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PORSCHE ABGASSKANDAL
// RÜCKRUF WEGEN UNZULÄSSIGER ABSCHALTEINRICHTUNGEN //
» PORSCHE UND DAS 535 MILLONEN EURO BUSSGELD
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat festgestellt, dass die Porsche AG Dieselfahrzeuge der Euro-5 und Euro-6-Norm mit unzulässigen Abschalteinrichtungen verkauft hat. Aufgrund dessen musste Porsche bereits 535 Millionen Euro Bußgeld zahlen. Die strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen Manager der Porsche AG dauern noch an.
Ähnlich wie bei der Volkswagen AG und der Audi AG erkennen die Porsche-Fahrzeuge durch eine Software, wann das Auto im Straßenverkehr genutzt wird und wann es auf einem Prüfstand getestet wird. Nach Ansicht des Kraftfahrt-Bundesamts ist eine solche Software unzulässig, da sie eine Manipulation des Abgasreinigungssystems darstellt. Bei der tatsächlichen Nutzung des Fahrzeugs kommt es zu einem erhöhten Ausstoß von Stickoxiden.
Folge einer solchen Feststellung ist die Anordnung eines verpflichtenden Rückrufs durch das Kraftfahrt-Bundesamt. Um nicht alle Fahrzeuge vom Markt nehmen zu müssen, hat die Behörde einem Kompromiss zugestimmt, der vorsieht, dass die Fahrzeuge mit einem Software-Update versehen werden müssen. Noch nicht ausgelieferte Fahrzeuge durften zeitweise bis zum Aufspielen der fraglichen Software nicht verkauft werden. Für diese Fahrzeuge wurde ein Verkaufsverbot angeordnet. Für die bereits ausgelieferten Fahrzeuge führte der Rückruf dazu, dass die Fahrzeughalter angeschrieben wurden und aufgefordert wurden, das Software-Update durchzuführen, da Ihnen ansonsten die Stilllegung des Fahrzeugs drohte.
// DAS WIRD SIE BESTIMMT INTERESSIEREN //
Fall A: Ihre Vorausetzungen
Das Kraftfahrt-Bundesamt hat einen verpflichtenden Rückruf für Ihr Fahrzeug angeordnet.
&
Der Hersteller Ihres Fahrzeugs ist Audi, Daimler, Porsche, VW oder Fiat.
&
Sie haben eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtsschutz.
FALL B: Ihre Voraussetzungen
Für Ihr Fahrzeug gibt es noch keinen oder einen freiwilligen Rückruf.
&
Der Hersteller Ihres Fahrzeugs ist Audi, Daimler, Porsche, VW (Motor EA288), oder Fiat.
&
Sie haben eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtsschutz.
FALL C: Ihre Voraussetzungen
Sie haben Ihr Dieselfahrzeug vor über 10 Jahren gekauft.
ODER
Ihr Fahrzeug hat mehr als 200.000 Kilometer auf dem Tachometer
ODER
Ihnen war beim Kauf bekannt, dass das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist
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// BETROFFENE PORSCHE FAHRZEUGE UND MODELLE //
MARKE
MODELL
HUBRAUM
EURONORM
Porsche
Cayenne S
4,2
5
Porsche
Cayenne
3,0
6
Porsche
Macan S
3,0
6
Porsche
Panamera
4,0
6
» BETROFFENE PORSCHE FAHRZEUGE UND MODELLE
// SOFTWARE-UPDATE //

» IST ES MIT EINEM SOFTWARE-UPDATE GETAN?
Betroffene Fahrzeughalter fragen sich zurecht, ob die Durchführung eines einfachen Software-Updates aus einem manipulierten Fahrzeug ein mangelfreies macht. Bisher sehen zahlreiche Experten in dem Update nur eine „Mogelpackung“. Sie befürchten, dass auch durch das Software-Update die Stickoxid-Grenzwerte nicht eingehalten werden können. Folge wäre, dass erneut die Entziehung der Betriebszulassung drohen würde.
Zudem berichten zahlreiche Besitzer von Fahrzeugen des Typs Porsche Cayenne oder Macan nach dem durchgeführtem Software-Update, dass der Ad-Blue-Verbrauch gestiegen ist und sie Probleme mit der Abgas-Rückführung haben. Das Update führe zu Änderungen im Abgas-Rückführungssystem und damit zu unvorhersehbaren Mehrbelastungen der teuren Abgasrückführungsteile. Wir raten daher dazu, das Update nicht leichtfertig ohne Einholung fachlichen Rates durchführen zu lassen.
// FOLGEN DES RÜCKRUFS FÜR AUTOBESITZER //

