DIESEL ABGASSKANDAL?
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06.03.2020 – Ein aktueller Rückruf wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen betrifft Audi-Fahrzeuge der Modelle A6 und A7. Darin verbaut sind 3,0 Liter Motoren der Euro-Norm 5. Autobesitzer sollten das Update nicht ohne vorherige rechtliche Beratung aufspielen lassen.

21.02.2020 – Am 07.02.2020 hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auf seiner Homepage den Rückruf für Fahrzeuge mit der Verkaufsbezeichnung GLK veröffentlicht. Mercedes-Benz soll unzulässige Abschalteinrichtungen entfernen.

18.02.2020 – Am 07.01.2020 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auf seiner Homepage einen Rückruf für Fahrzeuge der Mercedes M-Klasse. Der Hersteller soll unzulässige Abschalteinrichtungen bzw. die unzulässige Reduzierung entfernen.
// WAS IST DER DIESEL ABGASSKANDAL? //
» SCHUMMELSOFTWARE IM NORMALEN FAHRZEUGBETRIEB
Der Abgasskandal wurde im September 2015 öffentlich bekannt, nachdem Volkswagen zugegeben hatte, in weltweit elf Millionen Fahrzeugen mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 illegale Abschalteinrichtungen eingesetzt zu haben.
In der EU ist eine Abschalteinrichtung unzulässig, wenn sie so programmiert ist, dass die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter Bedingungen, die bei normalem Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind, verringert wird (sogenannte Schummelsoftware). Ausnahmen bestehen nur zum Schutz des Motors vor Beschädigung, beim Anlassen des Motors sowie unter Bedingungen, die im festgelegten Prüfverfahren im Wesentlichen enthalten sind.
Die von VW verwendete Software konnte erkennen, ob sich das Fahrzeug zur Ermittlung der Emissionswerte auf dem technischen Prüfstand befand. In dieser besonderen Prüfsituation kam es zu hohen Raddrehzahlen, ohne dass sich das Fahrzeug bewegte. Es wurde dann eine erhöhte Abgasrückführung in Gang gesetzt mit der Folge, dass geringere Mengen an Stickoxiden (NOx) ausgestoßen wurden.
Im Prüfstand funktionierte die Abgasreinigung, sobald die Autos aber auf der Straße unterwegs waren, schaltete die Motorsteuerung sie ganz oder teilweise ab. Die Abgasreinigung funktionierte nur im Prüfstand. Ansonsten trimmte die Elektronik den Motor auf Effizienz und Leistung
Gäbe es bei dem Fahrzeug nur den im Straßenverkehr aktiven Modus, würde das Fahrzeug im Prüfstand die Grenzwerte nicht einhalten. Die Testergebnisse des maßgeblichen so genannten Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) wurden von Volkswagen auf diese Weise so manipuliert, dass die nach der Euro-5- bzw. der Euro-6-Absgasnorm vorgegebenen NOx-Werte eingehalten wurden, was sonst, also im realen Fahrbetrieb, nicht der Fall gewesen wäre.
Der Dieselskandal kostete Volkswagen bislang mehr als 30 Milliarden Euro an Strafzahlungen, Entschädigungen und Gerichtskosten, vor allem in den USA (Stand: November 2019). In der ZDF Talkshow „Markus Lanz“ erklärte der Vorstandsvorsitzende der Volkswagen AG Herbert Diess am 18.06.2019 dazu: „Das was wir gemacht haben, war Betrug.“
// DIESELSKANDAL //
Szenarien möglich. Im ersten Szenario geben Sie Ihr Fahrzuge dem Hersteller zurück und erhalten den Kaufpreis – abzüglich einer Nutzungsentschädigung für den Hersteller – wieder zurück. Oder Sie behalten im zweiten Szenario Ihr Fahrzeug und erhalten einen Ausgleich für den Minderwert, der bis zu 20 % des Kaufpreises betragen kann.
// TAUSENDE, DIE IHREN ANSPRUCH GEFORDERT HABEN //

» Betroffene Dieselfahrzeuge auf der Welt durch den Abgasskandal.

» Betroffene Dieselfahrzeuge in Deutschland durch den Abgasskandal.

