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Dezemberhilfe Anwalt

Rechtssichere Unterstützung bei Rückforderungen der Dezemberhilfe

Erfahrungen & Bewertungen zu von Buttlar Rechtsanwälte

// Ihre Ansprüche durchsetzen //

Haben Sie als Unternehmen die Dezemberhilfe erhalten und werden nun zur Rückzahlung aufgefordert? Fühlen Sie sich von den komplexen rechtlichen Anforderungen überfordert?

Wir unterstützen Sie bei der Abwehr ungerechtfertigter Rückforderungen. Die Corona-Soforthilfen und insbesondere die Dezemberhilfe waren für viele Unternehmen existenzsichernd. Doch nun fordern Behörden vielfach Gelder zurück – oft ohne ausreichende Begründung oder unter falscher Auslegung der Förderrichtlinien.

Wir, bei Von Buttlar Rechtsanwälte, haben umfassende Erfahrung mit allen Corona-Hilfsprogrammen. Die rechtliche Begleitung bei Dezemberhilfe-Rückforderungen erfordert sowohl verwaltungsrechtliches als auch wirtschaftsrechtliches Know-how. Sie müssen nachweisen, dass Sie die Hilfen rechtmäßig verwendet haben. Gleichzeitig gilt es, formelle Fehler der Behörden aufzudecken und Ihre berechtigten Interessen durchzusetzen.

Wir prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen transparent auf, welche Erfolgsaussichten bestehen.

