Corona-Soforthilfe
=> Soforthilfe behalten und Rückzahlung verhindern mit unserer Unterstützung

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Erfahrungen & Bewertungen zu von Buttlar Rechtsanwälte
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//  Ihre Vorteile //

//  Ereignisse Corona- Soforthilfe //

Nach unseren Erfahrungen

Frühjahr 2020

Bereitstellung der Corona-Soforthilfe durch die L-Bank

Frühjahr 2020

Im laufe des Jahres 2023

Über 90.000 Unternehmen sollen Coronahilfen zurückzahlen

Im laufe des Jahres 2023

Aktuell

Die L-Bank lehnt Widersprüche gegen Widerrufs- und Erstattungsbescheide ab

Aktuell

Nach Ablehnung des Widerspruchs

Argument der L-Bank: Angeblich zweckwidriger Verwendung der Soforthilfe

Fristsetzung: Unternehmen haben einen Monat für die Klage gegen den Widerrufsbescheid

Empfehlung an Betroffene: Spezialisierte Anwälte für rechtliche Beratung konsultieren

Nach Ablehnung des Widerspruchs

Laufend

Einreichung von Klagen gegen Widerspruchsbescheide durch von Buttlar Rechtsanwälte

Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte reicht Klagen gegen Widerspruchsbescheide vor Verwaltungsgerichten in Baden-Württemberg ein.

Kostenfreie Erstberatung und Deckungsschutzanfragen für rechtsschutzversicherte Mandanten durch unsere Kanzlei

Laufend

//  Corona-Soforthilfen der L-Bank: Häufige Fragen //

» Häufig gestellte Fragen zu Klagen gegen Widerspruchsbescheide der L-Bank für Corona-Soforthilfen

Die L-Bank begründet die Ablehnung von Widersprüchen in den Widerrufsbescheiden oft damit, dass die Soforthilfe nicht zweckmäßig verwendet wurde. Es wird ein Missverhältnis zwischen dem erhaltenen Betrag und dem nachgewiesenen Liquiditätsengpass im Förderzeitraum angeführt.

Unternehmen, deren Widerspruch abgelehnt wurde, sollten nicht ungeprüft der Rückforderung folgen. Es wird dringend empfohlen, einen spezialisierten Anwalt zu konsultieren. Bei rechtlich fehlerhafter Bewertung der L-Bank kann gegen den Widerspruchsbescheid innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides Klage eingereicht werden.

Die Klage gegen die Rückforderung muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides eingereicht werden. Verstreicht diese Frist, verlieren Unternehmen die Möglichkeit, sich gegen die Entscheidung der L-Bank zu wehren, und sind endgültig zur Rückzahlung der erhaltenen Hilfsgelder verpflichtet.

Es wurden bereits viele Klagen gegen Widerspruchsbescheide vor verschiedenen Verwaltungsgerichten in Baden-Württemberg eingereicht. Bei Erfolg der Klage dürfen betroffene Unternehmen die erhaltenen Hilfsgelder behalten und müssen diese nicht zurückzahlen. Individuelle Voraussetzungen müssen jedoch in jedem Fall geprüft werden.

Die Rückzahlungsbetroffenheit ergibt sich aus nachträglichen Änderungen der Kriterien für die Berechnung der Corona-Soforthilfen. Ursprünglich genügte ein Umsatzrückgang von 50%, doch nun wird rückwirkend ein Liquiditätsengpass gefordert, was zu erheblichen Unterschieden führt.

Die Anforderungen an die Berechnung der Soforthilfen wurden geändert, einschließlich der Anrechnung von Steuerarten und der Berücksichtigung von Einnahmen und Ausgaben. Diese Veränderungen haben zu höheren Rückzahlungssummen geführt.

Bereits im Zuge des Rückmeldeverfahrens sollten Unternehmen rechtliche Beratung einholen, um mögliche Rückzahlungsbescheide besser zu verstehen und vorzubeugen. Ein spezialisierter Anwalt kann individuelle Handlungsoptionen aufzeigen.

Es gibt deutliche Unterschiede in den Kriterien und Verfahren zwischen Bundesländern, was zu Ungleichbehandlungen führt. Ein Vergleich mit anderen Bundesländern verdeutlicht die Herausforderungen und Benachteiligungen für Unternehmen in Baden-Württemberg.

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