T: 0711 320918-20 // E: kanzlei@vonbuttlar.com
Anwaltskosten bei von Buttlar Rechtsanwälte
Als Spezialkanzlei mit jahrelanger Erfahrung in den Bereichen Bankrecht, Erbrecht, Energierecht, Coronahilfen und Versicherungsrecht stehen wir für exzellente Beratung – mit klaren Preisen und nachvollziehbarer Struktur. Unsere Mandanten wissen von Anfang an, welche Kosten auf sie zukommen.
Dauer: ca. 15 Minuten
Kosten: kostenlos
Sie schildern uns kurz Ihre Situation, wir geben Ihnen eine erste unverbindliche Einschätzung der rechtlichen Lage. Dieses telefonische Vorgespräch hilft Ihnen einzuschätzen, ob und wie wir Ihnen weiterhelfen können.
Ziel: Klarheit über Rechtslage und Erfolgsaussichten
Kosten:
Wenn Ihre Anfrage eine eingehendere Prüfung erfordert – z. B. das Sichten von Unterlagen oder eine rechtliche Einschätzung über mehrere Optionen –, bieten wir Ihnen eine fundierte Erstberatung. Hier entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen die beste Strategie.
Die Vergütung erfolgt – soweit keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird – nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses regelt fair und transparent die Gebührenhöhe.
Gern erläutern wir Ihnen die für Sie konkret anfallenden Gebühren im Detail – transparent und verständlich.
Für komplexe, zeitintensive oder offene Sachverhalte bieten wir eine minutengenaue Abrechnung zum vereinbarten Stundensatz:
Position | Stundensatz (zzgl. MwSt.) |
Associate | 250 € |
Juniorpartner | 280 € |
Partner | 300 € |
Sie behalten jederzeit den Überblick über den Aufwand und die laufenden Kosten – durch regelmäßige Zeiterfassungen und transparente Zwischenstände.
Manche Leistungen können wir auf Wunsch zu einem fixen Pauschalpreis anbieten:
Leistung | Pauschalpreis (zzgl. MwSt.) |
Testament | ab 1.500 € |
Vorsorgevollmacht | 150 € |
Patientenverfügung | 150 € |
Sprechen Sie uns gerne an – wir erläutern, welche Optionen für Sie in Frage kommen.
Rechtsschutzversicherung
Auf Wunsch übernehmen wir für Sie die komplette Abwicklung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung:
Für diesen Aufwand berechnen wir eine pauschale Gebühr in Höhe von 150,00 € zzgl. MwSt. Diese Pauschale fällt zusätzlich zu einem etwaigen Selbstbehalt Ihrer Versicherung an.
Alternativ können Sie die Deckungsanfrage auch selbst stellen und uns bei erteilter Zusage beauftragen.
In Einzelfällen ist – im Rahmen des § 4a RVG – die Vereinbarung eines Erfolgshonorars möglich. Dieses Modell eignet sich insbesondere für außergerichtliche Tätigkeiten, bei denen ein bestimmter Ausgang angestrebt wird.
Für gerichtliche Verfahren können wir Sie auf Wunsch auch mit einem seriösen Prozessfinanzierer zusammenbringen.
Sie erhalten von uns immer vorab eine transparente Einschätzung der voraussichtlichen Kosten. Wir legen gemeinsam fest, welches Abrechnungsmodell für Sie sinnvoll ist. Unser Ziel: Rechtssicherheit und wirtschaftlicher Nutzen – klar kalkulierbar.
Sie haben Fragen zu den Gebühren?
Wir beraten Sie gerne persönlich:
Wir bitten Sie, das Formular auszufüllen. Sobald Sie dies getan haben, werden wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
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