DIESEL ABGASSKANDAL?
=> JETZT KLAGE KOSTENLOS PRÜFEN LASSEN
DIESEL ABGASSKANDAL?
=> JETZT KLAGE KOSTENLOS PRÜFEN LASSEN
- Wir melden Sie rechtssicher im Klageregister der Daimler Musterfeststellungsklage an
- Vermeiden Sie Fehler und gehen Sie kein Risiko ein!
- Stressfreie Anmeldung bei der Musterfeststellungsklage durch unsere erfahrenen Anwälte
- Unsere Anwälte prüfen Ihr Fahrzeug und beraten Sie, damit Sie zu Ihrem Recht kommen
// Aktuelle Nachrichten  //
// WAS IST DER DIESEL ABGASSKANDAL? //

» SCHUMMELSOFTWARE IM NORMALEN FAHRZEUGBETRIEB
Der Abgasskandal wurde im September 2015 öffentlich bekannt, nachdem Volkswagen zugegeben hatte, in weltweit elf Millionen Fahrzeugen mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 illegale Abschalteinrichtungen eingesetzt zu haben.
In der EU ist eine Abschalteinrichtung unzulässig, wenn sie so programmiert ist, dass die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter Bedingungen, die bei normalem Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind, verringert wird (sogenannte Schummelsoftware). Ausnahmen bestehen nur zum Schutz des Motors vor Beschädigung, beim Anlassen des Motors sowie unter Bedingungen, die im festgelegten Prüfverfahren im Wesentlichen enthalten sind.
Die von VW verwendete Software konnte erkennen, ob sich das Fahrzeug zur Ermittlung der Emissionswerte auf dem technischen Prüfstand befand. In dieser besonderen Prüfsituation kam es zu hohen Raddrehzahlen, ohne dass sich das Fahrzeug bewegte. Es wurde dann eine erhöhte Abgasrückführung in Gang gesetzt mit der Folge, dass geringere Mengen an Stickoxiden (NOx) ausgestoßen wurden.
Im Prüfstand funktionierte die Abgasreinigung, sobald die Autos aber auf der Straße unterwegs waren, schaltete die Motorsteuerung sie ganz oder teilweise ab. Die Abgasreinigung funktionierte nur im Prüfstand. Ansonsten trimmte die Elektronik den Motor auf Effizienz und Leistung
Gäbe es bei dem Fahrzeug nur den im Straßenverkehr aktiven Modus, würde das Fahrzeug im Prüfstand die Grenzwerte nicht einhalten. Die Testergebnisse des maßgeblichen so genannten Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) wurden von Volkswagen auf diese Weise so manipuliert, dass die nach der Euro-5- bzw. der Euro-6-Absgasnorm vorgegebenen NOx-Werte eingehalten wurden, was sonst, also im realen Fahrbetrieb, nicht der Fall gewesen wäre.
Der Dieselskandal kostete Volkswagen bislang mehr als 30 Milliarden Euro an Strafzahlungen, Entschädigungen und Gerichtskosten, vor allem in den USA (Stand: November 2019). In der ZDF Talkshow „Markus Lanz“ erklärte der Vorstandsvorsitzende der Volkswagen AG Herbert Diess am 18.06.2019 dazu: „Das was wir gemacht haben, war Betrug.“
// TAUSENDE, DIE IHREN ANSPRUCH GEFORDERT HABEN //

» Betroffene Dieselfahrzeuge auf der Welt durch den Abgasskandal.

» Betroffene Dieselfahrzeuge in Deutschland durch den Abgasskandal.

» Über 5000 zufriedene Mandanten wurden von uns betreut.
// WELCHE AUTOS SIND BETROFFEN? //
» In Deutschland sind ca. 2,4 Mio. Diesel-Fahrzeuge mit dem Motor der Baureihe EA189 betroffen. Diese Motoren mit Schummelsoftware wurden von Volkswagen, Audi, Seat und Škoda in den Jahren 2008 bis 2015 verbaut. Die Motoren mit 3 oder 4 Zylindern haben einen Hubraum von 1,2l, 1,6l oder 2,0l. Die Motorleistung liegt bei 75 PS, 90 PS, 105 PS, 110 PS, 140 PS, 142 PS, 170 PS oder 177 PS.
