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Photovoltaik-Ertrag bleibt hinter Prognose zurück? – Ihre Rechte als Käufer

Sie haben in eine Photovoltaikanlage investiert, doch der Ertrag bleibt deutlich hinter den prognostizierten Werten zurück? Das Oberlandesgericht München hat in seinem Urteil vom 11. Dezember 2014 (Az. 14 U 345/14) klargestellt, dass Käufer in Fällen eines schlechten Photovoltaik-Ertrags einen Anspruch auf Schadensersatz haben können. Das Gericht entschied, dass eine fehlerhafte Ertragsprognose des Verkäufers einen Sachmangel darstellt und somit Schadensersatzansprüche des Käufers begründet.

Hintergrund des Falls:

Der Kläger hatte eine Photovoltaikanlage erworben, deren prognostizierter Jahresertrag von 32.626 kWh deutlich über dem tatsächlich erzielten Ertrag lag. Die Abweichung resultierte aus falschen Annahmen des Verkäufers hinsichtlich Dachneigung und -ausrichtung. Trotz Nachbesserungsversuchen blieb die Leistung der Anlage hinter den Erwartungen zurück.

Das Gericht stellte klar, dass die vom Verkäufer erstellte Ertragsprognose eine verbindliche Beschaffenheitsvereinbarung darstellt. Abweichungen hiervon gelten als Sachmangel gemäß § 434 BGB :

„Es ist daher erst recht von einer Beschaffenheitsvereinbarung auszugehen, wenn der Verkäufer, wie vorliegend, eine eigene Berechnung zum Ertrag einer Solaranlage anstellt und diese dem Käufer mitteilt. Die Beklagte hat damit zum Ausdruck gebracht, dass der Kläger von einer entsprechenden Beschaffenheit ausgehen kann. Beim zu erwartenden Ertrag der Solaranlage handelte es sich – für die Beklagte offensichtlich – auch um einen für die Kaufentscheidung erheblichen wenn nicht gar den kaufentscheidenden Umstand.“

Oberlandesgericht München, Urteil vom 11. Dezember 2014 (Az. 14 U 345/14)

Bedeutung für Verbraucher:

Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung sorgfältiger und realistischer Ertragsprognosen beim Verkauf von Photovoltaikanlagen. Verkäufer müssen sicherstellen, dass ihre Prognosen auf den tatsächlichen Gegebenheiten des Installationsortes basieren. Käufer können bei Abweichungen Anspruch auf Schadensersatz haben.

Unsere Kanzlei ist auf Gewährleistungsrecht und insbesondere auf Fälle im Bereich Photovoltaik spezialisiert. Wir prüfen Ihre Vertragsunterlagen und Ertragsdaten und setzen Ihre Ansprüche gegenüber dem Verkäufer durch.

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