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Soforthilfe nicht zurückzahlen
Rechtsbeiträge
Daniela von Buttlar

Soforthilfe nicht zurückzahlen

In zwei wegweisenden Verfahren hat die Kanzlei von Buttlar bedeutende Erfolge gegen die L-Bank errungen. Unsere Mandantinnen müssen die erhaltene Corona-Soforthilfe nicht zurückzahlen. Diese Urteile haben Signalwirkung für ganz Baden-Württemberg und potenziell bundesweite Bedeutung. Die Gerichte bestätigten dabei unsere Rechtsauffassung, dass die ursprüngliche Antragstellung und Bewilligung rechtmäßig waren und die nachträgliche Rückforderung der Soforthilfe nicht gerechtfertigt ist. Diese Erfolge zeigen exemplarisch, dass sich der Weg durch die Instanzen lohnen kann.

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Corona Soforthilfe zurückzahlen? Rechtliche Möglichkeiten & Musterprozesse
Rechtsbeiträge
Daniela von Buttlar

Müssen Soloselbständige Corona-Soforthilfen zurückzahlen?

In zwei richtungsweisenden Verfahren hat die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte einen bedeutenden Erfolg für Empfänger von Corona-Soforthilfen errungen. Die von uns vertretenen Klägerinnen müssen die erhaltene Soforthilfe nicht an die L-Bank zurückzahlen. Diese Urteile haben Signalwirkung für das gesamte Bundesland und könnten auch bundesweit Präzedenzcharakter entwickeln.

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Muss ich die Überbrückungshilfe zurückzahlen
Rechtsbeiträge
Daniela von Buttlar

Muss ich die Überbrückungshilfe zurückzahlen?

Als erste Kanzlei in Baden-Württemberg konnten wir in einem richtungsweisenden Verfahren gegen die L-Bank durchsetzen, dass unsere Mandantin die erhaltene Corona-Soforthilfe nicht zurückzahlen muss. Dieses Urteil hat Signalwirkung für das gesamte Bundesland und könnte auch bundesweit Präzedenzcharakter entwickeln. Der Fall verdeutlicht die oft fehlerhafte Praxis der Bewilligungsstellen bei der Rückforderung der Corona-Soforthilfe und stärkt die Position betroffener Unternehmer. Diese wegweisende Entscheidung zeigt, dass sich eine rechtliche Überprüfung der Rückforderungsbescheide in vielen Fällen lohnt.

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// AKTUELLE NACHRICHTEN PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNGEN //
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In zwei wegweisenden Verfahren hat die Kanzlei von Buttlar bedeutende Erfolge gegen die L-Bank errungen. Unsere Mandantinnen müssen die erhaltene Corona-Soforthilfe nicht zurückzahlen. Diese Urteile haben Signalwirkung für ganz Baden-Württemberg und potenziell bundesweite Bedeutung. Die Gerichte bestätigten dabei unsere Rechtsauffassung, dass die ursprüngliche Antragstellung und Bewilligung rechtmäßig waren und die nachträgliche Rückforderung der Soforthilfe nicht gerechtfertigt ist. Diese Erfolge zeigen exemplarisch, dass sich der Weg durch die Instanzen lohnen kann.

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Corona Soforthilfe zurückzahlen? Rechtliche Möglichkeiten & Musterprozesse
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Müssen Soloselbständige Corona-Soforthilfen zurückzahlen?

In zwei richtungsweisenden Verfahren hat die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte einen bedeutenden Erfolg für Empfänger von Corona-Soforthilfen errungen. Die von uns vertretenen Klägerinnen müssen die erhaltene Soforthilfe nicht an die L-Bank zurückzahlen. Diese Urteile haben Signalwirkung für das gesamte Bundesland und könnten auch bundesweit Präzedenzcharakter entwickeln.

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Muss ich die Überbrückungshilfe zurückzahlen?

Als erste Kanzlei in Baden-Württemberg konnten wir in einem richtungsweisenden Verfahren gegen die L-Bank durchsetzen, dass unsere Mandantin die erhaltene Corona-Soforthilfe nicht zurückzahlen muss. Dieses Urteil hat Signalwirkung für das gesamte Bundesland und könnte auch bundesweit Präzedenzcharakter entwickeln. Der Fall verdeutlicht die oft fehlerhafte Praxis der Bewilligungsstellen bei der Rückforderung der Corona-Soforthilfe und stärkt die Position betroffener Unternehmer. Diese wegweisende Entscheidung zeigt, dass sich eine rechtliche Überprüfung der Rückforderungsbescheide in vielen Fällen lohnt.

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In zwei wegweisenden Verfahren hat die Kanzlei von Buttlar bedeutende Erfolge gegen die L-Bank errungen. Unsere Mandantinnen müssen die erhaltene Corona-Soforthilfe nicht zurückzahlen. Diese Urteile haben Signalwirkung für ganz Baden-Württemberg und potenziell bundesweite Bedeutung. Die Gerichte bestätigten dabei unsere Rechtsauffassung, dass die ursprüngliche Antragstellung und Bewilligung rechtmäßig waren und die nachträgliche Rückforderung der Soforthilfe nicht gerechtfertigt ist. Diese Erfolge zeigen exemplarisch, dass sich der Weg durch die Instanzen lohnen kann.

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Müssen Soloselbständige Corona-Soforthilfen zurückzahlen?

In zwei richtungsweisenden Verfahren hat die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte einen bedeutenden Erfolg für Empfänger von Corona-Soforthilfen errungen. Die von uns vertretenen Klägerinnen müssen die erhaltene Soforthilfe nicht an die L-Bank zurückzahlen. Diese Urteile haben Signalwirkung für das gesamte Bundesland und könnten auch bundesweit Präzedenzcharakter entwickeln.

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Muss ich die Überbrückungshilfe zurückzahlen
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Muss ich die Überbrückungshilfe zurückzahlen?

Als erste Kanzlei in Baden-Württemberg konnten wir in einem richtungsweisenden Verfahren gegen die L-Bank durchsetzen, dass unsere Mandantin die erhaltene Corona-Soforthilfe nicht zurückzahlen muss. Dieses Urteil hat Signalwirkung für das gesamte Bundesland und könnte auch bundesweit Präzedenzcharakter entwickeln. Der Fall verdeutlicht die oft fehlerhafte Praxis der Bewilligungsstellen bei der Rückforderung der Corona-Soforthilfe und stärkt die Position betroffener Unternehmer. Diese wegweisende Entscheidung zeigt, dass sich eine rechtliche Überprüfung der Rückforderungsbescheide in vielen Fällen lohnt.

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Müssen Soloselbständige Corona-Soforthilfen zurückzahlen?

In zwei richtungsweisenden Verfahren hat die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte einen bedeutenden Erfolg für Empfänger von Corona-Soforthilfen errungen. Die von uns vertretenen Klägerinnen müssen die erhaltene Soforthilfe nicht an die L-Bank zurückzahlen. Diese Urteile haben Signalwirkung für das gesamte Bundesland und könnten auch bundesweit Präzedenzcharakter entwickeln.

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Als erste Kanzlei in Baden-Württemberg konnten wir in einem richtungsweisenden Verfahren gegen die L-Bank durchsetzen, dass unsere Mandantin die erhaltene Corona-Soforthilfe nicht zurückzahlen muss. Dieses Urteil hat Signalwirkung für das gesamte Bundesland und könnte auch bundesweit Präzedenzcharakter entwickeln. Der Fall verdeutlicht die oft fehlerhafte Praxis der Bewilligungsstellen bei der Rückforderung der Corona-Soforthilfe und stärkt die Position betroffener Unternehmer. Diese wegweisende Entscheidung zeigt, dass sich eine rechtliche Überprüfung der Rückforderungsbescheide in vielen Fällen lohnt.

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