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Anwalt Versicherungs­recht Wasser­schaden

Erfahrungen & Bewertungen zu von Buttlar Rechtsanwälte

Ihre Ansprüche durchsetzen

Hat Ihre Versicherung die Schadensregulierung abgelehnt oder nur einen Teil des Schadens erstattet? Kämpfen Sie darum, dass Ihr Versicherer den Wasserschaden überhaupt anerkennt? Versicherungsnehmer haben in vielen Fällen deutlich bessere Chancen, als die ablehnende Antwort der Versicherung vermuten lässt. Versicherungen prüfen Schadensfälle zunächst zu ihren eigenen Gunsten. Häufig werden Schäden als „nicht versichert“ eingestuft, Ursachen bestritten oder die Schadenshöhe massiv nach unten korrigiert. Genau hier setzen wir an. Wir prüfen Ihren Fall, analysieren den Versicherungsvertrag und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und zeigen Ihnen klar auf, welche Ansprüche Sie haben. Viele Mandanten erhalten nach anwaltlicher Intervention deutlich mehr als die ursprünglich angebotene Summe – oder überhaupt erst eine Leistung. Wir begleiten Sie außergerichtlich und, wenn nötig, auch vor Gericht.

Unsere Leistungen

Prüfung des Versicherungsvertrags und der Ablehnungsbegründung

Durchsetzung von Ansprüchen aus der Gebäudeversicherung

Durchsetzung von Ansprüchen aus der Hausratversicherung

Regulierung bei Leitungswasserschäden

Regulierung bei Elementarschäden

Widerspruch gegen Teilablehnungen und zu geringe Entschädigungen

Klage gegen den Versicherer

Geltendmachung von Folgeschäden und Nutzungsausfällen

Detaillierte Leistungsbeschreibung

Prüfung des Versicherungsvertrags und der Ablehnungsbegründung
Eine Ablehnung der Versicherung ist kein letztes Wort. Versicherungsbedingungen sind oft komplex, auslegungsbedürftig und juristisch angreifbar. Wir lesen Ihren Vertrag und das Ablehnungsschreiben genau durch. Häufig finden wir Argumente, die die Versicherung nicht oder nur unzureichend berücksichtigt hat. Dabei prüfen wir auch, ob die Allgemeinen Versicherungsbedingungen überhaupt wirksam in den Vertrag einbezogen wurden. Wenn die Ablehnung rechtlich nicht haltbar ist, fordern wir die Versicherung schriftlich zur Leistung auf.
Durchsetzung von Ansprüchen aus der Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung deckt Wasserschäden am Gebäude ab – etwa durch austretendes Leitungswasser, Rohrbrüche oder bestimmte Elementarereignisse. Oft streiten Versicherer über die genaue Schadensursache oder die Frage, ob ein bestimmter Schaden überhaupt versichert ist. Wir kennen diese Argumentationsmuster und halten ihnen fundierte rechtliche Gegenargumente entgegen. Wenn nötig, arbeiten wir mit sachverständigen Gutachtern zusammen, um die Schadensursache zu belegen. Unser Ziel ist eine vollständige Regulierung des Schadens.
Durchsetzung von Ansprüchen aus der Hausratversicherung
Wird Ihr Hausrat durch einen Wasserschaden beschädigt – Möbel, Elektronik, Kleidung, Bodenbeläge –, ist die Hausratversicherung zuständig. Doch auch hier gibt es häufig Streit über den Umfang der Entschädigung. Versicherer kalkulieren Zeitwerte, streiten über Schadensnachweise oder bestreiten die Kausalität. Wir setzen Ihre berechtigten Ansprüche durch, auch wenn die Versicherung zunächst schweigt oder hinhaltet. Dabei agieren wir sachlich, konsequent und mit dem Blick auf ein wirtschaftlich sinnvolles Ergebnis für Sie.
Regulierung bei Leitungswasserschäden
Leitungswasserschäden entstehen durch Rohrbrüche, undichte Armaturen, defekte Haushaltsgeräte oder Frost. Sie gehören zu den häufigsten Schadenfällen überhaupt. Trotzdem lehnen Versicherungen in einer Vielzahl von Fällen ab oder kürzen die Leistung. Häufige Streitpunkte sind die Frage der Schadensursache, der Zeitpunkt des Schadenbeginns oder angebliche Wartungsmängel. Wir analysieren die Sachlage, sichern Beweise und setzen Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durch.
