Widerruf der Rürup-Rente – Wichtige aktuelle Urteile für Verbraucher!
Immer mehr Verbraucher erkennen, dass ihre Rürup-Rente (Basisrente) nicht die erwartete Rendite bringt oder bei einem finanziellen Engpässe nicht in
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Viele Versicherungsnehmer der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG fühlen sich heute durch ihre Basisrente (Rürup-Rente) finanziell stark eingeschränkt. Die monatliche Auszahlung ist gering, das Kapital fest gebunden – eine Kündigung ist gar nicht möglich.
Die gute Nachricht: Viele Zurich-Verträge enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Das bedeutet: Sie können auch heute noch den Vertrag widerrufen und rückabwickeln – selbst, wenn er vor Jahren abgeschlossen wurde.
Als spezialisierte Kanzlei vertreten wir bundesweit Mandanten beim Widerruf von Rürup-Rentenverträgen – und verhelfen zu Rückzahlungen in oft fünfstelliger Höhe.
Zahlreiche Rürup-Renten der Zurich (bzw. Deutscher Herold) enthalten juristisch fehlerhafte oder unvollständige Widerrufsbelehrungen, insbesondere in Verträgen aus den Jahren 2005–2010.
Typische Fehler:
Rechtliche Folge:
Wurde die Widerrufsbelehrung falsch oder unvollständig erteilt, beginnt die Widerrufsfrist gar nicht oder nicht korrekt – der Vertrag kann dann auch Jahre später noch widerrufen werden.
Ein wirksamer Widerruf führt zur vollständigen Rückabwicklung des Vertrags – mit diesen Vorteilen:
Eine Mandantin unserer Kanzlei konnte ihre Zurich-Rürup-Rente nach über 10 Jahren widerrufen und erhielt mehr als 35.000 € zurück.
Ein Widerruf Ihrer Zurich-Rürup-Rente ist möglich, wenn:
Wir prüfen kostenlos, ob Ihr Vertrag widerrufbar ist – und wie viel Geld Sie zurückfordern können.
Vor allem Rürup-Renten (Basisrenten), abgeschlossen über die Deutscher Herold Lebensversicherung AG – meist zwischen 2005 und 2010.
Ja, selbst wenn der Vertrag bereits beitragsfrei gestellt wurde.
Eine Kündigung ist bei der Basisrente nicht möglich. Beim Widerruf erhalten Sie Ihre Beiträge und Zinsen zurück.
Die Erstprüfung ist kostenlos. Bei Mandatierung klären wir alle Kosten transparent.
Seit mehr als 25 Jahren setzt sich die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte im Bereich des Bank- und Kapitalanlagerechts erfolgreich für die Rechte ihrer Mandanten ein. Unsere langjährige Expertise im Versicherungs- und Pensionsrecht kommt Ihnen direkt zugute, wenn Sie an einer unrentablen oder fehlerhaften Basisrente leiden. Wir wissen genau, worauf es bei der Prüfung von Vertragsunterlagen ankommt und wie wir Ihre Ansprüche auf Widerruf oder Rückabwicklung erfolgreich durchsetzen.
Was uns besonders auszeichnet: Bei von Buttlar Rechtsanwälte sind Sie keine anonyme Fallnummer. Sie erhalten von Anfang an einen persönlichen Ansprechpartner, der Ihr Verfahren mit höchster Priorität betreut. Diese direkte und individuelle Betreuung ermöglicht es uns, schnell und gezielt auf neue Entwicklungen in Ihrem Fall zu reagieren.
Sollten Sie unter hohen Kosten, blockiertem Kapital oder steuerlichen Nachteilen durch Ihre Rürup-Rente leiden, bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen. Gemeinsam entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie, um Ihre Beiträge zurückzuerhalten – für finanzielle Freiheit und Planungssicherheit.
Immer mehr Verbraucher erkennen, dass ihre Rürup-Rente (Basisrente) nicht die erwartete Rendite bringt oder bei einem finanziellen Engpässe nicht in
Wir bitten Sie, das Formular auszufüllen. Sobald Sie dies getan haben, werden wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
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