DIESEL ABGASSKANDAL?
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//   Aktuelle Nachrichten  //

In einem von der Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte betreuten Klageverfahren hat das LG Stuttgart (Az.: 51 O 684/21 – nicht rechtskräftig) dem Käufer eines Audi SQ5 3.0 TDI der Abgasnorm Euro 5 mit Urteil vom 16.03.2022 rund 33.000,00 € Schadensersatz zugesprochen.
Opel steckt offenbar tiefer im Abgasskandal, als bisher angenommen. Am 17.02.2022 hat das Kraftfahrt-Bundesamt erneut Fahrzeuge des Herstellers Opel verpflichtend zurückgerufen. Betroffen sind weltweit mehr als 400.000 Fahrzeuge der Modelle Insignia, Corsa und Astra aus den Baujahren 2013 – 2018. Deutschlandweit handelt es sich um ca. 74.554 Fahrzeuge.
In zwei aktuellen Urteilen vom 21.02.2022 (Aktenzeichen VIa ZR 8/21 und VIa ZR 57/21) bejaht der Bundesgerichtshof einen Anspruch auf Restschadensersatz, obwohl die Klagen erst nach Eintritt der Verjährung von Ansprüchen wegen sittenwidriger Schädigung erhoben worden waren.

//  WAS IST DER DIESEL ABGASSKANDAL?  //

Vorschaubild für das YoutubeVideo von von Buttlar

»   SCHUMMELSOFTWARE IM NORMALEN FAHRZEUGBETRIEB

Der Abgasskandal wurde im September 2015 öffentlich bekannt, nachdem Volkswagen zugegeben hatte, in weltweit elf Millionen Fahrzeugen mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 illegale Abschalteinrichtungen eingesetzt zu haben.

In der EU ist eine Abschalteinrichtung unzulässig, wenn sie so programmiert ist, dass die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter Bedingungen, die bei normalem Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind, verringert wird (sogenannte Schummelsoftware). Ausnahmen bestehen nur zum Schutz des Motors vor Beschädigung, beim Anlassen des Motors sowie unter Bedingungen, die im festgelegten Prüfverfahren im Wesentlichen enthalten sind.

Die von VW verwendete Software konnte erkennen, ob sich das Fahrzeug zur Ermittlung der Emissionswerte auf dem technischen Prüfstand befand. In dieser besonderen Prüfsituation kam es zu hohen Raddrehzahlen, ohne dass sich das Fahrzeug bewegte. Es wurde dann eine erhöhte Abgasrückführung in Gang gesetzt mit der Folge, dass geringere Mengen an Stickoxiden (NOx) ausgestoßen wurden.

Im Prüf­stand funk­tionierte die Abgas­reinigung, sobald die Autos aber auf der Straße unterwegs waren, schaltete die Motorsteuerung sie ganz oder teil­weise ab. Die Abgas­reinigung funk­tionierte nur im Prüf­stand. Ansonsten trimmte die Elektronik den Motor auf Effizienz und Leistung

Gäbe es bei dem Fahrzeug nur den im Straßenverkehr aktiven Modus, würde das Fahrzeug im Prüfstand die Grenzwerte nicht einhalten. Die Testergebnisse des maßgeblichen so genannten Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) wurden von Volkswagen auf diese Weise so manipuliert, dass die nach der Euro-5- bzw. der Euro-6-Absgasnorm vorgegebenen NOx-Werte eingehalten wurden, was sonst, also im realen Fahrbetrieb, nicht der Fall gewesen wäre.

Der Dieselskandal kostete Volkswagen bislang mehr als 30 Milliarden Euro an Strafzahlungen, Entschädigungen und Gerichtskosten, vor allem in den USA (Stand: November 2019). In der ZDF Talkshow „Markus Lanz“ erklärte der Vorstandsvorsitzende der Volkswagen AG Herbert Diess am 18.06.2019 dazu: „Das was wir gemacht haben, war Betrug.“

//   TAUSENDE, DIE IHREN ANSPRUCH GEFORDERT HABEN  //

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Manipulierte Diesel Weltweit
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»     Betroffene Dieselfahrzeuge auf der Welt durch den Abgasskandal. 

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Manipulierte Diesel in Deutschland
Large number of cars at parking lot

»     Betroffene Dieselfahrzeuge in Deutschland durch den Abgasskandal. 

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zufriedene Mandanten
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»     Über 5000 zufriedene Mandanten wurden von uns betreut.

