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Haben Sie eine Rückforderung der Novemberhilfe erhalten, obwohl Sie die Hilfe rechtmäßig beantragt haben? Fühlen Sie sich von der Bewilligungsstelle ungerecht behandelt?
Wir unterstützen Sie bei der Abwehr ungerechtfertigter Rückforderungen und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Die Corona-Hilfsprogramme waren komplex und viele Unternehmen stehen nun vor der Herausforderung, sich gegen Rückforderungsbescheide zu wehren. Wir kennen die rechtlichen Fallstricke und die Argumentationslinien der Bewilligungsstellen genau.
Mit unserer langjährigen Erfahrung im Verwaltungsrecht und unserer besonderen Kompetenz bei Corona-Hilfsprogrammen stehen wir Ihnen zur Seite. Wir prüfen Ihren Fall sorgfältig, entwickeln eine individuelle Strategie und vertreten Ihre Interessen konsequent. Dabei arbeiten wir transparent, kommunizieren klar und halten Sie stets auf dem Laufenden.
Viele Rückforderungen lassen sich erfolgreich abwehren oder zumindest reduzieren. Lassen Sie nicht zu, dass ungerechtfertigte Forderungen Ihre wirtschaftliche Existenz gefährden. Wir kämpfen für Ihr Recht.
Unsere Kanzlei mit Standort bietet eine umfassende rechtliche Unterstützung auf höchstem Niveau. Im Bereich der Corona-Hilfsprogramme verfügen wir über besondere Kompetenz und umfangreiche praktische Erfahrung. Diese ermöglicht es uns, auch in schwierigen Fällen erfolgreiche Lösungen zu entwickeln.
Als Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht bringen wir zusätzlich tiefgreifendes Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge mit. Dieses Know-how ist bei der Beurteilung von Umsatzrückgängen und Liquiditätsfragen im Rahmen der Novemberhilfe von großem Vorteil. Wir verstehen nicht nur die rechtlichen, sondern auch die wirtschaftlichen Herausforderungen unserer Mandanten.
Unsere Arbeitsweise zeichnet sich durch schnelle Reaktionszeiten, klare Kommunikation und transparente Kostenstrukturen aus. Die Zufriedenheit unserer Mandanten steht im Mittelpunkt unserer Arbeit. Das belegen auch die zahlreichen positiven Bewertungen, die wir von Mandanten erhalten haben. Wir arbeiten ergebnisorientiert und setzen alles daran, für Sie die bestmögliche Lösung zu erreichen.
Vertrauen Sie auf eine Kanzlei, die den wirtschaftlichen Druck versteht, unter dem Sie stehen, und die alles daran setzt, Ihnen diesen Druck zu nehmen. Eine Kanzlei, die erfolgreich ist, aber dennoch den persönlichen Kontakt pflegt und Sie als Menschen sieht.
Umfassende Verwaltungsrechtskompetenz: Wir kennen die rechtlichen Grundlagen der Corona-Hilfsprogramme bis ins Detail und wissen, welche Argumente bei Behörden und Gerichten verfangen.
Erfahrung mit Bewilligungsstellen: Unsere Arbeit mit verschiedenen Förderinstituten gibt uns wertvolle Einblicke in unterschiedliche Verfahrensweisen und Erfolgsstrategien.
Wirtschaftliches Verständnis: Als Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht verstehen wir die ökonomischen Dimensionen Ihres Falls und können diese überzeugend darstellen.
Effiziente digitale Beratung: Videokonferenzen, E-Mail und Telefon ermöglichen uns, Sie bundesweit ohne Zeitverlust zu betreuen – schnell, unkompliziert und kostengünstig.
Transparente und faire Honorargestaltung: Sie wissen von Anfang an, welche Kosten auf Sie zukommen. Wir bieten auch Ratenzahlungen an, wenn dies erforderlich ist.
Schnelle Reaktionszeiten: Ihre Anfragen werden zeitnah bearbeitet und Termine schnell vergeben.
In der Regel beträgt die Widerspruchsfrist einen Monat ab Zugang des Bescheids. Diese Frist sollte unbedingt eingehalten werden, da sonst der Bescheid bestandskräftig wird. Wir empfehlen, sich sofort nach Erhalt des Bescheids an uns zu wenden, damit wir ausreichend Zeit für eine gründliche Prüfung haben.
Ja, wir arbeiten regelmäßig mit Bewilligungsstellen in allen Bundesländern zusammen und kennen deren Verfahrensweisen. Die Betreuung erfolgt digital und telefonisch, sodass Ihr Standort keine Rolle spielt.
Die Erfolgsaussichten hängen vom Einzelfall ab. Viele Rückforderungsbescheide enthalten jedoch Fehler oder beruhen auf unzutreffenden Annahmen. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen können wir Ihnen eine fundierte Einschätzung geben. Unsere Erfahrung zeigt, dass gut begründete Widersprüche häufig zum Erfolg führen.
Nein, persönliche Termine sind grundsätzlich nicht erforderlich. Wir bieten Videokonferenzen, Telefonate und E-Mail-Kommunikation an. Diese digitalen Beratungsformen haben sich bewährt und ermöglichen eine effiziente Zusammenarbeit ohne Reiseaufwand für Sie.
Wir prüfen zunächst, ob die Rückforderung überhaupt rechtmäßig ist und ob sie sich anfechten lässt. Falls eine Zahlung unvermeidbar ist, verhandeln wir für Sie Ratenzahlungsvereinbarungen, die Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigen. Unser Ziel ist immer, Ihre Existenz zu sichern.
Die Dauer variiert je nach Bewilligungsstelle und Komplexität des Falls. Üblicherweise dauert ein Widerspruchsverfahren zwischen drei und sechs Monaten. Bei besonders dringenden Fällen können wir versuchen, eine beschleunigte Bearbeitung zu erreichen.
Dann können wir Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Auch in gerichtlichen Verfahren vertreten wir Sie umfassend. Vor einer Klage besprechen wir ausführlich die Erfolgsaussichten und Kosten mit Ihnen, damit Sie eine informierte Entscheidung treffen können.
Sie sollten sich umgehend an uns wenden, idealerweise innerhalb weniger Tage nach Erhalt des Bescheids. Je früher wir tätig werden können, desto mehr Zeit haben wir für eine gründliche Prüfung und strategische Vorbereitung. Die Monatsfrist für den Widerspruch sollte keinesfalls verstreichen.
Wir bitten Sie, das Formular auszufüllen. Sobald Sie dies getan haben, werden wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
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