Ihre Ansprüche durchsetzen
Unsere Leistungen
Prüfung des Versicherungsvertrags und der Ablehnungsbegründung
Durchsetzung von Ansprüchen aus der Gebäudeversicherung
Durchsetzung von Ansprüchen aus der Hausratversicherung
Regulierung bei Leitungswasserschäden
Regulierung bei Elementarschäden
Widerspruch gegen Teilablehnungen und zu geringe Entschädigungen
Klage gegen den Versicherer
Geltendmachung von Folgeschäden und Nutzungsausfällen
Detaillierte Leistungsbeschreibung
Unser Beratungsprozess
Ersteinschätzung
Prüfung und Strategie
Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Unsere Kanzlei
Ihre Vorteile
Klare Einschätzung von Anfang an: Sie erfahren bereits bei der Ersteinschätzung, ob Ihr Fall Aussicht auf Erfolg hat.
Konsequente Durchsetzung: Wir geben nicht nach, wenn die Versicherung ablehnt. Wir kennen die rechtlichen Mittel und setzen sie gezielt ein.
Erfahrung mit Versicherungsstreitigkeiten: Streitigkeiten mit Versicherungen verlaufen nach bestimmten Mustern. Wir kennen diese Muster und arbeiten systematisch dagegen.
Wirtschaftlicher Blick: Wir rechnen mit Ihnen ehrlich durch, ob ein Vorgehen sinnvoll ist. Kein Verfahren um des Verfahrens willen.
Digitale Erreichbarkeit: Wir sind werktäglich von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Beratung per Telefon oder Videokonferenz ist jederzeit möglich – egal, wo Sie in Deutschland wohnen.
Häufig gestellte Fragen
Meine Versicherung hat meinen Wasserschaden abgelehnt. Was kann ich tun?
Die Versicherung hat nur einen Teil des Schadens reguliert. Kann ich mehr verlangen?
Wie lange habe ich Zeit, gegen die Ablehnung vorzugehen?
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Übernimmt sie die Kosten?
Kann ich von Ihnen auch beraten werden, wenn ich nicht in Stuttgart wohne?
Was versteht man unter einer Obliegenheitsverletzung und wie kann ich mich dagegen wehren?
Wie läuft eine Beratung bei Ihnen ab?
Was passiert, wenn die Versicherung auch nach anwaltlichem Schreiben nicht zahlt?
Welche Unterlagen sollte ich für die Ersteinschätzung bereithalten?
// Das Sagen unser Mandaten über uns //
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Im folgenden Fragebogen können Sie sich melden
Wir kontaktieren Sie schnellstmöglich zu ihrem Anliegen
Aktuelle Nachrichten

Wasserschaden: Was kann ich geltend machen?
Ein Wasserschaden ist weit mehr als ein handwerkliches Problem – er ist ein komplexes rechtliches Ereignis. Neben reinen Reparaturkosten können Sie oft auch Mietausfall, Hotelkosten, die merkantile Wertminderung der Immobilie und Anwaltskosten geltend machen. Entscheidend ist die Klärung der Haftungsfrage (Vermieter, Nachbar oder Versicherung) und schnelles Handeln. Eine lückenlose Dokumentation und frühzeitige Rechtsberatung sichern Ihre Ansprüche, damit Sie nicht auf einem Teil des Schadens sitzen bleiben.

Neustarthilfe Voraussetzungen
Obwohl die Neustarthilfe für Soloselbstständige abgelaufen ist, laufen bundesweit Rückforderungsverfahren. Wer Abschlagszahlungen erhielt, muss heute oft mit erheblichen Nachzahlungen rechnen, falls die Umsätze höher ausfielen. Ignorieren Sie Ihren Bescheid nicht: Die Fristen sind eng. Eine anwaltliche Prüfung kann fehlerhafte Forderungen abwenden und Überzahlungen reduzieren.

Bundesverwaltungsgericht (Az.: 3 C 13/24) zur Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln: Kein „Bio“-Label bei zugesetzten Vitaminen – auch nicht in der Zutatenliste
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 4. September 2025 (Az. 3 C 13/24) eine wichtige Entscheidung zur Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln

