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Corona-Soforthilfe

Rechtssichere Vertretung bei Rückforderungen

Nachweisbare Erfolge bei der Reduzierung von Rückforderungen
Persönliche Betreuung und schnelle Bearbeitung - ohne Warteschleifen
Kostenlose Ersteinschätzung Ihres Anliegens
Erfahrungen & Bewertungen zu von Buttlar Rechtsanwälte

//  Wir kämpfen für Ihre Interessen bei Rückforderungen der Corona-Soforthilfe und finden eine tragbare Lösung für Ihr Unternehmen //

In wegweisenden Musterprozessen vor zwei Verwaltungsgerichten in Baden-Württemberg haben wir für unsere Mandanten einen bedeutenden Erfolg errungen: Die L-Bank muss ihre Rückforderung der Corona-Soforthilfe zurücknehmen. Diese Urteile haben Signalwirkung für das gesamte Bundesland und könnten auch bundesweit Bedeutung erlangen.

Haben Sie ein Rückforderungsschreiben für Ihre Corona-Soforthilfe erhalten? Sind Sie unsicher, ob Sie die Mittel korrekt verwendet haben? Die Rückforderung von Corona-Soforthilfen stellt viele Unternehmer vor existenzielle Herausforderungen. Wir verstehen Ihre Sorgen und setzen uns mit aller Kraft für Ihre Interessen ein.

Durch unsere langjährige Erfahrung im Fördermittel- und Verwaltungsrecht und den erfolgreichen Präzedenzfällen gegen die L-Bank kennen wir die rechtlichen Möglichkeiten, um Rückforderungen zu minimieren oder tragbare Ratenzahlungen zu vereinbaren.

//  Ereignisse im Corona-Soforthilfe-Fall //

Nach unseren Erfahrungen

Frühjahr 2020

Bereitstellung der Corona-Soforthilfe durch die L-Bank

Frühjahr 2020

Im laufe des Jahres 2023

Über 90.000 Unternehmen sollen Coronahilfen zurückzahlen

Im laufe des Jahres 2023

Aktuell

Die L-Bank lehnt Widersprüche gegen Widerrufs- und Erstattungsbescheide ab

Aktuell

Nach Ablehnung des Widerspruchs

Argument der L-Bank: Angeblich zweckwidriger Verwendung der Soforthilfe

Fristsetzung: Unternehmen haben einen Monat für die Klage gegen den Widerrufsbescheid

Empfehlung an Betroffene: Spezialisierte Anwälte für rechtliche Beratung konsultieren

Nach Ablehnung des Widerspruchs

Laufend

Einreichung von Klagen gegen Widerspruchsbescheide durch von Buttlar Rechtsanwälte

Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte reicht Klagen gegen Widerspruchsbescheide vor Verwaltungsgerichten in Baden-Württemberg ein.

Kostenfreie Erstberatung und Deckungsschutzanfragen für rechtsschutzversicherte Mandanten durch unsere Kanzlei

Laufend

11.07.2024

Erstes Musterverfahren in Baden-Württemberg vor dem Verwaltungsgericht Freiburg:

Die von der Kanzlei von Buttlar vertretene Klägerin gewinnt den Prozess gegen die L-Bank und muss die Soforthilfe nicht zurückbezahlen. Die Berufung gegen dieses Urteil wird zugelassen.

11.07.2024

//  Umfassende Unterstützung bei Corona-Soforthilfen  //

Prüfung der Rechtmäßigkeit von Rückforderungen

Widerspruch gegen unberechtigte Forderungen

Verhandlung von Ratenzahlungsvereinbarungen

Vertretung in Widerspruchs- und Gerichtsverfahren

Beratung zur korrekten Verwendung der Mittel

Unterstützung bei der Dokumentation

//   Corona-Soforthilfen: Urteile  //

Urteile zu Corona-Soforthilfen
( = von von Buttlar Rechtsanwälte erstritten)

