BGH: Schadensersatz jetzt auch bei mehr als 250.000 km möglich

BHG: Schadensersatz jetzt auch bei mehr als 250.000 KM möglich

Inhaltsverzeichnis

BGH: Im Abgasskandal ist Schadensersatz auch bei Laufleistungen von mehr als 250.000 Kilometern möglich

  • BGH bestätigt, dass der Käufer eines manipulierten Autos zwischen zwei Arten von Schadensersatz wählen kann
  • Urteil ist wichtig für Besitzer von Dieselfahrzeugen der Marken Audi und Mercedes-Benz sowie für Wohnmobile auf Fiat Ducato Basis
  • von Buttlar Rechtsanwälte bietet kostenlose Erstberatung für Betroffene an

BGH bestätigt Wahlrecht zwischen kleinem und großem Schadensersatz

Am 24.01.2022 hat der Bundesgerichtshof (Az. VIa ZR 100/21) nochmals bestätigt, dass der Käufer eines vom „Dieselskandal“ betroffenen Fahrzeugs ein Wahlrecht hat. Er kann den vollständigen Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeugs und Anrechnung von Nutzungsvorteilen zurückverlangen („großer“ Schadensersatz). Er kann aber auch das Fahrzeug behalten und als „kleinen“ Schadensersatz die Differenz zwischen dem gezahlten, höheren Kaufpreis und einem tatsächlich niedrigeren Wert des Fahrzeugs bei Abschluss des Kaufvertrags beanspruchen. Letzteres entspricht in vielen Fällen dem erklärten Willen der Geschädigten. Sie verstehen unter Schadensersatz eine Geldzahlung für den manipulationsbedingten Minderwert des Autos.

Kleiner Schadensersatz ist auch bei mehr als 250.000 Kilometern möglich

Konkret ging es in dem entschiedenen Fall um den „kleinen“ Schadensersatz für einen gebraucht gekauften Seat Leon mit einem von VW hergestellten 2,0 l Dieselmotor des Typs EA 189. Dieser hatte zuletzt 275.000 km auf dem Tacho. Hätte der Kläger den „großen“ Schadensersatz verlangt, wäre er wahrscheinlich leer ausgegangen. Da die meisten Gerichte bei 2,0 Liter Motoren eine Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 km annehmen, ist bei einer höheren Laufleistung der Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer größer als der ursprünglich gezahlte Kaufpreis. Das bedeutet, dass der Schadensersatzanspruch komplett durch die Nutzungsentschädigung aufgezehrt wird.

 

Im entschiedenen Fall hatte sich der Bundesgerichtshof mit der Frage zu beschäftigen, ob auch der „kleine“ Schadensersatz quasi auf Null reduziert wird, wenn das Fahrzeug mehr als 250.000 Kilometer auf dem Tacho hat. Nach dem aktuellen Urteil vom 24.01.2022 (Az. VIa ZR 100/21) ist der Schadensersatz weiterhin möglich, auch wenn das Auto die Marke von 250.000 Kilometern überschritten hat. Der Fall wurde an das Berufungsgericht, das einen Schadensersatzanspruch verneint hatte, zurückverwiesen. Dieses muss nun klären, welchen Wert das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Kaufs hatte. Und es muss untersuchen, wie die vom Kläger gefahrenen Kilometer zu bewerten sind.

Urteil hilft auch im Audi- und Daimler-Abgasskandal sowie bei Wohnmobilen auf Fiat Ducato Basis

Das aktuelle Urteil hat aber nicht nur Auswirkungen auf den VW Dieselskandal und auf Fahrzeuge mit dem Motor EA189. Es ist genau so wichtig für Besitzer von Fahrzeugen mit 3.0 Liter Dieselmotoren von Audi und Dieselaggregaten mit der Bezeichnung OM 651 und OM 642 der Marke Mercedes-Benz. Gleiches gilt für Käufer von Wohnmobilen auf Fiat Ducato Basis mit Erstzulassung von 2014 bis 2019. Sie alle können statt der Rückgabe des Wagens gegen Zahlung einer Entschädigung den Minderwert verlangen und ihr Auto weiter wie bisher nutzen. In vielen Beratungsgesprächen hat die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte festgestellt, dass gerade die Besitzer von hochpreisigen Autos zwar an einer Entschädigung für die unzulässigen Abschalteinrichtungen interessiert sind, ihr Fahrzeug aber behalten wollen.

 

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