Auch die Motorsteuerung für jüngere Motoren des Typs EA288 aus dem VW-Konzern steht unter Verdacht. Aus VW-internen Dokumenten geht hervor, dass ab Mitte 2016 neue Software-Versionen in die Motorsteuerung der Fahrzeuge aufgespielt wurden (Quelle: SWR). Damit sollten offenbar sogenannte Fahrkurven gelöscht werden. Eine Fahrkurve in diesem Sinne ist eine Möglichkeit für ein Fahrzeug, um zu erkennen, ob es auf dem Prüfstand steht.
Experten schließen aus den Dokumenten, dass es mindestens bis Mitte 2016 bei dem Motortyp EA288 Abschalteinrichtungen gegeben hat. Dieser Motor wurde seit 2012 in zahlreichen VW-Modellen wie Passat, Golf, Tiguan, aber auch in Modellen der Tochterfirmen Audi, Seat und Skoda verbaut. Betroffen sind Dieselfahrzeuge der Euro-6-Norm.
Einen Pflichtrückruf des Kraftfahrt-Bundesamts für Fahrzeuge mit dem Motortyp EA288 gab es bereits für das Modell VW T6. Das KBA hatte zuvor eine Konformitätsabweichung entdeckt, die zur Überschreitung des Euro-6 Grenzwertes für Stickoxide führt. Experten werten diese Begründung als verklausulierte Umschreibung einer unzulässigen Abschalteinrichtung,
» Die Daimler AG musste auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamtes im Juni 2018 erstmals europaweit rund 700.000 Fahrzeuge zurückrufen. Davon befinden sich rund 280.000 Fahrzeuge in Deutschland. Wie im Fall des VW-Abgasskandals wird auch der Daimler AG vorgeworfen, bei Mercedes-Fahrzeugen die Abgas-Software manipuliert zu haben. Das KBA hat in mehreren Mercedes-Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen gefunden.
Die Daimler AG muss daher im Rahmen eines verpflichtenden Rückrufs die betroffenen Fahrzeuge mit einer neuen Abgas-Software ausstatten. Bei diesem Rückruf geht es um Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 6b. Betroffen sind die Modelle Vito 1,6l Diesel (Motor OM 622), C-Klasse 1,6l Diesel (Motor OM 626), ML/GLE/GL/GLS 3,0l Diesel (Motor OM 642), V-Klasse 2,2l Diesel (Motor OM 651) und GLC 2,2l Diesel (Motor OM 651).
Im Juni 2019 hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angeordnet, dass weitere 60.000 Mercedes-Diesel zurück in die Werkstatt müssen. In den Fahrzeugen soll ebenfalls eine illegale Abschalteinrichtung verbaut worden sein, durch die sie auf dem Prüfstand weniger Schadstoffe ausstoßen als im realen Straßenverkehr. Betroffen sind Geländewagen des Modells GLK 220 CDI mit dem Motor OM 651, die zwischen 2012 und 2015 gebaut wurden.
Im Oktober 2019 folgte dann der nächste Rückruf. Diesmal für rund 260.000 Transporter des Modells Sprinter (Quelle:stuttgarter-zeitung.de), davon 79.000 in Deutschland zugelassene Fahrzeuge. Es handelt sich um Fahrzeuge mit Euro-5-Dieselmotor mit der Bezeichnung OM 651, die bis Juni 2016 gebaut wurden.
Eine Übersicht über alle betroffenen Mercedes-Benz Modelle finden Sie hier: (Quelle: daimler.com)
Bei Mercedes-Benz-Modellen ist noch zu beachten: Zumindest in Einzelfällen soll Mercedes offenbar Reifenwechseltermine genutzt haben, um von sich aus eine geänderte Motorsteuerung zu installieren – ohne dies jedoch mit dem Besitzer abzusprechen.
Fall A: Ihre Vorausetzungen
Das Kraftfahrt-Bundesamt hat einen verpflichtenden Rückruf für Ihr Fahrzeug angeordnet.