Regulierung bei Elementarschäden
Überschwemmungen, Starkregen und Rückstau aus der Kanalisation verursachen erhebliche Schäden. Diese sind häufig über Elementarschadenklauseln versichert – aber nur dann, wenn diese im Vertrag vereinbart wurden und der Schaden die Voraussetzungen erfüllt. Versicherer bestreiten oft, dass ein versichertes Elementarereignis vorliegt, oder berufen sich auf Ausschlussklauseln. Wir prüfen, ob die Ablehnung berechtigt ist, und vertreten Sie konsequent gegenüber Ihrem Versicherer.
Widerspruch gegen Teilablehnungen und zu geringe Entschädigungen
Nicht immer lehnt die Versicherung vollständig ab. Häufig wird nur ein Teil des Schadens anerkannt oder eine deutlich geringere Summe angeboten als der tatsächliche Schaden rechtfertigt. Viele Versicherungsnehmer akzeptieren diese Angebote, weil sie nicht wissen, dass sie mehr verlangen können. Wir prüfen, ob die angebotene Summe dem tatsächlichen Schaden entspricht, und legen Widerspruch ein. In vielen Fällen führt das zu einer deutlichen Nachbesserung ohne Gerichtsverfahren.
Klage gegen den Versicherer
Wenn außergerichtliche Verhandlungen scheitern, ist der Gang zum Gericht der nächste Schritt. Wir bereiten Klagen sorgfältig vor und führen sie mit dem Ziel, für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Dabei arbeiten wir zielorientiert und halten Sie jederzeit über den Stand des Verfahrens informiert. Da wir bei von Buttlar Rechtsanwälte über langjährige Erfahrung in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen verfügen, kennen wir die typischen Verteidigungsstrategien von Versicherungen und begegnen ihnen effektiv. Vor einer Klage rechnen wir mit Ihnen offen durch, ob ein Verfahren wirtschaftlich sinnvoll ist.
Geltendmachung von Folgeschäden und Nutzungsausfällen
Ein Wasserschaden verursacht oft mehr als nur den unmittelbaren Sachschaden. Mietausfälle, vorübergehende Unterbringungskosten, der Verlust von Gegenständen mit ideellem Wert – all das kann Teil Ihres Anspruchs sein. Wir stellen sicher, dass Sie nicht nur den direkten Schaden geltend machen, sondern alle berechtigten Positionen berücksichtigt werden. Dabei arbeiten wir strukturiert und lassen nichts zurück.

Unser Beratungsprozess

Ersteinschätzung

Sie schildern uns Ihren Fall – per Telefon, E-Mail oder über unser Online-Kontaktformular. Wir geben Ihnen eine erste Einschätzung Ihrer Chancen.
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Prüfung und Strategie

Wir analysieren Ihren Versicherungsvertrag, das Ablehnungsschreiben und alle weiteren Unterlagen. Dann entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen eine Strategie – außergerichtlich oder, wenn nötig, gerichtlich. Alles transparent, alles nachvollziehbar.
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Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Versicherung. Sie werden regelmäßig informiert. Ob Vergleich oder Urteil – wir arbeiten konsequent auf das beste Ergebnis für Sie hin. Bundesweit, digital und persönlich.
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Unsere Kanzlei

Wir sind bundesweit tätig und beraten Mandanten in ganz Deutschland – persönlich vor Ort, per Telefon oder per Videokonferenz. Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht der Mandant. Wir antworten schnell, kommunizieren transparent und holen das Mögliche für unsere Mandanten heraus – das bestätigen uns auch die vielen positiven Bewertungen. Unsere Anwälte sind erfahrene Prozessrechtler, die wissen, wie Versicherungen argumentieren und wie man diesen Argumenten wirksam begegnet.Wir bieten eine Ersteinschätzung an, damit Sie von Anfang an wissen, woran Sie sind. Unser Grundsatz: Wir nehmen nur Mandate an, bei denen wir von einem sinnvollen Vorgehen überzeugt sind. Bundesweite Mandanten betreuen wir digital und unkompliziert – ohne lange Wege und ohne Wartezeiten.