//  Detaillierte Leistungsbeschreibung //

Prüfung der Rechtmäßigkeit
Wir analysieren gründlich die Rechtmäßigkeit der Rückforderung. Dabei prüfen wir die Antragsunterlagen, die tatsächliche Verwendung der Mittel und die Berechnung des Liquiditätsengpasses. Unsere Prüfung umfasst alle relevanten Verwaltungsvorschriften und die aktuelle Rechtsprechung. Diese detaillierte Analyse bildet die Grundlage für alle weiteren rechtlichen Schritte.
Widerspruchsverfahren
Bei unberechtigten Forderungen legen wir fundierte Widersprüche ein. Wir argumentieren auf Basis der geltenden Verwaltungsvorschriften und aktueller Gerichtsentscheidungen. Dabei berücksichtigen wir die spezifischen Umstände Ihres Falls und dokumentieren sorgfältig alle relevanten Nachweise.
Ratenzahlungsvereinbarungen
Sollte eine Rückzahlung unvermeidbar sein, verhandeln wir faire Ratenzahlungsvereinbarungen. Wir berücksichtigen dabei Ihre wirtschaftliche Situation und setzen uns für möglichst niedrige monatliche Raten ein. Unser Ziel ist eine tragbare Lösung, die den Fortbestand Ihres Unternehmens nicht gefährdet.
Vertretung in Widerspruchs- und Gerichtsverfahren
Wenn nötig, vertreten wir Ihre Interessen auch vor Gericht. Wir bereiten die Klage sorgfältig vor und sammeln alle relevanten Beweise. Dabei nutzen wir unsere Erfahrung aus zahlreichen vergleichbaren Verfahren. Wir vertreten Sie in allen Instanzen und behalten dabei stets die Verhältnismäßigkeit von Aufwand und potenziellem Nutzen im Blick. In der mündlichen Verhandlung argumentieren wir überzeugend für Ihre Position.
Beratung zur korrekten Verwendung der Mittel
Wir beraten Sie umfassend zur rechtmäßigen Verwendung noch vorhandener Soforthilfe-Mittel. Dabei erläutern wir die zulässigen Verwendungszwecke und helfen bei der Abgrenzung von privaten und geschäftlichen Ausgaben.
Unterstützung bei der Dokumentation
Eine lückenlose Dokumentation ist entscheidend für die erfolgreiche Verteidigung gegen Rückforderungen. Wir helfen Ihnen bei der systematischen Erfassung aller relevanten Unterlagen. Dazu gehören Kontoauszüge, Rechnungen, Verträge und Nachweise über Ihre betrieblichen Ausgaben. Wir erstellen übersichtliche Aufstellungen und nachvollziehbare Berechnungen des Liquiditätsengpasses. Diese professionelle Dokumentation stärkt Ihre Position gegenüber der Behörde erheblich.

//  Das Könen wir für Sie tun //

Erstgespräch

Wir analysieren Ihre Situation und entwickeln erste Handlungsoptionen.
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Strategieentwicklung

Auf Basis der Unterlagenprüfung erarbeiten wir die optimale rechtliche Strategie.
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Umsetzung

Wir setzen die vereinbarte Strategie konsequent um und halten Sie stets auf dem Laufenden.
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//  Über von Buttlar Rechtsanwälte //

Von Buttlar Rechtsanwälte genießt einen ausgezeichneten Ruf für erstklassige Rechtsberatung. Mit langjähriger Erfahrung im Fördermittelrecht und in Verwaltungsverfahren unterstützen wir Sie kompetent in allen rechtlichen Belangen.

Ihre Anliegen behandeln wir persönlich und zeitnah – ohne lange Wartezeiten. Zahlreiche positive Bewertungen zufriedener Mandanten bestätigen die hohe Qualität unserer Arbeit.

Auf Ihre Anfragen reagieren wir innerhalb kürzester Zeit. Dabei legen wir großen Wert auf transparente Kommunikation und halten Sie durch regelmäßige Updates stets auf dem aktuellen Stand.

Besonders bei der Reduzierung von Rückforderungen können wir auf eine beeindruckende Erfolgsbilanz verweisen. Mit unserem wirtschaftlichen Denken und praxisorientierten Ansatz entwickeln wir für Sie maßgeschneiderte, ganzheitliche Lösungen.

//   Corona-Soforthilfen der L-Bank: Häufige Fragen //

Häufig gestellte Fragen zu Klagen gegen Widerspruchsbescheide der L-Bank für Corona-Soforthilfen

Die Widerspruchsfrist beträgt in der Regel einen Monat ab Zugang des Bescheids. Schnelles Handeln ist daher geboten.

Nein, während des Widerspruchsverfahrens müssen Sie in der Regel nicht zahlen. Wir beantragen bei Bedarf die Aussetzung der Vollziehung.