//  WELCHE AUTOS SIND BETROFFEN?  //

»  In Deutschland sind ca. 2,4 Mio. Diesel-Fahrzeuge mit dem Motor der Baureihe EA189 betroffen. Diese Motoren mit Schummelsoftware wurden von Volkswagen, Audi, Seat und Škoda in den Jahren 2008 bis 2015 verbaut. Die Motoren mit 3 oder 4 Zylindern haben einen Hubraum von 1,2l, 1,6l oder 2,0l. Die Motorleistung liegt bei 75 PS, 90 PS, 105 PS, 110 PS, 140 PS, 142 PS, 170 PS oder 177 PS.

Auch die Motorsteuerung für jüngere Motoren des Typs EA288 aus dem VW-Konzern steht unter Verdacht. Aus VW-internen Dokumenten geht hervor, dass ab Mitte 2016 neue Software-Versionen in die Motorsteuerung der Fahrzeuge aufgespielt wurden (Quelle: SWR). Damit sollten offenbar sogenannte Fahrkurven gelöscht werden. Eine Fahrkurve in diesem Sinne ist eine Möglichkeit für ein Fahrzeug, um zu erkennen, ob es auf dem Prüfstand steht.

 Experten schließen aus den Dokumenten, dass es mindestens bis Mitte 2016 bei dem Motortyp EA288 Abschalteinrichtungen gegeben hat. Dieser Motor wurde seit 2012 in zahlreichen VW-Modellen wie Passat, Golf, Tiguan, aber auch in Modellen der Tochterfirmen Audi, Seat und Skoda verbaut. Betroffen sind Dieselfahrzeuge der Euro-6-Norm.

 Einen Pflichtrückruf des Kraftfahrt-Bundesamts für Fahrzeuge mit dem Motortyp EA288 gab es bereits für das Modell VW T6. Das KBA hatte zuvor eine Konformitätsabweichung entdeckt, die zur Überschreitung des Euro-6 Grenzwertes für Stickoxide führt. Experten werten diese Begründung als verklausulierte Umschreibung einer unzulässigen Abschalteinrichtung,

»  Die Daimler AG musste auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamtes im Juni 2018 erstmals europaweit rund 700.000 Fahrzeuge zurückrufen. Davon befinden sich rund 280.000 Fahrzeuge in Deutschland. Wie im Fall des VW-Abgasskandals wird auch der Daimler AG vorgeworfen, bei Mercedes-Fahrzeugen die Abgas-Software manipuliert zu haben. Das KBA hat in mehreren Mercedes-Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen gefunden.

Die Daimler AG muss daher im Rahmen eines verpflichtenden Rückrufs die betroffenen Fahrzeuge mit einer neuen Abgas-Software ausstatten. Bei diesem Rückruf geht es um Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 6b. Betroffen sind die Modelle Vito 1,6l Diesel (Motor OM 622), C-Klasse 1,6l Diesel (Motor OM 626), ML/GLE/GL/GLS 3,0l Diesel (Motor OM 642), V-Klasse 2,2l Diesel (Motor OM 651) und GLC 2,2l Diesel (Motor OM 651).

Im Juni 2019 hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angeordnet, dass weitere 60.000 Mercedes-Diesel zurück in die Werkstatt müssen. In den Fahrzeugen soll ebenfalls eine illegale Abschalteinrichtung verbaut worden sein, durch die sie auf dem Prüfstand weniger Schadstoffe ausstoßen als im realen Straßenverkehr. Betroffen sind Geländewagen des Modells GLK 220 CDI mit dem Motor OM 651, die zwischen 2012 und 2015 gebaut wurden.

Im Oktober 2019 folgte dann der nächste Rückruf. Diesmal für rund 260.000 Transporter des Modells Sprinter (Quelle:stuttgarter-zeitung.de), davon 79.000 in Deutschland zugelassene Fahrzeuge. Es handelt sich um Fahrzeuge mit Euro-5-Dieselmotor mit der Bezeichnung OM 651, die bis Juni 2016 gebaut wurden.

Eine Übersicht über alle betroffenen Mercedes-Benz Modelle finden Sie hier: (Quelle: daimler.com)

Bei Mercedes-Benz-Modellen ist noch zu beachten: Zumindest in Einzel­fällen soll Mercedes offen­bar Reifen­wechsel­termine genutzt haben, um von sich aus eine geänderte Motorsteuerung zu installieren – ohne dies jedoch mit dem Besitzer abzu­sprechen.