// Unsere Leistungen //

Prüfung von Rückforderungsbescheiden der Dezemberhilfe

Widerspruch gegen ungerechtfertigte Rückforderungen

Vertretung gegenüber den Bewilligungsstellen

Vertretung in verwaltungsgerichtlichen Verfahren

Beratung zur korrekten Verwendung und Nachweisführung

Verhandlungen mit Behörden zur Reduzierung von Rückforderungssummen

Begleitung bei Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen

//Detaillierte Leistungsbeschreibung //

Prüfung von Rückforderungsbescheiden der Dezemberhilfe
Wenn Sie einen Rückforderungsbescheid zur Dezemberhilfe erhalten haben, ist schnelles Handeln gefragt. Die Widerspruchsfristen sind kurz. Wir analysieren den Bescheid, dabei prüfen wir nicht nur die materielle Rechtmäßigkeit, sondern auch formelle Aspekte. Häufig enthalten Rückforderungsbescheide Fehler in der Begründung. Die Behörden legen die Förderrichtlinien teilweise zu eng aus oder berücksichtigen nicht alle relevanten Umstände Ihres Unternehmens. Wir gleichen den Bescheid mit den ursprünglichen Fördervoraussetzungen ab und identifizieren Ansatzpunkte für Ihre Verteidigung. Wir erstellen eine rechtliche Einschätzung mit konkreten Handlungsempfehlungen. Sie erfahren transparent, welche Erfolgsaussichten ein Widerspruch oder eine Klage hätte. Nach der Prüfung besprechen wir mit Ihnen die weiteren Schritte – telefonisch, per Videokonferenz oder per E-Mail, ganz wie es für Sie am besten passt.
Widerspruch gegen ungerechtfertigte Rückforderungen
Ein fristgerecht eingelegter Widerspruch ist der erste Schritt zur Abwehr einer Rückforderung. Wir formulieren den Widerspruch rechtssicher und mit den erforderlichen Begründungen. Dabei greifen wir auf unsere umfangreiche Erfahrung mit Corona-Hilfsprogrammen zurück. Der Widerspruch muss nicht nur fristgerecht erfolgen, sondern auch inhaltlich überzeugen. Wir tragen alle Argumente zusammen, die für Ihre Position sprechen. Das können Nachweise über die tatsächliche Verwendung der Mittel sein, aber auch rechtliche Argumente zur Auslegung der Förderrichtlinien. Häufig lassen sich bereits im Widerspruchsverfahren Teilerfolge erzielen. Die Bewilligungsstellen überprüfen ihre Entscheidungen und korrigieren offensichtliche Fehler. In manchen Fällen wird die Rückforderungssumme reduziert oder ganz aufgehoben. Unser Ziel ist es, bereits auf dieser Stufe eine für Sie günstige Lösung zu erreichen.
Vertretung gegenüber den Bewilligungsstellen
Wir haben umfangreiche Erfahrung in der Zusammenarbeit mit den Bewilligungsstellen. Diese Kenntnisse sind wertvoll, denn jede Behörde hat ihre eigenen Prozesse und Schwerpunkte bei der Prüfung. Wir wissen, welche Nachweise typischerweise gefordert werden und wie Argumente am überzeugendsten vorgetragen werden. Das erhöht Ihre Erfolgschancen erheblich. Wir kommunizieren professionell und lösungsorientiert mit den Behörden. Oft lassen sich Konflikte durch konstruktive Gespräche beilegen, ohne dass es zu einem Gerichtsverfahren kommen muss. Wir verhandeln in Ihrem Interesse und suchen pragmatische Lösungen, die für beide Seiten akzeptabel sind.
Vertretung in verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Wenn Widerspruch und außergerichtliche Verhandlungen nicht zum gewünschten Ergebnis führen, bleibt der Gang zum Verwaltungsgericht. Wir vertreten Sie in allen Instanzen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens – vom Verwaltungsgericht über das Oberverwaltungsgericht bis hin zum Bundesverwaltungsgericht, falls erforderlich. Verwaltungsgerichtliche Verfahren erfordern besondere Fachkenntnisse. Es gelten spezielle Verfahrensregeln, und die Argumentation muss sowohl rechtlich als auch faktisch überzeugen. Wir bereiten Ihre Klage oder Ihren Antrag sorgfältig vor und tragen alle relevanten Argumente strukturiert vor.
Beratung zur korrekten Verwendung und Nachweisführung
Viele Rückforderungen ließen sich vermeiden, wenn von Anfang an die richtigen Nachweise geführt worden wären. Wir beraten Sie auch präventiv dazu, wie Sie die Verwendung von Fördermitteln korrekt dokumentieren. Diese Beratung ist besonders wertvoll, wenn Sie noch andere Hilfen erhalten haben oder in Zukunft Förderungen beantragen möchten. Die Förderrichtlinien der Dezemberhilfe enthalten detaillierte Vorgaben zur Mittelverwendung. Nicht immer waren diese Vorgaben für Laien leicht verständlich. Wir erklären Ihnen, welche Nachweise Sie aufbewahren sollten und wie Sie diese am besten strukturieren. So sind Sie für eventuelle Prüfungen optimal vorbereitet. Präventive Beratung ist oft kostengünstiger als die spätere Abwehr von Rückforderungen. Investieren Sie frühzeitig in rechtliche Sicherheit – das zahlt sich langfristig aus.
Verhandlungen mit Behörden zur Reduzierung von Rückforderungssummen
Selbst wenn eine Rückforderung dem Grunde nach berechtigt ist, lässt sich oft über die Höhe verhandeln. Behörden sind manchmal bereit, die Rückforderungssumme zu reduzieren, wenn Sie kooperativ sind und nachvollziehbare Gründe vortragen können. Wir führen diese Verhandlungen für Sie und erzielen oft deutliche Reduzierungen. Wichtig ist dabei eine realistische Einschätzung der Situation. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob Verhandlungsspielraum besteht oder ob ein Gerichtsverfahren die bessere Option wäre. Diese Transparenz schätzen unsere Mandanten – sie ermöglicht fundierte Entscheidungen ohne falsche Hoffnungen. Unser Verhandlungsgeschick beruht auf jahrelanger Erfahrung. Wir wissen, wann Kompromissbereitschaft angebracht ist und wann Standhaftigkeit gefragt ist. Diese Balance ist entscheidend für den Verhandlungserfolg. Sie profitieren von unserer Routine und unserem strategischen Vorgehen. Am Ende steht idealerweise eine Vereinbarung, mit der Sie leben können und die Ihr Unternehmen nicht gefährdet. Darauf arbeiten wir hin – mit Engagement und fachlicher Kompetenz.
Begleitung bei Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen
Falls eine Rückzahlung unvermeidlich ist, Sie aber nicht sofort die volle Summe aufbringen können, helfen wir Ihnen bei der Aushandlung von Stundungs- oder Ratenzahlungsvereinbarungen. Die Behörden sind oft bereit, auf die wirtschaftliche Situation von Unternehmen Rücksicht zu nehmen – wenn der Antrag richtig gestellt wird. Wir bereiten Ihren Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung sorgfältig vor. Dazu gehört eine überzeugende Darstellung Ihrer wirtschaftlichen Lage. Wir zeigen auf, dass eine sofortige Vollstreckung Ihr Unternehmen gefährden würde, während eine gestreckte Rückzahlung realistisch ist. Diese Argumentation muss gut dokumentiert sein. Wir begleiten Sie auch bei der Umsetzung der Vereinbarung. Falls sich Ihre wirtschaftliche Situation ändert und Sie die Raten nicht wie vereinbart zahlen können, setzen wir uns für eine Anpassung ein. Ihr langfristiger wirtschaftlicher Erfolg liegt uns am Herzen.