Ihre Vorteile

Klare Einschätzung von Anfang an: Sie erfahren bereits bei der Ersteinschätzung, ob Ihr Fall Aussicht auf Erfolg hat.

Konsequente Durchsetzung: Wir geben nicht nach, wenn die Versicherung ablehnt. Wir kennen die rechtlichen Mittel und setzen sie gezielt ein.

Erfahrung mit Versicherungsstreitigkeiten: Streitigkeiten mit Versicherungen verlaufen nach bestimmten Mustern. Wir kennen diese Muster und arbeiten systematisch dagegen.

Wirtschaftlicher Blick: Wir rechnen mit Ihnen ehrlich durch, ob ein Vorgehen sinnvoll ist. Kein Verfahren um des Verfahrens willen.

Digitale Erreichbarkeit: Wir sind werktäglich von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Beratung per Telefon oder Videokonferenz ist jederzeit möglich – egal, wo Sie in Deutschland wohnen.

Häufig gestellte Fragen

Eine Ablehnung ist kein endgültiges Ergebnis. Versicherungen berufen sich häufig auf Ausschlussklauseln oder bestreiten die Schadensursache – nicht immer zu Recht. Wir prüfen die Ablehnungsbegründung und den Versicherungsvertrag und sagen Ihnen, ob und wie Sie dagegen vorgehen können.
Ja, in vielen Fällen. Wenn die angebotene Entschädigung den tatsächlichen Schaden nicht vollständig abdeckt, können Sie Nachforderungen stellen. Wir analysieren, welche Positionen die Versicherung zu Unrecht nicht berücksichtigt hat, und setzen diese für Sie durch.
Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag beträgt grundsätzlich drei Jahre. Sie beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Handeln Sie jedoch nicht zu lange, da manche Verträge kürzere Ausschlussfristen enthalten.
Das hängt vom jeweiligen Tarif ab. Viele Rechtsschutzversicherungen decken auch Streitigkeiten mit anderen Versicherungen ab. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob eine Deckungszusage möglich ist, und unterstützen Sie dabei.
Ja. Wir sind bundesweit tätig und beraten Mandanten in ganz Deutschland. Die Beratung erfolgt per Telefon, Videokonferenz oder E-Mail. Ein persönlicher Termin vor Ort in Stuttgart ist möglich, aber nicht erforderlich.
Eine Obliegenheitsverletzung liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer bestimmte vertragliche Pflichten verletzt hat – etwa durch eine verspätete Schadensmeldung oder fehlende Sicherungsmaßnahmen. Versicherungen nutzen diesen Einwand, um Leistungen zu kürzen oder zu verweigern. Nicht jede behauptete Obliegenheitsverletzung ist jedoch rechtlich relevant. Wir prüfen, ob der Vorwurf berechtigt ist und ob die Versicherung daraus tatsächlich Konsequenzen ziehen darf.
Zunächst nehmen Sie Kontakt zu uns auf – per Telefon, E-Mail oder über unser Online-Kontaktformular. Wir geben Ihnen eine erste Einschätzung. Wenn Sie uns mit der Bearbeitung beauftragen, legen wir gemeinsam die Strategie fest und kümmern uns um alles Weitere. Sie werden regelmäßig über den Stand informiert.
Dann prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob eine Klage sinnvoll ist. Wir bereiten das Verfahren sorgfältig vor und vertreten Sie vor Gericht. Dabei kalkulieren wir realistisch, welche Erfolgsaussichten bestehen und ob der Aufwand wirtschaftlich gerechtfertigt ist.
Hilfreich sind: Ihr Versicherungsvertrag und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, das Ablehnungsschreiben der Versicherung, Fotos und Dokumentationen des Schadens sowie Kostenvoranschläge oder bereits vorliegende Gutachten. Wenn Sie noch nicht alle Unterlagen haben, melden Sie sich trotzdem – wir helfen Ihnen auch dabei, fehlende Dokumente zu beschaffen.

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20.12.2024

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