Ja, eine freiwillige Rückzahlung ist jederzeit möglich und sogar ratsam, wenn Sie die Hilfen nicht benötigt haben. Dies verringert das Risiko späterer Rückforderungen mit möglichen Zinszahlungen. Wir unterstützen Sie bei der Berechnung des korrekten Rückzahlungsbetrags und der Kommunikation mit der zuständigen Behörde.

Die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Wir besprechen die Höhe transparent im Erstgespräch.

Die Dauer variiert je nach Fall und Behörde. Mit unserer effizienten Arbeitsweise tragen wir zu einer zügigen Bearbeitung bei.

Wir verhandeln in diesem Fall Ratenzahlungen oder prüfen alternative Lösungen wie Stundungen.

Wichtig sind der Rückforderungsbescheid, die ursprünglichen Antragsunterlagen und der Bewilligungsbescheid. 

Die Chancen hängen vom Einzelfall ab. Wir prüfen dies sorgfältig und beraten Sie realistisch.

Wir berücksichtigen mögliche strafrechtliche Aspekte und entwickeln Strategien zur Risikominimierung.

Nach der Mandatierung beginnen wir sofort mit der Analyse und Strategieentwicklung.

//   Corona-Soforthilfen: Das Sagen unser Mandaten über uns //

Corona Soforthilfe

Schnell, Verlässlich und Kompetent

anwalt.de

21.01.2025

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21.01.2025

Corona-Überbrückungshilfe IV

Super tolles Gespräch mit perfekter Beratung von Frau Rechtsanwältin Aurich, diese hat unser Anliegen zeitnah und genial umgesetzt

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23.09.2024
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//  Aktuelle Nachrichten Corona-Soforthilfen  //

Soforthilfe nicht zurückzahlen

Soforthilfe nicht zurückzahlen

In zwei wegweisenden Verfahren hat die Kanzlei von Buttlar bedeutende Erfolge gegen die L-Bank errungen. Unsere Mandantinnen müssen die erhaltene Corona-Soforthilfe nicht zurückzahlen. Diese Urteile haben Signalwirkung für ganz Baden-Württemberg und potenziell bundesweite Bedeutung. Die Gerichte bestätigten dabei unsere Rechtsauffassung, dass die ursprüngliche Antragstellung und Bewilligung rechtmäßig waren und die nachträgliche Rückforderung der Soforthilfe nicht gerechtfertigt ist. Diese Erfolge zeigen exemplarisch, dass sich der Weg durch die Instanzen lohnen kann.

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Corona Soforthilfe zurückzahlen? Rechtliche Möglichkeiten & Musterprozesse

Müssen Soloselbständige Corona-Soforthilfen zurückzahlen?

In zwei richtungsweisenden Verfahren hat die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte einen bedeutenden Erfolg für Empfänger von Corona-Soforthilfen errungen. Die von uns vertretenen Klägerinnen müssen die erhaltene Soforthilfe nicht an die L-Bank zurückzahlen. Diese Urteile haben Signalwirkung für das gesamte Bundesland und könnten auch bundesweit Präzedenzcharakter entwickeln.

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Muss ich die Überbrückungshilfe zurückzahlen

Muss ich die Überbrückungshilfe zurückzahlen?

Als erste Kanzlei in Baden-Württemberg konnten wir in einem richtungsweisenden Verfahren gegen die L-Bank durchsetzen, dass unsere Mandantin die erhaltene Corona-Soforthilfe nicht zurückzahlen muss. Dieses Urteil hat Signalwirkung für das gesamte Bundesland und könnte auch bundesweit Präzedenzcharakter entwickeln. Der Fall verdeutlicht die oft fehlerhafte Praxis der Bewilligungsstellen bei der Rückforderung der Corona-Soforthilfe und stärkt die Position betroffener Unternehmer. Diese wegweisende Entscheidung zeigt, dass sich eine rechtliche Überprüfung der Rückforderungsbescheide in vielen Fällen lohnt.

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//  Dürfen wir vorstellen: Unsere Anwälte im Projekt Corona-Soforthilfen  //

Stefan Allmendinger

Christina Oberdorfer

Wolf von Buttlar

Felix von Buttlar

Inka Neikes

Anna Mohr

//  Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte  //

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