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Widerruf der Rürup-Rente – Wichtige aktuelle Urteile für Verbraucher!

Immer mehr Verbraucher erkennen, dass ihre Rürup-Rente (Basisrente) nicht die erwartete Rendite bringt oder bei einem finanziellen Engpässe nicht in einem Betrag ausgezahlt wird. Auch wenn eine Kündigung der Rürup-Rente nicht möglich ist, gibt es eine lukrative Alternative: den Widerruf des Vertrags.

Mehrere aktuelle Urteile zeigen, dass fehlerhafte Widerrufsbelehrungen und unzureichende Verbraucherinformationen dazu führen können, dass Sie als Versicherungsnehmer Ihren Vertrag auch Jahre nach Abschluss widerrufen und Ihre Beiträge zurückfordern können.

In diesem Artikel erfahren Sie:

💡 Welche aktuellen Urteile den Widerruf erleichtern
💡 Wann ein Widerruf erfolgversprechend ist
💡 Wie viel Geld Sie zurückerhalten können

  1. Wichtige Urteile zum Widerruf der Rürup-Rente

 

BGH: Urteil vom 24.01.2024 – IV ZR 306/22

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 24. Januar 2024 entschieden, dass ein Versicherungsnehmer den Widerruf seiner Rürup-Rente auch viele Jahre nach Vertragsabschluss erklären kann, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war.

Die Widerrufsbelehrung war fehlerhaft, weil sie nicht klar darauf hingewiesen hat, dass der Versicherer nach einem Widerruf auch die gezogenen Nutzungen herausgeben muss. Zudem wurde nicht eindeutig erklärt, dass der Versicherungsnehmer dem Beginn des Versicherungsschutzes vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zustimmen muss.

Da die fehlerhafte Belehrung dazu führte, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen begann, konnte der Versicherungsnehmer den 2008 abgeschlossenen Vertrag auch nach mehr als 10 Jahren im Jahr 2020 noch widerrufen.

Die Konsequenz des wirksamen Widerrufs ist, dass der Vertrag rückabgewickelt wird und der Versicherungsnehmer alle eingezahlten Beiträge zurückfordern kann. Zudem muss der Versicherer die mit den Beiträgen erwirtschafteten Gewinne (Nutzungen) herausgeben.

Fazit: Falls ein Versicherungsnehmer unzureichend über sein Widerrufsrecht belehrt wurde, kann er den Vertrag auch nach Jahren noch rückabwickeln und sein eingezahltes Kapital zurückfordern. Ein rechtlicher Check der Vertragsunterlagen kann sich daher lohnen!

 

BGH: Urteil vom 10.07.2024 – IV ZR 196/22

Der Versicherungsnehmer konnte in diesem Fall den Widerspruch gegen seinen Rürup-Rentenvertrags auch nach vielen Jahren noch wirksam erklären. Der Kläger hatte 2006 eine fondsgebundene Rürup-Rentenversicherung abgeschlossen und im Mai 2020 den Widerspruch das Zustandekommen des Vertrags erklärt.

Der Widerspruch wurde damit begründet, dass die Widerspruchsbelehrung fehlerhaft war und die Verbraucherinformationen unvollständig waren.

Das Landgericht und das Oberlandesgericht hatten die Klage abgewiesen, da der Versicherungsnehmer den Vertrag über viele Jahre genutzt hatte und der Widerspruch aus diesem Grund als rechtsmissbräuchlich eingestuft wurde. Der BGH widersprach dieser Auffassung und stellte klar, dass eine fehlerhafte oder fehlende Widerspruchsbelehrung dazu führt, dass das Widerspruchsrecht zeitlich unbegrenzt ausgeübt werden kann.

Die vom Versicherungsnehmer vorgenommenen Vertragsänderungen (z. B. Beitragserhöhungen, -reduzierungen, Umschichtungen in Fonds) seien kein hinreichender Grund, um ihm den Widerspruch zu verwehren. Der BGH stellte fest, dass die Verträge der Rürup-Rente zwar steuerlich gefördert sind, dies aber kein Hindernis für einen Widerspruch darstellt.

Das Urteil bedeutet, dass Versicherungsnehmer mit ähnlich fehlerhaften Widerspruchsbelehrungen ihrer Rürup-Rente widersprechen und eine Rückabwicklung fordern können. Im Erfolgsfall erhalten sie ihre eingezahlten Beiträge zurück, oft zzgl. Zinsen oder der erzielten Nutzungen durch die Versicherung.

Fazit: Dieses Urteil stärkt die Rechte von Versicherungsnehmern, die in eine Rürup-Rente investiert haben und jetzt durch einen Widerspruch ihr Geld zurückfordern möchten. Eine rechtliche Prüfung der Vertragsunterlagen kann lohnenswert sein.