»  Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte bereits im Oktober 2018 den sofortigen Rückruf für knapp 100.000 Opel-Fahrzeuge mit der Begründung angeordnet, die eingebauten Systeme zur Reduzierung der Stickoxide in den Abgasen würden unter anderem schon bei Außentemperaturen von unter 17 Grad Celsius in ihrer Wirksamkeit gedrosselt. Dadurch würden mehr Stickstoffoxide emittiert als nach EU-Recht zulässig sei. Bei diesen Systemen handelt es sich nach Auffassung des KBA um unzulässige Abschalteinrichtungen.
Im November 2019 hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein den Eilantrag von Opel gegen diese Rückrufanordnung des KBA endgültig abgelehnt. Opel muss die betroffenen Fahrzeuge jetzt umgehend zurückrufen, um die Software zur Steuerung der Abschalteinrichtungen umzurüsten. Betroffen sind die Modelle Opel Zafira 1.6 und 2.0 CDTi, Opel Cascada 2.0 CDTi und Opel Insignia 2.0 CDTi aus den Jahren 2013 bis 2016.
»  Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat festgestellt, dass auch die Porsche AG Dieselfahrzeuge der Euro-6-Norm mit unzulässigen Abschalteinrichtungen verkauft hat. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat daher für 60.000 Fahrzeuge der Modellreihen Cayenne und Macan einen amtlichen Rückruf angeordnet.
//  Ihren Fall betreuen wir – prüfen Sie Ihre Voraussetzungen  //

Fall A: Ihre Vorausetzungen

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat einen verpflichtenden Rückruf für Ihr Fahrzeug angeordnet.

&

Der Hersteller Ihres Fahrzeugs ist Audi, Daimler, Porsche, VW oder Fiat.

&

Sie haben eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtsschutz.

FALL B: Ihre Voraussetzungen

Für Ihr Fahrzeug gibt es noch keinen oder einen freiwilligen Rückruf.

&

Der Hersteller Ihres Fahrzeugs ist Audi, Daimler, Porsche, VW (Motor EA288), oder Fiat.

&

Sie haben eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtsschutz.

FALL C: Ihre Voraussetzungen

Sie haben Ihr Dieselfahrzeug vor über 10 Jahren gekauft.

ODER

Ihr Fahrzeug hat mehr als 200.000 Kilometer auf dem Tachometer

ODER

Ihnen war beim Kauf bekannt, dass das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist

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//  Was wir als Kanzlei kostenfrei für Sie tun können  //

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»  PRÜFUNG – OB IHR FAHRZEUG BETROFFEN IST
Nachdem wir alle notwendigen Fahrzeugdaten von Ihrem Fahrzeug mit Ihnen abgestimmt haben, nehmen wir für Sie eine kostenlose Prüfung vor, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist.
»  BERATUNG – WIDERRUF DES FINANZIERUNGSVERTRAGS SINNVOLL?
Für Sie übernehmen wir die Ersteinschätzung, ob Ihr Finanzierungsvertrag widerrufen werden kann und dabei eine Aussicht auf Erfolg besteht.
»  BERATUNG – TEILNAHME AM RÜCKRUF SINNVOLL?
Sie werden beraten, ob Ihnen durch die Teilnahme an einem Rückruf Ihres Herstellers rechtliche Nachteile drohen.
»  ERSTEINSCHÄTZUNG KOSTENLOS
Wir beraten Sie, ob Sie Aussicht auf Erfolg mit Ihrer Klage gegen den Hersteller haben und ob Sie Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche geltend machen können.
»  RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG – DECKUNGSANFRAGE
Sofern Sie eine Versicherung haben, die Verkehrsrechtsschutz abdeckt, übernehmen wir kostenfrei die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung.

