Audi Abgasskandal: Schadensersatz auch ohne verpflichtenden Rückruf

Nachaufnahme von einer grünen Felge auf einem grauen Hintergrund

Inhaltsverzeichnis

  • Landgericht Stuttgart verurteilt AUDI zu 29.611,00 € Schadensersatz für den Kauf eines SQ5 3.0 TDI.
  • Zusätzlich muss AUDI 3.100,00 € Zinskosten ersetzen.
  • Entschädigung ist auch bei freiwilligem Rückruf möglich (Code 23Z2).
  • von Buttlar Rechtsanwälte prüft Erfolgsaussichten kostenfrei.

Audi muss an Käufer eines SQ5 3,0 l TDI 33.0000 € Schadensersatz bezahlen

In einem von der Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte betreuten Klageverfahren hat das LG Stuttgart (Az.: 51 O 684/21 – nicht rechtskräftig) dem Käufer eines Audi SQ5 3.0 TDI der Abgasnorm Euro 5 mit Urteil vom 16.03.2022 rund 33.000,00 € Schadensersatz zugesprochen. Im Gegenzug muss der Kläger sein Fahrzeug zurückgeben. Für dieses Fahrzeug hatte das Kraftfahrt-Bundesamt keinen verpflichten Rückruf zur Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen angeordnet. Vielmehr war die Behörde mit einem freiwilligen Rückruf durch Audi einverstanden.

Im Dieselskandal verurteilen die meisten Gerichte Audi zu Schadensersatz, wenn das KBA für das betroffene Fahrzeug mit 3.0 Liter TDI Motor einen verpflichtenden Rückruf (Code 23X6) wegen des Einsatzes illegaler Emissionsstrategien angeordnet hat. Nicht so eindeutig ist die Rechtslage, wenn der Hersteller für das Fahrzeug nicht gezwungenermaßen sondern freiwillig ein Software-Updates angeboten hat. Im entschiedenen Fall folgte das Landgericht Stuttgart aber der klägerischen Argumentation, wonach der freiwillig zurückgerufene SQ5 aufgrund zahlreicher Anhaltspunkte gleich zu behandeln ist, wie diejenigen Fahrzeuge der Audi AG, für die ein verpflichtender Rückruf angeordnet wurde.

Schadensersatz liegt deutlich über aktuellem Marktpreis

Der Kläger hatte den Audi SQ5 im Jahr 2015 für 60.000,00 € als Gebrauchtwagen gekauft. Sieben Jahre später muss die Audi AG das Fahrzeug mit ca. 130.000 Kilometern auf dem Tacho für rund 33.000,00 € zurücknehmen. Trotz der zuletzt gestiegenen Gebrauchtwagenpreise liegt dieser Wert deutlich über dem aktuellen Marktpreis.
Nach der Rechtsprechung des BGH kann der betroffene Autokäufer anstatt der Rückabwicklung auch den Ersatz des Minderwerts, der durch die Abschalteinrichtungen verursacht wurde, verlangen. In diesem Fall kann der Besitzer sein Fahrzeug behalten. Dem Geschädigten steht insoweit ein Wahlrecht zu.
Dass der Hersteller auch die Finanzierungskosten der Geschädigten ausgleichen muss, hatte der BGH bereits im April 2021 (Az.: VI ZR 274/20) entschieden. Folgerichtig sprach das LG Stuttgart unserem Mandanten für aufgewendete Zinskosten 3.100,00 € Schadensersatz zu.

Rückrufcode 23Z2: Betroffene sollten Ihre Ansprüche prüfen lassen!

Das Urteil des Landgerichts Stuttgart kann auf viele Fahrzeuge mit Audi 3.0 l TDI Euro 5 Motor übertragen werden, für die es einen freiwilligen Rückruf mit dem Code 23Z2 gibt. Dies betrifft folgende Audi Modelle:

  • A4 (Automatik), 150/180 kW, 3,0 Liter Motor, Euro 5
  • A5 (Automatik), 150/180 kW, 3,0 Liter Motor, Euro 5
  • A6/A7 (Automatik), 180 kW, 3,0 Liter Motor, Euro 5
  • A6/A7, 150 kW, 3,0 Liter Motor, Euro 5
  • A8, 150/155/184 kW, 3,0 Liter Motor, Euro 5
  • A8, 258 kW, 4,2 Liter Motor, Euro 5
  • Q5, 180 kW, 3,0 Liter Motor, Euro 5
  • Q7, 150/176/180 kW, 3,0 Liter Motor, Euro 5
  • Q7, 250 kW, 4,2 Liter Motor, Euro 5

Die vollständige Liste kann hier abgerufen werden. Betroffene sollten ihre Ansprüche anwaltlich prüfen lassen.

Was wir als Kanzlei kostenfrei für Sie tun können:

  • Prüfung, ob Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist.
  • Einschätzung, ob Schadensersatzansprüche erfolgreich durchgesetzt werden können.
  • Berechnung eines etwaigen Schadensersatzanspruchs.
  • Abklärung der Kosten mit der Rechtsschutzversicherung.

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