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Solarinvestments

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// Probleme mit Ihrem Solarinvestment? Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen! //

Sie haben in eine Photovoltaikanlage investiert und die versprochenen Erträge bleiben aus? Die Prognoserechnung entpuppt sich als unrealistisch? Die Module weisen Mängel auf oder der Wechselrichter fällt immer wieder aus? Als auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei unterstützen wir Sie bei Problemen mit Ihrem Solarinvestment.

Wenn Ihre Photovoltaikanlage nicht die versprochene Leistung erbringt, haben Sie verschiedene rechtliche Möglichkeiten. Bei technischen Mängeln können Sie Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer geltend machen, die beim Kaufvertrag zwei Jahre und beim Werkvertrag fünf Jahre bestehen. Zusätzlich greifen oft Herstellergarantien, die bis zu 25 Jahre Schutz bieten können. Besonders problematisch sind Wechselrichterausfälle und Qualitätsmängel an den Modulen, die die Wirtschaftlichkeit erheblich beeinträchtigen. Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist entscheidend, da Fristen die Durchsetzbarkeit Ihrer Ansprüche begrenzen können.

Viele Solarinvestoren sehen sich mit deutlich niedrigeren Erträgen konfrontiert als ursprünglich prognostiziert. Wurden in der Beratungsphase unrealistische Annahmen zu Sonnenstunden, Modulleistung oder Betriebskosten getroffen, kann eine Falschberatung vorliegen. In solchen Fällen sind Schadensersatzansprüche gegen Berater und Vermittler möglich. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn das Investment hauptsächlich mit Steuervorteilen beworben wurde, da diese lediglich zu einer zeitlichen Verschiebung der Steuerlast führen. Entscheidend für erfolgreiche Ansprüche sind die Dokumentation der ursprünglichen Beratung sowie ein Nachweis der tatsächlichen Ertragssituation im Vergleich zur Prognose.

Das Wichtigste im Überblick

// Wenn das Solarinvestment zur Enttäuschung wird //

Was als nachhaltige und renditestarke Geldanlage begann, entwickelt sich für viele Investoren zum finanziellen Problemfall. Häufig liegen die tatsächlichen Erträge deutlich unter den anfänglichen Prognosen. Die Ursachen sind vielfältig:

  • Unrealistische Ertragsberechnungen bei der Beratung
  • Minderleistung der Module oder Wechselrichter
  • Versteckte Kosten, die in den Wirtschaftlichkeitsberechnungen nicht berücksichtigt wurden
  • Fehlerhafte Installation und mangelhafte Elektroarbeiten
  • Intransparente oder fehlerhafte Abrechnungen der Betreibergesellschaft

Besonders problematisch wird es, wenn Steuervorteile wie der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG als Hauptargument für das Investment angeführt wurden. Diese Steuereffekte führen nur zu einer zeitlichen Verschiebung der Steuerlast – wenn die Anlage nicht die versprochene Leistung bringt, drohen wirtschaftliche Verluste trotz anfänglicher Steuervorteile.

// Ihre Rechte bei Problemen mit Solarinvestments //

Bei Minderleistung und technischen Mängeln

Wenn Ihre Photovoltaikanlage nicht die zugesicherte Leistung erbringt oder technische Mängel aufweist, stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer (Nachbesserung, Minderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag)
  • Garantieansprüche gegen den Hersteller (je nach Garantievereinbarung)
  • Schadensersatzansprüche bei schuldhafter Pflichtverletzung

Wichtig ist die Beachtung der Fristen: Die Gewährleistung beträgt bei Kaufverträgen in der Regel zwei Jahre, bei Werkverträgen fünf Jahre. 

Bei fehlerhafter Beratung und Falschprognosen

Wurden Sie bei der Investitionsentscheidung falsch beraten oder basierten Ihre Ertragserwartungen auf unrealistischen Prognoseberechnungen, können Sie:

  • Schadensersatzansprüche gegen Berater und Vermittler geltend machen
  • Je nach Vertragsgestaltung den Rücktritt vom Kaufvertrag erwirken
  • Bei arglistiger Täuschung die Anfechtung des Vertrags erklären

Bei fehlerhaften Abrechnungen

Wenn die Abrechnungen der Betreibergesellschaft oder des Anlageverwalters fehlerhaft sind, unterstützen wir Sie bei:

  • Der Prüfung und Reklamation der Abrechnungen
  • Der Durchsetzung korrekter Abrechnungen und Nachzahlungen
  • Gegebenenfalls der b>Geltendmachung von Verzugszinsen