» Über 3500 zufriedene Mandanten wurden von uns betreut.
// WELCHE AUTOS SIND BETROFFEN? //
» In Deutschland sind ca. 2,4 Mio. Diesel-Fahrzeuge mit dem Motor der Baureihe EA189 betroffen. Diese Motoren mit Schummelsoftware wurden von Volkswagen, Audi, Seat und Škoda in den Jahren 2008 bis 2015 verbaut. Die Motoren mit 3 oder 4 Zylindern haben einen Hubraum von 1,2l, 1,6l oder 2,0l. Die Motorleistung liegt bei 75 PS, 90 PS, 105 PS, 110 PS, 140 PS, 142 PS, 170 PS oder 177 PS.
Auch die Motorsteuerung für jüngere Motoren des Typs EA288 aus dem VW-Konzern steht unter Verdacht. Aus VW-internen Dokumenten geht hervor, dass ab Mitte 2016 neue Software-Versionen in die Motorsteuerung der Fahrzeuge aufgespielt wurden (Quelle: SWR). Damit sollten offenbar sogenannte Fahrkurven gelöscht werden. Eine Fahrkurve in diesem Sinne ist eine Möglichkeit für ein Fahrzeug, um zu erkennen, ob es auf dem Prüfstand steht.
Experten schließen aus den Dokumenten, dass es mindestens bis Mitte 2016 bei dem Motortyp EA288 Abschalteinrichtungen gegeben hat. Dieser Motor wurde seit 2012 in zahlreichen VW-Modellen wie Passat, Golf, Tiguan, aber auch in Modellen der Tochterfirmen Audi, Seat und Skoda verbaut. Betroffen sind Dieselfahrzeuge der Euro-6-Norm.
Einen Pflichtrückruf des Kraftfahrt-Bundesamts für Fahrzeuge mit dem Motortyp EA288 gab es bereits für das Modell VW T6. Das KBA hatte zuvor eine Konformitätsabweichung entdeckt, die zur Überschreitung des Euro-6 Grenzwertes für Stickoxide führt. Experten werten diese Begründung als verklausulierte Umschreibung einer unzulässigen Abschalteinrichtung,
» Die von Audi hergestellten Motoren der Baureihen EA896 und EA897 sind ebenfalls vom Abgasskandal betroffen. Diese Motoren wurden in folgende Fahrzeuge verbaut:
- Volkswagen Touareg 3,0 L Diesel Euro 6
- Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ5, Q7 – jeweils 3,0 L Diesel Euro 6, A8 4,2 L Diesel Euro 6
- Porsche Cayenne S 4,2 L Diesel Euro, Macan S 3,0 L Diesel Euro 6
» Die Daimler AG musste auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamtes im Juni 2018 erstmals europaweit rund 700.000 Fahrzeuge zurückrufen. Davon befinden sich rund 280.000 Fahrzeuge in Deutschland. Wie im Fall des VW-Abgasskandals wird auch der Daimler AG vorgeworfen, bei Mercedes-Fahrzeugen die Abgas-Software manipuliert zu haben. Das KBA hat in mehreren Mercedes-Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen gefunden.
Die Daimler AG muss daher im Rahmen eines verpflichtenden Rückrufs die betroffenen Fahrzeuge mit einer neuen Abgas-Software ausstatten. Bei diesem Rückruf geht es um Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 6b. Betroffen sind die Modelle Vito 1,6l Diesel (Motor OM 622), C-Klasse 1,6l Diesel (Motor OM 626), ML/GLE/GL/GLS 3,0l Diesel (Motor OM 642), V-Klasse 2,2l Diesel (Motor OM 651) und GLC 2,2l Diesel (Motor OM 651).
Im Juni 2019 hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angeordnet, dass weitere 60.000 Mercedes-Diesel zurück in die Werkstatt müssen. In den Fahrzeugen soll ebenfalls eine illegale Abschalteinrichtung verbaut worden sein, durch die sie auf dem Prüfstand weniger Schadstoffe ausstoßen als im realen Straßenverkehr. Betroffen sind Geländewagen des Modells GLK 220 CDI mit dem Motor OM 651, die zwischen 2012 und 2015 gebaut wurden.
Im Oktober 2019 folgte dann der nächste Rückruf. Diesmal für rund 260.000 Transporter des Modells Sprinter (Quelle:stuttgarter-zeitung.de), davon 79.000 in Deutschland zugelassene Fahrzeuge. Es handelt sich um Fahrzeuge mit Euro-5-Dieselmotor mit der Bezeichnung OM 651, die bis Juni 2016 gebaut wurden.
Eine Übersicht über alle betroffenen Mercedes-Benz Modelle finden Sie hier: (Quelle: daimler.com)
Bei Mercedes-Benz-Modellen ist noch zu beachten: Zumindest in Einzelfällen soll Mercedes offenbar Reifenwechseltermine genutzt haben, um von sich aus eine geänderte Motorsteuerung zu installieren – ohne dies jedoch mit dem Besitzer abzusprechen.
Fall A: Ihre Vorausetzungen
Das Kraftfahrt-Bundesamt hat einen verpflichtenden Rückruf für Ihr Fahrzeug angeordnet.
&
Der Hersteller Ihres Fahrzeugs ist Audi, Daimler, Opel, Porsche, SEAT, Skoda oder VW.
&
Sie haben eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtsschutz.
FALL B: Ihre Voraussetzungen
Für Ihr Fahrzeug gibt es noch keinen oder einen freiwilligen Rückruf.
&
Der Hersteller Ihres Fahrzeugs ist Audi, Daimler, Opel, Porsche, SEAT (Motor EA288), Skoda (Motor EA288) oder VW (Motor EA288).
&
Sie haben eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtsschutz.
FALL C: Ihre Voraussetzungen
Sie haben Ihr Dieselfahrzeug vor über 10 Jahren gekauft.
ODER
Ihr Fahrzeug hat mehr als 200.000 Kilometer auf dem Tachometer
ODER
Ihnen war beim Kauf bekannt, dass das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist
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» PRÜFUNG – OB IHR FAHRZEUG BETROFFEN IST
Nachdem wir alle notwendigen Fahrzeugdaten von Ihrem Fahrzeug mit Ihnen abgestimmt haben, nehmen wir für Sie eine kostenlose Prüfung vor, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist.
» BERATUNG – WIDERRUF DES FINANZIERUNGSVERTRAGS SINNVOLL?
Für Sie übernehmen wir die Ersteinschätzung, ob Ihr Finanzierungsvertrag widerrufen werden kann und dabei eine Aussicht auf Erfolg besteht.
» BERATUNG – TEILNAHME AM RÜCKRUF SINNVOLL?
Sie werden beraten, ob Ihnen durch die Teilnahme an einem Rückruf Ihres Herstellers rechtliche Nachteile drohen.
» ERSTBERATUNG
Wir beraten Sie, ob Sie mit Aussicht auf Erfolg Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller oder Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer geltend machen können.
» RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG – DECKUNGSANFRAGE
Sofern Sie eine Versicherung haben, die Verkehrsrechtsschutz abdeckt übernehmen wir kostenfrei die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung.
// BETROFFENE FAHRZEUGE //
MODELL
HUBRAUM
MOTORMODELL
EURONORM
GLE 250 d 4MATIC
2143
OM 651
Euro 6 W
C 180 BlueTEC, C 180d,
1598
OM 626
Euro 6 W
C 200 BlueTEC, C 200d
1598
OM 626
Euro 6 W
CLS 350 BlueTEC, CLS 350 d,
2987
OM 642
Euro 6 T
CLS 350 BlueTEC 4MATIC CLS 350 d 4MATIC
2987
OM 642
Euro 6 W
E 300 BlueTEC, E 350 BlueTEC,
2987
OM 642
Euro 6 T
E 350 BlueTEC 4MATIC
2987
OM 642
Euro 6 W
E 300 BlueTEC, E 350 BlueTEC,
2987
OM 642
Euro 6 T
E 350 BlueTEC 4MATIC
