächtnis oder Vorausvermächtnis zu regeln.

Bitte bedenken Sie, dass bei Schenkungen unter Umständen eine bestimmte Form zu beachten ist, sonst können sie unwirksam sein.

// WIE WIRKEN SICH SCHENKUNGEN AUF DAS ERBE AUS? //

Eine Illustration eines Stammbaums

» SCHENKUNGEN FÜHREN REGELMÄSSIG ZU EINER SCHMÄLERUNG DES ERBES.

Weil sich Schenkungen zu Lebzeiten auf die Höhe der Erbschaft auswirken können und damit einen möglichen Pflichtteilsanspruch schmälern, kann einem Pflichtteilsberechtigten der sogenannte Pflichtteilsergänzungsanspruch zustehen. Der Gesetzgeber hat zum Schutz des Pflichtteilsberechtigten geregelt, dass bestimmte Schenkungen vor dem Tod des Erblassers zu berücksichtigen sind. Hierdurch soll verhindert werden, dass der Erblasser zu Lebzeiten dadurch den pflichtteilsrelevanten Nachlass reduziert und so den Pflichtteil entwertet, indem er Teile seines Vermögens verschenkt.
Der Erblasser kann in seinem Testament anordnen, dass die lebzeitige Schenkung bei der Verteilung des Nachlasses berücksichtigt wird und der Beschenkte sich die Schenkung auf seinen Erbteil anrechnen lassen muss oder zur Streitvermeidung unter den Erben klarstellen, dass er das nicht muss. Beabsichtigen Sie Teile Ihres Vermögens „mit warmen Händen“ zu schenken, empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung. Wir unterstützen Sie gerne, bei der rechtssicheren Umsetzung Ihrer Pläne.

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//  TESTAMENT - WICHTIGE THEMEN  //

Neben dem Verlust eines nahen Angehörigen oder Bekannten, kann der Tod und die damit einhergehende Erbschaft für den potentiellen Erben auch wirtschaftlich sehr belastend sein. Dies ist dann der Fall, wenn zum Beispiel der Nachlass überschuldet ist
Das Nachlassgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Örtlich zuständig ist grundsätzlich immer das Gericht, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Es ist für die Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen und für die Feststellung der Erbfolge zuständig
Wurden Sie im Testament nicht bedacht oder sogar als gesetzlicher Erbe ausdrücklich enterbt? Dann steht Ihnen möglicherweise ein Pflichtteil zu. Der Gesetzgeber sorgt für einen Ausgleich zwischen der Testierfreiheit des Erblassers auf der einen Seite und dem berechtigten Anspruch
Schenkungen können im Rahmen der Erbschaft eine große Rolle spielen. Oft besteht der Wunsch, die Angehörigen insbesondere die eigenen Kinder „mit warmen Händen“ zu bedenken, so dass sie schon vor dem eigenen Ableben von dem angesammelten Vermögen
Jeder Erbfall löst grundsätzlich Erbschaftsteuer aus, soweit es durch die Übertragung von Vermögen zu einem Vermögenszuwachs beim Erben; oder sonst Bedachten (Pflichtteilsberechtigten, Vermächtnisnehmer,…) kommt.
Die Vermögensnachfolge zu planen bedeutet, Vorsorge zu treffen für die Zeit nach dem Tod. Dies beinhaltet jedoch nicht immer nur, per Testament oder Erbvertrag eine Entscheidung zu treffen, was mit dem eigenen Vermögen nach dem Tod geschehen soll.
Während es sich beim Testament um einseitige Verfügungen derjenigen handelt, die ihren Nachlass regeln wollen, sind am Erbvertrag die Erben bereits als Vertragspartner dabei. Bei einem Erbvertrag handelt es sich um einen Vertrag zwischen zwei oder mehr Personen.
Die Erstellung eines Testaments bietet jedem Menschen die Möglichkeit für den eigenen Tod vorzusorgen und Regelungen zu treffen, die nach dem eigenen Ableben gelten sollen. Denn klar ist: Wird kein Testament erstellt oder ist dieses unwirksam und wurde auch…

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