&
Der Hersteller Ihres Fahrzeugs ist Audi, Daimler, Porsche, VW oder Fiat.
&
Sie haben eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtsschutz.
FALL B: Ihre Voraussetzungen
Für Ihr Fahrzeug gibt es noch keinen oder einen freiwilligen Rückruf.
&
Der Hersteller Ihres Fahrzeugs ist Audi, Daimler, Porsche, VW (Motor EA288), oder Fiat.
&
Sie haben eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtsschutz.
FALL C: Ihre Voraussetzungen
Sie haben Ihr Dieselfahrzeug vor über 10 Jahren gekauft.
ODER
Ihr Fahrzeug hat mehr als 200.000 Kilometer auf dem Tachometer
ODER
Ihnen war beim Kauf bekannt, dass das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist
Jetzt Klage gegen Hersteller prüfen und kostenlose Erstberatung nutzen

Ihre Anfrage ist unverbindlich & kostenlos. Sie erhalten eine schnelle Rückmeldung von uns. Es sind nur wenige Angaben von Ihnen erforderlich.
// Was wir als Kanzlei kostenfrei für Sie tun können  //

// BEISPIELERSTATTUNGEN //
NEUWAGEN
RÜCKABWICKLUNG DES VERTRAGS-
KAUFPREIS (NEU)
€ 30.000.-- -
ANGENOMMENE GESAMTLAUFLEISTUNG:
250.000 KM -
KM-STAND BEI KAUF:
0 KM -
KM-STAND BEI RÜCKGABE:
45.000 KM -
NUTZUNGSENTSCHÄDIGUNG:
€ 5.400,-- -
ANSPURCH AUF RÜCKZAHLUNG:
€ 24.600,-- -
(wird nicht immer zugesprochen)
4 % p.A. ab Kaufdatum
GEBRAUCHTWAGEN
RÜCKABWICKLUNG DES VERTRAGS-
KAUFPREIS (GEBRAUCHT)
€ 20.000.-- -
ANGENOMMENE GESAMTLAUFLEISTUNG:
250.000 KM -
KM-STAND BEI KAUF:
10.000 KM -
KM-STAND BEI RÜCKGABE:
55.000 KM -
NUTZUNGSENTSCHÄDIGUNG:
€ 3.750,-- -
ANSPURCH AUF RÜCKZAHLUNG:
€ 16.250,-- -
(wird nicht immer zugesprochen)
4 % p.A. ab Kaufdatum
FAHRZEUG WIRD BEHALTEN
ENTSCHÄDIGUNG-
KAUFPREIS (NEU)
€ 30.000,-- -
WERTMINDERUNG / ENTSCHÄDIGUNG (10% - 25%):
€ 4.500,-- -
» WIE HOCH IST DIE ENTSCHÄDIGUNG?
Im Wege des Schadensersatzes kann der Geschädigte vom Hersteller Kaufpreisrückzahlung Zug-um-Zug entweder gegen Herausgabe des noch vorhandenen Fahrzeugs oder gegen Herausgabe eines erzielten Veräußerungserlöses verlangen.
Im Fall der Vertragsrückabwicklung ziehen die meisten Gerichte von dem gezahlten Kaufpreis eine Nutzungsentschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilometer ab. Die Nutzungsentschädigung errechnen die Gerichte so: Zunächst schätzen die Richter die zu erwartende Gesamtfahrleistung des Autos. Bei Fahrzeugen mit Dieselmotor gehen die Richter meist von 250.000 Kilometern aus, bei Autos mit größerem Hubraum setzen sie zuweilen auch 300.000 oder sogar noch mehr Kilometer an.
Zur Berechnung der Nutzungsentschädigung wird bei Neuwagen der Kaufpreis durch die erwartete Gesamtfahrleistung geteilt. Der so errechnete Betrag wird dann mit den bereits gefahrenen Kilometern multipliziert.
Rechenbeispiel: Der Wagen hat 30.000 Euro gekostet. Die Gesamtfahrleistung beträgt 250.000 Kilometer. Der aktuelle Kilometerstand beträgt 45.000.