2987
OM 642
Euro 6 W
E 350 BlueTEC
2987
OM 642
Euro 6 T
E 350 BlueTEC, E 350 d
2987
OM 642
Euro 6 T Euro 6 W
E 350 d, E 350 d 4MATIC
2987
OM 642
Euro 6 W
GLC 220 d 4MATIC, GLC 250 d 4MATIC
2143
OM 651
Euro 6 W
GLE 250 d
2143
OM 651
Euro 6 W
GLE 350d 4MATIC, GLS 350d 4MATIC
2987
OM 642 NAG3
Euro 6 W
GLK 200 CDI, GLK 220 CDI
2143
OM 651
Euro 5 A, Euro 5 F
GLK 220 CDI 4MATIC
2143
OM 651
Euro 5 J
GLK 220 BlueTEC 4MATIC GLK 250 BlueTEC 4MATIC
2143
OM 651
Euro 6 T
ML 250 BlueTEC 4MATIC
2143
OM 651
Euro 6 T, Euro 6 W
ML 350 BlueTEC 4MATIC, GL 350 BlueTEC 4MATIC
2987
OM 642 NAG2
Euro 6 Q, Euro 6 T, Euro 6 W
S 350 BlueTEC, S 350 d,
2987
OM 642
Euro 6 T
S 350 BlueTEC 4MATIC S 350 d 4MATIC
2987
OM 642
Euro 6 W
V- Klasse
2143
OM 651
Euro 6 W
Vito
1598
OM 622 (R9M?503)
Euro 6 W
Vito
1598
OM 622 (R9M?503)
Euro 6 W, Euro 6Y
Vito, Vito Tourer
2143
OM 651
Euro 6 W, Euro 6Y
MODELL
HUBRAUM
MOTORMODELL
EURONORM
Touareg
2967
CVWA
Euro 6
Touareg
2967
CVWA
Euro 6
Touareg
2967
CVVA
Euro 6
Touareg
2967
CVVA
Euro 6
MODELL
HUBRAUM
MOTORMODELL
EURONORM
A4
2967
CCLA
Euro 6
A4, A5
2967
CKV
Euro 6
A6, A7
2967
CKV
Euro 6
A6, A7
2967
CVU
Euro 6
A7
2967
CDUD
Euro 5
A8, A8L
2967
CDT
Euro 6
A6, A7
2967
CRT
Euro 6
A8, A8 L
2967
CLAB
Euro 5
A8, A8L
2967
CDT
Euro 5
A8, A8L
2967
CMH
Euro 6
A8, A8L
2967
CTB
Euro 6
Q5
2967
CTB
Euro 6
SQ5 plus TDI
2967
DEH
Euro 6
SQ5 TDI
2967
CVU
Euro 6
Q7
2967
CLZ
Euro 6
Q7
2967
CCM
Euro 6
MODELL
HUBRAUM
MOTORMODELL
EURONORM
Zafira Tourer
1598
B16DTH
Euro 6 W
Zafira Tourer
1956
B20DTH
Euro 6 W
Cascada
1956
B20DTH
Euro 6 W
Insignia
1956
B20DTH
Euro 6 W
MODELL
HUBRAUM
MOTORMODELL
EURONORM
Cayenne
2967
CVV
Euro 6
Cayenne
2967
CVV
Euro 6
Macan S Diesel
2967
CTB
Euro 6
Macan S Diesel
2967
CTB
Euro 6
MODELL
HUBRAUM
MOTORMODELL
EURONORM
M550d xDrive
2993
N57D30C
Euro 6
M550d xDrive
2993
N57D30C
Euro 6
750d xDrive
2993
N57D30C
Euro 6
750Ld xDrive
2993
N57D30C
Euro 6
// BEISPIELERSTATTUNGEN //
NEUWAGEN
RÜCKABWICKLUNG DES VERTRAGS- KAUFPREIS (NEU)
€ 30.000.-- - ANGENOMMENE GESAMTLAUFLEISTUNG:
250.000 KM - KM-STAND BEI KAUF:
0 KM - KM-STAND BEI RÜCKGABE:
45.000 KM - NUTZUNGSENTSCHÄDIGUNG:
€ 5.400,-- - ANSPURCH AUF RÜCKZAHLUNG:
€ 24.600,-- -
(wird nicht immer zugesprochen)
4 % p.A. ab Kaufdatum
GEBRAUCHTWAGEN
RÜCKABWICKLUNG DES VERTRAGS- KAUFPREIS (GEBRAUCHT)
€ 20.000.-- - ANGENOMMENE GESAMTLAUFLEISTUNG:
250.000 KM - KM-STAND BEI KAUF:
10.000 KM - KM-STAND BEI RÜCKGABE:
55.000 KM - NUTZUNGSENTSCHÄDIGUNG:
€ 3.750,-- - ANSPURCH AUF RÜCKZAHLUNG:
€ 16.250,-- -
(wird nicht immer zugesprochen)
4 % p.A. ab Kaufdatum
FAHRZEUG WIRD BEHALTEN
ENTSCHÄDIGUNG- KAUFPREIS (NEU)
€ 30.000,-- - WERTMINDERUNG / ENTSCHÄDIGUNG (10% - 25%):
€ 4.500,-- -
» WIE HOCH IST DIE ENTSCHÄDIGUNG?
Im Wege des Schadensersatzes kann der Geschädigte vom Hersteller Kaufpreisrückzahlung Zug-um-Zug entweder gegen Herausgabe des noch vorhandenen Fahrzeugs oder gegen Herausgabe eines erzielten Veräußerungserlöses verlangen.
Im Fall der Vertragsrückabwicklung ziehen die meisten Gerichte von dem gezahlten Kaufpreis eine Nutzungsentschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilometer ab. Die Nutzungsentschädigung errechnen die Gerichte so: Zunächst schätzen die Richter die zu erwartende Gesamtfahrleistung des Autos. Bei Fahrzeugen mit Dieselmotor gehen die Richter meist von 250.000 Kilometern aus, bei Autos mit größerem Hubraum setzen sie zuweilen auch 300.000 oder sogar noch mehr Kilometer an.
Zur Berechnung der Nutzungsentschädigung wird bei Neuwagen der Kaufpreis durch die erwartete Gesamtfahrleistung geteilt. Der so errechnete Betrag wird dann mit den bereits gefahrenen Kilometern multipliziert.
Rechenbeispiel: Der Wagen hat 30.000 Euro gekostet. Die Gesamtfahrleistung beträgt 250.000 Kilometer. Der aktuelle Kilometerstand beträgt 45.000.
Nutzungsentschädigung = Kaufpreis ./. Gesamtlaufleistung x gefahrene Kilometer = 30.000 Euro ./. 250 000 Kilometer x 45.000 Kilometer = 5.400 Euro. In diesem Fall hätte der Geschädigte im Falle einer Rückabwicklung einen Anspruch auf Zahlung von 24.600 Euro (= Kaufpreis 30.000 Euro – 5.400 Euro Nutzungsentschädigung) Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs.
Geht es um einen Gebrauchtwagen, wird so gerechnet:
1. Zu erwartende Gesamtkilometer – bis Kauf gefahrene Kilometer = Restlaufleistung.
2. Kaufpreis x (Kilometerstand bei Rückgabe – Kilometerstand bei Kauf)/ Restlaufleistung.
Rechenbeispiel: Der Wagen mit einer Laufleistung von 10.000 Kilometer hat 20.000 Euro gekostet. Die Gesamtfahrleistung beträgt 250.000 Kilometer. Der aktuelle Kilometerstand beträgt 55.000.
Nutzungsentschädigung = Kaufpreis x (Kilometerstand bei Rückgabe – Kilometerstand bei Kauf)/ Restlaufleistung = 20.000 Euro x 45.000 Kilometer ./. 240 000 Kilometer = 3.750 Euro. In diesem Fall hätte der Geschädigte im Falle einer Rückabwicklung einen Anspruch auf Zahlung von 16.250 Euro (= Kaufpreis 20.000 Euro – 3.750 Euro Nutzungsentschädigung) Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs.
Hinzu kommt nach Auffassung einiger Gerichte eine Pflicht zur Verzinsung des Kaufpreises. Bei unerlaubten Handlungen wie der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung seien nach einer besonderen gesetzlichen Vorschrift vier Prozent Zinsen auf den vollen Kaufpreis von dessen Zahlung an zu zahlen.
Rechenbeispiel: Wer am 30. November 2014 ein Fahrzeug mit unzulässiger Abschalteinrichtung für 25.000 Euro gekauft hat, erhält am 30. November 2019 zusätzlich zur Erstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz Zinsen in Höhe von genau 5000 Euro. Die Rechtsprechung zu diesem zusätzlichen Zinsanspruch ist uneinheitlich. Das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 17.07.2019 – 18 U 199/18) hält die Zinsforderung für begründet.
Alternativ zur Rückabwicklung kann der Käufer auch das Fahrzeug behalten und lediglich Wertminderung geltend machen. Wie viel dieser Minderwert ausmacht, ist in jedem Einzelfall zu klären. Gelegentlich wird ein teures Sachverständigengutachten nötig sein. Die Kosten dafür werden in der Regel zunächst der Kläger oder dessen Rechtsschutzversicherung aufbringen müssen. Die meisten Gerichte gehen in diesen Fällen von einer Wertminderung zwischen 10 % und 15 % aus. In Ausnahmefällen gab es auch schon Entschädigungen von bis zu 25 %.
// UNTERSTÜTZT MICH DIE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG? //

