// Ihre Optionen im Überblick //
Die Rechtmäßigkeit von Rückforderungen der Corona-Soforthilfe wird aktuell intensiv diskutiert. Ein zentraler Streitpunkt ist die nachträgliche Überprüfung des tatsächlichen Liquiditätsengpasses durch die Behörden. Viele Verwaltungsgerichte haben bereits entschieden, dass die rückwirkende Anwendung verschärfter Prüfkriterien rechtlich bedenklich ist. Besonders problematisch ist dabei die Tatsache, dass Unternehmen die Soforthilfen in einer extremen Ausnahmesituation beantragten, als verlässliche Prognosen kaum möglich waren. Die ursprünglichen Förderrichtlinien sahen eine Bedarfsprognose vor – nun aber werden tatsächlich eingetretene Zahlen zugrunde gelegt. Diese nachträgliche Änderung der Bewertungsgrundlage ist aus verwaltungsrechtlicher Sicht höchst fragwürdig. Wir von Buttlar Rechtsanwälte beraten Sie gerne im Detail.
Für viele kleine und mittlere Unternehmen bedeuten die Rückforderungen der Corona-Soforthilfe eine massive finanzielle Belastung. Gerade in Zeiten steigender Energiekosten und anhaltender wirtschaftlicher Unsicherheit können Rückzahlungsforderungen von mehreren tausend Euro existenzbedrohend sein. Besonders bitter ist dies für Unternehmen, die die Hilfen damals zur Rettung ihrer Betriebe einsetzten und damit Arbeitsplätze sicherten. Diese Unternehmen haben die Förderung genauso verwendet, wie es politisch gewollt war – nämlich zur Überbrückung der pandemiebedingten Krise. Eine pauschale Rückforderung ohne Berücksichtigung der individuellen Situation und der damaligen Ausnahmebedingungen wird der Komplexität der Lage nicht gerecht.
Das Wichtigste im Überblick
- Viele Rückforderungen von Corona-Soforthilfen basieren auf fehlerhaften Berechnungen und können erfolgreich angefochten werden
- Unsere Kanzlei hat bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich vertreten und Rückforderungen vollständig aufheben oder deutlich reduzieren können
- Schnelles Handeln ist aufgrund strenger Fristen geboten - vereinbaren Sie jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung
// Photovoltaikanlage defekt: Wer zahlt den Gutachter bei Mängeln? //
Mängel an der PV-Anlage erkannt – und der Verkäufer reagiert nicht? In diesem Beitrag erfahren Sie, wann und wie Sie ein Gutachten beauftragen können – und unter welchen Voraussetzungen die Gutachterkosten bei Photovoltaik-Mängeln vom Verkäufer oder Installateur übernommen werden müssen.
// Warum ein Gutachter bei defekter Photovoltaikanlage wichtig ist //
Ob Ihre Photovoltaikanlage korrekt installiert wurde, lässt sich für Laien oft nicht beurteilen. Doch wenn Auffälligkeiten auftreten – etwa verringerte Leistung, sichtbare Schäden oder fehlerhafte Kabelverlegung – stellt sich die Frage:
Darf ich bereits vor einem Gerichtsverfahren einen Gutachter beauftragen? Und wer trägt die Kosten?
// Urteil: Verkäufer muss Gutachterkosten bei PV-Mängeln oft erstatten //
Laut OLG Düsseldorf (Urteil vom 14.04.2015 – 21 U 162/14) muss der Verkäufer oder Installateur die Kosten für ein erforderliches Gutachten übernehmen, wenn er für den Mangel verantwortlich ist. Das gilt auch außerhalb eines Gerichtsverfahrens.
Ein Gutachten hilft dabei, die Ursache und das Ausmaß des Schadens zu dokumentieren, um Mängelbeseitigung oder Schadensersatz geltend zu machen.
// Wann sind Gutachterkosten bei PV-Anlagen erstattungsfähig? //
- Konkrete Mängel liegen vor (z. B. geringe Leistung, beschädigte Teile, lockere Kabel)
- Mängelrüge wurde schriftlich an den Anbieter geschickt
- Keine Reaktion oder keine Nachbesserung seitens des Verkäufers
Tipp: Eine Ablehnung der Nachbesserung ist nicht erforderlich – Untätigkeit genügt.
// Vorsicht: Kein Gutachten ohne vorherige Mängelrüge //
Vor der Gutachterbeauftragung muss dem Anbieter die Chance gegeben werden, den Mangel zu beheben. Dazu reicht eine symptomhafte Beschreibung mit einer angemessenen Fristsetzung.
Ohne vorherige Rüge kann das Gutachten als voreilig gelten – und dann werden die Kosten nicht erstattet.
// Beispiel: So gehen Sie richtig vor //
- Symptome erkennen (z. B. Leistungsverlust, Modulausfall)
- Mängelrüge an den Anbieter senden (schriftlich, mit Frist)
- Keine Reaktion? Dann: Gutachter beauftragen
- Rechtliche Prüfung durch eine Kanzlei
// Unser Tipp: Erst zum Anwalt, dann zum Gutachter //
Als spezialisierte Kanzlei für Photovoltaik-Recht unterstützen wir Sie bei Problemen mit Verkäufern, Händlern und Installateuren. Wer den Verdacht hat, dass seine Anlage mangelhaft installiert wurde, sollte sich vor der Beauftragung eines Gutachters rechtlich beraten lassen.
📞 Kostenfreie Ersteinschätzung: Kontaktieren Sie uns – wir prüfen, ob die Gutachterkosten vom Anbieter ersetzt werden müssen.
// Häufig gestellte Fragen //
Wer zahlt das Gutachten bei Mängeln an meiner Photovoltaikanlage?
Wenn der Verkäufer oder Installateur für den Mangel verantwortlich ist, muss er laut Rechtsprechung die Kosten für ein notwendiges Gutachten übernehmen – auch außerhalb eines Gerichtsverfahrens.
Wann ist ein Gutachten bei PV-Mängeln erstattungsfähig?
Sobald konkrete Anzeichen für Mängel vorliegen und der Anbieter nach einer Mängelrüge untätig bleibt, ist ein Gutachten in der Regel erforderlich – und die Kosten können ersetzt verlangt werden.
Kann ich Gutachterkosten ohne erkennbare Mängel erstattet bekommen?
Nein. Eine vorbeugende Prüfung ohne erkennbare Mängel wird von den Gerichten nicht als erforderlich angesehen – die Kosten muss der Kunde dann selbst tragen.
Was tun, wenn meine Photovoltaikanlage schlecht funktioniert?
Notieren Sie die Symptome, informieren Sie den Anbieter schriftlich mit Frist zur Nachbesserung. Bleibt er untätig, kann ein Gutachten sinnvoll sein. Lassen Sie sich am besten zuvor rechtlich beraten.
// Unser Video zum Thema Photovoltaik-Investment//
Alle wichtigen Informationen rund um dieses Thema von Wolf von Buttlar
// Häufig gestellte Fragen //

Photovoltaikanlage defekt: Wer zahlt den Gutachter bei Mängeln?
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