Audi muss A7 3.0 TDI zurücknehmen und 42.000 Euro zahlen

Inhaltsverzeichnis

  • Erfolgreiche Dieselklage vor dem Landgericht Stuttgart
  • Kläger bekommt 42.000 € für 6 Jahre alten Audi A7 mit über 100.000 km Laufleistung
  • Schnelle Rückabwicklung mit von Buttlar Rechtsanwälte

Das Landgericht Stuttgart verurteilt Audi rechtskräftig zur Zahlung von Schadensersatz

Erneut musste Audi vor Gericht eine empfindliche Schlappe in Sachen Dieselskandal einstecken. Rund 42.000 Euro Schadensersatz zahlte der Autobauer an einen Mandanten unserer Kanzlei. Im Gegenzug hat der Kläger seinen Audi A7 Sportback 3.0 TDI Quattro zurückgegeben, den er im Juni 2016 für gut 64.000 Euro gebraucht erworben hatte. Dass der Wagen, mit dem der Kläger etwa 100.000 Kilometer gefahren ist, im freien Verkauf deutlich weniger eingebracht hätte, war auch für das Landgericht Stuttgart klar, das in einer mittlerweile rechtskräftigen Entscheidung (Aktenzeichen: 12 O 232/20) Audi zur Zahlung verurteilt hat.

Kurzer Prozess: Nur 9 Monate von der Klageeinreichung bis zur Rückgabe

Dieses Verfahren konnte überdurchschnittlich schnell abgeschlossen werden. Zwischen der Klageeinreichung im Juni 2020 und der Rückgabe des Fahrzeugs im März 2021 lagen nur 9 Monate. Das lag zum einen an der zügigen Bearbeitung durch das Landgericht Stuttgart und zum anderen daran, dass die beklagte Audi AG gegen das Urteil keine Berufung eingelegt hat. Letzteres kommt bei erfolgreichen Verfahren der Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte sehr häufig vor, so dass die Prozesse in einem vergleichsweise kurzen Zeitraum abgeschlossen werden können.

Audi hat mit unzulässiger Abschalteinrichtung EG-Typengenehmigung erschlichen

Nach Überzeugung des Gerichts hat Audi die Fahrzeuge dieser Baureihe mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung produziert und in den Handel gebracht und diese Abschalteinrichtung dem Kraftfahrzeugbundesamt (KBA) gegenüber verschwiegen, Der einzige Zweck der Abschalteinrichtung war es, die Überschreitung des vorgeschriebenen Schadstoffausstoßes während des für die EG-Typengenehmigung erforderlichen Prüfzyklus zu verhindern.

Der Audi A7 Sportback 3.0 TDI Quattro unseres Mandanten, der laut Herstellerangaben die Abgasnorm Euro 6 erfüllen sollte, hätte die EG-Typengenehmigung also eigentlich gar nicht erhalten dürfen, da im Prüfzyklus eine schadstoffmindernde Aufwärmstrategie anspringt, die im realen Verkehr in der Regel nicht aktiviert wird. Entsprechend fällt der Schadstoffausstoß auf der Straße in der Regel um ein Vielfaches höher aus, als auf dem Prüfstand. Im Januar 2018 ordnete das KBA dann auch einen Rückruf dieses Fahrzeugtyps (Code 23X6) an.

Software-Update ändert nichts an drohendem Wertverlust

Den Hinweis von Audi, dass die Probleme durch ein entsprechendes Software-Update zu beheben gewesen seien, ließ das Gericht nicht gelten: „Der Wertverlust droht auch mit einem Update, das die unerlaubte Abschalteinrichtung beseitigt, da in der Öffentlichkeit intensiv diskutiert wird, ob diese Updates negative Auswirkungen auf die Abgasreinigung, den Motor und den Verbrauch an Betriebsstoffen haben. Allein dies hält potenzielle Käufer ab“, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung.

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