» MIT VERKEHRSRECHTSSCHUTZ & AUSSICHT AUF ERFOLG MUSS DECKUNGSSCHUTZ GEWÄHRT WERDEN
Rechtsstreitigkeiten rund um den Autokauf fallen unter den Verkehrsrechtsschutz. Privatrechtsschutz-Policen nur mit allgemeinem Vertragsrechtsschutz reichen daher nicht aus. Bei vorhandenem Verkehrsrechtsschutz müssen die Versicherer Deckungsschutz gewähren, wenn die Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat. Diese Voraussetzung liegt bei der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen zweifellos vor. Das sehen auch folgende Gerichte so:
- Oberlandesgericht Köln, Beschluss v. 30.3.2017: Keine Warteobliegenheit nach § 17 Abs. 5 lit. c bb ARB 2008/2010, da Abwarten eines Musterprozesses die Interessen des Versicherungsnehmers wegen drohendem in Abzug gebrachten Nutzungsersatz unbillig beeinträchtigt.
- Oberlandesgericht Düsseldorf, Hinweisbeschluss v. 21.9.2017, NJW-RR 2018, 154: Hinreichende Erfolgsaussicht von Herstellerklage gegen VW im Grundfall EA 189 folgt schon daraus, dass mehrere Landgerichte in erster Instanz den Schadensersatzanspruch bejaht haben.
- Landgericht Stuttgart, Urteil v. 12.7.2019 – 3 O 381/18: Deckungspflicht bei Herstellerklage gegen Daimler AG wegen Thermofenster und ohne KBA-Rückruf.
// ERFOLGSAUSSICHTEN VOR GERICHT //

