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DIESEL-ABGASSKANDAL

Vom Abgasskandal betroffen?
Verluste minimieren, Entschädigung einfordern und Ansprüche durchsetzen

Erfahrungen & Bewertungen zu von Buttlar Rechtsanwälte

//  Der Diesel-Abgasskandal-Fall zusammengefasst //

Seit dem Bekanntwerden des Dieselabgasskandals sehen sich viele Autofahrer mit der Frage konfrontiert, ob sie Anspruch auf Entschädigung haben. Zahlreiche Hersteller haben Fahrzeuge mit manipulierter Abgastechnologie verkauft, was zu weitreichenden rechtlichen Konsequenzen führt. Besonders betroffen sind Kunden, die in gutem Glauben ein Fahrzeug erworben haben und nun mit Wertverlusten und rechtlichen Unsicherheiten kämpfen müssen.

Für viele betroffene Autobesitzer stellt der Skandal eine unerwartete Belastung dar, da die Rechtslage komplex und schwer durchschaubar ist. Die Frage, ob eine Rückgabe des Fahrzeugs möglich ist oder Entschädigungsansprüche bestehen, ist oft unklar und führt zu erheblichen Unsicherheiten. Viele Betroffene stehen nun vor der schwierigen Entscheidung, ob sie sich gegen die Hersteller juristisch zur Wehr setzen oder die finanziellen Einbußen hinnehmen sollen. Die Angst vor hohen Kosten und langen Verfahren sorgt zusätzlich für erheblichen Druck und Existenzängste.

//  Ereignisse im Diesel-Abgasskandal-Fall //

Nach unseren Erfahrungen

Frühjahr 2020

Bereitstellung der Corona-Soforthilfe durch die L-Bank

Frühjahr 2020

Im laufe des Jahres 2023

Über 90.000 Unternehmen sollen Coronahilfen zurückzahlen

Im laufe des Jahres 2023

Aktuell

Die L-Bank lehnt Widersprüche gegen Widerrufs- und Erstattungsbescheide ab

Aktuell

Nach Ablehnung des Widerspruchs

Argument der L-Bank: Angeblich zweckwidriger Verwendung der Soforthilfe

Fristsetzung: Unternehmen haben einen Monat für die Klage gegen den Widerrufsbescheid

Empfehlung an Betroffene: Spezialisierte Anwälte für rechtliche Beratung konsultieren

Nach Ablehnung des Widerspruchs

Laufend

Einreichung von Klagen gegen Widerspruchsbescheide durch von Buttlar Rechtsanwälte

Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte reicht Klagen gegen Widerspruchsbescheide vor Verwaltungsgerichten in Baden-Württemberg ein.

Kostenfreie Erstberatung und Deckungsschutzanfragen für rechtsschutzversicherte Mandanten durch unsere Kanzlei

Laufend

//   Diesel-Abgasskandal: Urteile  //

Urteile zum DIesel-ABGASSKANDAL
( = von von Buttlar Rechtsanwälte erstritten)

Das OLG München am hat 15.04.2024 einem Käufer eines Audi A6 Avant 3.0 V6 TDI quattro S tronic (200 kW) einen Schadensersatz in Höhe von 4.576 € nebst Zinsen zugesprochen. Das entspricht 10% des Kaufpreises. Das Fahrzeug war mit einem Motor der Motorenfamilie EA897 ausgestattet und wurde vom KBA verpflichtend zurückgerufen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Das LG Hamburg hat durch Urteil vom 29.01.2024 entschieden, dass der Motorhersteller und Fahrzeughersteller als Gesamtschuldner einen Porsche Macan S wegen der sittenwidrigen Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen für 71.684,76 zuzüglich Zinsen zurücknehmen müssen. Der Kläger hatte das Fahrzeug für 77.555,39 € gekauft und ist damit 18.924 Kilometer gefahren, In dem Fahrzeug war ein Motor der Motorenfamilie EA897 verbaut. Das Fahrzeug wurde verpflichtend vom KBA zurückgerufen. Das Urteil ist gegenüber dem Motorenhersteller rechtskräftig.

//   Diesel-Abgasskandal: Häufige Fragen? //

Häufig gestellte Fragen zum Diesel-Abgasskandal

Ja, wenn Ihr Fahrzeug vom Dieselabgasskandal betroffen ist, könnten Sie Anspruch auf Entschädigung haben. Dies hängt davon ab, ob Ihr Auto eine manipulierte Abgastechnologie enthält. Ein Anwalt kann prüfen, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist und welche Ansprüche bestehen.

In vielen Fällen ja. Wenn Ihr Fahrzeug betroffen ist, haben Sie möglicherweise das Recht, es an den Hersteller zurückzugeben und den Kaufpreis erstattet zu bekommen, abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Die genaue Höhe hängt von der Nutzung des Fahrzeugs ab.