// Unser Beratungsprozess //

Ersteinschätzung

Kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Schildern Sie uns Ihr Anliegen zur Dezemberhilfe-Rückforderung. Wir prüfen Ihren Fall und geben Ihnen eine erste Einschätzung zu Ihren Erfolgsaussichten. Diese unverbindliche Erstberatung hilft Ihnen, die Situation besser einzuschätzen.
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Detaillierte Analyse & Strategieentwicklung

Nach Mandatserteilung analysieren wir Ihren Fall im Detail. Wir sichten alle relevanten Unterlagen, prüfen den Rückforderungsbescheid und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie. Sie erhalten von uns eine transparente Darstellung der rechtlichen Lage und der möglichen Vorgehensweisen. Gemeinsam entscheiden wir über die weiteren Schritte.
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Umsetzung & Vertretung

Wir setzen die vereinbarte Strategie um – ob Widerspruch, Verhandlungen mit der Behörde oder gerichtliche Vertretung. Während des gesamten Verfahrens sind wir per Telefon, Videokonferenz und E-Mail für Sie erreichbar. Sie erhalten regelmäßige Updates zum Stand der Dinge. Wir kämpfen für Ihre Rechte und streben das bestmögliche Ergebnis an.
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// Unsere Kanzlei //

Unsere Kernkompetenz liegt im Bank- und Kapitalmarktrecht. Diese Expertise bildet die Grundlage für unsere Arbeit in vielen verwaltungsrechtlichen Fällen, die wirtschaftsrechtliche Bezüge aufweisen.

Wir arbeiten ausschließlich mandantenorientiert. Der Mandant steht bei uns im Mittelpunkt. Das wirtschaftliche Ergebnis soll positiv für Sie sein. Wir geben keine unrealistischen Versprechungen ab, sondern sagen Ihnen ehrlich, welche Erfolgsaussichten bestehen. Diese Transparenz wird von unseren Mandanten geschätzt und spiegelt sich in vielen positiven Bewertungen wider.

Unsere Kanzlei ist digital gut aufgestellt. Wir bieten Beratung per Videokonferenz, telefonisch und per E-Mail an. Persönliche Treffen in Stuttgart sind natürlich jederzeit möglich, aber nicht zwingend erforderlich. Diese Flexibilität ermöglicht es uns, auch Mandanten in entfernten Regionen optimal zu betreuen.

Unser Netzwerk umfasst Kontakte zu Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Gutachtern und anderen Fachleuten. Falls Ihr Fall interdisziplinäres Know-how erfordert, können wir auf dieses Netzwerk zurückgreifen. So stellen wir sicher, dass alle Aspekte Ihres Falls professionell abgedeckt werden.

Wir pflegen enge Kontakte zur regionalen Wirtschaft. Diese Vernetzung hilft uns, aktuelle Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und unsere Mandanten entsprechend zu beraten. Gleichzeitig verstehen wir die wirtschaftlichen Herausforderungen, vor denen Unternehmen stehen.

Vertrauen Sie auf eine Kanzlei mit Erfahrung, Kompetenz und echtem Interesse an Ihrem Erfolg. Wir sind für Sie da – bundesweit, unkompliziert, effektiv.

// Ihre Vorteile //

Verwaltungsrechtliche Kompetenz mit wirtschaftsrechtlichem Verständnis: 

Die Dezemberhilfe-Rückforderungen erfordern sowohl verwaltungsrechtliches als auch wirtschaftsrechtliches Know-how. Wir kennen die Förderrichtlinien im Detail und verstehen gleichzeitig die wirtschaftlichen Zwänge von Unternehmen. Diese Kombination ist selten und wertvoll.