In der aktuellen Diskussion ist auch der Volkswagen Euro-6-Diesel-Motor EA 288 in den Verdacht geraten, mit einer illegalen Abschalteinrichtung versehen worden zu sein. Vergleichbar dem Grundfall EA 189 geht es darum, ob nur auf dem Prüfstand und nicht auch im Realbetrieb ausreichend Ad-Blue zur Abgasreinigung eingespritzt wird. Zu diesem Motor gibt es noch nicht sehr viele Urteile. Das Landgericht Wuppertal (Beweisbeschluss vom 15.03.2019 – 2 O 273/18) beispielsweise hat ein unabhängiges technisches Gutachten zur Beantwortung der Frage, ob das streitgegenständliche Fahrzeug mit dem Motor EA288 mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüstet ist, in Auftrag gegeben.
Ganz ähnlich stehen die von Audi federführend entwickelten 3-Liter-Dieselmotoren des Typs EA 897 und EA 896 in Verdacht mit einer illegalen Abschalteinrichtung („Thermofenster“) versehen worden zu sein. Immer mehr Gerichte halten diese Abschalteinrichtungen für illegal und werten das Verhalten des Fahrzeugherstellers daher als sittenwidrig und betrügerisch. So verurteilten beispielsweise bereits die folgenden Gerichte die Hersteller wegen sittenwidriger Schädigung und sprachen den betroffenen Käufern Schadensersatzansprüche zu:
- Landgericht Stuttgart, Urteil vom 08.01.2019 – 7 O 265/18, Audi A4 Avant 3.0 Liter,
- Landgericht Ravensburg, Urteil vom 24.05.2019 – 2 O 79/18, Porsche Cayenne
- Landgericht Krefeld, Urteil vom 06.11.2019 – 2 O 370/18, VW Touareg
Die Rechtsprechung zu den betroffenen Fahrzeugen von Mercedes-Benz ist uneinheitlich. Es gibt jedoch immer mehr Gerichte, die gegen die Daimler AG urteilen. Hierzu gehören:
- Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 6.9.2019 – 19 U 51/19, Mercedes-Benz C 220 CDI Euro 5 Diesel.
- Landgericht Hanau, Urteil v. 7.6.2018 – 9 O 76/18, Mercedes-Benz Vito 114 CDI, Euro 6 Diesel.
- Landgericht Mönchengladbach, Urteil v. 27.6.2019 – 1 O 248/18, Mercedes-Benz C220 d T-Modell, Euro 6 Diesel.
- Landgericht Offenburg, Urteil v. 30.9.2019 – 3 O 474/18, Mercedes-Benz 250d.
- Landgericht Stuttgart,
- Urteil v. 10.10.2019 – 29 O 121/19 Mercedes-Benz CLA 220 CDI Coupé.
- Urteil v. 26.9.2019 – 20 O 39/19, Mercedes-Benz GLC 250d.
- Urteil v. 24.9.2019 – 23 O 116/19, Mercedes-Benz C 220d.
- Urteil v. 20.9.2019 – 29 O 105/19 Mercedes-Benz C 220d.
- Urteil v. 9.5.2019 – 23 O 220/18, Mercedes-Benz ML 250 CDI, Euro 6 Diesel.
- Urteil v. 17.1.2019 – 23 O 180/18, Mercedes-Benz C 200 d, Euro 5 Diesel.
- Landgericht Wuppertal, Urteil v. 5.9.2019 – 17 O 49/19 Mercedes-Benz GLK 220 CDI
// SOFTWARE-UPDATE //