Nutzungsentschädigung = Kaufpreis ./. Gesamtlaufleistung x gefahrene Kilometer = 30.000 Euro ./. 250 000 Kilometer x 45.000 Kilometer = 5.400 Euro. In diesem Fall hätte der Geschädigte im Falle einer Rückabwicklung einen Anspruch auf Zahlung von 24.600 Euro (= Kaufpreis 30.000 Euro – 5.400 Euro Nutzungsentschädigung) Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs.
Geht es um einen Gebrauchtwagen, wird so gerechnet:
1. Zu erwartende Gesamtkilometer – bis Kauf gefahrene Kilometer = Restlaufleistung.
2. Kaufpreis x (Kilometerstand bei Rückgabe – Kilometerstand bei Kauf)/ Restlaufleistung.
Rechenbeispiel: Der Wagen mit einer Laufleistung von 10.000 Kilometer hat 20.000 Euro gekostet. Die Gesamtfahrleistung beträgt 250.000 Kilometer. Der aktuelle Kilometerstand beträgt 55.000.
Nutzungsentschädigung = Kaufpreis x (Kilometerstand bei Rückgabe – Kilometerstand bei Kauf)/ Restlaufleistung = 20.000 Euro x 45.000 Kilometer ./. 240 000 Kilometer = 3.750 Euro. In diesem Fall hätte der Geschädigte im Falle einer Rückabwicklung einen Anspruch auf Zahlung von 16.250 Euro (= Kaufpreis 20.000 Euro – 3.750 Euro Nutzungsentschädigung) Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs.
Hinzu kommt nach Auffassung einiger Gerichte eine Pflicht zur Verzinsung des Kaufpreises. Bei unerlaubten Handlungen wie der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung seien nach einer besonderen gesetzlichen Vorschrift vier Prozent Zinsen auf den vollen Kaufpreis von dessen Zahlung an zu zahlen.
Rechenbeispiel: Wer am 30. November 2014 ein Fahrzeug mit unzulässiger Abschalteinrichtung für 25.000 Euro gekauft hat, erhält am 30. November 2019 zusätzlich zur Erstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz Zinsen in Höhe von genau 5000 Euro. Die Rechtsprechung zu diesem zusätzlichen Zinsanspruch ist uneinheitlich. Das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 17.07.2019 – 18 U 199/18) hält die Zinsforderung für begründet.
Alternativ zur Rückabwicklung kann der Käufer auch das Fahrzeug behalten und lediglich Wertminderung geltend machen. Wie viel dieser Minderwert ausmacht, ist in jedem Einzelfall zu klären. Gelegentlich wird ein teures Sachverständigengutachten nötig sein. Die Kosten dafür werden in der Regel zunächst der Kläger oder dessen Rechtsschutzversicherung aufbringen müssen. Die meisten Gerichte gehen in diesen Fällen von einer Wertminderung zwischen 10 % und 15 % aus. In Ausnahmefällen gab es auch schon Entschädigungen von bis zu 25 %.
// UNTERSTÜTZT MICH DIE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG? //

» MIT VERKEHRSRECHTSSCHUTZ & AUSSICHT AUF ERFOLG MUSS DECKUNGSSCHUTZ GEWÄHRT WERDEN
Rechtsstreitigkeiten rund um den Autokauf fallen unter den Verkehrsrechtsschutz. Privatrechtsschutz-Policen nur mit allgemeinem Vertragsrechtsschutz reichen daher nicht aus. Bei vorhandenem Verkehrsrechtsschutz müssen die Versicherer Deckungsschutz gewähren, wenn die Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat. Diese Voraussetzung liegt bei der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen zweifellos vor. Das sehen auch folgende Gerichte so:
- Oberlandesgericht Köln, Beschluss v. 30.3.2017: Keine Warteobliegenheit nach § 17 Abs. 5 lit. c bb ARB 2008/2010, da Abwarten eines Musterprozesses die Interessen des Versicherungsnehmers wegen drohendem in Abzug gebrachten Nutzungsersatz unbillig beeinträchtigt.
