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OPEL ABGASSKANDAL
Opel hat sich anschließend erfolglos gegen die sofortige Vollziehung der behördlichen Anordnung gewehrt. Nach der Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) vom 06.11.2019 (Az. 5 MB 3/19) muss Opel die Dieselfahrzeuge umgehend zurückrufen, um die Software zur Steuerung der Abschalteinrichtungen umzurüsten.
Kraftfahrt-Bundesamt und OVG gehen von unzulässigen Abschalteinrichtungen aus
Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts handelt es sich bei der von Opel eingesetzten Software zur Steuerung der Abgasrückführung (AGR) und der selektiven katalytischen Reduktion (SCR) in Abhängigkeit von vielfältigen Einflussfaktoren, wie beispielsweise Umgebungstemperatur, Umgebungsluftdruck, Motorendrehzahl und Kraftstoffanforderung um eine Abschalteinrichtung.
Eine Abschalteinrichtung ist nach der Definition der Fahrzeugemissionen-Verordnung ein Konstruktionsteil, das die Temperatur, die Fahrzeuggeschwindigkeit, die Motordrehzahl, den eingelegten Getriebegang, den Unterdruck im Einlasskrümmer oder sonstige Parameter ermittelt, um die Funktion eines beliebigen Teils des Emissionskontrollsystems zu aktivieren, zu verändern, zu verzögern oder zu deaktivieren, wodurch die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter Bedingungen, die bei normalem Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind, verringert wird. Solche Abschalteinrichtungen sind grundsätzlich unzulässig. Die von Opel eingebauten Systeme sind nach der Prüfung des Oberverwaltungsgerichts auch nicht ausnahmsweise zulässig, weil sie – anders als Opel behauptet – nicht notwendig sind, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten.
Das Oberverwaltungsgericht hat den Eilantrag von Opel gegen die Rückrufanordnung des Kraftfahrt-Bundesamts endgültig abgelehnt. Opel muss die betroffenen Fahrzeuge umgehend zurückrufen, um die Software zur Steuerung der Abschalteinrichtungen umzurüsten. Wie die Umrüstung aller betroffenen Fahrzeuge durchgeführt werden soll, ist jedoch völlig unklar. Nach Informationen der Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte will Opel die betroffenen Fahrzeughalter nicht schriftlich über den behördlich angeordneten und gerichtlich bestätigten Rückruf informieren. Wer wissen will, ob sein Fahrzeug mit der beanstandeten Abschalteinrichtung ausgestattet ist, muss selber bei Opel nachfragen.
// DAS WIRD SIE BESTIMMT INTERESSIEREN //
Fall A: Ihre Vorausetzungen
Das Kraftfahrt-Bundesamt hat einen verpflichtenden Rückruf für Ihr Fahrzeug angeordnet.
&
Der Hersteller Ihres Fahrzeugs ist Audi, Daimler, Porsche, VW oder Fiat.
&
Sie haben eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtsschutz.
FALL B: Ihre Voraussetzungen
Für Ihr Fahrzeug gibt es noch keinen oder einen freiwilligen Rückruf.
&
Der Hersteller Ihres Fahrzeugs ist Audi, Daimler, Porsche, VW (Motor EA288), oder Fiat.
&
Sie haben eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtsschutz.
FALL C: Ihre Voraussetzungen
Sie haben Ihr Dieselfahrzeug vor über 10 Jahren gekauft.
ODER
Ihr Fahrzeug hat mehr als 200.000 Kilometer auf dem Tachometer
ODER
Ihnen war beim Kauf bekannt, dass das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist
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// BETROFFENE OPEL FAHRZEUGE UND MODELLE //
MODELL
HUBRAUM
kW
Zafira
1,6 l
88 und 100
Zafira
2,0 l
96 und 125
Insignia
2,0 l
125
Cascada
2,0 l
125
» OPEL-FAHRZEUGE – 32.000 FAHRZEUGE IN DEUTSCHLAND BETROFFEN
Die Rückrufanordnung des Kraftfahrt-Bundesamts betrifft oben genannte Opel-Fahrzeuge. Dabei handelt es sich um rund 96.000 Fahrzeuge weltweit, davon rund 32.000 in Deutschland.
// WELCHE RECHTE HABEN BETROFFENE OPEL-BESITZER //

» UNZULÄSSIGE ABSCHALTEINRICHTUNG - SCHADENERSATZANSPRÜCHE KOMMEN IN BETRACHT
Wenn in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wurde, kommen Schadensersatzansprüche gegen Opel in Betracht. Immer mehr Gerichte bewerten die Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen als sittenwidrig. Solche Schadensersatzansprüche sind auf die Rückabwicklung des Kaufvertrages gerichtet. Ziel ist die Rückgabe des Fahrzeugs gegen Erstattung des Kaufpreises. Die meisten Gerichte ziehen von der Kaufsumme jedoch eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer ab.
Außerdem kommen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer wie Rücktritt oder Minderung infrage. Der Bundesgerichtshof hat im Januar 2019 in einem Beschluss (Az. VIII ZR 225/17) darauf hingewiesen, dass die Verwendung einer Software, die einen speziellen Modus für den Prüfstandlauf sowie einen hiervon abweichenden Modus für den Alltagsbetrieb vorsieht und hierdurch im Prüfzyklus verbesserte Stickoxidwerte generiert, einen Sachmangel darstellt.
// UNTERSTÜTZT MICH DIE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG? //

Rechtsstreitigkeiten rund um den Autokauf fallen unter den Verkehrsrechtsschutz. Privatrechtsschutz-Policen nur mit allgemeinem Vertragsrechtsschutz reichen daher nicht aus. Bei vorhandenem Verkehrsrechtsschutz müssen die Versicherer Deckungsschutz gewähren, wenn die Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat. Diese Voraussetzung liegt bei der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen zweifellos vor.
// Was wir als Kanzlei kostenfrei für Sie tun können  //