// So helfen wir Ihnen bei Problemen mit Ihrem Solarinvestment //

  1. Analyse Ihrer Situation: In einem ersten Gespräch erfassen wir die Probleme mit Ihrem Solarinvestment und sichten die relevanten Unterlagen (Verträge, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Ertragsdaten, Abrechnungen).
  2. Rechtliche Bewertung: Wir prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen und bewerten die Erfolgsaussichten verschiedener Vorgehensweisen.
  3. Durchsetzung Ihrer Ansprüche: Je nach Situation setzen wir Ihre Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich durch. Dabei nutzen wir unsere langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht und unsere Expertise in der erfolgreichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

// Erfahrung im Umgang mit Investmentproblemen //

Als auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei verfügen wir über Erfahrung in der Durchsetzung von Ansprüchen bei problematischen Kapitalanlagen. 

Unsere Expertise im Bereich Schadensersatz belegen wir durch die erfolgreiche Vertretung in einigen Verfahren. Diese Erfahrung und Durchsetzungskraft bringen wir auch bei Problemen mit Solarinvestments ein. 

// Häufig gestellte Fragen //

Die meisten Hersteller garantieren, dass ihre Module nach 25 Jahren noch mindestens 80% der Nennleistung erbringen. Wenn Ihre Anlage deutlich unter diesem Wert liegt, könnte ein Garantiefall vorliegen. Wir helfen Ihnen, dies zu prüfen und entsprechende Ansprüche geltend zu machen.
Zunächst müssen die Ursachen ermittelt werden: Liegt es an technischen Mängeln, an unrealistischen Annahmen in der Prognoseberechnung oder an anderen Faktoren? Je nach Ursache kommen unterschiedliche rechtliche Schritte in Betracht. Wir analysieren Ihren Fall und entwickeln eine passende Strategie.
Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Kaufverträgen zwei Jahre, bei Werkverträgen fünf Jahre. Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung verjähren in der Regel nach drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem Sie von dem Schaden Kenntnis erlangt haben. Die rechtzeitige rechtliche Prüfung ist daher entscheidend!
Bei Insolvenz des Herstellers können Garantieansprüche oft schwer durchsetzbar sein. In solchen Fällen prüfen wir alternative Anspruchsgrundlagen gegen andere Beteiligte, wie Verkäufer, Berater oder Vermittler. Unter Umständen können auch produkthaftungsrechtliche Ansprüche bestehen.
Die Erfolgsaussichten hängen vom Einzelfall ab. Entscheidend sind die vertraglichen Grundlagen, die Dokumentation der Beratung und die konkrete Schadenshöhe. In einem ersten Beratungsgespräch können wir Ihre Chancen realistisch einschätzen und Ihnen eine fundierte Empfehlung geben.
Wir bieten Ihnen ein Orientierungsgespräch an, in dem wir Ihre Situation bewerten. Die weiteren Kosten hängen vom Umfang der notwendigen rechtlichen Schritte ab. Oft kann eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen – wir prüfen gerne, ob Ihre Versicherung greift.
Auch bei älteren Anlagen können unter Umständen noch Ansprüche bestehen, insbesondere wenn die Probleme erst kürzlich erkannt wurden oder wenn langfristige Garantien bestehen. Entscheidend ist, wann die Verjährungsfrist zu laufen begonnen hat – wir prüfen dies gerne für Sie.
Der Nachweis erfolgt meist durch ein technisches Gutachten, das die Minderleistung oder den Mangel dokumentiert. Wir unterstützen Sie bei der Beauftragung eines qualifizierten Sachverständigen und der Interpretation der Ergebnisse. Wichtig ist auch die lückenlose Dokumentation der Erträge und aller aufgetretenen Probleme.
Je nach Problemlage können Ansprüche gegen verschiedene Beteiligte bestehen: den Verkäufer der Anlage, den Hersteller der Komponenten, den Installationsbetrieb, den Berater oder Vermittler, die Betreibergesellschaft oder den Projektierer. Wir identifizieren die richtigen Anspruchsgegner für Ihren Fall.
Die Dauer hängt davon ab, ob eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann oder ein Gerichtsverfahren notwendig wird. Eine außergerichtliche Lösung kann innerhalb weniger Monate erreicht werden, während Gerichtsverfahren je nach Instanzenzug mehrere Jahre dauern können. Wir setzen uns für eine zügige und effiziente Lösung Ihres Falls ein.

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