//  BEISPIELERSTATTUNGEN  //

NEUWAGEN

RÜCKABWICKLUNG DES VERTRAGS​
  • KAUFPREIS (NEU)

    € 30.000.--
  • ANGENOMMENE GESAMTLAUFLEISTUNG:

    250.000 KM
  • KM-STAND BEI KAUF:

    0 KM
  • KM-STAND BEI RÜCKGABE:

    45.000 KM
  • NUTZUNGSENTSCHÄDIGUNG:

    € 5.400,--​
  • ANSPURCH AUF RÜCKZAHLUNG:

    € 24.600,--
  •  

GEBRAUCHTWAGEN

RÜCKABWICKLUNG DES VERTRAGS​
  • KAUFPREIS (GEBRAUCHT)

    € 20.000.--
  • ANGENOMMENE GESAMTLAUFLEISTUNG:

    250.000 KM
  • KM-STAND BEI KAUF:

    10.000 KM
  • KM-STAND BEI RÜCKGABE:

    55.000 KM
  • NUTZUNGSENTSCHÄDIGUNG:

    € 3.750,--
  • ANSPURCH AUF RÜCKZAHLUNG:

    € 16.250,--
  •  

FAHRZEUG WIRD BEHALTEN

ENTSCHÄDIGUNG
  • KAUFPREIS (NEU)

    € 30.000,--
  • WERTMINDERUNG / ENTSCHÄDIGUNG (10% - 25%):

    € 4.500,--
  •  

» WIE HOCH IST DIE ENTSCHÄDIGUNG?

Im Wege des Schadensersatzes kann der Geschädigte vom Hersteller Kaufpreisrückzahlung Zug-um-Zug entweder gegen Herausgabe des noch vorhandenen Fahrzeugs oder gegen Herausgabe eines erzielten Veräußerungserlöses verlangen.

Im Fall der Vertragsrückabwicklung ziehen die meisten Gerichte von dem gezahlten Kaufpreis eine Nutzungsentschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilo­meter ab. Die Nutzungs­entschädigung errechnen die Gerichte so: Zunächst schätzen die Richter die zu erwartende Gesamtfahrleistung des Autos. Bei Fahrzeugen mit Diesel­motor gehen die Richter meist von 250.000 Kilo­metern aus, bei Autos mit größerem Hubraum setzen sie zuweilen auch 300.000 oder sogar noch mehr Kilo­meter an. 

Zur Berechnung der Nutzungs­entschädigung wird bei Neuwagen der Kauf­preis durch die erwartete Gesamtfahrleistung geteilt. Der so errechnete Betrag wird dann mit den bereits gefahrenen Kilo­metern multipliziert.

Rechenbei­spiel: Der Wagen hat 30.000 Euro gekostet. Die Gesamtfahrleistung beträgt 250.000 Kilometer. Der aktuelle Kilometerstand beträgt 45.000.

Nutzungs­entschädigung = Kauf­preis ./. Gesamt­lauf­leistung x gefahrene Kilo­meter = 30.000 Euro ./. 250 000 Kilo­meter x 45.000 Kilo­meter = 5.400 Euro. In diesem Fall hätte der Geschädigte im Falle einer Rückabwicklung einen Anspruch auf Zahlung von 24.600 Euro (= Kaufpreis 30.000 Euro – 5.400 Euro Nutzungsentschädigung) Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs.

Geht es um einen Gebraucht­wagen, wird so gerechnet:

1. Zu erwartende Gesamt­kilometer – bis Kauf gefahrene Kilo­meter = Rest­lauf­leistung.
2. Kauf­preis x (Kilo­meter­stand bei Rück­gabe – Kilo­meter­stand bei Kauf)/ Rest­lauf­leistung.

Rechenbei­spiel: Der Wagen mit einer Laufleistung von 10.000 Kilometer hat 20.000 Euro gekostet. Die Gesamtfahrleistung beträgt 250.000 Kilometer. Der aktuelle Kilometerstand beträgt 55.000.

 

 

Nutzungs­entschädigung = Kauf­preis x (Kilo­meter­stand bei Rück­gabe – Kilo­meter­stand bei Kauf)/ Rest­lauf­leistung = 20.000 Euro x 45.000 Kilo­meter ./. 240 000 Kilo­meter = 3.750 Euro. In diesem Fall hätte der Geschädigte im Falle einer Rückabwicklung einen Anspruch auf Zahlung von 16.250 Euro (= Kaufpreis 20.000 Euro – 3.750 Euro Nutzungsentschädigung) Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. 

Hinzu kommt nach Auffassung einiger Gerichte eine Pflicht zur Verzinsung des Kauf­preises. Bei unerlaubten Hand­lungen wie der vorsätzlichen sittenwid­rigen Schädigung seien nach einer besonderen gesetzlichen Vorschrift vier Prozent Zinsen auf den vollen Kauf­preis von dessen Zahlung an zu zahlen. 

