Viele Anbieter werben mit Begriffen wie „Solarpark-Partnerschaft“, „Sonnenanteil“ oder „grüne Vermögensbeteiligung“. Rechtlich und steuerlich kommt es jedoch nicht auf den Marketingnamen an, sondern auf das dahinterstehende Modell: Bei den Fällen, die wir in unserer Kanzlei bearbeiten, handelt es sich regelmäßig um echte Photovoltaik-Direktinvestments – Privatanleger erwerben unmittelbares Eigentum an einem konkret abgegrenzten Teil einer größeren Solaranlage, meist einer bestimmten Wechselrichter-Einheit mit zugeordneten Modulen.
Diese Beteiligungsform unterscheidet sich grundlegend von einer klassischen Fondsbeteiligung – und genau darin liegen die rechtlichen und steuerlichen Besonderheiten, die wir in diesem Beitrag für Sie einordnen.
Das Wichtigste im Überblick
- Photovoltaik-Direktinvestments ermöglichen Anlegern, unmittelbar in einzelne Solaranlagen oder Photovoltaik-Projekte zu investieren und an deren wirtschaftlichem Erfolg beteiligt zu werden.
- Hohe Renditeversprechen sind mit Risiken verbunden: Neben dem wirtschaftlichen Risiko bestehen unter anderem Risiken durch Projektbetreiber, Vertragsgestaltung, Insolvenz oder eine nicht erwartungsgemäße Entwicklung der Photovoltaikanlage.
- Eine sorgfältige rechtliche Prüfung ist entscheidend: Vor einer Investition sollten insbesondere der Anlagevertrag, die Zahlungs- und Rückzahlungsbedingungen, Sicherheiten sowie mögliche Haftungs- und Insolvenzrisiken geprüft werden.
