Dieselskandal Audi A6 & S6 – Jetzt Schadensersatz sichern!

Ein weißer Audi S6 in einem grünem Raum

Inhaltsverzeichnis

  • Die Chancen auf Schadensersatz stehen für Käufer eines Audi A6 3.0 TDI oder eines S6 3.0 TDI gut, wenn das Fahrzeug wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung mit dem Code 23X6 zurückgerufen wurde.
  • Die Entschädigung kann bis zu 25.000 € höher als bei einem Privatverkauf liegen.
  • Achtung: Einige Ansprüche drohen Ende 2021 zu verjähren.
  • Nachfolgend erfahren Sie, wie Sie Ihre Ansprüche ohne Kostenrisiko durchsetzen können

//   WELCHE VARIANTEN DES AUDI A6 UND S6 3.0 TDI WURDEN MIT CODE 23X6 ZURÜCKGERUFEN?   //

Der Motorkennbuchstabe ist im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) abgedruckt.

 

Rückruf 23X6

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat bei den aufgelisteten Fahrzeugmodellen des Audi A6 und Audi S6 3.0 l TDI unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt. Unter dem Code 23X6 ordnete das KBA einen verpflichtenden Rückruf für ca. 140.000 Fahrzeuge der Marke Audi in Deutschland an. Die Abschalteinrichtungen erkennen, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet oder nicht. Dies führt im Ergebnis dazu, dass es auf dem Prüfstand zu einem viel geringeren Schadstoffausstoß kommt als auf der Straße.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt der Hersteller eines Fahrzeugs sittenwidrig, wenn die Abschalteinrichtung nur im Testbetrieb für die Einhaltung der Grenzwerte sorgt, um das Kraftfahrtbundesamt durch Täuschung zu einer Typengenehmigung zu bewegen (BGH, Beschluss vom 19.01.2021, Az. VI ZR 433/19). Aus dieser sittenwidrigen Täuschung kann der Käufer des manipulierten Fahrzeugs Schadenersatzansprüche herleiten.

Wie hoch ist die Entschädigung?

Die Schadensersatzansprüche richten sich gegen den Hersteller des manipulierten Motors, im Fall eines betroffenen A6 3.0 TDI oder eines S6 3.0 TDI also gegen die Audi AG. Ziel ist die Rückabwicklung des Kaufvertrages. Die Höhe des Anspruchs ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Kaufpreis und einem Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer. Im Gegenzug muss der Kläger das Fahrzeug an den Hersteller übergeben.

Die Formel für die Berechnung des Nutzungsersatzes lautet:

Bruttokaufpreis x gefahrene Strecke seit Erwerb
------------------------------------------------      = Nutzungsentschädigung
erwartete Restlaufleistung im Erwerbszeitpunkt

Bei Fahrzeugen mit einem 3.0 Diesel­motor von Audi gehen die meisten Gerichte von 300.000 Kilo­metern Gesamtlaufleistung aus, mitunter setzen sie auch 350.000 Kilo­meter an.

Rechenbei­spiel: Der Neuwagen hat 60.000 Euro gekostet. Die Gesamtfahrleistung beträgt 300.000 Kilometer. Der aktuelle Kilometerstand liegt bei 65.000. In diesem Fall beträgt der Nutzungsvorteil 13.000 Euro.

Nutzungsentschädigung = 60.000 Euro ./. 300 000 Kilo­meter x 65.000 Kilo­meter = 13.000 Euro.

Demzufolge hätte der Geschädigte einen Anspruch auf Zahlung von 47.000 Euro (= Kaufpreis 60.000 Euro – 13.000 Euro Nutzungsentschädigung) Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs.

Geht es um einen Gebraucht­wagen, wird so gerechnet:

Der Wagen mit einer Laufleistung von 15.000 Kilometer hat 40.000 Euro gekostet. Die Restlaufleistung bei Erwerb beträgt 285.000 Kilometer. Der aktuelle Kilometerstand liegt bei 75.000, der Fahrzeugbesitzer ist also 60.000 km gefahren. Mit der genannten Formel errechnet sich ein Nutzungsersatz von 8.421.05 Euro.

Im Erfolgsfall kann der Fahrzeugbesitzer also mit einer Zahlung von 31.578,95 Euro (= Kaufpreis 40.000 Euro – 8.421,05 Euro Nutzungsentschädigung) Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs rechnen.

Das Positive an den Schadensersatzansprüchen ist, dass die von Audi zu zahlende Entschädigung in fast allen Fällen deutlich über dem liegt, was bei einem Privatverkauf des Autos zu erzielen wäre. Nach den Erfahrungen der Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte liegt diese je nach Laufleistung und Kaufpreis sogar bis zu 25.000 € höher als bei einem Privatverkauf.

 

Spielt es eine Rolle, ob das Software-Update bereits aufgespielt wurde?

Liegen die übrigen Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche vor, dann stehen dem Fahrzeugkäufer die Ansprüche zu, unabhängig davon, ob das Software-Update aufgespielt wurde oder nicht. Anders kann dies im Einzelfall dann sein, wenn das Auto bereits mit aufgespieltem Update ausgeliefert wurde.

Gibt es auch Schadensersatz, auch wenn das Auto schon verkauft ist?

Im Ausgangspunkt errechnet sich der Schadensersatz auch in diesem Fall aus der Differenz zwischen dem Kaufpreis und einem Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer. Ist das Auto zwischenzeitlich verkauft worden, muss sich der Kläger statt der Rückgabe des Fahrzeugs den Verkaufserlös anrechnen lassen.

