WERTVERLUST!? - SCHUMMEL-DIESEL
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// PORSCHE ABGASSKANDAL //
// RÜCKRUF WEGEN UNZULÄSSIGER ABSCHALTEINRICHTUNGEN //
Fall A: Ihre Vorausetzungen
Das Kraftfahrt-Bundesamt hat einen verpflichtenden Rückruf für Ihr Fahrzeug angeordnet.
&
Der Hersteller Ihres Fahrzeugs ist Audi, Daimler, Opel, Porsche, SEAT, Skoda oder VW.
&
Sie haben eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtsschutz.
FALL B: Ihre Voraussetzungen
Für Ihr Fahrzeug gibt es noch keinen oder einen freiwilligen Rückruf.
&
Der Hersteller Ihres Fahrzeugs ist Audi, Daimler, Opel, Porsche, SEAT (Motor EA288), Skoda (Motor EA288) oder VW (Motor EA288).
&
Sie haben eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtsschutz.
FALL C: Ihre Voraussetzungen
Sie haben Ihr Dieselfahrzeug vor über 10 Jahren gekauft.
ODER
Ihr Fahrzeug hat mehr als 200.000 Kilometer auf dem Tachometer
ODER
Ihnen war beim Kauf bekannt, dass das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist
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// BETROFFENE PORSCHE FAHRZEUGE UND MODELLE //
MARKE
MODELL
HUBRAUM
EURONORM
Porsche
Cayenne S
4,2
5
Porsche
Cayenne
3,0
6
Porsche
Macan S
3,0
6
Porsche
Panamera
4,0
6
» BETROFFENE PORSCHE FAHRZEUGE UND MODELLE
Bisher hat das Kraftfahrt-Bundesamt Fahrzeuge der Modelle Cayenne, Cayenne S und Macan S sowie Panamera der Euro-Norm 5 und 6 zurückgerufen. Bei diesen Fahrzeugmodellen stellte die Behörde unzulässige Abschalteinrichtungen fest und ordnete für diese Modelle einen verpflichtenden Rückruf mit dem Titel AH09, ALA1, AJ07 und AKB0 an.
Nachdem die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bereits früh auch bei dem Fahrzeug Porsche Cayenne S 4,2 TDI mit der Euro-5-Norm die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vermutet hat, wurde das Kraftfahrt-Bundesamt aktiv und hat im Januar 2020 auch bei diesem Fahrzeug den verpflichtenden Rückruf unter der Bezeichnung ALA1 angeordnet. Testergebnisse der DUH legten diesen Verdacht bereits vorher nahe, denn bei Messungen überschritt dieser Fahrzeugtyp die gesetzlichen Grenzwerte um ein zwölffaches.
Der Spiegel hat bereits im Jahr 2018 berichtet, dass alle Dieselmodelle des Herstellers Porsche manipuliert seien. Das Kraftfahrt-Bundesamt ist nun angehalten, alle Modelle zu überprüfen. Für Dieselbesitzer der Marke Porsche bedeutet das, dass sie mit einem Rückruf rechnen müssen.
Die hier bezeichneten Fahrzeuge wurden aufgrund von unzulässigen Abschalteinrichtungen offiziell vom Kraftfahrt-Bundesamt zurückgerufen. Wie bereits dargestellt, gehen Experten davon aus, dass auch weitere Modelle betroffen sind, weshalb auch wir damit rechnen, dass weitere Diesel-Fahrzeuge des Stuttgarter Autobauers zurückgerufen werden.
// SOFTWARE-UPDATE //
» IST ES MIT EINEM SOFTWARE-UPDATE GETAN?
// FOLGEN DES RÜCKRUFS FÜR AUTOBESITZER //
Neben dem generellen Wertverlust von Dieselfahrzeugen müssen betroffene Porschefahrer nun auch noch fürchten, dass ihrem Fahrzeug die Betriebszulassung entzogen wird, wenn sie das Software-Update nicht aufspielen lassen. Außerdem besteht das Risiko, dass der Wiederverkaufswert der Fahrzeuge durch den Abgasskandal weiter sinkt.
Dabei stehen Besitzern von Fahrzeugen mit unzulässiger Abschalteinrichtung in der Regel Ansprüche gegenüber dem Hersteller und dem Händler zu. Gegenüber der Porsche AG kommen Schadensersatzansprüche in Betracht. Gegenüber dem Händler kommen Gewährleistungsansprüche wie Rücktritt oder Minderung infrage.
Konkret kommen für betroffene Kunden je nach Einzelfall folgende Ansprüche in Betracht:
- Neulieferung: Der Käufer kann im Einzelfall vom Händler verlangen, dass ihm ein vergleichbares Fahrzeug geliefert wird, welches keinen Sachmangel hat.
- Rücktritt: Der Käufer kann das Fahrzeug bei erfolgreichem Rücktritt an den Händler zurückgeben und den Kaufpreis herausverlangen. Hierbei müssen die gefahrenen Kilometer angerechnet werden.
- Minderung: Der Käufer erklärt die Minderung und erhält gegebenenfalls einen Teil des Kaufpreises vom Händler zurück.
- Schadensersatz: Der Käufer macht gegenüber dem Hersteller Schadensersatz geltend und verlangt den Kaufpreis abzüglich Nutzungsersatz gegen Rückgabe des Fahrzeugs an den Hersteller zurück.
Der Bundesgerichtshof hat im Januar 2019 in einem Beschluss (Az. VIII ZR 225/17) darauf hingewiesen, dass die Verwendung einer Software, die einen speziellen Modus für den Prüfstandlauf sowie einen hiervon abweichenden Modus für den Alltagsbetrieb vorsieht und hierdurch im Prüfzyklus verbesserte Stickoxidwerte generiert, einen Sachmangel darstellt. Inzwischen haben einige Landgerichte die Porsche AG zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Außerdem gibt es Urteile, in denen Händler dazu verpflichtet wurden, die manipulierten Fahrzeuge zurückzunehmen oder den Käufern den Minderwert der Fahrzeuge zu ersetzen:
- Landgericht Essen, Urteil vom 01.03.2019 (nicht rechtskräftig): Urteil gegen Porsche und Audi auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Der Kläger erhält den Kaufpreis zurück gegen Rückgabe des Fahrzeugs und muss sich die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.
- Landgericht Flensburg, Urteil vom 22.03.2019 (nicht rechtskräftig): Sowohl Porsche, Audi als auch der Händler wurden dazu verurteilt, einen Porsche Cayenne 3,0 TDI gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz zurückzunehmen.
- Landgericht Ulm vom 23.10.2019 (nicht rechtskräftig): Porsche und Audi wurden wegen sittenwidriger Schädigung zur Rücknahme eines Porsche Macan gegen Zahlung des Kaufpreises verurteilt. Abzuziehen ist eine Entschädigung für die mit dem Fahrzeug gefahrenen Kilometer.
Weitere Landgerichte haben ebenfalls positiv im Sinne der Kunden entschieden:
- Landgericht Bochum
- Landgericht Dortmund
- Landgericht Kiel
- Landgericht Stuttgart
- Landgericht Wuppertal