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Anwalt Immobilien­recht

Erfahrungen & Bewertungen zu von Buttlar Rechtsanwälte

Ihre Ansprüche durchsetzen

Stehen Sie vor einem Immobiliengeschäft, das sich anders entwickelt hat als geplant? Haben Sie das Gefühl, dass Ihre Bank oder Ihr Vertragspartner Ihre Rechte nicht ernst nimmt?

Als Anwalt für Immobilienrecht begleiten wir Sie in genau diesen Situationen. Immobilien sind für die meisten Menschen die größte finanzielle Entscheidung ihres Lebens. Umso wichtiger ist es, auf kompetente rechtliche Begleitung zu setzen, wenn Probleme auftreten.

Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche klar zu benennen, rechtlich zu bewerten und konsequent durchzusetzen – außergerichtlich wann immer möglich, gerichtlich wenn notwendig. Dabei bringen wir langjährige Erfahrung in Immobilienfinanzierungen, Kaufvertragsstreitigkeiten und der Auseinandersetzung mit Banken mit.

Sie müssen nicht allein durch diesen Prozess. Wir stehen Ihnen mit klaren Einschätzungen, transparenter Kommunikation und echter Lösungsorientierung zur Seite.

Unsere Leistungen

Rechtliche Prüfung von Immobilien­kaufverträgen

Beratung bei fehlgeschlagenen Immobilien­finanzierungen

Durchsetzung von Ansprüchen wegen Baumängeln

Rückabwicklung/Anfechtung von Immobilien­kaufverträgen

Vorfälligkeitsentschädigung – Überprüfung und Rückforderung

Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften mit Immobilienbesitz

Beratung bei Kreditkündigungen durch die Bank

Rechtliche Prüfung von Immobilien­kaufverträgen
Ein Immobilienkaufvertrag ist ein komplexes Dokument. Viele Klauseln sind für Laien schwer verständlich – und manche davon können im Streitfall erhebliche finanzielle Konsequenzen haben. Wir prüfen Ihren Kaufvertrag auf problematische Regelungen, unklare Formulierungen und rechtliche Risiken, bevor Sie unterschreiben. So schaffen wir Klarheit über Ihre Rechte und Pflichten. Wenn Änderungen notwendig sind, unterstützen wir Sie bei der Verhandlung mit der Gegenseite. Unser Ziel ist, dass Sie mit einem Vertrag abschließen, der Ihre Interessen wirklich schützt.
Beratung bei fehlgeschlagenen Immobilien­finanzierungen
Manchmal läuft eine Immobilienfinanzierung nicht wie geplant. Die Bank verweigert die Auszahlung, Zinsbindungen enden zu einem ungünstigen Zeitpunkt, oder vereinbarte Konditionen werden nicht eingehalten. Wir analysieren Ihre Vertragssituation sorgfältig und zeigen Ihnen auf, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben. Durch unsere langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht kennen wir die typischen Streitpunkte zwischen Kreditinstituten und Kreditnehmern sehr genau. Wir führen Verhandlungen mit der Bank – und wenn nötig, vertreten wir Ihre Interessen auch gerichtlich.
Durchsetzung von Ansprüchen wegen Baumängeln
Baumängel können nach dem Erwerb einer Immobilie zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Ob Feuchtigkeitsschäden, mangelhafte Bauausführung oder verschwiegene Defekte – Sie haben als Käufer Rechte. Wir prüfen, ob Gewährleistungsansprüche gegen Verkäufer, Bauträger oder ausführende Handwerker bestehen. Dabei beziehen wir bei Bedarf technische Sachverständige aus unserem Netzwerk ein, um Mängel professionell dokumentieren zu lassen. Unser Ziel ist eine schnelle und wirtschaftlich sinnvolle Lösung – sei es durch Nachbesserung, Kaufpreisminderung oder Schadensersatz.
Rückabwicklung/Anfechtung von Immobilien­kaufverträgen
Immobilienkaufverträge können unter bestimmten Voraussetzungen angefochten oder rückabgewickelt werden. Folgende Gründe kommen in Betracht:
  • Arglistige Täuschung (§ 123 BGB): Verschwiegene Mängel wie Schimmelbefall, Feuchtigkeitsschäden, drohende Zwangsversteigerung oder bekannte Altlasten begründen ein Anfechtungsrecht.
  • Sachmängelhaftung & Rücktritt (§§ 434, 437 BGB): Erhebliche Mängel, die nicht ordnungsgemäß offenbart wurden, können trotz Gewährleistungsausschluss einen Rücktritt rechtfertigen.
  • Irrtum über wesentliche Eigenschaften (§ 119 BGB): Falsche Vorstellungen über Baujahr, Wohnfläche, Bebaubarkeit oder öffentlich-rechtliche Beschränkungen können zur Anfechtung berechtigen.
  • Falschberatung durch Makler oder Notar: Fehlerhafte Aufklärung, unvollständige Notarbelehrungen oder fehlerhafte Exposéangaben können Schadensersatzansprüche begründen.
