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Senec-Batteriespeicher: Händler und Senec nehmen Berufung vor OLG Oldenburg und Dresden zurück. Von Buttlar Rechtsanwälte erstreitet zwei rechtskräftige Urteile  

Sowohl das LG Oldenburg als auch das LG Leipzig bestätigen rechtskräftig, dass Ansprüche auf Rücktritt und Minderung für Käufer von Senec-Batteriespeicher bestehen. In beiden Fällen stellten die Gerichte erhebliche Sachmängel fest. Die von den beklagten Händlern und Senec eingelegten Berufungen wurden jeweils nach klaren Hinweisen der zuständigen Oberlandesgerichte (OLG Oldenburg und OLG Dresden) zurückgenommen. Beide Urteile sind nunmehr rechtskräftig – mit erheblicher Signalwirkung für betroffene Verbraucher bundesweit.

Rücktritt nach Leistungsdrosselung: LG Oldenburg bestätigt Mangel ab Gefahrübergang

Im Verfahren vor dem Landgericht Oldenburg (Az. 9 O 251/24, Urteil vom 06.11.2024) ging es um die nachträgliche Reduktion der Speicherkapazität eines Senec-Heimspeichers.  Senec hatte den Speicher seit Mitte August 2023 auf 70 % der Kapazität gedrosselt. Das Gericht sah darin einen erheblichen Mangel und sprach dem Kläger den Rücktritt vom Kaufvertrag zu. Entscheidend war die Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit:

„Der Kläger durfte davon ausgehen, dass der Speicher über einen Zeitraum von zehn Jahren dauerhaft zu 100 % nutzbar ist – und nicht nach Belieben durch den Hersteller gedrosselt werden kann.“

Im anschließenden Berufungsverfahren erteilte das OLG Oldenburg (Az. 2 U 145/24) in einer Terminverfügung einen klaren Hinweis. Der Senat teilte mit, dass der Speicher von Anfang an mangelhaft war:

„Der Senat geht davon aus, dass unabhängig von der Frage der Anwendung des Kauf-oder Werkvertragsrechts ein gewährleistungsrechtlicher Rückgewährsanspruch des Klägers
besteht. Er meint, dass der Batteriespeicher angesichts der ihm von Anfang an innewohnenden Gefahr der Leistungsreduzierung, die sich nur später verwirklicht hat, bereits bei
Gefahrübergang mangelhaft war. Ferner hält er die übrigen Voraussetzungen für erfüllt.“

Daraufhin nahmen der beklagte Händler und Senec die Berufungen noch vor der mündlichen Verhandlung zurück – das Urteil ist rechtskräftig.

Kaufpreisminderung wegen Gefahrenverdacht: LG Leipzig erkennt 30 % Mangelabschlag an

Im Verfahren vor dem Landgericht Leipzig (Az. 06 O 955/24, Urteil vom 23.10.2024) sprach das Gericht dem Käufer eines Senec-Speichers eine Minderung des Kaufpreises in Höhe von 30 % zu. Auch hier stützte sich das Urteil auf dokumentierte Brandereignisse baugleicher Senec-Modelle. Das LG Leipzig sah bereits im bloßen Gefahrenverdacht – gestützt auf vergleichbare Fälle – einen Mangel:

„Ein Wahrscheinlichkeitsgrad von unter 0,1 % muss nicht hingenommen werden. Es genügt der durch konkrete Brandereignisse belegte Gefahrenverdacht.“

Im Berufungsverfahren vor dem OLG Dresden (Az. 6 U 1500/24) wurde dann vom Senat in der mündlichen Verhandlung protokolliert:

„Die Berufung der Beklagten und der Streithelferin dürfte keinen Erfolg haben. Eine Revisionszulassung ist nicht beabsichtigt.“

Auch hier nahmen die Händlerin und Senec nach diesem deutlichen Hinweis ihre Berufung zurück. Auch dieses Urteil ist rechtskräftig.

Ihre Rechte als Käufer eines Senec-Batteriespeichers

Die beiden Entscheidungen zeigen deutlich:

✔ Eine nachträgliche Leistungsdrosselung stellt einen Sachmangel dar
✔ Auch ein Gefahrenverdacht kann Mängelrechte auslösen
✔ Käufer haben Anspruch auf Rücktritt oder Minderung

Was können betroffene Eigentümer jetzt tun?

Wenn auch Ihr Senec-Heimspeicher nachträglich gedrosselt wurde oder Sie von Sicherheitsbedenken betroffen sind, prüfen wir gerne Ihre Rücktritts- oder Minderungsansprüche.

Von Buttlar Rechtsanwälte – unsere Anwälte sind bundesweit tätig im Gewährleistungsrecht bei Photovoltaikanlagen und Stromspeichern und halfen bereits einer Vielzahl an Betroffenen ihre Rechte durchzusetzen.

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