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Photovoltaikanlagen: Wichtige Urteile und Ihre Rechte als Verbraucher

Immer mehr Verbraucher entscheiden sich für die Installation von Photovoltaikanlagen, Stromspeichern und Wärmepumpen, um Energie zu sparen und unabhängiger von steigenden Strompreisen zu werden. Doch nicht selten kommt es zu Lieferproblemen und zu Streitigkeiten über Mängel und Vertragsbedingungen. Welche Rechte haben Verbraucher in solchen Fällen? Und welche aktuellen Urteile helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen?

 

Als Kanzlei mit Spezialisierung auf Photovoltaikanlagen unterstützen wir Sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Herstellern, Händlern und Installateuren. In diesem Artikel erläutern wir Ihnen die wichtigsten gerichtlichen Entscheidungen, die Ihnen helfen können, Ihr Recht durchzusetzen.

 

1. Widerruf von Verträgen für Photovoltaikanlagen

 

Viele Verbraucher schließen Verträge über die Lieferung und Montage von PV-Anlagen online oder telefonisch ab, ohne sich bewusst zu sein, dass es sich dabei um einen Fernabsatzvertrag handelt. Das bedeutet: Ein Widerrufsrecht besteht!

 

Urteil des OLG Brandenburg (vom 10.10.2024, Az. 12 U 185/23): Bestätigt Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

Das OLG Brandenburg stellte klar, dass ein Vertrag über die Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage als Fernabsatzvertrag gilt, wenn er ohne persönlichen Kontakt ausschließlich über E-Mail oder Telefon abgeschlossen wurde.

Ihre Rechte als Verbraucher:

  • Haben Sie Ihre PV-Anlage online oder per Telefon bestellt? Dann können Sie den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
  • Falls die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war, verlängert sich die Frist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage.

 

2. Kaufvertrag oder Werkvertrag? Warum das wichtig für Ihre Gewährleistungsansprüche ist.

 

Ein häufiges Problem bei Photovoltaikanlagen ist die Frage, ob ein Vertrag als Kaufvertrag oder Werkvertrag zu bewerten ist. Dies beeinflusst die Dauer der Gewährleistung.

 

Urteil des OLG Saarbrücken (vom 06.08.2024, Az. 2 U 75/23): Fall zur kurzen Gewährleistungsfrist für Batteriespeicher

Das Gericht entschied, dass der Kauf und die Installation eines Batteriespeichers als Kaufvertrag mit Montageverpflichtung und nicht als Werkvertrag einzustufen ist​.

Folgen für Verbraucher:

  • Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel nur 2 Jahre, anstatt der längeren Fristen eines Werkvertrags.
  • Falls Mängel am Batteriespeicher auftreten, sollten Verbraucher ihre Ansprüche schnellstmöglich geltend machen, bevor die Frist abläuft.

 

3. Photovoltaikanlagen mit Sicherheitsproblemen: Welche Ansprüche haben Verbraucher?

 

Urteil des LG Leipzig vom (25.10.2024, Az. 02 O 1027/24): Fall einer Rückrufaktion wegen fehlerhafter Batteriespeicher

Mehrere Batteriespeicher, die zusammen mit einer Photovoltaikanlage gekauft und installiert wurden, führten zu Brandgefahr und Verpuffungen. Der Hersteller versetzte alle Geräte in einen reduzierten Betriebsmodus mit nur noch 70 % Speicherkapazität​.

 Ihre Rechte als Käufer:

  • Eine Leistungsreduzierung aufgrund von Sicherheitsproblemen kann einen Sachmangel darstellen.
  • Verbraucher können Nacherfüllung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen, wenn der Speicher nicht wie vereinbart funktioniert.

 Tipp: Falls Ihre Anlage von einer Rückrufaktion betroffen ist, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Rückzahlung oder Minderung des Kaufpreises haben.

 

4. Streit um Lieferzeiten und Montage: Verzögerungen und Vertragsrücktritt

 

Ein weiteres häufiges Problem sind Lieferverzögerungen oder unvollständige Montagen.

 

Urteil des OLG Brandenburg (vom 07.11.2018, Az. 7 U 38/17): Photovoltaikanlagen-Verträge sind Kaufverträge mit Montageverpflichtung

Das Gericht entschied, dass die rechtzeitige Lieferung und vollständige Montage zur Vertragserfüllung gehören.

 

Ihre Rechte als Verbraucher:

  • Verzögert sich die Installation erheblich, können Sie eine Frist setzen und danach vom Vertrag zurücktreten.
  • Falls der Anbieter nicht liefert, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz.

 

5. Was tun, wenn Ihre Photovoltaikanlage mangelhaft ist?

 

Viele Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher zeigen nach kurzer Zeit Leistungseinbußen oder technische Defekte. Verbraucher haben in diesen Fällen Anspruch auf Nachbesserung, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag.

 

Checkliste für Verbraucher:

Halten Sie alle Mängel schriftlich fest.
Fordern Sie den Anbieter schriftlich zur Nachbesserung auf (ausreichende Frist setzen!).

Lassen Sie prüfen, ob ein Rücktritt oder eine Preisminderung möglich ist.

 

Ihr Anwalt für Photovoltaik-Recht: Lassen Sie sich beraten!

 

Als erfahrene Kanzlei für Verbraucherrechte im Bereich Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Wärmepumpen stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte zur Seite.

Unsere Leistungen:

Prüfung Ihres Vertrags auf Widerrufs- und Rücktrittsmöglichkeiten
Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen bei Mängeln
Vertretung bei Streitigkeiten mit Anbietern und Installateuren

 

Handeln Sie jetzt! Viele Ansprüche verjähren nach kurzer Zeit.

 

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