  • Wucher & Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB): Grob überhöhte Kaufpreise im Missverhältnis zum Verkehrswert können die Nichtigkeit des gesamten Vertrags begründen.
Vorfälligkeitsentschädigung – Überprüfung und Rückforderung
Wenn Sie ein Immobiliendarlehen vorzeitig ablösen, verlangen Banken häufig eine Vorfälligkeitsentschädigung. Diese ist jedoch nicht immer in der geforderten Höhe berechtigt. Manche Banken berechnen diese Entschädigung fehlerhaft oder auf Basis unzulässiger Klauseln. Wir prüfen die Berechnung Ihrer Bank mit der nötigen Fachkenntnis. Wenn die Forderung überhöht oder unberechtigt ist, fordern wir den zu viel gezahlten Betrag für Sie zurück.
Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften mit Immobilienbesitz
Wenn mehrere Erben eine Immobilie geerbt haben, kommt es häufig zu Meinungsverschiedenheiten über Nutzung, Verkauf oder Verwaltung. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte innerhalb der Erbengemeinschaft zu klären und durchzusetzen. Kommt keine Einigung zustande, begleiten wir Sie durch ein Teilungsversteigerungsverfahren. Dabei verbinden wir unsere erbrechtliche Kompetenz mit unserer Erfahrung im Bank- und Immobilienrecht – ein Vorteil, der in diesen oft vielschichtigen Fällen besonders wertvoll ist.
Rechtliche Begleitung bei Grundstücksstreitigkeiten
Streitigkeiten über Grundstücksgrenzen, Wegerechte, Nachbarrechte oder eingetragene Dienstbarkeiten können belastend und langwierig sein. Wir analysieren die Grundbuchsituation und die relevanten rechtlichen Grundlagen. Auf dieser Basis entwickeln wir mit Ihnen eine klare Strategie für die Auseinandersetzung mit Nachbarn, Behörden oder anderen Beteiligten. Unser Anspruch ist dabei immer: eine Lösung finden, die für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist und rechtlich dauerhaft trägt.
Beratung bei Kreditkündigungen durch die Bank
Kündigt eine Bank einen Immobilienkredit, steht viel auf dem Spiel. Wir prüfen, ob die Kündigung rechtlich wirksam ist – denn Banken sind dabei an strenge Voraussetzungen gebunden. Gleichzeitig suchen wir gemeinsam mit Ihnen nach Lösungen: Kann das Verhältnis zur Bank normalisiert werden? Gibt es eine Möglichkeit zur Umschuldung? Wir nehmen bei Bedarf auch an persönlichen Bankgesprächen teil und setzen uns direkt für Ihre Interessen ein.
Prüfung und Anfechtung von Darlehensverträgen
Nicht jeder Darlehensvertrag, der für eine Immobilie abgeschlossen wurde, ist rechtlich einwandfrei. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, unzulässige Gebühren oder intransparente Klauseln können dazu führen, dass ein Vertrag anfechtbar ist oder Ihnen ein Widerrufsrecht zusteht. Wir analysieren Ihren Vertrag sorgfältig und erklären Ihnen verständlich, welche rechtlichen Optionen Sie haben. In vielen Fällen können durch eine erfolgreiche Anfechtung erhebliche finanzielle Vorteile erzielt werden.

Unser Beratungsprozess

Unverbindliche Ersteinschätzung

Sie schildern uns Ihre Situation – per Telefon, E-Mail oder über unser Online-Kontaktformular. In einem ersten Gespräch hören wir zu und geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Lage.
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Individuelle Beratung und Strategie

Wir analysieren Ihre Unterlagen und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine rechtliche Strategie. Die Beratung findet statt, wie es für Sie am besten passt: per Telefon, Videokonferenz oder persönlich.
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Konsequente Durchsetzung Ihrer Rechte

Wir handeln in Ihrem Interesse – außergerichtlich durch Verhandlungen mit der Gegenseite oder gerichtlich, wenn eine Einigung nicht möglich ist. Sie werden regelmäßig über den Stand Ihres Falles informiert. Unsere Kommunikation ist klar, transparent und verständlich.
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Unsere Kanzlei

Wir haben bereits zahlreiche Mandate in den Bereichen Bank- und Kapitalmarktrecht, Immobilienfinanzierung und verwandten Rechtsgebieten bearbeitet. Für uns ist es selbstverständlich, schnell und transparent zu kommunizieren.

Wir arbeiten eng mit einem breiten Netzwerk aus Notaren, Steuerberatern und Sachverständigen zusammen, das wir bei Bedarf für unsere Mandanten einsetzen. Unsere Kanzlei legt großen Wert darauf, dass der wirtschaftliche Mehrwert für unsere Mandanten positiv ist – wir beraten Sie daher immer auch mit Blick auf die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit eines Verfahrens.

