Konstellation 1: Schaden durch den Nachbarn
Ein Klassiker: Die Waschmaschine des Nachbarn im Obergeschoss läuft über, das Wasser dringt in die eigene Wohnung ein und beschädigt Parkett, Möbel und Elektrogeräte. In diesem Fall richtet sich der Schadensersatzanspruch gegen den Nachbarn – und in der Praxis gegen dessen Haftpflichtversicherung.
Was viele nicht wissen: Die Haftpflichtversicherung des Verursachers prüft die eigene Eintrittspflicht selbst und hat ein Interesse daran, den Schaden möglichst gering zu regulieren. Betroffene erhalten häufig Angebote, die Wertminderungen, Folgeschäden oder den tatsächlichen Zeitwert des Inventars nicht vollständig abdecken. Ein Anwalt kann hier prüfen, ob das Angebot dem tatsächlichen Schadensbild entspricht, und gegebenenfalls nachverhandeln oder klagen.
Wann ein Anwalt eingeschaltet werden sollte: Wenn die Haftpflichtversicherung des Nachbarn die Regulierung verzögert, kürzt oder ablehnt – oder wenn der Schaden erheblich ist und eine vollständige Regulierung fraglich erscheint.
Konstellation 2: Streit mit dem Vermieter
Mieter, die einen Wasserschaden in ihrer Wohnung feststellen und den Vermieter informieren, erleben nicht selten eine wenig ermutigende Reaktion: Der Vermieter zweifelt an der Ursache, behauptet Mitverschulden des Mieters oder zögert mit der Beseitigung des Schadens. In der Zwischenzeit wächst der Schaden – und damit auch der Umfang der möglichen Mietminderung.
Mieter haben das Recht, die Miete angemessen zu mindern, solange der mangelhafte Zustand andauert (§ 536 BGB). Wie viel gemindert werden darf, hängt von der Erheblichkeit der Beeinträchtigung ab und ist in der Rechtsprechung für viele Konstellationen ausgeformt. Falsche Mietminderungen – also solche, die zu hoch ausfallen – können jedoch zu Abmahnungen oder sogar zur Kündigung führen. Wer auf Nummer sicher gehen will, holt sich hier frühzeitig rechtlichen Rat.
Wann ein Anwalt eingeschaltet werden sollte: Wenn der Vermieter nicht oder zu langsam reagiert, wenn Mietminderung erwogen wird oder wenn Schadensersatz für zerstörte Gegenstände geltend gemacht werden soll.
Konstellation 3: Die eigene Versicherung reguliert nicht oder zu wenig
Wer einen Wasserschaden über die eigene Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abwickelt, erlebt manchmal eine unangenehme Überraschung: Die Versicherung erkennt den Schaden nur teilweise an, verweist auf Ausschlusstatbestände in den Bedingungen oder behauptet, der Schaden sei auf mangelnde Wartung zurückzuführen.
Häufige Streitpunkte sind dabei: die Frage, ob ein bestimmtes Schadensereignis unter den versicherten Bereich fällt, die Schadensermittlung durch von der Versicherung beauftragte Gutachter sowie Obliegenheitsverletzungen – also Fälle, in denen dem Versicherungsnehmer vorgeworfen wird, den Schaden nicht rechtzeitig gemeldet oder falsche Angaben gemacht zu haben.
Das Versicherungsrecht ist komplex, und die Bedingungswerke der einzelnen Anbieter weichen erheblich voneinander ab. Wer hier ohne anwaltliche Unterstützung agiert, nimmt Risiken in Kauf.
Wann ein Anwalt eingeschaltet werden sollte: Bei jeder Ablehnung oder erheblichen Kürzung durch die eigene Versicherung sowie dann, wenn Obliegenheitsverletzungen vorgeworfen werden.