Ihre Ansprüche durchsetzen
Unsere Leistungen
Prüfung des Versicherungsvertrags und der Ablehnungsbegründung
Durchsetzung von Ansprüchen aus der Gebäudeversicherung
Durchsetzung von Ansprüchen aus der Hausratversicherung
Regulierung bei Leitungswasserschäden
Regulierung bei Elementarschäden
Widerspruch gegen Teilablehnungen und zu geringe Entschädigungen
Klage gegen den Versicherer
Geltendmachung von Folgeschäden und Nutzungsausfällen
Detaillierte Leistungsbeschreibung
Unser Beratungsprozess
Ersteinschätzung
Prüfung und Strategie
Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Unsere Kanzlei
Ihre Vorteile
Klare Einschätzung von Anfang an: Sie erfahren bereits bei der Ersteinschätzung, ob Ihr Fall Aussicht auf Erfolg hat.
Konsequente Durchsetzung: Wir geben nicht nach, wenn die Versicherung ablehnt. Wir kennen die rechtlichen Mittel und setzen sie gezielt ein.
Erfahrung mit Versicherungsstreitigkeiten: Streitigkeiten mit Versicherungen verlaufen nach bestimmten Mustern. Wir kennen diese Muster und arbeiten systematisch dagegen.
Wirtschaftlicher Blick: Wir rechnen mit Ihnen ehrlich durch, ob ein Vorgehen sinnvoll ist. Kein Verfahren um des Verfahrens willen.
Digitale Erreichbarkeit: Wir sind werktäglich von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Beratung per Telefon oder Videokonferenz ist jederzeit möglich – egal, wo Sie in Deutschland wohnen.
Häufig gestellte Fragen
Meine Versicherung hat meinen Wasserschaden abgelehnt. Was kann ich tun?
Die Versicherung hat nur einen Teil des Schadens reguliert. Kann ich mehr verlangen?
Wie lange habe ich Zeit, gegen die Ablehnung vorzugehen?
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Übernimmt sie die Kosten?
Kann ich von Ihnen auch beraten werden, wenn ich nicht in Stuttgart wohne?
Was versteht man unter einer Obliegenheitsverletzung und wie kann ich mich dagegen wehren?
Wie läuft eine Beratung bei Ihnen ab?
Was passiert, wenn die Versicherung auch nach anwaltlichem Schreiben nicht zahlt?
Welche Unterlagen sollte ich für die Ersteinschätzung bereithalten?
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Aktuelle Nachrichten

Pflichtteil berechnen: Haus
Das Haus ist oft das wertvollste Gut im Erbfall. Wer enterbt wird, hat Anspruch auf den Pflichtteil – die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dieser reine Geldanspruch wird nach dem Verkehrswert der Immobilie berechnet. Schenkungen bis zu zehn Jahre rückwirkend sowie Ihre Auskunftsrechte gegenüber den Erben sind dabei entscheidend.

Berliner Testament bei Hausbesitz
Das Berliner Testament sichert Ehepartner beim Hausbesitz ab, birgt aber erhebliche Risiken. Grundschulden und Darlehen können den Alleinerben finanziell fordern, zudem drohen Pflichtteilsansprüche der Kinder. Eine sorgfältige Gestaltung mit Pflichtteilsstrafklauseln und klarer Regelung der Bankfinanzierung ist unerlässlich. Vermeiden Sie Fallstricke und schützen Sie Ihren Partner wirkungsvoll.

Erbengemeinschaft auflösen Immobilie
Die geerbte Immobilie führt in der Erbengemeinschaft oft zu Streit, da Miterben unterschiedliche Interessen verfolgen. Weil in der Gesamthandsgemeinschaft Einstimmigkeit gilt, drohen Blockaden. Wir zeigen die wichtigsten Auflösungswege: die einvernehmliche Einigung (Verkauf oder Auszahlung) oder die Teilungsversteigerung als letztes Mittel. Frühzeitiger Rechtsrat hilft, Streitigkeiten zu vermeiden und das beste Ergebnis zu erzielen.

