
Pflichtteil berechnen: Haus
Das Haus ist oft das wertvollste Gut im Erbfall. Wer enterbt wird, hat Anspruch auf den Pflichtteil – die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dieser reine Geldanspruch wird nach dem Verkehrswert der Immobilie berechnet. Schenkungen bis zu zehn Jahre rückwirkend sowie Ihre Auskunftsrechte gegenüber den Erben sind dabei entscheidend.





