Ein Anruf „von der Bank“, eine SMS mit Link oder eine täuschend echte E-Mail – und kurze Zeit später fehlt ein vier- oder fünfstelliger Betrag auf dem Konto. Betrug beim Online Banking trifft längst nicht nur unvorsichtige Nutzer, sondern auch erfahrene und technisch versierte Kunden. Für Betroffene stellt sich sofort die Frage: Bleibe ich auf dem Schaden sitzen, oder muss meine Bank zahlen? Die Antwort hat sich durch die jüngste Rechtsprechung zugunsten der Kunden verschoben.
- Erst erstatten, dann streiten: Bei nicht autorisierten Zahlungen muss die Bank den Betrag unverzüglich zurückbuchen, spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags (§ 675u BGB). Durch den bloßen Vorwurf grober Fahrlässigkeit ist grundsätzlich keine Verweigerung rechtfertigt
- Endgültig haften Sie nur bei Nachweis grober Fahrlässigkeit: Die Bank muss sie beweisen, die Hürden sind hoch
- Schnell handeln: Zugang sperren, Bank unverzüglich informieren, Strafanzeige erstatten und die Erstattung schriftlich verlangen. Lassen Sie eine Ablehnung der Bank anwaltlich prüfen