» Der Volkswagen-Konzern als Hersteller der meisten Skandal-Autos hat einen Großteil der betroffenen Wagen mit einer neuen vom Kraftfahrtbundesamt genehmigten Motorsteuerung nachgerüstet. VW hat versprochen, die Nachrüstung werde weder zu einem Mehrverbrauch noch zu Leistungseinbußen führen und auch nicht die Haltbarkeit der Motoren beeinträchtigen. Eine rechtlich verbindliche Garantie wollte das Unternehmen allerdings nicht übernehmen.
Viele Betroffene berichten jedoch von negativen Folgen des Updates. Folgende Auswirkungen wurden mehrfach festgestellt:
» HÖHERER VERBRAUCH
Bis zu 1 Liter pro 100 Kilometer mehr sollen die Autos nach dem Update verbrauchen. Dies bestätigten auch Tests des ADAC.
» VERRUSSTER AGR-FILTER
Das Software-Update verringert den Stickoxid-Ausstoß. Doch zeitgleich erhöht sich durch die Anpassung Experten zufolge der Rußpartikelausstoß. Das führe dazu, dass bestimmte Teile wie der AGR-Filter durch Verrußungen deutlich schneller verschleißen.
» GERINGERE LEISTUNG
„Das Auto zieht nicht mehr richtig“ – diese Beobachtung teilen ebenfalls viele VW-Kunden, welche ihr betroffenen Autos haben nachrüsten lassen. Zudem erreichen viele Fahrzeuge ihre ehemalige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr.
» VERÄNDERTE MOTORGERÄUSCHE
Bei einigen Modellen führt die neue Software zu einem anderen Geräuschspektrum des Motors. Andere Verbraucher berichten von klappernden Geräuschen.
Allerdings ist auch unter Experten umstritten, inwieweit das VW-Software-Update für die Auswirkungen verantwortlich ist: Ein verrußter AGR-Filter sei beispielsweise bei älteren Autos grundsätzlich öfter anzutreffen.
» NEUE ABSCHALTEINRICHTUNG?
Ein ganz anderes Problem des Software-Updates hat das Landgericht Düsseldorf im Urteil vom 31.07.2019 (Aktenzeichen: 7 O 166/18) aufgeworfen. Danach enthält die neue Motorsteuerung für einen VW Tiguan 2.0 ein so genanntes „Thermofenster“. Nur zwischen 10 und 32 Grad Lufttemperatur arbeite die Abgasreinigung, darüber und darunter werde sie abgeschaltet. Auch bei einer Höhe von über 1 000 Metern über Normalnull werde sie deaktiviert. Das Landgericht Düsseldorf hält das auch für illegal. Andere Gerichte haben Thermofenster bereits ähnlich beurteilt.
// WAS BEDEUTET MUSTERFESTSTELLUNGSKLAGE? //

