// Probleme mit Ihrem Solarinvestment? Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen! //
Sie haben in eine Photovoltaikanlage investiert und die versprochenen Erträge bleiben aus? Die Prognoserechnung entpuppt sich als unrealistisch? Die Module weisen Mängel auf oder der Wechselrichter fällt immer wieder aus? Als auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei unterstützen wir Sie bei Problemen mit Ihrem Solarinvestment.
Wenn Ihre Photovoltaikanlage nicht die versprochene Leistung erbringt, haben Sie verschiedene rechtliche Möglichkeiten. Bei technischen Mängeln können Sie Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer geltend machen, die beim Kaufvertrag zwei Jahre und beim Werkvertrag fünf Jahre bestehen. Zusätzlich greifen oft Herstellergarantien, die bis zu 25 Jahre Schutz bieten können. Besonders problematisch sind Wechselrichterausfälle und Qualitätsmängel an den Modulen, die die Wirtschaftlichkeit erheblich beeinträchtigen. Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist entscheidend, da Fristen die Durchsetzbarkeit Ihrer Ansprüche begrenzen können.
Viele Solarinvestoren sehen sich mit deutlich niedrigeren Erträgen konfrontiert als ursprünglich prognostiziert. Wurden in der Beratungsphase unrealistische Annahmen zu Sonnenstunden, Modulleistung oder Betriebskosten getroffen, kann eine Falschberatung vorliegen. In solchen Fällen sind Schadensersatzansprüche gegen Berater und Vermittler möglich. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn das Investment hauptsächlich mit Steuervorteilen beworben wurde, da diese lediglich zu einer zeitlichen Verschiebung der Steuerlast führen. Entscheidend für erfolgreiche Ansprüche sind die Dokumentation der ursprünglichen Beratung sowie ein Nachweis der tatsächlichen Ertragssituation im Vergleich zur Prognose.
Das Wichtigste im Überblick
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Niedrigere Erträge als versprochen?
Wir prüfen, ob eine Falschberatung oder fehlerhafte Prognoserechnung vorliegt und helfen Ihnen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen. -
Technische Mängel an Ihrer Anlage?
Wir setzen Ihre Gewährleistungsansprüche gegenüber Verkäufern und Herstellern durch und sorgen für Nachbesserung oder Entschädigung. -
Fehlerhafte Abrechnungen vom Anlagenbetreiber?
Wir analysieren die Abrechnungen und helfen Ihnen, zu Ihrem Recht zu kommen.
// Wenn das Solarinvestment zur Enttäuschung wird //
Was als nachhaltige und renditestarke Geldanlage begann, entwickelt sich für viele Investoren zum finanziellen Problemfall. Häufig liegen die tatsächlichen Erträge deutlich unter den anfänglichen Prognosen. Die Ursachen sind vielfältig:
- Unrealistische Ertragsberechnungen bei der Beratung
- Minderleistung der Module oder Wechselrichter
- Versteckte Kosten, die in den Wirtschaftlichkeitsberechnungen nicht berücksichtigt wurden
- Fehlerhafte Installation und mangelhafte Elektroarbeiten
- Intransparente oder fehlerhafte Abrechnungen der Betreibergesellschaft
Besonders problematisch wird es, wenn Steuervorteile wie der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG als Hauptargument für das Investment angeführt wurden. Diese Steuereffekte führen nur zu einer zeitlichen Verschiebung der Steuerlast – wenn die Anlage nicht die versprochene Leistung bringt, drohen wirtschaftliche Verluste trotz anfänglicher Steuervorteile.
// Ihre Rechte bei Problemen mit Solarinvestments //
Bei Minderleistung und technischen Mängeln
Wenn Ihre Photovoltaikanlage nicht die zugesicherte Leistung erbringt oder technische Mängel aufweist, stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer (Nachbesserung, Minderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag)
- Garantieansprüche gegen den Hersteller (je nach Garantievereinbarung)
- Schadensersatzansprüche bei schuldhafter Pflichtverletzung
Wichtig ist die Beachtung der Fristen: Die Gewährleistung beträgt bei Kaufverträgen in der Regel zwei Jahre, bei Werkverträgen fünf Jahre.
Bei fehlerhafter Beratung und Falschprognosen
Wurden Sie bei der Investitionsentscheidung falsch beraten oder basierten Ihre Ertragserwartungen auf unrealistischen Prognoseberechnungen, können Sie:
- Schadensersatzansprüche gegen Berater und Vermittler geltend machen
- Je nach Vertragsgestaltung den Rücktritt vom Kaufvertrag erwirken
- Bei arglistiger Täuschung die Anfechtung des Vertrags erklären
Bei fehlerhaften Abrechnungen
Wenn die Abrechnungen der Betreibergesellschaft oder des Anlageverwalters fehlerhaft sind, unterstützen wir Sie bei:
- Der Prüfung und Reklamation der Abrechnungen
- Der Durchsetzung korrekter Abrechnungen und Nachzahlungen
- Gegebenenfalls der b>Geltendmachung von Verzugszinsen
// So helfen wir Ihnen bei Problemen mit Ihrem Solarinvestment //
- Analyse Ihrer Situation: In einem ersten Gespräch erfassen wir die Probleme mit Ihrem Solarinvestment und sichten die relevanten Unterlagen (Verträge, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Ertragsdaten, Abrechnungen).
- Rechtliche Bewertung: Wir prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen und bewerten die Erfolgsaussichten verschiedener Vorgehensweisen.
- Durchsetzung Ihrer Ansprüche: Je nach Situation setzen wir Ihre Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich durch. Dabei nutzen wir unsere langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht und unsere Expertise in der erfolgreichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
// Erfahrung im Umgang mit Investmentproblemen //
Als auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei verfügen wir über Erfahrung in der Durchsetzung von Ansprüchen bei problematischen Kapitalanlagen.
Unsere Expertise im Bereich Schadensersatz belegen wir durch die erfolgreiche Vertretung in einigen Verfahren. Diese Erfahrung und Durchsetzungskraft bringen wir auch bei Problemen mit Solarinvestments ein.