Rechenbei­spiel: Wer am 30. November 2014 ein Fahrzeug mit unzulässiger Abschalteinrichtung für 25.000 Euro gekauft hat, erhält am 30. November 2019 zusätzlich zur Erstattung des Kauf­preises abzüglich Nutzungs­ersatz Zinsen in Höhe von genau 5000 Euro. Die Rechtsprechung zu diesem zusätzlichen Zinsanspruch ist uneinheitlich. Das Ober­landes­gericht Köln (Urteil vom 17.07.2019 – 18 U 199/18) hält die Zins­forderung für begründet.

Alternativ zur Rückabwicklung kann der Käufer auch das Fahrzeug behalten und lediglich Wertminderung geltend machen. Wie viel dieser Minderwert ausmacht, ist in jedem Einzel­fall zu klären. Gelegentlich wird ein teures Sach­verständigen­gut­achten nötig sein. Die Kosten dafür werden in der Regel zunächst der Kläger oder dessen Rechts­schutz­versicherung aufbringen müssen. Die meisten Gerichte gehen in diesen Fällen von einer Wertminderung zwischen 10 % und 15 % aus. In Ausnahmefällen gab es auch schon Entschädigungen von bis zu 25 %.

//  UNTERSTÜTZT MICH DIE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG?  //

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Rechts­streitig­keiten rund um den Auto­kauf fallen unter den Verkehrs­rechts­schutz. Privatrechts­schutz-Policen nur mit allgemeinem Vertrags­rechts­schutz reichen daher nicht aus. Bei vorhandenem Verkehrsrechtsschutz müssen die Versicherer Deckungsschutz gewähren, wenn die Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat. Diese Voraussetzung liegt bei der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen zweifellos vor. Das sehen auch folgende Gerichte so:

  • Oberlandesgericht Köln, Beschluss v. 30.3.2017: Keine Warteobliegenheit nach § 17 Abs. 5 lit. c bb ARB 2008/2010, da Abwarten eines Musterprozesses die Interessen des Versicherungsnehmers wegen drohendem in Abzug gebrachten Nutzungsersatz unbillig beeinträchtigt.
  • Oberlandesgericht Düsseldorf, Hinweisbeschluss v. 21.9.2017, NJW-RR 2018, 154: Hinreichende Erfolgsaussicht von Herstellerklage gegen VW im Grundfall EA 189 folgt schon daraus, dass mehrere Landgerichte in erster Instanz den Schadensersatzanspruch bejaht haben.
  • Landgericht Stuttgart, Urteil v. 12.7.2019 – 3 O 381/18: Deckungspflicht bei Herstellerklage gegen Daimler AG wegen Thermofenster und ohne KBA-Rückruf.

//  ERFOLGSAUSSICHTEN VOR GERICHT  //

Richterhammer aus Holz mit weißem Hintergrund
Die Erfolgsaussichten vor Gericht sind gut, falls Sie einen Diesel mit dem Betrugsmotor EA189 vor September 2015 gekauft haben. Das zeigen Daten von Professor Heese von der Universität Regensburg: 14 Oberlandesgerichte (OLG) haben Volkswagen zu Schadensersatz verurteilt oder das angekündigt. Nur ein einziges OLG, das in Braunschweig, hat anders entschieden. Bei den Landgerichten ist es auch eindeutig: 98 urteilten zugunsten betrogener Diesel-Käufer, nur an 17 Landgerichten gewann VW gegen seine Kunden (Stand: 21. November 2019).

In der aktuellen Diskussion ist auch der Volkswagen Euro-6-Diesel-Motor EA 288 in den Verdacht geraten, mit einer illegalen Abschalteinrichtung versehen worden zu sein. Vergleichbar dem Grundfall EA 189 geht es darum, ob nur auf dem Prüfstand und nicht auch im Realbetrieb ausreichend Ad-Blue zur Abgasreinigung eingespritzt wird. Zu diesem Motor gibt es noch nicht sehr viele Urteile. Das Landgericht Wuppertal (Beweisbeschluss vom 15.03.2019 – 2 O 273/18) beispielsweise hat ein unabhängiges technisches Gutachten zur Beantwortung der Frage, ob das streitgegenständliche Fahrzeug mit dem Motor EA288 mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüstet ist, in Auftrag gegeben.