» ANSPRÜCHE VERJÄHREN NICHT BEI ANSCHLUSS
Seit dem 01.11.2018 können sich Verbraucher an einer Musterfeststellungsklage beteiligen. Bei der Musterfeststellungsklage klagen nicht einzelne Verbraucher, sondern ein Verbraucherverband. Das Gericht prüft, ob die vom Verband vorgetragenen Streitpunkte zutreffen oder nicht, und trifft dann eine Entscheidung. Verbraucher können sich zu dieser Klage anmelden, indem sie sich in ein Klageregister eintragen. Die Anmeldung eines betroffenen Verbrauchers bewirkt, dass dessen Ansprüche während des Musterverfahrens nicht verjähren. Das ist wichtig, weil heute die Ansprüche von Verbrauchern häufig schon verjährt sind, bis gerichtlich geklärt ist, ob ein Unternehmen gegen geltendes Recht verstoßen hat. Wenn das Musterverfahren beendet ist, ist das Ergebnis für alle angemeldeten Verbraucher verbindlich.
// DÜRFEN WIR VORSTELLEN: UNSERE ANWÄLTE FÜR IHREN ERFOLG //
// AKTUELLE NEUIGKEITEN //

28.10.2020 – Das OLG Oldenburg hat dem Besitzer eines VW Touareg mit Urteil vom 16.10.2020 (Az. 11 U 2/20 – nicht rechtskräftig) Schadensersatz in Höhe von € 44.214,56 zuzüglich Zinsen zugesprochen. Im Gegenzug muss der Kläger das Fahrzeug an Volkswagen herausgeben. Das Urteil ist ein weiterer Meilenstein im Abgasskandal.

04.07.20 – Rechtsanwalt Allmendinger beim Round Table der Stuttgarter Zeitung/Stuttgarter Nachrichten


12.03.2020 – Bis zum 20. April 2020 können vom Abgasskandal Geschädigte, die sich zur Musterfeststellungsklage angemeldet haben, das Vergleichsangebot von Volkswagen annehmen. Eine pauschale Bewertung des Angebots ist nicht möglich. Für die richtige Entscheidung ist ein Blick auf die Besonderheiten des Einzelfalls und die Alternativen notwendig.