Erfahrung mit Corona-Hilfsprogrammen

Wir haben bereits zahlreiche Fälle im Zusammenhang mit Corona-Soforthilfen und anderen staatlichen Hilfsprogrammen bearbeitet. Diese Erfahrung fließt direkt in Ihren Fall ein. Wir kennen die typischen Argumentationsmuster der Behörden und wissen, wie man ihnen erfolgreich begegnet.

Bundesweite Vertretung ohne Ortsbindung: 

Durch unsere digitalen Beratungsmöglichkeiten können wir Sie überall in Deutschland vertreten. Sie müssen nicht nach Stuttgart kommen – wir kommen digital zu Ihnen. Telefon, Videokonferenz und E-Mail ermöglichen eine effiziente Zusammenarbeit ohne Reiseaufwand und Zeitverlust.

Transparente Kommunikation und schnelle Reaktionszeiten: 

Wir halten Sie jederzeit auf dem Laufenden. Sie wissen immer, wo Ihr Fall steht und welche Schritte als Nächstes anstehen. Unsere schnellen Reaktionszeiten geben Ihnen Sicherheit. Diese Kommunikationsqualität wird von unseren Mandanten immer wieder positiv hervorgehoben.

// Häufig gestellte Fragen //

Die Dezemberhilfe war eine staatliche Unterstützung für Unternehmen, die von den Corona-Beschränkungen im Dezember 2022 betroffen waren. Anspruchsberechtigt waren insbesondere Unternehmen aus der Veranstaltungs-, Gastronomie- und Kulturbranche sowie weitere Branchen, die nachweislich unter den Beschränkungen litten.

Bewilligungsstellen prüfen nachträglich, ob die Fördervoraussetzungen tatsächlich vorlagen und ob die Mittel zweckentsprechend verwendet wurden. Rückforderungen erfolgen, wenn die Behörden zu dem Schluss kommen, dass Voraussetzungen nicht erfüllt waren, Angaben im Antrag unzutreffend waren oder die Mittel nicht bestimmungsgemäß eingesetzt wurden. Oft sind diese Rückforderungen aber rechtlich angreifbar.

Die Widerspruchsfrist beträgt in der Regel einen Monat ab Zugang des Bescheids. Diese Frist sollten Sie unbedingt einhalten, da sonst der Bescheid bestandskräftig wird und schwerer anzufechten ist. Kontaktieren Sie uns sofort, wenn Sie einen Rückforderungsbescheid erhalten – wir prüfen, ob Erfolgsaussichten bestehen.

Ja, in vielen Fällen sind Ratenzahlungsvereinbarungen möglich. Die Behörden zeigen sich oft kooperativ, wenn Sie nachweisen können, dass eine sofortige Vollzahlung Ihr Unternehmen gefährden würde. Wir unterstützen Sie bei der Aushandlung einer tragbaren Ratenzahlungsvereinbarung und vertreten Ihre Interessen gegenüber der Bewilligungsstelle.

Bei Nichtzahlung kann die Behörde Vollstreckungsmaßnahmen einleiten. Das kann Kontopfändungen, Lohnpfändungen oder im schlimmsten Fall die Insolvenz bedeuten. Ignorieren Sie Rückforderungsbescheide daher nicht, sondern lassen Sie diese von uns prüfen. Oft gibt es rechtliche Möglichkeiten, die Rückforderung abzuwenden oder zumindest zu reduzieren.

Das hängt vom Einzelfall ab. Ein Widerspruchsverfahren dauert meist einige Monate. Ein gerichtliches Verfahren kann sich über ein Jahr oder länger erstrecken. Wir bemühen uns, bereits im außergerichtlichen Verfahren eine Lösung zu erzielen, um Zeit und Kosten zu sparen. Falls ein Gerichtsverfahren unvermeidbar ist, begleiten wir Sie bis zum Abschluss.

Wir haben umfangreiche Erfahrung in der Zusammenarbeit und den Verfahrensweisen der Bewilligungsbehörden. Gleichzeitig profitieren Sie von unserer bankrechts- und wirtschaftsrechtlichen Expertise. Diese Kombination ist selten und gibt Ihnen entscheidende Vorteile.

//   Das Sagen unser Mandaten über uns //

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20.12.2024

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