Ihre Ansprüche durchsetzen
Unsere Leistungen
Prüfung des Versicherungsvertrags und der Ablehnungsbegründung
Durchsetzung von Ansprüchen aus der Gebäudeversicherung
Durchsetzung von Ansprüchen aus der Hausratversicherung
Regulierung bei Leitungswasserschäden
Regulierung bei Elementarschäden
Widerspruch gegen Teilablehnungen und zu geringe Entschädigungen
Klage gegen den Versicherer
Geltendmachung von Folgeschäden und Nutzungsausfällen
Detaillierte Leistungsbeschreibung
Unser Beratungsprozess
Ersteinschätzung
Prüfung und Strategie
Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Unsere Kanzlei
Ihre Vorteile
Klare Einschätzung von Anfang an: Sie erfahren bereits bei der Ersteinschätzung, ob Ihr Fall Aussicht auf Erfolg hat.
Konsequente Durchsetzung: Wir geben nicht nach, wenn die Versicherung ablehnt. Wir kennen die rechtlichen Mittel und setzen sie gezielt ein.
Erfahrung mit Versicherungsstreitigkeiten: Streitigkeiten mit Versicherungen verlaufen nach bestimmten Mustern. Wir kennen diese Muster und arbeiten systematisch dagegen.
Wirtschaftlicher Blick: Wir rechnen mit Ihnen ehrlich durch, ob ein Vorgehen sinnvoll ist. Kein Verfahren um des Verfahrens willen.
Digitale Erreichbarkeit: Wir sind werktäglich von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Beratung per Telefon oder Videokonferenz ist jederzeit möglich – egal, wo Sie in Deutschland wohnen.
Häufig gestellte Fragen
Meine Versicherung hat meinen Wasserschaden abgelehnt. Was kann ich tun?
Die Versicherung hat nur einen Teil des Schadens reguliert. Kann ich mehr verlangen?
Wie lange habe ich Zeit, gegen die Ablehnung vorzugehen?
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Übernimmt sie die Kosten?
Kann ich von Ihnen auch beraten werden, wenn ich nicht in Stuttgart wohne?
Was versteht man unter einer Obliegenheitsverletzung und wie kann ich mich dagegen wehren?
Wie läuft eine Beratung bei Ihnen ab?
Was passiert, wenn die Versicherung auch nach anwaltlichem Schreiben nicht zahlt?
Welche Unterlagen sollte ich für die Ersteinschätzung bereithalten?
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BGH zur Schriftform beim Landpachtvertrag: Fehlende Anlage kein automatischer Formmangel (Beschluss vom 9. Mai 2025 – LwZR 6/24)
Mit Beschluss vom 9. Mai 2025 (Az.: LwZR 6/24) hat der Bundesgerichtshof eine praxisrelevante Frage zur Schriftform im Landpachtvertrag entschieden.

Erbengemeinschaft Konto auflösen
Nach einem Todesfall wird das Bankkonto Teil der Erbengemeinschaft. Über das Guthaben können die Miterben nur gemeinsam verfügen. Für die Auflösung verlangen Banken einen Erbnachweis, meist einen Erbschein. Ein strukturiertes Vorgehen, vollständige Unterlagen und Einigkeit unter den Erben beschleunigen die Abwicklung und vermeiden Konflikte.

Rückzahlung Dezemberhilfe
Viele Empfänger der Dezemberhilfe erhalten Rückforderungsbescheide und sollen Zuschüsse ganz oder teilweise zurückzahlen. Doch nicht jeder Bescheid ist rechtmäßig. Entscheidend sind Fristen, Begründung und Vertrauensschutz. Betroffene sollten Unterlagen prüfen, Widerspruch erwägen und rechtzeitig rechtliche Beratung einholen, um finanzielle Nachteile und Rechtsverluste zu vermeiden.