21.02.2020 – In den vergangenen Wochen haben Tausende von Mercedes-Besitzern Rückrufschreiben bekommen. Zuvor hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) entsprechende Rückrufanordnungen auf seiner Homepage veröffentlicht, zuletzt am 07.02.2020 für Fahrzeuge des Typs GLK. Grund für die Rückrufe: Mercedes-Benz soll unzulässige Abschalteinrichtungen bzw. die unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernen.

04.02.2020 – Allein die Bezeichnung der Fonds weckt schon Erwartungen: Rendite. Was ist aber, wenn die prognostizierten Renditen nicht erreicht werden. Wie enttäuschte Anleger schon jetzt an ihr Geld kommen, auch wenn der Fonds noch eine Laufzeit von mehreren Jahren hat.

09.01.2020 – Das Kraftfahrtbundesamt hat in seiner Rückrufdatenbank ganz aktuell 12 weitere Rückrufe für Mercedesfahrzeuge veröffentlicht. Als Grund für die Rückrufe nennt das KBA die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen…

08.11.2019 – Nach der Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) vom 06.11.2019 (Az. 5 MB 3/19) muss Opel Dieselfahrzeuge der Modelle Zafira, Cascada und Insignia umgehend zurückrufen.


22.07.2019 – Im Sommer 2018 kündigte Daimler eine freiwillige Servicemaßnahme für mehr als drei Millionen Fahrzeuge in Europa an, um die Software des Motorsteuerungsgerätes von Dieselfahrzeugen zu aktualisieren. Dabei stehen Daimler-Fahrzeuge nahezu aller Serien mit Dieselmotor der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 im Fokus. Für einen Teil der Fahrzeuge ist kurz darauf ein verpflichtender Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes ergangen. Von Buttlar Rechtsanwälte erklärt, was betroffene Mercedes-Besitzer beachten sollten.

10.07.2019 – In der Dieselaffäre kommen immer weitere brisante Fakten ans Licht. Laut Medienberichten von Handelsblatt, BR und Spiegel belegen neue Unterlagen, dass Audi manipulierte Motoren bis 2018 ausgeliefert hat, also auch lange nach Bekanntwerden des Dieselskandals. Außerdem soll Audi die Behörden durch mindestens vier unzulässige Abschalteinrichtungen getäuscht haben.

12.11.2019 – Medienberichten zufolge soll Volkswagen auch bei Euro-6-Dieseln des Motortyps EA288 Emissions-Grenzwerte manipuliert haben. Damit wird ein ganz neues Kapitel im VW Abgasskandal aufgeschlagen. Bisher hat VW nur Manipulationen bei dem Motortyp EA189 zugegeben.
// KOMPETENTE ANWÄLTE SIND IHR GUTES RECHT //
» WARUM WIR?
Unsere Kanzlei ist seit 2015 erfahren im Dieselskandal und betreut derzeit 3500 Fälle. Dabei konnten bereits mehr als 1500 Fälle erfolgreich abgeschlossen werden. Mandanten, die eine Rückabwicklung in Anspruch genommen haben, erhielten den Kaufpreis – abzüglich einer Nutzungsentschädigung für den Hersteller – wieder zurück. Mandanten, die Ihr Fahrzeug behalten erzielen einen Ausgleich für den Minderwert in Höhe von bis zu 20 % des Kaufpreises. Bei den jeweiligen Szenarien werden die gefahrenen Kilometer und der Kaufpreis entsprechend berücksichtigt. Wir werden von Mandanten im Durchschnitt mit 4,9 von 5 Sternen bewertet. Überzeugen Sie sich selbst auf Proven Expert oder anwalt.de .
» UNSERE MANDANTEN
» GESCHÄDIGTEN VERBRAUCHERN ZU IHREM RECHT VERHELFEN
Im undurchsichtigen Abgasnebel des Dieselskandals kämpft von Buttlar Rechtsanwälte als Kompass der Gerechtigkeit für geschädigte Verbraucher. In mittlerweile mehr als 3.500 Fällen bieten die Spezialisten der Kanzlei den großen Autokonzernen die Stirn und verhelfen ihren Mandanten zur Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Entschädigung.
// DIESELGATE: IHRE RECHTE //
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// WAS KÖNNEN WIR ALS KANZLEI FÜR SIE TUN? //

» Prüfung, ob Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist
» Beratung, ob die Teilnahme an dem Rückruf zu rechtlichen Nachteilen führt
» Ersteinschätzung, ob mit Aussicht auf Erfolg Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
» bei vorhandener Rechtsschutzversicherung: Durchführung einer Deckungsanfrage