Ganz ähnlich stehen die von Audi federführend entwickelten 3-Liter-Dieselmotoren des Typs EA 897 und EA 896 in Verdacht mit einer illegalen Abschalteinrichtung („Thermofenster“) versehen worden zu sein. Immer mehr Gerichte halten diese Abschalteinrichtungen für illegal und werten das Verhalten des Fahrzeugherstellers daher als sittenwidrig und betrügerisch. So verurteilten beispielsweise bereits die folgenden Gerichte die Hersteller wegen sittenwidriger Schädigung und sprachen den betroffenen Käufern Schadensersatzansprüche zu:

  • Landgericht Stuttgart, Urteil vom 08.01.2019 – 7 O 265/18, Audi A4 Avant 3.0 Liter,
  • Landgericht Ravensburg, Urteil vom 24.05.2019 – 2 O 79/18, Porsche Cayenne
  • Landgericht Krefeld, Urteil vom 06.11.2019 – 2 O 370/18, VW Touareg

Die Rechtsprechung zu den betroffenen Fahrzeugen von Mercedes-Benz ist uneinheitlich. Es gibt jedoch immer mehr Gerichte, die gegen die Daimler AG urteilen. Hierzu gehören:

  • Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 6.9.2019 – 19 U 51/19, Mercedes-Benz C 220 CDI Euro 5 Diesel.
  • Landgericht Hanau, Urteil v. 7.6.2018 – 9 O 76/18, Mercedes-Benz Vito 114 CDI, Euro 6 Diesel.
  • Landgericht Mönchengladbach, Urteil v. 27.6.2019 – 1 O 248/18, Mercedes-Benz C220 d T-Modell, Euro 6 Diesel.
  • Landgericht Offenburg, Urteil v. 30.9.2019 – 3 O 474/18, Mercedes-Benz 250d.
  • Landgericht Stuttgart,
    • Urteil v. 10.10.2019 – 29 O 121/19 Mercedes-Benz CLA 220 CDI Coupé.
    • Urteil v. 26.9.2019 – 20 O 39/19, Mercedes-Benz GLC 250d.
    • Urteil v. 24.9.2019 – 23 O 116/19, Mercedes-Benz C 220d.
    • Urteil v. 20.9.2019 – 29 O 105/19 Mercedes-Benz C 220d.
    • Urteil v. 9.5.2019 – 23 O 220/18, Mercedes-Benz ML 250 CDI, Euro 6 Diesel.
    • Urteil v. 17.1.2019 – 23 O 180/18, Mercedes-Benz C 200 d, Euro 5 Diesel.
  • Landgericht Wuppertal, Urteil v. 5.9.2019 – 17 O 49/19 Mercedes-Benz GLK 220 CDI
Für betroffene Autobesitzer kommen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer und Schadensersatzansprüche gegenüber dem Hersteller in Betracht, wenn sich in ihrem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung befindet. Der Bundesgerichtshof hat im Januar 2019 in einem Beschluss (Az. VIII ZR 225/17) darauf hingewiesen, dass die Verwendung einer Software, die einen speziellen Modus für den Prüfstandlauf sowie einen hiervon abweichenden Modus für den Alltagsbetrieb vorsieht und hierdurch im Prüfzyklus verbesserte Stickoxidwerte generiert, einen Sachmangel darstellt. Käufer eines Neufahrzeugs können ab Übergabe des Fahrzeugs zwei Jahre lang die gesetzlich geltende Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer geltend machen. Bei Gebrauchtfahrzeugen ist diese Frist meist auf ein Jahr reduziert. Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller verjähren drei Jahre nachdem der Autobesitzer erfahren hat, dass in seinem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wurde. Diese dreijährige Frist gilt auch für die Gewährleistung, falls das Fahrzeug direkt vom Hersteller gekauft wurde. Nach unserer Rechtsauffassung beginnt die dreijährige Frist zu laufen, wenn der Fahrzeughalter das Rückrufschreiben vom Hersteller bekommt.