Viele unserer Mandanten kommen über persönliche Empfehlungen oder aufgrund unserer zahlreichen positiven Bewertungen zu uns. Das bestätigt uns darin, dass unsere Arbeitsweise – seriös, lösungsorientiert und mandantenorientiert – den Unterschied macht. Der Mandant steht für uns im Mittelpunkt – das ist keine Floskel, sondern gelebte Praxis.

Ihre Vorteile

Klare Einschätzung von Anfang an: Wir sagen Ihnen offen, wenn Erfolgsaussichten gering sind und sparen Ihnen so Zeit und Geld.

Schnittstellenkompetenz Bank- und Immobilienrecht: Immobilienstreitigkeiten haben fast immer eine bank- oder finanzrechtliche Dimension. Hier bringen wir eine Tiefe an Wissen mit, die für den Ausgang Ihres Falls entscheidend sein kann.

Netzwerk zu relevanten Fachleuten: Wir arbeiten mit Notaren, Sachverständigen und Steuerberatern zusammen. Bei komplexen Fällen ziehen wir die richtigen Fachleute hinzu.

Transparente Kommunikation: Sie wissen jederzeit, was wir für Sie tun und wie Ihr Fall steht. Keine langen Wartezeiten, keine Überraschungen.

Digitale Mandantenbetreuung: Egal ob Hamburg, München oder Berlin – wir betreuen Sie vollständig auf digitalem Weg. Persönliche Termine in Stuttgart sind möglich, aber kein Muss.

Unverbindliche Ersteinschätzung: Sie können sich völlig unverbindlich an uns wenden. Wir prüfen Ihre Situation und geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung.

Häufig gestellte Fragen

So früh wie möglich. Viele Mandanten wenden sich erst an uns, wenn eine Situation bereits eskaliert ist. Dabei lässt sich in frühen Phasen oft am meisten bewirken. Wir empfehlen: Im Zweifel lieber früh fragen. Unsere Ersteinschätzung gibt Ihnen schnell Klarheit.
Ja, wir sind bundesweit tätig. Wir betreuen Mandanten aus ganz Deutschland – per Telefon, Videokonferenz und E-Mail. Ein persönlicher Termin ist in den meisten Fällen nicht notwendig. Wenn Sie dennoch persönlich kommen möchten, sind wir in Stuttgart gut erreichbar.
Handeln Sie schnell. In solchen Situationen ist jeder Tag wichtig. Kontaktieren Sie uns umgehend – wir können die Ausgangssituation schnell bewerten und Ihnen sagen, welche rechtlichen Schritte möglich sind. Je früher wir eingeschaltet werden, desto mehr Handlungsspielraum besteht.
Nicht unbedingt. Manche Banken berechnen die Vorfälligkeitsentschädigung fehlerhaft oder auf Basis unzulässiger Klauseln. Wir prüfen die Berechnung für Sie. Wenn die Forderung überhöht ist, fordern wir den Differenzbetrag zurück. Schicken Sie uns die relevanten Unterlagen – wir machen uns ein Bild.
Das hängt von den konkreten Umständen ab – insbesondere davon, ob der Mangel beim Kauf bekannt war oder arglistig verschwiegen wurde. Grundsätzlich haben Immobilienkäufer bei versteckten Mängeln Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer. Wir prüfen Ihren Fall und sagen Ihnen, welche Ansprüche realistisch sind.
Erbengemeinschaften mit Immobilienbesitz sind häufig konfliktträchtig. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, gibt es rechtliche Wege – unter anderem die Teilungsversteigerung. Wir helfen Ihnen, Ihre Position innerhalb der Erbengemeinschaft zu klären, und begleiten Sie durch das Verfahren. Wir verbinden dabei Erbrecht- und Immobilienrechtskenntnisse.
Es kann eines sein. Unverständliche oder fehlerhafte Klauseln können im Streitfall zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden – oder aber anfechtbar sein und zu Ihrem Vorteil gereichen. Wir prüfen Ihren Vertrag und erklären Ihnen verständlich, was drinsteht und was das für Sie bedeutet.
Nach Ihrer Kontaktaufnahme melden wir uns bei Ihnen. Wir führen ein erstes Gespräch, in dem wir Ihre Situation besprechen und Ihnen eine erste Einschätzung geben. Danach entscheiden Sie, ob und wie Sie mit uns zusammenarbeiten möchten. Die weitere Kommunikation läuft per Telefon, E-Mail oder Videokonferenz – je nachdem, was für Sie am besten passt.
Wir bereiten Sie gut darauf vor und vertreten Sie konsequent. Gleichzeitig sind wir realistisch: Wir führen nur Klageverfahren, bei denen wir gute Erfolgsaussichten sehen. Sie sollen am Ende keinen Schaden durch ein Verfahren haben. Wenn eine außergerichtliche Einigung wirtschaftlich sinnvoller ist, empfehlen wir das.

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20.12.2024

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