- Oberlandesgericht Düsseldorf, Hinweisbeschluss v. 21.9.2017, NJW-RR 2018, 154: Hinreichende Erfolgsaussicht von Herstellerklage gegen VW im Grundfall EA 189 folgt schon daraus, dass mehrere Landgerichte in erster Instanz den Schadensersatzanspruch bejaht haben.
- Landgericht Stuttgart, Urteil v. 12.7.2019 – 3 O 381/18: Deckungspflicht bei Herstellerklage gegen Daimler AG wegen Thermofenster und ohne KBA-Rückruf.
// ERFOLGSAUSSICHTEN VOR GERICHT //

In der aktuellen Diskussion ist auch der Volkswagen Euro-6-Diesel-Motor EA 288 in den Verdacht geraten, mit einer illegalen Abschalteinrichtung versehen worden zu sein. Vergleichbar dem Grundfall EA 189 geht es darum, ob nur auf dem Prüfstand und nicht auch im Realbetrieb ausreichend Ad-Blue zur Abgasreinigung eingespritzt wird. Zu diesem Motor gibt es noch nicht sehr viele Urteile. Das Landgericht Wuppertal (Beweisbeschluss vom 15.03.2019 – 2 O 273/18) beispielsweise hat ein unabhängiges technisches Gutachten zur Beantwortung der Frage, ob das streitgegenständliche Fahrzeug mit dem Motor EA288 mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüstet ist, in Auftrag gegeben.
Ganz ähnlich stehen die von Audi federführend entwickelten 3-Liter-Dieselmotoren des Typs EA 897 und EA 896 in Verdacht mit einer illegalen Abschalteinrichtung („Thermofenster“) versehen worden zu sein. Immer mehr Gerichte halten diese Abschalteinrichtungen für illegal und werten das Verhalten des Fahrzeugherstellers daher als sittenwidrig und betrügerisch. So verurteilten beispielsweise bereits die folgenden Gerichte die Hersteller wegen sittenwidriger Schädigung und sprachen den betroffenen Käufern Schadensersatzansprüche zu:
- Landgericht Stuttgart, Urteil vom 08.01.2019 – 7 O 265/18, Audi A4 Avant 3.0 Liter,
- Landgericht Ravensburg, Urteil vom 24.05.2019 – 2 O 79/18, Porsche Cayenne
- Landgericht Krefeld, Urteil vom 06.11.2019 – 2 O 370/18, VW Touareg
Die Rechtsprechung zu den betroffenen Fahrzeugen von Mercedes-Benz ist uneinheitlich. Es gibt jedoch immer mehr Gerichte, die gegen die Daimler AG urteilen. Hierzu gehören:
- Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 6.9.2019 – 19 U 51/19, Mercedes-Benz C 220 CDI Euro 5 Diesel.
- Landgericht Hanau, Urteil v. 7.6.2018 – 9 O 76/18, Mercedes-Benz Vito 114 CDI, Euro 6 Diesel.
- Landgericht Mönchengladbach, Urteil v. 27.6.2019 – 1 O 248/18, Mercedes-Benz C220 d T-Modell, Euro 6 Diesel.
- Landgericht Offenburg, Urteil v. 30.9.2019 – 3 O 474/18, Mercedes-Benz 250d.
- Landgericht Stuttgart,
- Urteil v. 10.10.2019 – 29 O 121/19 Mercedes-Benz CLA 220 CDI Coupé.
- Urteil v. 26.9.2019 – 20 O 39/19, Mercedes-Benz GLC 250d.
- Urteil v. 24.9.2019 – 23 O 116/19, Mercedes-Benz C 220d.
- Urteil v. 20.9.2019 – 29 O 105/19 Mercedes-Benz C 220d.
- Urteil v. 9.5.2019 – 23 O 220/18, Mercedes-Benz ML 250 CDI, Euro 6 Diesel.
- Urteil v. 17.1.2019 – 23 O 180/18, Mercedes-Benz C 200 d, Euro 5 Diesel.