//  SOFTWARE-UPDATE  //

Betroffene Autobesitzer sollten sich vor dem Aufspielen des Updates von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten lassen
»  Der Volks­wagen-Konzern als Hersteller der meisten Skandal-Autos hat einen Groß­teil der betroffenen Wagen mit einer neuen vom Kraft­fahrt­bundes­amt genehmigten Motorsteuerung nachgerüstet. VW hat versprochen, die Nach­rüstung werde weder zu einem Mehr­verbrauch noch zu Leistungs­einbußen führen und auch nicht die Halt­barkeit der Motoren beein­trächtigen. Eine recht­lich verbindliche Garantie wollte das Unternehmen allerdings nicht über­nehmen. Viele Betroffene berichten jedoch von negativen Folgen des Updates. Folgende Auswirkungen wurden mehrfach festgestellt: » HÖHERER VERBRAUCH Bis zu 1 Liter pro 100 Kilometer mehr sollen die Autos nach dem Update verbrauchen. Dies bestätigten auch Tests des ADAC. » VERRUSSTER AGR-FILTER Das Software-Update verringert den Stickoxid-Ausstoß. Doch zeitgleich erhöht sich durch die Anpassung Experten zufolge der Rußpartikelausstoß. Das führe dazu, dass bestimmte Teile wie der AGR-Filter durch Verrußungen deutlich schneller verschleißen.

» GERINGERE LEISTUNG

„Das Auto zieht nicht mehr richtig“ – diese Beobachtung teilen ebenfalls viele VW-Kunden, welche ihr betroffenen Autos haben nachrüsten lassen. Zudem erreichen viele Fahrzeuge ihre ehemalige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr.

» VERÄNDERTE MOTORGERÄUSCHE

Bei einigen Modellen führt die neue Software zu einem anderen Geräuschspektrum des Motors. Andere Verbraucher berichten von klappernden Geräuschen.

Allerdings ist auch unter Experten umstritten, inwieweit das VW-Software-Update für die Auswirkungen verantwortlich ist: Ein verrußter AGR-Filter sei beispielsweise bei älteren Autos grundsätzlich öfter anzutreffen.

» NEUE ABSCHALTEINRICHTUNG?

Ein ganz anderes Problem des Software-Updates hat das Landgericht Düsseldorf im Urteil vom 31.07.2019 (Aktenzeichen: 7 O 166/18) aufgeworfen. Danach enthält die neue Motorsteuerung für einen VW Tiguan 2.0 ein so genanntes „Thermo­fenster“. Nur zwischen 10 und 32 Grad Luft­temperatur arbeite die Abgas­reinigung, darüber und darunter werde sie abge­schaltet. Auch bei einer Höhe von über 1 000 Metern über Normalnull werde sie deaktiviert. Das Land­gericht Düssel­dorf hält das auch für illegal. Andere Gerichte haben Thermo­fenster bereits ähnlich beur­teilt.

//  WAS BEDEUTET MUSTERFESTSTELLUNGSKLAGE?  //

Weißes dreidimensionales Fragezeichen ine einem grauen Raum
»     ANSPRÜCHE VERJÄHREN NICHT BEI ANSCHLUSS Seit dem 01.11.2018 können sich Verbraucher an einer Muster­fest­stellungs­klage beteiligen. Bei der Musterfeststellungsklage klagen nicht einzelne Verbraucher, sondern ein Verbraucherverband. Das Gericht prüft, ob die vom Verband vorgetragenen Streitpunkte zutreffen oder nicht, und trifft dann eine Entscheidung. Verbraucher können sich zu dieser Klage anmelden, indem sie sich in ein Klageregister eintragen. Die Anmeldung eines betroffenen Verbrauchers bewirkt, dass dessen Ansprüche während des Musterverfahrens nicht verjähren. Das ist wichtig, weil heute die Ansprüche von Verbrauchern häufig schon verjährt sind, bis gerichtlich geklärt ist, ob ein Unternehmen gegen geltendes Recht verstoßen hat. Wenn das Musterverfahren beendet ist, ist das Ergebnis für alle angemeldeten Verbraucher verbindlich.
Im Zusammenhang mit dem Abgasskandal gibt es bislang eine Musterfeststellungsklage gegen VW (OLG Braunschweig – 4 MK 18). Klägerin ist der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Ziel der Klage ist die Feststellung, dass Volkswagen Käufer von Fahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi, Seat, Skoda mit einem Dieselmotor des Typs VW EA189, für die ein Rückruf ausgesprochen wurde vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher Schadenersatz schuldet.  An- und Abmeldungen zu dieser Klage sind nicht mehr möglich. Mit dem Beginn der mündlichen Verhandlung am 30.09.2019 sind auch die Fristen zur An- bzw. Abmeldung von der Musterklage abgelaufen. 

