Ihre Ansprüche durchsetzen
Unsere Leistungen
Prüfung des Versicherungsvertrags und der Ablehnungsbegründung
Durchsetzung von Ansprüchen aus der Gebäudeversicherung
Durchsetzung von Ansprüchen aus der Hausratversicherung
Regulierung bei Leitungswasserschäden
Regulierung bei Elementarschäden
Widerspruch gegen Teilablehnungen und zu geringe Entschädigungen
Klage gegen den Versicherer
Geltendmachung von Folgeschäden und Nutzungsausfällen
Detaillierte Leistungsbeschreibung
Unser Beratungsprozess
Ersteinschätzung
Prüfung und Strategie
Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Unsere Kanzlei
Ihre Vorteile
Klare Einschätzung von Anfang an: Sie erfahren bereits bei der Ersteinschätzung, ob Ihr Fall Aussicht auf Erfolg hat.
Konsequente Durchsetzung: Wir geben nicht nach, wenn die Versicherung ablehnt. Wir kennen die rechtlichen Mittel und setzen sie gezielt ein.
Erfahrung mit Versicherungsstreitigkeiten: Streitigkeiten mit Versicherungen verlaufen nach bestimmten Mustern. Wir kennen diese Muster und arbeiten systematisch dagegen.
Wirtschaftlicher Blick: Wir rechnen mit Ihnen ehrlich durch, ob ein Vorgehen sinnvoll ist. Kein Verfahren um des Verfahrens willen.
Digitale Erreichbarkeit: Wir sind werktäglich von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Beratung per Telefon oder Videokonferenz ist jederzeit möglich – egal, wo Sie in Deutschland wohnen.
Häufig gestellte Fragen
Meine Versicherung hat meinen Wasserschaden abgelehnt. Was kann ich tun?
Die Versicherung hat nur einen Teil des Schadens reguliert. Kann ich mehr verlangen?
Wie lange habe ich Zeit, gegen die Ablehnung vorzugehen?
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Übernimmt sie die Kosten?
Kann ich von Ihnen auch beraten werden, wenn ich nicht in Stuttgart wohne?
Was versteht man unter einer Obliegenheitsverletzung und wie kann ich mich dagegen wehren?
Wie läuft eine Beratung bei Ihnen ab?
Was passiert, wenn die Versicherung auch nach anwaltlichem Schreiben nicht zahlt?
Welche Unterlagen sollte ich für die Ersteinschätzung bereithalten?
// Das Sagen unser Mandaten über uns //
// Sie möchten eine Anfrage stellen? //
Im folgenden Fragebogen können Sie sich melden
Wir kontaktieren Sie schnellstmöglich zu ihrem Anliegen
Aktuelle Nachrichten

Dezemberhilfe Voraussetzung
Die Dezemberhilfe war an strenge Voraussetzungen geknüpft, etwa Umsatzeinbrüche, Betroffenheitsnachweise und formelle Antragspflichten. Viele Empfänger sehen sich heute Rückforderungsbescheiden ausgesetzt. Nicht jeder Bescheid ist rechtmäßig. Eine sorgfältige Prüfung unter Berücksichtigung von Vertrauensschutz und Fristen kann entscheidend sein, um finanzielle Nachteile zu vermeiden und Ansprüche wirksam zu verteidigen.

Sonderkündigungsrecht Kredit bei Hausverkauf
Beim Hausverkauf kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht für den Immobilienkredit bestehen. Entscheidend sind das berechtigte Interesse nach § 500 BGB, das richtige Timing und die Kommunikation mit der Bank. Wer strategisch vorgeht und Vertragsfehler prüft, kann eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung oft reduzieren oder vermeiden.

Hauskauf Schäden nach Notartermin
Wer nach dem Notartermin Schäden am Haus entdeckt, ist rechtlich nicht schutzlos. Entscheidend sind Zeitpunkt der Schadensentstehung, Vertragsklauseln und eine lückenlose Beweissicherung. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche können auch nach der Beurkundung bestehen, insbesondere bei versteckten oder arglistig verschwiegenen Mängeln.