- Landgericht Wuppertal, Urteil v. 5.9.2019 – 17 O 49/19 Mercedes-Benz GLK 220 CDI
// SOFTWARE-UPDATE //

» GERINGERE LEISTUNG
„Das Auto zieht nicht mehr richtig“ – diese Beobachtung teilen ebenfalls viele VW-Kunden, welche ihr betroffenen Autos haben nachrüsten lassen. Zudem erreichen viele Fahrzeuge ihre ehemalige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr.
» VERÄNDERTE MOTORGERÄUSCHE
Bei einigen Modellen führt die neue Software zu einem anderen Geräuschspektrum des Motors. Andere Verbraucher berichten von klappernden Geräuschen.
Allerdings ist auch unter Experten umstritten, inwieweit das VW-Software-Update für die Auswirkungen verantwortlich ist: Ein verrußter AGR-Filter sei beispielsweise bei älteren Autos grundsätzlich öfter anzutreffen.
» NEUE ABSCHALTEINRICHTUNG?
Ein ganz anderes Problem des Software-Updates hat das Landgericht Düsseldorf im Urteil vom 31.07.2019 (Aktenzeichen: 7 O 166/18) aufgeworfen. Danach enthält die neue Motorsteuerung für einen VW Tiguan 2.0 ein so genanntes „Thermofenster“. Nur zwischen 10 und 32 Grad Lufttemperatur arbeite die Abgasreinigung, darüber und darunter werde sie abgeschaltet. Auch bei einer Höhe von über 1 000 Metern über Normalnull werde sie deaktiviert. Das Landgericht Düsseldorf hält das auch für illegal. Andere Gerichte haben Thermofenster bereits ähnlich beurteilt.
// WAS BEDEUTET MUSTERFESTSTELLUNGSKLAGE? //

// DÜRFEN WIR VORSTELLEN: UNSERE ANWÄLTE FÜR IHREN ERFOLG //
// Aktuelle Nachrichten Dieselskandal  //
// KOMPETENTE ANWÄLTE SIND IHR GUTES RECHT //
Unsere Kanzlei ist seit 2015 erfahren im Dieselskandal und betreut derzeit 5000 Fälle. Mandanten, die eine Rückabwicklung in Anspruch genommen haben, erhielten den Kaufpreis – abzüglich einer Nutzungsentschädigung für den Hersteller – wieder zurück. Mandanten, die Ihr Fahrzeug behalten erzielen einen Ausgleich für den Minderwert in Höhe von bis zu 20 % des Kaufpreises. Bei den jeweiligen Szenarien werden die gefahrenen Kilometer und der Kaufpreis entsprechend berücksichtigt. Wir werden von Mandanten im Durchschnitt mit 4,9 von 5 Sternen bewertet. Überzeugen Sie sich selbst auf Proven Expert oder anwalt.de .
Im undurchsichtigen Abgasnebel des Dieselskandals kämpft von Buttlar Rechtsanwälte als Kompass der Gerechtigkeit für geschädigte Verbraucher. In mittlerweile mehr als 5000 Fällen bieten die Spezialisten der Kanzlei den großen Autokonzernen die Stirn und verhelfen ihren Mandanten zur Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Entschädigung.
Unsere Kanzlei ist seit 2015 erfahren im Dieselskandal und betreut derzeit 5000 Fälle. Mandanten, die eine Rückabwicklung in Anspruch genommen haben, erhielten den Kaufpreis – abzüglich einer Nutzungsentschädigung für den Hersteller – wieder zurück. Mandanten, die Ihr Fahrzeug behalten erzielen einen Ausgleich für den Minderwert in Höhe von bis zu 20 % des Kaufpreises. Bei den jeweiligen Szenarien werden die gefahrenen Kilometer und der Kaufpreis entsprechend berücksichtigt. Wir werden von Mandanten im Durchschnitt mit 4,9 von 5 Sternen bewertet. Überzeugen Sie sich selbst auf Proven Expert oder anwalt.de .
Im undurchsichtigen Abgasnebel des Dieselskandals kämpft von Buttlar Rechtsanwälte als Kompass der Gerechtigkeit für geschädigte Verbraucher. In mittlerweile mehr als 5000 Fällen bieten die Spezialisten der Kanzlei den großen Autokonzernen die Stirn und verhelfen ihren Mandanten zur Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Entschädigung.