T: 0711 320918-20 // E: kanzlei@vonbuttlar.com
Haben Sie als Unternehmen die Dezemberhilfe erhalten und werden nun zur Rückzahlung aufgefordert? Fühlen Sie sich von den komplexen rechtlichen Anforderungen überfordert?
Wir unterstützen Sie bei der Abwehr ungerechtfertigter Rückforderungen. Die Corona-Soforthilfen und insbesondere die Dezemberhilfe waren für viele Unternehmen existenzsichernd. Doch nun fordern Behörden vielfach Gelder zurück – oft ohne ausreichende Begründung oder unter falscher Auslegung der Förderrichtlinien.
Wir, bei Von Buttlar Rechtsanwälte, haben umfassende Erfahrung mit allen Corona-Hilfsprogrammen. Die rechtliche Begleitung bei Dezemberhilfe-Rückforderungen erfordert sowohl verwaltungsrechtliches als auch wirtschaftsrechtliches Know-how. Sie müssen nachweisen, dass Sie die Hilfen rechtmäßig verwendet haben. Gleichzeitig gilt es, formelle Fehler der Behörden aufzudecken und Ihre berechtigten Interessen durchzusetzen.
Wir prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen transparent auf, welche Erfolgsaussichten bestehen.
Unsere Kernkompetenz liegt im Bank- und Kapitalmarktrecht. Diese Expertise bildet die Grundlage für unsere Arbeit in vielen verwaltungsrechtlichen Fällen, die wirtschaftsrechtliche Bezüge aufweisen.
Wir arbeiten ausschließlich mandantenorientiert. Der Mandant steht bei uns im Mittelpunkt. Das wirtschaftliche Ergebnis soll positiv für Sie sein. Wir geben keine unrealistischen Versprechungen ab, sondern sagen Ihnen ehrlich, welche Erfolgsaussichten bestehen. Diese Transparenz wird von unseren Mandanten geschätzt und spiegelt sich in vielen positiven Bewertungen wider.
Unsere Kanzlei ist digital gut aufgestellt. Wir bieten Beratung per Videokonferenz, telefonisch und per E-Mail an. Persönliche Treffen in Stuttgart sind natürlich jederzeit möglich, aber nicht zwingend erforderlich. Diese Flexibilität ermöglicht es uns, auch Mandanten in entfernten Regionen optimal zu betreuen.
Unser Netzwerk umfasst Kontakte zu Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Gutachtern und anderen Fachleuten. Falls Ihr Fall interdisziplinäres Know-how erfordert, können wir auf dieses Netzwerk zurückgreifen. So stellen wir sicher, dass alle Aspekte Ihres Falls professionell abgedeckt werden.
Wir pflegen enge Kontakte zur regionalen Wirtschaft. Diese Vernetzung hilft uns, aktuelle Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und unsere Mandanten entsprechend zu beraten. Gleichzeitig verstehen wir die wirtschaftlichen Herausforderungen, vor denen Unternehmen stehen.
Vertrauen Sie auf eine Kanzlei mit Erfahrung, Kompetenz und echtem Interesse an Ihrem Erfolg. Wir sind für Sie da – bundesweit, unkompliziert, effektiv.
Verwaltungsrechtliche Kompetenz mit wirtschaftsrechtlichem Verständnis:
Die Dezemberhilfe-Rückforderungen erfordern sowohl verwaltungsrechtliches als auch wirtschaftsrechtliches Know-how. Wir kennen die Förderrichtlinien im Detail und verstehen gleichzeitig die wirtschaftlichen Zwänge von Unternehmen. Diese Kombination ist selten und wertvoll.
Erfahrung mit Corona-Hilfsprogrammen:
Wir haben bereits zahlreiche Fälle im Zusammenhang mit Corona-Soforthilfen und anderen staatlichen Hilfsprogrammen bearbeitet. Diese Erfahrung fließt direkt in Ihren Fall ein. Wir kennen die typischen Argumentationsmuster der Behörden und wissen, wie man ihnen erfolgreich begegnet.