OLG Dresden, Urteil vom 30.04.2024 – 3 U 1427/23

Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden entschied, dass die Klägerin ihrem Rürup-Rentenvertrag wirksam widersprechen konnte, da die Versicherung eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung erteilt hatte. Die Klägerin hatte 2007 eine fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen, jedoch erst 2020 den Widerspruch erklärt. Die Versicherung verwendete das Policenmodell, was bedeutet, dass der Vertrag erst mit Übersendung der Police, der Versicherungsbedingungen und der Verbraucherinformationen zustande kam.

Die Widerspruchsbelehrung war fehlerhaft, weil sie nicht drucktechnisch hervorgehoben war und keinen klaren Hinweis auf die erforderliche Textform des Widerspruchs enthielt. Zudem hatte die Versicherung nicht alle gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherinformationen rechtzeitig übermittelt, was dazu führte, dass die Widerspruchsfrist nie in Gang gesetzt wurde. Das OLG Dresden stellte klar, dass die Klägerin ihr Widerspruchsrecht auch nach vielen Jahren noch ausüben konnte, da eine fehlerhafte Belehrung dazu führt, dass der Versicherungsnehmer zeitlich unbegrenzt widerrufen kann.

Das Gericht entschied, dass der Versicherer der Klägerin 32.405,18 € zurückzahlen muss – eine Summe, die sich aus den eingezahlten Beiträgen abzüglich von Fondsverlusten ergibt.

Fazit: Dieses Urteil zeigt, dass Verbraucher mit fehlerhaften Belehrungen ihren Rürup-Vertrag auch nach Jahren noch widerrufen bzw. widersprechen und erhebliche Beträge zurückfordern können.

OLG Hamm, Beschluss vom 06.07.2023 – 20 U 342/22

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschied, dass der Versicherungsnehmer den Widerruf seiner Rürup-Rentenversicherung nicht durchsetzen konnte, obwohl die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war.

Der Kläger hatte 2009 eine Basisrentenversicherung (Rürup-Rente) abgeschlossen und diesen Vertrag 2021 widerrufen. Die Widerrufsbelehrung war inhaltlich fehlerhaft, da sie auf unzutreffende gesetzliche Vorschriften verwies und für den Verbraucher missverständlich formuliert war.

Dennoch entschied das Gericht, dass der Widerruf treuwidrig sei, weil der Versicherungsnehmer über Jahre hinweg Zuzahlungen geleistet und den Vertrag aktiv weitergeführt hatte. Diese Zuzahlungen wertete das Gericht als Bestätigung des Vertragswillens, sodass ein Widerruf nach so langer Zeit nicht mehr zulässig sei.

Fazit: Dieses Urteil zeigt, dass ein Widerruf trotz fehlerhafter Belehrung unter bestimmten Umständen ausgeschlossen sein kann, insbesondere wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag aktiv genutzt und weitergeführt hat. Eine individuelle Prüfung durch einen spezialisierten Anwalt ist daher dringend zu empfehlen!

  1. Wie viel Geld können Sie nach einem Widerruf oder einem Widerspruch zurückbekommen?

 

Die Urteile betreffen Fälle, in denen fondsgebundene Rürup-Rentenversicherungen in den Jahren 2005 bis 2010 abgeschlossen wurden. In diesem Zeitraum gab es unterschiedliche Gesetzesfassungen. Die Höhe der Rückzahlung hängt davon ab, welche gesetzliche Vorschriften auf Ihren Fall anwendbar sind.

In bestimmten Fällen erhalten Sie durch einen erfolgreichen Widerruf

  •  Ihre eingezahlten Beiträge zurück
  • oft zusätzlich Zinsen oder Nutzungen, die der Versicherer mit Ihrem Geld erzielt hat,
  • häufig mehr als der aktuelle Vertragswert!

Beispielrechnung:

  • Eingezahlte Beiträge: 25.000 €
  • Aktueller Vertragswert: 20.000 €
  • Rückzahlung bei Widerruf: 25.000 € + 4.000 € Zinsen = 29.000 €

Das bedeutet: Ein Widerruf kann Ihnen deutlich mehr Geld bringen als eine Beitragsfreistellung!

  1. Wie können Sie prüfen, ob ein Widerruf für Sie möglich ist?

 

Haben Sie also eine Chance auf Widerruf?

  •  Vertrag 2005 bis 2010 abgeschlossen?
  •  War die Belehrung fehlerhaft oder unvollständig?
  • Fehlen in den Verbraucherinformationen wichtige Angaben?

Falls Sie unsicher sind, lohnt sich eine kostenlose Prüfung unsere spezialisierten Anwälte!

 

Wichtig! 

Versicherungen versuchen oft, den Widerruf abzuwehren – ein erfahrener Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

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