Neben dem generellen Wertverlust von Dieselfahrzeugen müssen betroffene Porschefahrer nun auch noch fürchten, dass ihrem Fahrzeug die Betriebszulassung entzogen wird, wenn sie das Software-Update nicht aufspielen lassen. Außerdem besteht das Risiko, dass der Wiederverkaufswert der Fahrzeuge durch den Abgasskandal weiter sinkt.
Dabei stehen Besitzern von Fahrzeugen mit unzulässiger Abschalteinrichtung in der Regel Ansprüche gegenüber dem Hersteller und dem Händler zu. Gegenüber der Porsche AG kommen Schadensersatzansprüche in Betracht. Gegenüber dem Händler kommen Gewährleistungsansprüche wie Rücktritt oder Minderung infrage.
Konkret kommen für betroffene Kunden je nach Einzelfall folgende Ansprüche in Betracht:
- Neulieferung: Der Käufer kann im Einzelfall vom Händler verlangen, dass ihm ein vergleichbares Fahrzeug geliefert wird, welches keinen Sachmangel hat.
- Rücktritt: Der Käufer kann das Fahrzeug bei erfolgreichem Rücktritt an den Händler zurückgeben und den Kaufpreis herausverlangen. Hierbei müssen die gefahrenen Kilometer angerechnet werden.
- Minderung: Der Käufer erklärt die Minderung und erhält gegebenenfalls einen Teil des Kaufpreises vom Händler zurück.
- Schadensersatz: Der Käufer macht gegenüber dem Hersteller Schadensersatz geltend und verlangt den Kaufpreis abzüglich Nutzungsersatz gegen Rückgabe des Fahrzeugs an den Hersteller zurück.
Der Bundesgerichtshof hat im Januar 2019 in einem Beschluss (Az. VIII ZR 225/17) darauf hingewiesen, dass die Verwendung einer Software, die einen speziellen Modus für den Prüfstandlauf sowie einen hiervon abweichenden Modus für den Alltagsbetrieb vorsieht und hierdurch im Prüfzyklus verbesserte Stickoxidwerte generiert, einen Sachmangel darstellt. Inzwischen haben einige Landgerichte die Porsche AG zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Außerdem gibt es Urteile, in denen Händler dazu verpflichtet wurden, die manipulierten Fahrzeuge zurückzunehmen oder den Käufern den Minderwert der Fahrzeuge zu ersetzen:
- Landgericht Essen, Urteil vom 01.03.2019 (nicht rechtskräftig): Urteil gegen Porsche und Audi auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Der Kläger erhält den Kaufpreis zurück gegen Rückgabe des Fahrzeugs und muss sich die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.
- Landgericht Flensburg, Urteil vom 22.03.2019 (nicht rechtskräftig): Sowohl Porsche, Audi als auch der Händler wurden dazu verurteilt, einen Porsche Cayenne 3,0 TDI gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz zurückzunehmen.
- Landgericht Ulm vom 23.10.2019 (nicht rechtskräftig): Porsche und Audi wurden wegen sittenwidriger Schädigung zur Rücknahme eines Porsche Macan gegen Zahlung des Kaufpreises verurteilt. Abzuziehen ist eine Entschädigung für die mit dem Fahrzeug gefahrenen Kilometer.
Weitere Landgerichte haben ebenfalls positiv im Sinne der Kunden entschieden:
- Landgericht Bochum
- Landgericht Dortmund
- Landgericht Kiel
- Landgericht Stuttgart
- Landgericht Wuppertal
// FINANZIERUNG ÜBER EIN DARLEHEN? KEIN PROBLEM! //

Laut Statistik werden etwa 70 % der neu zugelassenen Diesel-Porsche über einen Darlehensvertrag oder einen Leasingvertrag finanziert. Die meisten betroffenen Autobesitzer befürchten, dass sie keine Ansprüche gegenüber dem Händler oder dem Hersteller geltend machen können, weil sie nicht der rechtliche „Eigentümer“ der Kaufsache sind.
Dies ist ein Trugschluss.
Als Darlehensnehmer haben Sie in der Regel zur Sicherung der Darlehenssumme das Eigentum an dem Fahrzeug an die darlehensgebende Bank abgetreten. Die Ansprüche gegenüber dem Händler aus dem Kaufvertrag stehen Ihnen jedoch weiterhin zu. Es steht Ihnen frei, gegenüber dem Händler die Nachbesserung zu verlangen, den Kaufpreis zu mindern oder den Rücktritt vom Kaufvertrag durchzusetzen. Handelt es sich um einen Verbrauchervertrag, führt der erfolgreiche Rücktritt vom Kaufvertrag automatisch auch zur Rückabwicklung des Darlehensvertrages, wenn der Darlehensvertrag vom Verkäufer des Fahrzeugs vermittelt wurde. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn das Fahrzeug von einem Vertragshändler erworben wurde und das Darlehen über eine Autokonzern-Bank finanziert wurde. Auch kann der erfolgreiche Widerruf des Autokredits zur Rückabwicklung des Kaufvertrages führen. Unsere Rechtsanwälte sind auf dem Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisiert und beraten Sie gerne über Ihre Möglichkeiten.
Auch wenn Sie als Darlehensnehmer gegenüber dem Hersteller Schadensersatzansprüche geltend machen, so steht dem nicht entgegen, dass der Kauf über ein Darlehen finanziert wurde: Sie haben einen Schaden erlitten, da Sie sich zur Zahlung von Darlehensraten verpflichtet haben.
// Was wir als Kanzlei kostenfrei für Sie tun können  //