Eine Nutzungsentschädigung ist ein Betrag, den Sie dem Hersteller für die Nutzung des Fahrzeugs bis zur Rückgabe zahlen müssen. Dieser Betrag wird von der Entschädigung abgezogen und basiert auf der gefahrenen Kilometerzahl.

Zur Berechnung der Nutzungs­entschädigung wird bei Neuwagen der Kauf­preis durch die erwartete Gesamtfahrleistung geteilt. Der so errechnete Betrag wird dann mit den bereits gefahrenen Kilo­metern multipliziert.

 

Rechenbei­spiel: Der Wagen hat 30.000 Euro gekostet. Die Gesamtfahrleistung beträgt 250.000 Kilometer. Der aktuelle Kilometerstand beträgt 45.000.

 

Nutzungs­entschädigung = Kauf­preis ./. Gesamt­lauf­leistung x gefahrene Kilo­meter = 30.000 Euro ./. 250 000 Kilo­meter x 45.000 Kilo­meter = 5.400 Euro. In diesem Fall hätte der Geschädigte im Falle einer Rückabwicklung einen Anspruch auf Zahlung von 24.600 Euro (= Kaufpreis 30.000 Euro – 5.400 Euro Nutzungsentschädigung) Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs.

Geht es um einen Gebraucht­wagen, wird so gerechnet:

 

1. Zu erwartende Gesamt­kilometer – bis Kauf gefahrene Kilo­meter = Rest­lauf­leistung.


2. Kauf­preis x (Kilo­meter­stand bei Rück­gabe – Kilo­meter­stand bei Kauf)/ Rest­lauf­leistung.

 

Rechenbei­spiel: Der Wagen mit einer Laufleistung von 10.000 Kilometer hat 20.000 Euro gekostet. Die Gesamtfahrleistung beträgt 250.000 Kilometer. Der aktuelle Kilometerstand beträgt 55.000.

Nutzungs­entschädigung = Kauf­preis x (Kilo­meter­stand bei Rück­gabe – Kilo­meter­stand bei Kauf)/ Rest­lauf­leistung = 20.000 Euro x 45.000 Kilo­meter ./. 240 000 Kilo­meter = 3.750 Euro. In diesem Fall hätte der Geschädigte im Falle einer Rückabwicklung einen Anspruch auf Zahlung von 16.250 Euro (= Kaufpreis 20.000 Euro – 3.750 Euro Nutzungsentschädigung) Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs.

Die Erfolgschancen sind gut, insbesondere wenn Ihr Fahrzeug nachweislich von der Abgasmanipulation betroffen ist. Die Gerichte haben in der Vergangenheit häufig zugunsten der Verbraucher entschieden, aber jeder Fall ist individuell, daher sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.

Ein Gerichtsverfahren kann mehrere Monate bis zu einem Jahr oder länger dauern, abhängig von der Komplexität des Falls und der Gerichtsauslastung. Viele Fälle werden jedoch außergerichtlich beigelegt, was die Dauer verkürzen kann.

Die Kosten hängen vom Verlauf des Verfahrens ab. Bei einer außergerichtlichen Einigung sind die Kosten in der Regel niedriger. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihre Versicherung oft einen Großteil der Kosten. Ein Anwalt kann Ihnen im Voraus eine Einschätzung der zu erwartenden Kosten geben.

Es gibt Verjährungsfristen, die unbedingt beachtet werden müssen. In der Regel haben Sie drei Jahre ab Kenntnis des Mangels Zeit, um Ansprüche geltend zu machen. Diese Frist beginnt meist mit dem Jahresende des Jahres, in dem Sie vom Skandal erfahren haben. Lassen Sie sich frühzeitig beraten, um keine Frist zu verpassen.

Der erste Schritt ist eine anwaltliche Beratung, um Ihre individuelle Situation zu bewerten. Ihr Anwalt wird dann für Sie ein außergerichtliches Schreiben an den Hersteller aufsetzen, um eine Einigung zu erzielen. Sollte dies nicht erfolgreich sein, können Sie Klage einreichen. Ihr Anwalt begleitet Sie durch den gesamten Prozess.

Sie haben weitere Fragen die hier noch nicht beantwortet wurden? Hier können Sie Fragen stellen:

//   Dieselskandal: Das Sagen unser Mandaten über uns //

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17.11.2023

Anspruch auf Schadenersatz im Dieselskandal

Ich wurde über mehrere Jahre hinsichtlich der Rechtsauffassung mit einem deutschen Automobilkonzern umfassend gut in der richtigen Vorgehensweise beraten und betreut.

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02.05.2024

Große Kompetenz im Abgasskandal

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16.08.2024

//  Sie sind betroffen? //

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