Bundesweite Vertretung ohne Ortsbindung:
Durch unsere digitalen Beratungsmöglichkeiten können wir Sie überall in Deutschland vertreten. Sie müssen nicht nach Stuttgart kommen – wir kommen digital zu Ihnen. Telefon, Videokonferenz und E-Mail ermöglichen eine effiziente Zusammenarbeit ohne Reiseaufwand und Zeitverlust.
Transparente Kommunikation und schnelle Reaktionszeiten:
Wir halten Sie jederzeit auf dem Laufenden. Sie wissen immer, wo Ihr Fall steht und welche Schritte als Nächstes anstehen. Unsere schnellen Reaktionszeiten geben Ihnen Sicherheit. Diese Kommunikationsqualität wird von unseren Mandanten immer wieder positiv hervorgehoben.
Die Dezemberhilfe war eine staatliche Unterstützung für Unternehmen, die von den Corona-Beschränkungen im Dezember 2022 betroffen waren. Anspruchsberechtigt waren insbesondere Unternehmen aus der Veranstaltungs-, Gastronomie- und Kulturbranche sowie weitere Branchen, die nachweislich unter den Beschränkungen litten.
Bewilligungsstellen prüfen nachträglich, ob die Fördervoraussetzungen tatsächlich vorlagen und ob die Mittel zweckentsprechend verwendet wurden. Rückforderungen erfolgen, wenn die Behörden zu dem Schluss kommen, dass Voraussetzungen nicht erfüllt waren, Angaben im Antrag unzutreffend waren oder die Mittel nicht bestimmungsgemäß eingesetzt wurden. Oft sind diese Rückforderungen aber rechtlich angreifbar.
Die Widerspruchsfrist beträgt in der Regel einen Monat ab Zugang des Bescheids. Diese Frist sollten Sie unbedingt einhalten, da sonst der Bescheid bestandskräftig wird und schwerer anzufechten ist. Kontaktieren Sie uns sofort, wenn Sie einen Rückforderungsbescheid erhalten – wir prüfen, ob Erfolgsaussichten bestehen.
Ja, in vielen Fällen sind Ratenzahlungsvereinbarungen möglich. Die Behörden zeigen sich oft kooperativ, wenn Sie nachweisen können, dass eine sofortige Vollzahlung Ihr Unternehmen gefährden würde. Wir unterstützen Sie bei der Aushandlung einer tragbaren Ratenzahlungsvereinbarung und vertreten Ihre Interessen gegenüber der Bewilligungsstelle.
Bei Nichtzahlung kann die Behörde Vollstreckungsmaßnahmen einleiten. Das kann Kontopfändungen, Lohnpfändungen oder im schlimmsten Fall die Insolvenz bedeuten. Ignorieren Sie Rückforderungsbescheide daher nicht, sondern lassen Sie diese von uns prüfen. Oft gibt es rechtliche Möglichkeiten, die Rückforderung abzuwenden oder zumindest zu reduzieren.
Das hängt vom Einzelfall ab. Ein Widerspruchsverfahren dauert meist einige Monate. Ein gerichtliches Verfahren kann sich über ein Jahr oder länger erstrecken. Wir bemühen uns, bereits im außergerichtlichen Verfahren eine Lösung zu erzielen, um Zeit und Kosten zu sparen. Falls ein Gerichtsverfahren unvermeidbar ist, begleiten wir Sie bis zum Abschluss.
Wir haben umfangreiche Erfahrung in der Zusammenarbeit und den Verfahrensweisen der Bewilligungsbehörden. Gleichzeitig profitieren Sie von unserer bankrechts- und wirtschaftsrechtlichen Expertise. Diese Kombination ist selten und gibt Ihnen entscheidende Vorteile.
Wir bitten Sie, das Formular auszufüllen. Sobald Sie dies getan haben, werden wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Quick Links