Warum wird die PV-Anlage nicht fertig?
Wer Millionen in einen Solarpark oder eine gewerbliche Photovoltaik-Großanlage investiert, erwartet, dass der Errichter liefert. Bleibt die Fertigstellung aus, stehen Investoren, Projektentwickler und Betreibergesellschaften vor einer Situation, die rechtlich komplex und finanziell belastend zugleich ist. Der entgangene Einspeisevergütungsertrag läuft täglich weiter, das gebundene Kapital wird nicht verzinst, und der Verkäufer oder Generalunternehmer reagiert nur schleppend oder gar nicht mehr.
Wir bei von Buttlar Rechtsanwälte beraten Beteiligte an Photovoltaik-Projekten, die Probleme mit dem Anlagenerrichter haben. Als Kanzlei mit Schwerpunkt im Energierecht und Vertragsrecht kennen wir die typischen Konstellationen — von der verzögerten Lieferung einzelner Komponenten bis zur vollständig ausgebliebenen Inbetriebnahme eines Solarparks.
Bevor über Rechtsmittel gesprochen wird, lohnt ein kurzer Blick auf die typischen Ursachen. Großanlagen und Solarparks sind logistisch aufwändige Projekte mit vielen Beteiligten: Modullieferanten, Wechselrichterhersteller, Netzbetreiber, Tiefbauunternehmen und Elektrounternehmen müssen koordiniert werden. Typische Ursachen für eine Nichtfertigstellung sind:
- Lieferengpässe bei Modulen, Wechselrichtern oder Batteriespeichern
- Insolvenz oder wirtschaftliche Schieflage des Errichterunternehmens
- Probleme bei der Netzanschlussplanung und Verzögerungen durch den Netzbetreiber
- Streitigkeiten über Nachtragsleistungen oder Mehrvergütungsansprüche
- Fehlende oder verspätete Baugenehmigungen, die der Errichter hätte einholen müssen
Nicht alle Ursachen begründen automatisch einen Anspruch gegen den Errichter. Entscheidend ist, ob die Verzögerung in seinem Verantwortungsbereich liegt und ob er die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Das ist eine Frage der konkreten Vertragsgestaltung und der tatsächlichen Abläufe.
Das Wichtigste in Kürze
- Bleibt der Errichter einer Photovoltaik-Großanlage oder eines Solarparks die Fertigstellung schuldig, stehen dem Auftraggeber Ansprüche auf Nacherfüllung, Schadensersatz und Vertragsrücktritt zu — vorausgesetzt, die richtigen Schritte werden in der richtigen Reihenfolge eingeleitet.
- Entscheidend ist die korrekte Einordnung des Vertrages: Liegt ein Werkvertrag oder ein Kaufvertrag mit Montageverpflichtung vor? Diese Frage beeinflusst sowohl die Rechte als auch die Fristen erheblich.
- Je größer die Anlage und je höher die gezahlten Abschläge, desto dringender ist anwaltliche Begleitung — denn ein Fehler im Vorgehen kann den gesamten Anspruch gefährden.