//  DÜRFEN WIR VORSTELLEN: UNSERE ANWÄLTE FÜR IHREN ERFOLG  //

//   Aktuelle Nachrichten Dieselskandal  //

In einem von der Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte betreuten Klageverfahren hat das LG Stuttgart (Az.: 51 O 684/21 – nicht rechtskräftig) dem Käufer eines Audi SQ5 3.0 TDI der Abgasnorm Euro 5 mit Urteil vom 16.03.2022 rund 33.000,00 € Schadensersatz zugesprochen.
Opel steckt offenbar tiefer im Abgasskandal, als bisher angenommen. Am 17.02.2022 hat das Kraftfahrt-Bundesamt erneut Fahrzeuge des Herstellers Opel verpflichtend zurückgerufen. Betroffen sind weltweit mehr als 400.000 Fahrzeuge der Modelle Insignia, Corsa und Astra aus den Baujahren 2013 – 2018. Deutschlandweit handelt es sich um ca. 74.554 Fahrzeuge.
Nach verschiedenen Medienberichten ermittelt das Landeskriminalamt Baden-Württemberg gegen Mitarbeiter der Hymer Group. Wegen falscher Gewichtsangaben bei Wohnmobilen bestehe der Verdacht des Betruges und der strafbaren Werbung.
Am 24.01.2022 hat der Bundesgerichtshof (Az. VIa ZR 100/21) nochmals bestätigt, dass der Käufer eines vom „Dieselskandal“ betroffenen Fahrzeugs ein Wahlrecht hat. Er kann den vollständigen Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeugs und Anrechnung von Nutzungsvorteilen zurückverlangen („großer“ Schadensersatz).

//  KOMPETENTE ANWÄLTE SIND IHR GUTES RECHT  //

»    WARUM WIR?

Unsere Kanzlei ist seit 2015 erfahren im Dieselskandal und betreut derzeit 5000 Fälle.  Mandanten, die eine Rückabwicklung in Anspruch genommen haben, erhielten den Kaufpreis – abzüglich einer Nutzungsentschädigung für den Hersteller – wieder zurück. Mandanten, die Ihr Fahrzeug behalten erzielen einen Ausgleich für den Minderwert in Höhe von bis zu 20 % des Kaufpreises. Bei den jeweiligen Szenarien werden die gefahrenen Kilometer und der Kaufpreis entsprechend berücksichtigt. Wir werden von Mandanten im Durchschnitt mit 4,9 von 5 Sternen bewertet. Überzeugen Sie sich selbst auf Proven Expert oder anwalt.de .

»    UNSERE MANDANTEN
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»    WARUM WIR?

Im undurchsichtigen Abgasnebel des Dieselskandals kämpft von Buttlar Rechtsanwälte als Kompass der Gerechtigkeit für geschädigte Verbraucher. In mittlerweile mehr als 5000 Fällen bieten die Spezialisten der Kanzlei den großen Autokonzernen die Stirn und verhelfen ihren Mandanten zur Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Entschädigung.

»    WARUM WIR?
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»    WARUM WIR?

Unsere Kanzlei ist seit 2015 erfahren im Dieselskandal und betreut derzeit 5000 Fälle. Mandanten, die eine Rückabwicklung in Anspruch genommen haben, erhielten den Kaufpreis – abzüglich einer Nutzungsentschädigung für den Hersteller – wieder zurück. Mandanten, die Ihr Fahrzeug behalten erzielen einen Ausgleich für den Minderwert in Höhe von bis zu 20 % des Kaufpreises. Bei den jeweiligen Szenarien werden die gefahrenen Kilometer und der Kaufpreis entsprechend berücksichtigt. Wir werden von Mandanten im Durchschnitt mit 4,9 von 5 Sternen bewertet. Überzeugen Sie sich selbst auf Proven Expert oder anwalt.de .

Die Lösung Ihrer rechtlichen Probleme steht bei uns im Fokus, aber auch Ihre Zufriedenheit und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Sowie eine fortdauernde Zuverlässigkeit, gute Erreichbarkeit und Freundlichkeit sind uns wichtig. Gerne freuen wir uns auf Ihre Anfrage im Dieselskandal – kostenfrei und unverbindlich.

Im undurchsichtigen Abgasnebel des Dieselskandals kämpft von Buttlar Rechtsanwälte als Kompass der Gerechtigkeit für geschädigte Verbraucher. In mittlerweile mehr als 5000 Fällen bieten die Spezialisten der Kanzlei den großen Autokonzernen die Stirn und verhelfen ihren Mandanten zur Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Entschädigung.