Werden Finanzierungskosten erstattet?

Der zu ersetzende Schaden umfasst neben dem gezahlten Kaufpreis auch die mit dem Kauf verbundenen Finanzierungskosten (BGH, Urteil vom 13.4.2021 – VI ZR 274/20). Das bedeutet, dass die für einen Autokredit bezahlten Zinsen ebenfalls verlangt werden können.

Die Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller verjähren drei Jahre nachdem der Fahrzeugkäufer erfahren hat, dass sein Fahrzeug vom Audi Abgasskandal betroffen ist. Die Verjährung beginnt am Jahresende zu laufen.

Hat der Fahrzeughalter beispielsweise im November 2018 von Audi erstmals ein Rückrufschreiben mit dem Code 23X6 erhalten, drohen Schadensersatzansprüche am 31.12.2021 zu verjähren. Bei einem Teil der Fahrzeuge wurden die Rückrufschreiben erstmals 2019 verschickt, so dass wir in diesen Fällen von einer Verjährung zum 31.12.2022 ausgehen. Zu beachten ist allerdings, dass der Kauf nicht mehr als zehn Jahre zurückliegen darf.

Urteile zum Audi A6 3.0 TDI mit Rückruf 23X6

Viele Gerichte haben bei Klagen gegen die Audi AG wegen des A6 3.0 TDI positive Urteile gefällt und Ansprüche auf Schadensersatz anerkannt, wie z.B.

  • Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 28.06.2021, Az. 4 O 6303/20
  • Landgericht Ulm, Urteil vom 18.06.2021, Az. 3 O 141/20
  • Landgericht Baden-Baden, Urteil vom 01.06.2021, Az. 2 O 329/20
  • Landgericht Mainz, Urteil vom 27.05.2021, Az. 1 O 28/21
  • Landgericht Bonn, Urteil vom 27.05.2021, Az. 13 O 115/20
  • Landgericht Aurich, Urteil vom 26.05.2021, Az. 1 O 1243/20
  • Landgericht Ellwangen, Urteil vom 26.05.2021, Az. 5 O 331/20
  • Landgericht Konstanz, Urteil vom 17.05.2021, Az. 5 O 236/20
  • Landgericht Freiburg, Urteil vom 08.04.2021, Az. 6 O 314/20
  • Landgericht Rottweil, Urteil vom 03.03.2021, Az. 5 O 300/20
  • Landgericht Ingolstadt, Urteil vom 01.03.2021, Az. 43 O 613/20
  • Landgericht Osnabrück, Urteil vom 11.02.2021, Az. 7 O 1674/20
  • Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.02.2021, Az. 11 O 118/20
  • Landgericht Erfurt, Urteil vom 25.01.2021, Az. 10 O 581/20
  • Landgericht Koblenz, Urteil vom 07.01.2021, Az. 16 O 252/20
  • Landgericht Paderborn, Urteil vom 06.01.2021, Az. 3 O 364/20
  • Landgericht Wiesbaden Urteil vom 01.10.2020, Az. 3 O 1146/20
  • Landgericht Ingolstadt, Urteil vom 13.08.2020, Az. 64 O 2459/19
  • Landgericht Ingolstadt, Urteil vom 07.08.2020, Az. 51 O 2181/19

Die meisten der genannten Urteile wurden von der Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte erstritten. Sie sind inzwischen rechtskräftig.

Gibt es eine Sammelklage gegen Audi?

Es gibt aktuell gegen die Audi AG keine Musterfeststellungsklage, wie im Fall des Motors EA189 gegen die Volkswagen AG oder wegen des Motors OM 651 gegen die Daimler AG. Das bedeutet, dass jeder Geschädigte seine Schadensersatzansprüche individuell verfolgen muss.

Kein Kostenrisiko mit Verkehrsrechtsschutz

Rechts­streitig­keiten rund um den Auto­kauf fallen unter den Verkehrs­rechts­schutz. Privatrechts­schutz-Policen nur mit allgemeinem Vertrags­rechts­schutz reichen daher nicht aus. Bei vorhandenem Verkehrsrechtsschutz müssen die Versicherer Deckungsschutz gewähren, wenn die Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat. Diese Voraussetzung liegt bei der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen und dem Rückruf 23X6 vor.

Was wir als Kanzlei kostenfrei für Sie tun können:

  • Prüfung, ob Ihr Fahrzeug vom Audi Abgasskandal betroffen ist.
  • Ersteinschätzung, ob mit Aussicht auf Erfolg Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
  • Bei vorhandener Rechtsschutzversicherung: Durchführung einer Deckungsanfrage.

Ihr Nutzen, wenn Sie die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte beauftragen:

  • Ihre Rechte werden effizient, kostentransparent und risikobewusst geltend gemacht.
  • Sie profitieren von der Erfahrung aus mehr als 10.000 Dieselfällen.
  • Deshalb wird die Kanzlei speziell im Dieselskandal von Rechtsschutzversicherungen empfohlen.
  • Sie können eine hohe Dienstleistungsqualität erwarten, dafür sprechen die vielen Mandanten-Bewertungen bei anwalt.de durchschnittlich mit 4,9 von 5 Sternen.
  • Sie werden von einer Kanzlei betreut, die ihre Mandanten seit vielen Jahren erfolgreich gegen Banken, Versicherungen und Automobilunternehmen vertritt.

Möchten Sie bei Ihrem Audi A6 oder Audi S6 auch von unserer umfangreichen Erfahrung profitieren? Dann kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches und kostenfreies Beratungsgespräch.

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